Fahrende
Fahrende
ich stelle eine Frage die ich durchaus ernst meine:
warum fahren Fahrende eigentlich?? In den letzten Tagen war ja in der Presse zu lesen, dass sie sich diskriminiert fühlen (wen wundert's) und je länger je mehr niemand ihnen einen Platz zur Verfügung stellen will. Was machen Fahrende eigentlich wenn sie an einem neuen Ort angekommen sind ausser die Läden und Häuser zu plündern und überall hinzukacken?
evtl. weiss da Grga Mali mehr dazu? Wie gesagt: meine diese Frage ernst.
warum fahren Fahrende eigentlich?? In den letzten Tagen war ja in der Presse zu lesen, dass sie sich diskriminiert fühlen (wen wundert's) und je länger je mehr niemand ihnen einen Platz zur Verfügung stellen will. Was machen Fahrende eigentlich wenn sie an einem neuen Ort angekommen sind ausser die Läden und Häuser zu plündern und überall hinzukacken?
evtl. weiss da Grga Mali mehr dazu? Wie gesagt: meine diese Frage ernst.
Zum Thema :
Bern. SDA/baz. Schweizer Fahrende werden nach wie vor diskriminiert. 29 Stand- und 38 Durchgangsplätze fehlen. Fahrende und EKR fordern nachhaltige Verbesserungen. Geschieht das nicht innert fünf Jahren, soll ein Bundesgesetz Kantonen und Gemeinden Beine machen.
Im Bundesrats-Bericht zur Situation der Fahrenden von Mitte Oktober würden die Diskriminierungen zwar übersichtlich dargelegt, teilten die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) am Donnerstag vor den Bundeshausmedien in Bern mit.
Die bundesrätlichen Vorschläge zu Behebung der Mängel vermöchten aber nicht zu überzeugen. Am eklatantesten seien die Mängel bei der Wohnsituation. Seit 2001 sein neun Standplätze verschwunden. Halte auf Privatgrund würden verhindert, was die Fahrenden zum Ausweichen auf illegale Plätze zwinge. Dies führe wiederum zu Vertreibungen wie jüngst im Kanton Solothurn.
May Bittel, Mitgründer des Europäischen Forums der Roma und der Fahrenden und Mitglied der EKR, erklärte das Dilemma: «Wir haben ein Recht zu reisen. Ein Recht anzuhalten existiert hingegen nicht.»
Mutlosigkeit und Vorurteile
Von den 30'000 bis 35'000 Schweizerinnen und Schweizern mit nomadischen Wurzeln leben noch 3000 bis 5000 als Fahrende. Die Aktion «Kinder der Landstrasse» der pro juventute zeigte hier nachhaltige Wirkung, wie Robert Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse sagte.
Die noch fahrende Minderheit sieht sich laut Huber jedes Jahr vor dem selben Problem: Wo den Winter verbringen? Dieser Mangel an Platz sei eine Ausgrenzung. «Fahrende sind Füchtlinge im eigenen Land», konstatierte Huber. Nur in wenigen Gemeinden seien sie willkommen. Verwaltungen, welche die Schriftenannahme verweigerten, seien Alltag.
Für den ERK-Präsidenten Georg Kreis widersprechen diese prekären Lebensumstände internationalen Konventionen, der Bundesverfassung, dem Bundesgericht und nicht zuletzt der Ethik.
Das Bundesgericht halte in einem Urteil fest, dass die Kantone genügend Plätze für Fahrende vorsehen müssen. Das sei nicht der Fall. Gründe seien fehlender politischer Wille, Mutlosigkeit der Behörden, mangelnde Anreize und nicht zuletzt Vorurteile der Bevölkerung.
Bern. SDA/baz. Schweizer Fahrende werden nach wie vor diskriminiert. 29 Stand- und 38 Durchgangsplätze fehlen. Fahrende und EKR fordern nachhaltige Verbesserungen. Geschieht das nicht innert fünf Jahren, soll ein Bundesgesetz Kantonen und Gemeinden Beine machen.
