Auslandsaufenthalt: abmelden?

Der Rest...
Antworten
saint john
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 348
Registriert: 14.12.2004, 16:07
Wohnort: 4056

Auslandsaufenthalt: abmelden?

Beitrag von saint john »

Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:

Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?

Ich werde da nicht ganz schlau.

Vorteile beim Abmelden: alle Jahresverträge (ADSL, Natel usw) sind kündbar

Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben

Was gibt sonst noch was man wissen sollte? Gute Internetseiten?


Besten Dank
... jusqu'ici tout va bien ...

Urlauber
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 657
Registriert: 07.12.2004, 23:13

Beitrag von Urlauber »

saint john hat geschrieben:Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:

Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?

Ich werde da nicht ganz schlau.

Vorteile beim Abmelden: alle Jahresverträge (ADSL, Natel usw) sind kündbar

Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben

Was gibt sonst noch was man wissen sollte? Gute Internetseiten?


Besten Dank
Man kann doch wohl trotzdem bei einer CH- Krankenkasse bleiben oder?

saint john
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 348
Registriert: 14.12.2004, 16:07
Wohnort: 4056

Beitrag von saint john »

Urlauber hat geschrieben:Man kann doch wohl trotzdem bei einer CH- Krankenkasse bleiben oder?
Nein wenn man sich abmeldet, gilt der Versicherungsschutz für 60 tage oder so und nur für den Notfall, danach wird man "repatriert".
... jusqu'ici tout va bien ...

quasimodo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2093
Registriert: 07.12.2004, 08:08
Wohnort: Basel-Land

Beitrag von quasimodo »

saint john hat geschrieben:Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben
Weil du nicht mehr unter das Krankenversicherungsobligatorium fällst, wenn du keinen Wohnsitz in der Schweiz hast, kannst du zwar normalerweise nicht in der Grundversicherung bleiben. Du kommst aber nach deiner Rückkehr problemlos wieder rein, weil die Kasse dich ohne Vorbehalt aufnehmen muss. Die Zusatzversicherungen kannst du in der Regel entweder behalten oder sistieren lassen - frage bei deiner Kasse nach. Zudem sollte man sicherstellen, dass man während des Auslandaufenthalts genügend krankenversichert ist.
(c) quasimodo 2004-2020 - alle Rechte vorbehalten

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

saint john hat geschrieben:Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben
Und was nützt's wenn du bei deiner KK bleibst aber im Ausland lebst. Im Extremfall bezahlst du aber bekommst keine Leistungen .....

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

KK im Ausland abschliessen, ist billiger und die Behandlung waere bei einer schweizer KK ja nicht besser.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

saint john hat geschrieben:Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?

Was gibt sonst noch was man wissen sollte? Gute Internetseiten?
Du kannst auch ins Ausland gehen, ohne dich abzumelden.

Allerdings musst du dann alle Termine wie Steuererklärung (und Bezahlung), Militär etc. einhalten, ebenfalls private Verpflichtungen.

Vorteil bei Abmeldung: Du kannst nicht in HOOGAN registriert werden...

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

macau hat geschrieben:Du kannst auch ins Ausland gehen, ohne dich abzumelden.
Allerdings musst du dann alle Termine wie Steuererklärung (und Bezahlung), Militär etc. einhalten.
Du wirst aber ziemlich Probleme haben den Steuerheinis zu erklären wieso du 2 Jahre keinerlei Einkommen (in der Schweiz) hast .....

Benutzeravatar
Blutengel
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 8089
Registriert: 10.12.2004, 12:33
Wohnort: Helsinki

Beitrag von Blutengel »

Und nicht vergessen AHV und ähnliches weiter einbezahlen. Die werden sonst massiv gekürzt.
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
**#AF_13
** #MED_10**
[/CENTER]

Benutzeravatar
The Dome
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1116
Registriert: 04.01.2005, 19:08
Wohnort: Verbotene Stadt

Beitrag von The Dome »

Fürs militär muesch di sowieso abmelde.

Pips
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 114
Registriert: 06.12.2004, 23:31

Beitrag von Pips »

Also bei mir war das so:

Ich bin jetzt fuer 1 Jahr in Amerika und hab mich bei meiner Gemeinde (Reinach) abmelden wollen. Die da haben aber irgendwas von wegen das wuerde nicht gehen geschwafelt.
Als dann die Steuererklaerung kam stand da drauf dass ich abgemeldet sei.
Nun ist es so dass mann sich abmelden kann wenn man einen Beweis hat/haben wird dass man in dem Land in dem man sich aufhalten wird Steuern zahlt.

Die Krankenkasse habe ich nun hier drueben ueber das Geschaeft. In der schweiz hab ich momenatan keine, nur noch Privathaftpflicht.

