damit leute wie du auch mal etwas zu sagen haben?Echo hat geschrieben:... Aber vielleicht hast Du den Sinn eines Forums nicht ganz begriffen?
Nazifahnen in der Kurve?
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so isches! isch d reichskriegsflagge 1871 bis 1919 gsi.Stanislaw hat geschrieben:blabla...war ne RK-Flagge, weiter nix.
was aber dä schwoobe stofffätze in dr fcb-kurve z sueche het, isch mr nid ganz klaar! oder mit andere wort mächtig deplaziert.wiki hat geschrieben:In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit dem Hakenkreuz) strafbar unter den §§ 86, 86a StGB. Für die ursprüngliche Reichskriegsflagge und die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" dar, die Flagge wird eingezogen.
In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang, in dem die Flagge gezeigt wird, ab. Zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gewertet werden kann.
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