Im Bundesrats-Bericht zur Situation der Fahrenden von Mitte Oktober würden die Diskriminierungen zwar übersichtlich dargelegt, teilten die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) am Donnerstag vor den Bundeshausmedien in Bern mit.
Die bundesrätlichen Vorschläge zu Behebung der Mängel vermöchten aber nicht zu überzeugen. Am eklatantesten seien die Mängel bei der Wohnsituation. Seit 2001 sein neun Standplätze verschwunden. Halte auf Privatgrund würden verhindert, was die Fahrenden zum Ausweichen auf illegale Plätze zwinge. Dies führe wiederum zu Vertreibungen wie jüngst im Kanton Solothurn.
May Bittel, Mitgründer des Europäischen Forums der Roma und der Fahrenden und Mitglied der EKR, erklärte das Dilemma: «Wir haben ein Recht zu reisen. Ein Recht anzuhalten existiert hingegen nicht.»
Mutlosigkeit und Vorurteile
Von den 30'000 bis 35'000 Schweizerinnen und Schweizern mit nomadischen Wurzeln leben noch 3000 bis 5000 als Fahrende. Die Aktion «Kinder der Landstrasse» der pro juventute zeigte hier nachhaltige Wirkung, wie Robert Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse sagte.
Die noch fahrende Minderheit sieht sich laut Huber jedes Jahr vor dem selben Problem: Wo den Winter verbringen? Dieser Mangel an Platz sei eine Ausgrenzung. «Fahrende sind Füchtlinge im eigenen Land», konstatierte Huber. Nur in wenigen Gemeinden seien sie willkommen. Verwaltungen, welche die Schriftenannahme verweigerten, seien Alltag.
Für den ERK-Präsidenten Georg Kreis widersprechen diese prekären Lebensumstände internationalen Konventionen, der Bundesverfassung, dem Bundesgericht und nicht zuletzt der Ethik.
Das Bundesgericht halte in einem Urteil fest, dass die Kantone genügend Plätze für Fahrende vorsehen müssen. Das sei nicht der Fall. Gründe seien fehlender politischer Wille, Mutlosigkeit der Behörden, mangelnde Anreize und nicht zuletzt Vorurteile der Bevölkerung.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda)
aber nid dr Josef
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda)
aber nid dr Josef
Bedeutung heute [Bearbeiten]Heute spricht man eher von nichtsesshaften Personen. Auch ist die oben erwähnte Negativassoziation mit dem Begriff nicht länger verbunden. Unter den Nichtsesshaften sind die größten Gruppen wohl die Roma, die Sinti und die Jenischen, allerdings sind viele dieser Volksgruppen längst sesshaft geworden. Die landwirtschaftlichen Wanderarbeiter der USA und anderer Länder könnten per definitionem auch dazu zählen, doch nicht einmal die saisonal wandernden landwirtschaftlichen Tagelöhner im Ost- und Mitteleuropa des 19. Jht. wurden dazu gerechnet. Auch Handelsvertreter (z. B. "Pharmareferenten") sind kein "Fahrendes Volk", sondern werden zu den "Reisenden" gezählt. Überhaupt sind zeitgenössische Formen horizontaler sozialer Mobilität nicht mehr darunter zu rechnen, trotz struktureller Ähnlichkeiten und der Ausbildung eigener Subkulturen, wie z.B. Fernfahrer, Ensembles von Wanderbühnen oder gewerbsmäßige Schlepper

Mit Sturmgewehr auf Fahrende geschossen
Weil er glaubte, Fahrende hätten aus seinem Auto 200 Franken gestohlen, hat ein heute 21-jähriger Mann mit seinem Sturmgewehr auf deren Wohnwagen gefeuert.
Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn am Montag wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens.
Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt - zur Hälfte bedingt, zur Hälfte auf Bewährung. Vor dem Obergericht war nur noch das Strafmass umstritten. Im Juli 2006 hatte das Bezirksgericht Horgen ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.
