Auslandsaufenthalt: abmelden?
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Auslandsaufenthalt: abmelden?
Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:
Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?
Ich werde da nicht ganz schlau.
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Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben
Was gibt sonst noch was man wissen sollte? Gute Internetseiten?
Besten Dank
Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?
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... jusqu'ici tout va bien ...
Man kann doch wohl trotzdem bei einer CH- Krankenkasse bleiben oder?saint john hat geschrieben:Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:
Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?
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Weil du nicht mehr unter das Krankenversicherungsobligatorium fällst, wenn du keinen Wohnsitz in der Schweiz hast, kannst du zwar normalerweise nicht in der Grundversicherung bleiben. Du kommst aber nach deiner Rückkehr problemlos wieder rein, weil die Kasse dich ohne Vorbehalt aufnehmen muss. Die Zusatzversicherungen kannst du in der Regel entweder behalten oder sistieren lassen - frage bei deiner Kasse nach. Zudem sollte man sicherstellen, dass man während des Auslandaufenthalts genügend krankenversichert ist.saint john hat geschrieben:Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben
(c) quasimodo 2004-2020 - alle Rechte vorbehalten
Du kannst auch ins Ausland gehen, ohne dich abzumelden.saint john hat geschrieben:Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?
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Allerdings musst du dann alle Termine wie Steuererklärung (und Bezahlung), Militär etc. einhalten, ebenfalls private Verpflichtungen.
Vorteil bei Abmeldung: Du kannst nicht in HOOGAN registriert werden...
Du wirst aber ziemlich Probleme haben den Steuerheinis zu erklären wieso du 2 Jahre keinerlei Einkommen (in der Schweiz) hast .....macau hat geschrieben:Du kannst auch ins Ausland gehen, ohne dich abzumelden.
Allerdings musst du dann alle Termine wie Steuererklärung (und Bezahlung), Militär etc. einhalten.
Also bei mir war das so:
Ich bin jetzt fuer 1 Jahr in Amerika und hab mich bei meiner Gemeinde (Reinach) abmelden wollen. Die da haben aber irgendwas von wegen das wuerde nicht gehen geschwafelt.
Als dann die Steuererklaerung kam stand da drauf dass ich abgemeldet sei.
Nun ist es so dass mann sich abmelden kann wenn man einen Beweis hat/haben wird dass man in dem Land in dem man sich aufhalten wird Steuern zahlt.
Die Krankenkasse habe ich nun hier drueben ueber das Geschaeft. In der schweiz hab ich momenatan keine, nur noch Privathaftpflicht.
Dem Militaer muss man anscheinend auch noch bescheid sagen dass man weg ist. Die haben nach ca 4 Monaten bei mir zuhause reklamiert dass ich mich nicht amgemeldet habe bei denen
Ich bin jetzt fuer 1 Jahr in Amerika und hab mich bei meiner Gemeinde (Reinach) abmelden wollen. Die da haben aber irgendwas von wegen das wuerde nicht gehen geschwafelt.
Als dann die Steuererklaerung kam stand da drauf dass ich abgemeldet sei.
Nun ist es so dass mann sich abmelden kann wenn man einen Beweis hat/haben wird dass man in dem Land in dem man sich aufhalten wird Steuern zahlt.
Die Krankenkasse habe ich nun hier drueben ueber das Geschaeft. In der schweiz hab ich momenatan keine, nur noch Privathaftpflicht.
Dem Militaer muss man anscheinend auch noch bescheid sagen dass man weg ist. Die haben nach ca 4 Monaten bei mir zuhause reklamiert dass ich mich nicht amgemeldet habe bei denen
- BadBlueBoy
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Bei Auslandsaufenthalten > 6 Monate muss man sich imho abmelden. An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern ins Ausland sind kantonal geregelt.
Aber...
Aus Versicherungstechnischen Gründen, würde ich es nicht machen. Die CH KK ist auch im Ausland kostenpflichtig, allenfalls würde ich eine Rega Mitgliedschaft anstreben. Steuern, Dienst etc wird man aber dann nicht ohne weiteres los, ein Einkommen von Null CHF wirft immer Fragen auf.. idR wird sofort ein krimineller Hintergrund vermutet. Mit etwas Argumentationsgeschick kann man den Steuervogt aber locker abwimmeln (Verwandte zahlen zB).
Auch wichtig.. in der Schweiz sind die PW Versicherungsgebühren um einiges zuverlässiger/günstiger als im Ausland. Eine Vollkasko ist Pflicht, da ennet der Grenze nicht jeder eine Haftpflicht-Versicherung hat.
Aber...
Aus Versicherungstechnischen Gründen, würde ich es nicht machen. Die CH KK ist auch im Ausland kostenpflichtig, allenfalls würde ich eine Rega Mitgliedschaft anstreben. Steuern, Dienst etc wird man aber dann nicht ohne weiteres los, ein Einkommen von Null CHF wirft immer Fragen auf.. idR wird sofort ein krimineller Hintergrund vermutet. Mit etwas Argumentationsgeschick kann man den Steuervogt aber locker abwimmeln (Verwandte zahlen zB).
Auch wichtig.. in der Schweiz sind die PW Versicherungsgebühren um einiges zuverlässiger/günstiger als im Ausland. Eine Vollkasko ist Pflicht, da ennet der Grenze nicht jeder eine Haftpflicht-Versicherung hat.
In Principio erat Verbum et Verbum erat apud Deum et Deus erat Verbum.
Also ich habe mich immer bei längeren Auslandaufenthalten (ab 6 Monaten) immer abgemeldet. Aber die KK hab ich nicht gekündigt. Aber nur weil ich das Aufnahmeprozedere nicht durchmachen wollte...
Es gibt sehr günstige Auslandkrankversicherungen die weltweit decken.
Was du nicht vergessen darfst, sind die Militärsteuern, die werden dir berechnet, ob du da bist oder nicht...nicht aber, wenn du abgemeldet bist.
Bei einen 2-jährigen Auslandaufenthalt würd ich mich definitiv abmelden...
Es gibt sehr günstige Auslandkrankversicherungen die weltweit decken.
Was du nicht vergessen darfst, sind die Militärsteuern, die werden dir berechnet, ob du da bist oder nicht...nicht aber, wenn du abgemeldet bist.
Bei einen 2-jährigen Auslandaufenthalt würd ich mich definitiv abmelden...
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Falsch. Nach der Abmeldung muss noch 3 Jahre lang Militärpflichtersatz geleistet werden (allerdings nur, wenn ein WK verpasst wird).Sharky hat geschrieben: Was du nicht vergessen darfst, sind die Militärsteuern, die werden dir berechnet, ob du da bist oder nicht...nicht aber, wenn du abgemeldet bist.
Die Rede ist ja von 2 Jahren....macau hat geschrieben:Falsch. Nach der Abmeldung muss noch 3 Jahre lang Militärpflichtersatz geleistet werden (allerdings nur, wenn ein WK verpasst wird).