Dem Militaer muss man anscheinend auch noch bescheid sagen dass man weg ist. Die haben nach ca 4 Monaten bei mir zuhause reklamiert dass ich mich nicht amgemeldet habe bei denen

Benutzeravatar
BadBlueBoy
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2477
Registriert: 13.02.2005, 11:57
Wohnort: Maksimir

Beitrag von BadBlueBoy »

Bei Auslandsaufenthalten > 6 Monate muss man sich imho abmelden. An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern ins Ausland sind kantonal geregelt.

Aber...
Aus Versicherungstechnischen Gründen, würde ich es nicht machen. Die CH KK ist auch im Ausland kostenpflichtig, allenfalls würde ich eine Rega Mitgliedschaft anstreben. Steuern, Dienst etc wird man aber dann nicht ohne weiteres los, ein Einkommen von Null CHF wirft immer Fragen auf.. idR wird sofort ein krimineller Hintergrund vermutet. Mit etwas Argumentationsgeschick kann man den Steuervogt aber locker abwimmeln (Verwandte zahlen zB).

Auch wichtig.. in der Schweiz sind die PW Versicherungsgebühren um einiges zuverlässiger/günstiger als im Ausland. Eine Vollkasko ist Pflicht, da ennet der Grenze nicht jeder eine Haftpflicht-Versicherung hat.
In Principio erat Verbum et Verbum erat apud Deum et Deus erat Verbum.

Benutzeravatar
Sharky
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6812
Registriert: 27.12.2004, 01:16
Wohnort: Koh Samui

Beitrag von Sharky »

Also ich habe mich immer bei längeren Auslandaufenthalten (ab 6 Monaten) immer abgemeldet. Aber die KK hab ich nicht gekündigt. Aber nur weil ich das Aufnahmeprozedere nicht durchmachen wollte...
Es gibt sehr günstige Auslandkrankversicherungen die weltweit decken.

Was du nicht vergessen darfst, sind die Militärsteuern, die werden dir berechnet, ob du da bist oder nicht...nicht aber, wenn du abgemeldet bist.

Bei einen 2-jährigen Auslandaufenthalt würd ich mich definitiv abmelden...
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

Sharky hat geschrieben: Was du nicht vergessen darfst, sind die Militärsteuern, die werden dir berechnet, ob du da bist oder nicht...nicht aber, wenn du abgemeldet bist.
Falsch. Nach der Abmeldung muss noch 3 Jahre lang Militärpflichtersatz geleistet werden (allerdings nur, wenn ein WK verpasst wird).

Benutzeravatar
Sharky
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6812
Registriert: 27.12.2004, 01:16
Wohnort: Koh Samui

Beitrag von Sharky »

macau hat geschrieben:Falsch. Nach der Abmeldung muss noch 3 Jahre lang Militärpflichtersatz geleistet werden (allerdings nur, wenn ein WK verpasst wird).
Die Rede ist ja von 2 Jahren.... ;)

Ich mache halt auch kein Militärdienst und musste früher diese Scheiss Steuern bezahlen...nicht aber, als ich mich abmeldete
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

Benutzeravatar
Helmut Penthouse
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 494
Registriert: 30.09.2005, 13:59
Wohnort: D7 Balkon

Beitrag von Helmut Penthouse »

saint john hat geschrieben:Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:

Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?

Ich werde da nicht ganz schlau.

Vorteile beim Abmelden: alle Jahresverträge (ADSL, Natel usw) sind kündbar

Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben

Was gibt sonst noch was man wissen sollte? Gute Internetseiten?


Besten Dank
muesch dir jedefalls abmaelde, bi dr ywohneramt. und steueramt wuerd ych au noh mitteile dass du ins ussland gohsch.
und luegsch noh waege visum falls du nach u.s. and a. gohsch...
(c) Helmut Penthouse, 2008 - alle Rechte vorbehalten

Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. (Quelle: Rankhof, 2007)

saint john
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 348
Registriert: 14.12.2004, 16:07
Wohnort: 4056

Beitrag von saint john »

Helmut Penthouse hat geschrieben:muesch dir jedefalls abmaelde, bi dr ywohneramt. und steueramt wuerd ych au noh mitteile dass du ins ussland gohsch.
und luegsch noh waege visum falls du nach u.s. and a. gohsch...
Für die USA, werde ich ein Non-Immigration-Visum (J1) beantragen, dabei muss ich aber nachweisen, dass ich wieder in die CH zurück kehre. Die haben Angst das ich bleiben könnte :D . Es wäre Visum-technisch besser ich könnte in der CH angemeldet bleiben.
Ich habe mal beim Bund (Bundesamt für Emigration) und bei der Einwohnenrgemeinde Baselstadt nachgefragt. Aber keiner weiss Bescheid :confused: , es sei unüblich in der CH angemeldet zu bleiben, aber man könne schon, wenn man will. Da soll einer draus kommen :confused:
... jusqu'ici tout va bien ...

