Schwarzbueb hat geschrieben:Tönt zwar plausibel, ist aber nicht ganz richtig: wenn der wirkliche Täter nachträglich ermittelt wird, muss dieser bestraft werden und die bereits rechtskräftige Ordnungsbusse gegen die falsche Person muss mittels Revision aufgehoben werden.
Kann man natürlich noch weiterspinnen :
wenn diese nachträglich ermittelte Person auch noch keinen Führerausweis besitzt, ist's dann plötzlich nicht mehr nur noch eine Ordnungsbusse
Schwarzbueb hat geschrieben:Tönt zwar plausibel, ist aber nicht ganz richtig: wenn der wirkliche Täter nachträglich ermittelt wird, muss dieser bestraft werden und die bereits rechtskräftige Ordnungsbusse gegen die falsche Person muss mittels Revision aufgehoben werden.
Mag zwar theoretisch sein, aber da das OBV ein anonymes Verfahren ist, wird nach Bezahlung einer solchen Busse gar nicht weiter ermittelt! Theoretisch ist es möglich, bei der Post eine Busse zu begleichen, ohne den Absender anzugeben (hab' ich schon mal selbst ausprobiert)! Und ich kann freiwilig für jemanden anderen bezahlen!
Wenn es der Zufall will, dass jemand eine Ordnungsbusse einfach einbezahlt, weil sie am Auto hängt, aber gar nicht dafür bestimmt ist (irgendein Witzbold hängt einfach seine Busse an dein Auto und du achtest gar nicht auf das Kontrollschild, sondern zahlst einfach ein; auch das ist mir schon passiert ) und dann den Irrtum nachträglich bemerkt, dann kommt deine Theorie zum Zuge. Aber dann muss du selbst aktiv werden.
Kawa hat geschrieben:Wann begreifen es endlich alle ?
Das Gerät zeigte die gemessene und nicht die tatsächliche Geschwindigkeit an, darum gibts ja den Abzug !
Wenn die Geräte die tatsächliche Geschw. anzeigen würden, wären sie 100% exakt und es gäbe keinerlei Grund für irgendeinen Abzug ....
sag ich ja
nur bezeichne ich die gemessene als tatsächliche Geschwindigkiet auch wen natürlich noch ein messabweichung vorhanden ist.
Niederlage für das Zürcher Stadtrichteramt: Es hat zu wenig, gar nicht oder nicht objektiv abgeklärt, ob der Richterschreck am Steuer seines Autos sass, das 2 km/h zu schnell unterwegs war.
Von Roger Keller
Zürich. - Der Fall hat Aufsehen erregt und gilt als Illustrationsbeispiel für den so genannten «Bussenterror» in der Stadt Zürich. Franz-Josef Schulte-Wermeling zog deswegen im April am Bezirksgericht Zürich eine eigentliche Show ab: Er provozierte und beschimpfte die ihn kontrollierenden Polizisten und Einzelrichter Josef Vogel heftig, weil er sich ungerecht und inkompetent behandelt fühlte. Im Gerichtssaal zerriss der 66-Jährige mehrere jener unzähligen Verkehrsbussen, die er und seine Familie nicht bezahlt hatten.
Das Stadtrichteramt Zürich hatte es als Folge seiner offensichtlichen Chancenlosigkeit in den letzten Jahren aufgegeben, den mit allen juristischen Wassern gewaschenen Kilchberger ETH-Ingenieur und seine Familie zu büssen. Doch bei diesem Fall - zu dem seit gestern Montag der Entscheid des Einzelrichters am Bezirksgericht Zürich vorliegt - wollte Stadtrichter-Stellvertreter Andreas Huber offensichtlich ein Exempel statuieren.
Schulte hatte eine Bagatellbusse von 40 Franken wie üblich nicht bezahlt, nachdem sein Auto in einer Mainacht im Jahr 2005 an der Bucheggstrasse mit 2 km/h zu viel geblitzt worden war. Doch nachdem er Huber in einem anderen Fall mit einer Ehrverletzungsklage eingedeckt hatte, holte der Stadtrichter-Stellvertreter zum Rundumschlag aus: Er erhöhte die Busse auf 500 Franken (plus 385 Franken Verfahrenskosten) und rechnete Schulte in der Begründung der Straferhöhung dessen Verhalten auf Jahrzehnte zurück vor.