Der heute 21-Jährige hatte im Juli 2005 sein Auto in der Nähe des Standplatzes der Fahrenden in Horgen parkiert. Überzeugt davon, diese hätten ihm Geld daraus gestohlen, kehrte er zwei Tage später nachts mit seiner Dienstwaffe dorthin zurück. Aus etwa 45 Metern Entfernung gab er ein Serienfeuer auf einen der Wohnwagen ab.
Darin befand sich ein schlafendes Ehepaar. Die Kugel aus dem Sturmgewehr jagte rund 30 Zentimeter über die beiden Schlafenden und durchschlug einen Kleiderschrank. Weitere Kugeln trafen ein Ökonomiegebäude der Fahrenden. Die Opfer kamen mit dem Schrecken davon.
Die Staatsanwaltschaft forderte im letzten Sommer wegen mehrfacher versuchte vorsätzliche Tötung sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Vor dem Obergericht verlangte die Verteidigung nun eine Reduktion der Strafe auf zwei Jahre bedingt, die Staatsanwaltschaft forderte 3,5 Jahre unbedingt.
Der Verteidiger des Mannes begründete die Strafreduktion damit, dass sein Mandant ein Ersttäter sei und reumütig. Er verdiene noch eine Chance. Der Angeklagte gab alles zu, sagte jedoch, er habe die Fahrenden nur erschrecken wollen. In den Augen der Staatsanwältin wog das Verschulden des Mannes jedoch schwer.
20min.ch
Weil er glaubte, Fahrende hätten aus seinem Auto 200 Franken gestohlen, hat ein heute 21-jähriger Mann mit seinem Sturmgewehr auf deren Wohnwagen gefeuert.
Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn am Montag wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens.
Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt - zur Hälfte bedingt, zur Hälfte auf Bewährung. Vor dem Obergericht war nur noch das Strafmass umstritten. Im Juli 2006 hatte das Bezirksgericht Horgen ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.
Der heute 21-Jährige hatte im Juli 2005 sein Auto in der Nähe des Standplatzes der Fahrenden in Horgen parkiert. Überzeugt davon, diese hätten ihm Geld daraus gestohlen, kehrte er zwei Tage später nachts mit seiner Dienstwaffe dorthin zurück. Aus etwa 45 Metern Entfernung gab er ein Serienfeuer auf einen der Wohnwagen ab.
Darin befand sich ein schlafendes Ehepaar. Die Kugel aus dem Sturmgewehr jagte rund 30 Zentimeter über die beiden Schlafenden und durchschlug einen Kleiderschrank. Weitere Kugeln trafen ein Ökonomiegebäude der Fahrenden. Die Opfer kamen mit dem Schrecken davon.
Die Staatsanwaltschaft forderte im letzten Sommer wegen mehrfacher versuchte vorsätzliche Tötung sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Vor dem Obergericht verlangte die Verteidigung nun eine Reduktion der Strafe auf zwei Jahre bedingt, die Staatsanwaltschaft forderte 3,5 Jahre unbedingt.
Der Verteidiger des Mannes begründete die Strafreduktion damit, dass sein Mandant ein Ersttäter sei und reumütig. Er verdiene noch eine Chance. Der Angeklagte gab alles zu, sagte jedoch, er habe die Fahrenden nur erschrecken wollen. In den Augen der Staatsanwältin wog das Verschulden des Mannes jedoch schwer.
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was isch dr unterschiid zwische "bedingt" und "uff bewäärig"?soulwind hat geschrieben:Mit Sturmgewehr auf Fahrende geschossen
Weil er glaubte, Fahrende hätten aus seinem Auto 200 Franken gestohlen, hat ein heute 21-jähriger Mann mit seinem Sturmgewehr auf deren Wohnwagen gefeuert.
Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn am Montag wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens.
Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt - zur Hälfte bedingt, zur Hälfte auf Bewährung. Vor dem Obergericht war nur noch das Strafmass umstritten. Im Juli 2006 hatte das Bezirksgericht Horgen ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.
(...)
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mini Väärs ka me numme no im Parlamänt lääse - offebar wintscht das d Forumsschuggerey so

(c) by Schooffseggel 2008 - alli Rächt voorbehalte
Dr oobe stehendi Text isch vo me Schooffseggel verfasst woorde. Und well ai Schooffseggel vollkomme längt, isch jeeglichi witteri Verwändig, eb kommerziell oder nit, numme mit dr ussdrygglige Zuestimmig vom Autor erlaubt. Innerhalb vo däm Forum darf dä Teggscht vollständig oder dailwyys glääse und au zitiert wäärde.
- Suffbrueder
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keine, 20min hett moll widr Sch*** bautSchooffseggel hat geschrieben:was isch dr unterschiid zwische "bedingt" und "uff bewäärig"?
woorschiins hett er sog. "teilbedingt" bikoo: Die eint Helfti vor Stroof absitze, die ander wird erloo, wenn er brav isch
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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merci fir d usskumpftRankhof hat geschrieben:keine, 20min hett moll widr Sch*** baut
woorschiins hett er sog. "teilbedingt" bikoo: Die eint Helfti vor Stroof absitze, die ander wird erloo, wenn er brav isch
ha mi no gwunderet, was do wieder fir e neii unterschaidig gmacht woorde sig

mini Väärs ka me numme no im Parlamänt lääse - offebar wintscht das d Forumsschuggerey so

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Dr oobe stehendi Text isch vo me Schooffseggel verfasst woorde. Und well ai Schooffseggel vollkomme längt, isch jeeglichi witteri Verwändig, eb kommerziell oder nit, numme mit dr ussdrygglige Zuestimmig vom Autor erlaubt. Innerhalb vo däm Forum darf dä Teggscht vollständig oder dailwyys glääse und au zitiert wäärde.
- schnauz
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- Wohnort: westlich vom tempel
[quote="king72"][quote="Platini"]Ah jo... jetz simmer no e baar richtigi Sache in Sinn koo.
- Schääreschliffer
- Handörgelischpiiler
- Kartetriggbschisser
- Fuessballer bim FCZ
- Schpaarseschtächer
- Vogelschüüchene[/QUOTE]
.... das isch doch eigentlich s'glichi ]
nit vergesse alli stöervögler !
.
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- Vogelschüüchene[/QUOTE]
.... das isch doch eigentlich s'glichi ]
nit vergesse alli stöervögler !
.
es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !
als dr FCB und schwizer Geld !
Was ich nicht verstehe: weshalb kaufen die ihre Parkplätze nicht einfach? Wir kaufen uns ja auch unsere Lofts in London und unsere Penthouses in New York, unsere Schlösser in Paris und unsere Villen in der Toskana, unsere Châlets in Gstaad und unsere Datschen in Moskau, wenn wir mal wo anders feiern wollen.
- baslerstab
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- Beiträge: 3644
- Registriert: 10.12.2004, 13:50
- Wohnort: wo?
giz die in so glaine gruppe?cigán hat geschrieben:was geht? hesch e problem?
schick dr mol zwei drei verbi..ok?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
Von Zweifel? Ob man die nun tot fährt oder weg knabbert, macht ja wohl moralisch keinen Unterschied. Nicht mal für Borat.Kolaps hat geschrieben:Ist ein Zitat aus Borat, solltest Du Dir evtl mal anschauen, ganz krass wie der Ami auf die Frage reagiert. Peace out to all my Chipsies!
Ein etwas anders gelagerter Fall sind die Fahrenden (oder, ethnisch falsch aber immerhin orthographisch korrekt "Gipsies"), die seit Jahrzenten diffamiert, verleumdet und ausgegrenzt werden. Nicht weil sie klauen. Sondern einfach weil sie anders sind und hierzulande die bürgerliche Idylle stören.