quasimodo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2093
Registriert: 07.12.2004, 08:08
Wohnort: Basel-Land

Beitrag von quasimodo »

BadBlueBoy hat geschrieben:Die CH KK ist auch im Ausland kostenpflichtig.
Da wäre ich vorsichtig. Die Aussage stimmt, wenn während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts (bspw. in den Ferien) ein Notfall eintritt. Wenn die Kasse aber herausfindet, dass man de facto im Ausland wohnt, könnte sie Probleme machen. Deshalb gescheiter eine weltweite Deckung abschliessen. Gerade in den USA können gewisse Behandlungen sehr teuer kommen.
(c) quasimodo 2004-2020 - alle Rechte vorbehalten

Benutzeravatar
Beppi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 798
Registriert: 23.12.2004, 18:17

Beitrag von Beppi »

Wie sieht es da mit Australienh aus? Hat jemand erfahrung? Möchte eben auch mal länger weg gehen (1-2 Jahre)

Benutzeravatar
Helmut Penthouse
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 494
Registriert: 30.09.2005, 13:59
Wohnort: D7 Balkon

Beitrag von Helmut Penthouse »

saint john hat geschrieben:Für die USA, werde ich ein Non-Immigration-Visum (J1) beantragen, dabei muss ich aber nachweisen, dass ich wieder in die CH zurück kehre. Die haben Angst das ich bleiben könnte :D . Es wäre Visum-technisch besser ich könnte in der CH angemeldet bleiben.
Ich habe mal beim Bund (Bundesamt für Emigration) und bei der Einwohnenrgemeinde Baselstadt nachgefragt. Aber keiner weiss Bescheid :confused: , es sei unüblich in der CH angemeldet zu bleiben, aber man könne schon, wenn man will. Da soll einer draus kommen :confused:
hast du dich damit scho befasst? Non-Immigrant Visas

aufjedenfall machen sie ne riesen story daraus wie lange man in die vereinigten staaten bleiben darf oder nicht. vorallem musst du dein bankkonto angeben plus den aufenthaltort und arbeitsbescheinigung und und und...
aaabbbeeerrrr.....ich hab noch ein zweit-auswahl wie man das visum-system knackt... resp. aufenthaltsort-verlaengerung ohne neuanmeldung.
gib mir mal pn.
(c) Helmut Penthouse, 2008 - alle Rechte vorbehalten

Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. (Quelle: Rankhof, 2007)

Benutzeravatar
Baslerbueb
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1294
Registriert: 17.12.2004, 08:10

Beitrag von Baslerbueb »

saint john hat geschrieben:Wieder einmal eine Frager an die allwissende Forumsgemeinde:

Wenn man 2 Jahre ins Ausland geht, muss man sich abmelden, soll man sich abmelden?

Ich werde da nicht ganz schlau.

Vorteile beim Abmelden: alle Jahresverträge (ADSL, Natel usw) sind kündbar

Nachteile: man kann nicht bei schweizer Krankenkasse bleiben

Was gibt sonst noch was man wissen sollte? Gute Internetseiten?


Besten Dank
Nach den bestehenden weisungen musst du dich 2 monate vor abreise beim kreiskommando abmelden. Das kreiskommando gibt dir aber nur auslandurlaub, wenn du 1. dich abgemeldet hast, 2. deine ausrüstung im zeughaus deponiert hast und du 3. denn wehrpflichtersatz im voraus geleistet hast für die nächsten jahre...

http://www.vtg.admin.ch/internet/groupg ... rlaub.html

gruess

Benutzeravatar
Baudelaire
Benutzer
Beiträge: 35
Registriert: 18.12.2004, 14:05
Wohnort: whitey on the moon

Beitrag von Baudelaire »

Ich wohn im Ausland (EU) und bin in der Schweiz versichert. Geht also schon. Zahle hier keine Steuern, konnte mich aber schon abmelden. Unbedingt beim Steueramt melden!

Eine eigene Frage: Hat jemand Erfahrung damit, als Schweizer in der EU zu leben und angemeldet sein, und von dort aus ein halbes Jahr in ein nicht EU Land zu gehen und dann wieder zurück ins EU Land? Intressiert das die schweizer Behörden dass ich weg bin für n halbes Jahr? Ist es besser das Visum für das nicht EU Land in der Schweiz zu besorgen oder im EU Land? usw
Coupé-Décalé!

quasimodo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2093
Registriert: 07.12.2004, 08:08
Wohnort: Basel-Land

Beitrag von quasimodo »

Baudelaire hat geschrieben:Ich wohn im Ausland (EU) und bin in der Schweiz versichert.
Geht mit den Bilateralen Verträgen unter gewissen Voraussetzungen im EU-Raum. Aber nicht in den USA.
(c) quasimodo 2004-2020 - alle Rechte vorbehalten

Antworten