Ich mache halt auch kein Militärdienst und musste früher diese Scheiss Steuern bezahlen...nicht aber, als ich mich abmeldete
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- Helmut Penthouse
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muesch dir jedefalls abmaelde, bi dr ywohneramt. und steueramt wuerd ych au noh mitteile dass du ins ussland gohsch.saint john hat geschrieben:Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:
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und luegsch noh waege visum falls du nach u.s. and a. gohsch...
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Für die USA, werde ich ein Non-Immigration-Visum (J1) beantragen, dabei muss ich aber nachweisen, dass ich wieder in die CH zurück kehre. Die haben Angst das ich bleiben könnteHelmut Penthouse hat geschrieben:muesch dir jedefalls abmaelde, bi dr ywohneramt. und steueramt wuerd ych au noh mitteile dass du ins ussland gohsch.
und luegsch noh waege visum falls du nach u.s. and a. gohsch...

Ich habe mal beim Bund (Bundesamt für Emigration) und bei der Einwohnenrgemeinde Baselstadt nachgefragt. Aber keiner weiss Bescheid


... jusqu'ici tout va bien ...
Da wäre ich vorsichtig. Die Aussage stimmt, wenn während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts (bspw. in den Ferien) ein Notfall eintritt. Wenn die Kasse aber herausfindet, dass man de facto im Ausland wohnt, könnte sie Probleme machen. Deshalb gescheiter eine weltweite Deckung abschliessen. Gerade in den USA können gewisse Behandlungen sehr teuer kommen.BadBlueBoy hat geschrieben:Die CH KK ist auch im Ausland kostenpflichtig.
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hast du dich damit scho befasst? Non-Immigrant Visassaint john hat geschrieben:Für die USA, werde ich ein Non-Immigration-Visum (J1) beantragen, dabei muss ich aber nachweisen, dass ich wieder in die CH zurück kehre. Die haben Angst das ich bleiben könnte. Es wäre Visum-technisch besser ich könnte in der CH angemeldet bleiben.
Ich habe mal beim Bund (Bundesamt für Emigration) und bei der Einwohnenrgemeinde Baselstadt nachgefragt. Aber keiner weiss Bescheid, es sei unüblich in der CH angemeldet zu bleiben, aber man könne schon, wenn man will. Da soll einer draus kommen
![]()
aufjedenfall machen sie ne riesen story daraus wie lange man in die vereinigten staaten bleiben darf oder nicht. vorallem musst du dein bankkonto angeben plus den aufenthaltort und arbeitsbescheinigung und und und...
aaabbbeeerrrr.....ich hab noch ein zweit-auswahl wie man das visum-system knackt... resp. aufenthaltsort-verlaengerung ohne neuanmeldung.
gib mir mal pn.
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- Baslerbueb
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Nach den bestehenden weisungen musst du dich 2 monate vor abreise beim kreiskommando abmelden. Das kreiskommando gibt dir aber nur auslandurlaub, wenn du 1. dich abgemeldet hast, 2. deine ausrüstung im zeughaus deponiert hast und du 3. denn wehrpflichtersatz im voraus geleistet hast für die nächsten jahre...saint john hat geschrieben:Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:
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Besten Dank
http://www.vtg.admin.ch/internet/groupg ... rlaub.html
gruess
- Baudelaire
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- Registriert: 18.12.2004, 14:05
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Ich wohn im Ausland (EU) und bin in der Schweiz versichert. Geht also schon. Zahle hier keine Steuern, konnte mich aber schon abmelden. Unbedingt beim Steueramt melden!
Eine eigene Frage: Hat jemand Erfahrung damit, als Schweizer in der EU zu leben und angemeldet sein, und von dort aus ein halbes Jahr in ein nicht EU Land zu gehen und dann wieder zurück ins EU Land? Intressiert das die schweizer Behörden dass ich weg bin für n halbes Jahr? Ist es besser das Visum für das nicht EU Land in der Schweiz zu besorgen oder im EU Land? usw
Eine eigene Frage: Hat jemand Erfahrung damit, als Schweizer in der EU zu leben und angemeldet sein, und von dort aus ein halbes Jahr in ein nicht EU Land zu gehen und dann wieder zurück ins EU Land? Intressiert das die schweizer Behörden dass ich weg bin für n halbes Jahr? Ist es besser das Visum für das nicht EU Land in der Schweiz zu besorgen oder im EU Land? usw
Coupé-Décalé!