Schulte verwende, so Huber, «notorisch einen beträchtlichen Teil seiner Lebensenergie» darauf, sich bei Bussen aus dem Strassenverkehr mit «extrem querulatorischem Verhalten» mehr Rechte herauszunehmen als andere. Und er stifte dazu auch seine Familie an. Was daran konkret strafbar ist, belegte Huber zwar nicht. Er erkannte darin aber eine Verletzung der Bundesverfassung, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Einzelrichter korrigiert Stadtrichter
Huber behauptete, Schulte sei als Lenker des Autos «einwandfrei identifizierbar». Betrachter ohne vorgefasste Meinung kommen allerdings zum gegenteiligen Schluss: Am Steuer sitzt nicht Schulte, denn dessen Kinnpartie ist nicht spitz zulaufend, sondern ausgeprägt breit. Das Bild ist als Beweismittel aber auch ungeeignet, weil der Rückspiegel die Augenpartie des Fahrers verdeckt. Dies hat nun auch Einzelrichter Josef Vogel einräumen müssen und Schulte nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Den gewundenen Erklärungen in seiner Begründung ist das Bemühen zu entnehmen, den Stadtrichter nicht allzu sehr zu desavouieren. Die Gerichtskosten gehen auf Staatskasse; das Stadtrichteramt muss seinen Aufwand von inzwischen stolzen 1121 Franken abschreiben bzw. den Steuerzahlern überbürden.
Schulte hat damit einen weiteren Beweis in seiner reichen Sammlung, wie unprofessionell die von ihm regelmässig verspotteten Juristen arbeiten. Und wie vorurteilsbehaftet die Justiz gegen ihn vorgeht, nur weil er sich kompromisslos wehrt und auf seine Rechte als Bürger pocht. Schulte führt seit den 70er-Jahren einen Feldzug gegen die seiner Ansicht nach inkompetente Zürcher Justiz, nachdem ihn diese 1977 zu Unrecht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hatte.
Ins Kapitel Unfähigkeit fällt laut Schulte auch die Tatsache, dass Einzelrichter Vogel nach der Verhandlung vom April in einem Interview im TA gesagt hatte, eine Anruferin habe ihn gefragt, weshalb er Schulte nicht gleich ins Burghölzli eingeliefert habe. Diese und weitere Äusserungen von Vogel veranlassten Schulte, beim Obergericht ein Ablehnungsbegehren gegen den seiner Ansicht nach nicht mehr unbefangenen Richter zu stellen. Doch dieses wurde abgelehnt: Das Gericht sah in den Äusserungen «nichts Abschätziges».
Rekurs wegen Entschädigung
Die Niederlage zur Frage der Befangenheit lässt Schulte auf sich sitzen, da er in der Hauptsache - im Verfahren wegen der Busse - gewonnen hat, obwohl er von der Begründung Vogels nicht viel hält. Dennoch ist auch dieser Fall nicht ausgestanden: Vogel hat Schulte eine Umtriebsentschädigung von nur 20 Franken zugesprochen, und zwar für die Autofahrt von Kilchberg ans Gericht - mit der Bemerkung, dass der Betrag aufgerundet sei. Eine weitere, angemessene Entschädigung, wie sie Schulte verlangt hatte, lehnte Vogel mit der Begründung ab, es sei schliesslich das auf Schulte eingelöste Auto gewesen, welches das Verfahren provoziert habe. Dies ist laut Schulte ein «absoluter Unsinn», gegen den er rekurrieren wird.
1. Fehler: mit 56 statt 50 gefahren (das sind 6 zu viel, nicht 1!)
2. Fehler: meinen, schlauer als die Polizei zu sein
tja mein Lieber, "gerecht" wären vielleicht die (schon bezahlten) 40 Stutz, aber wenn mans provoziert gibts halt mehr...
Hey Bünzlihof, kriech mal aus deinem Schrebergärtli und schau dir die Realität ein. Punkt 2 ist bei jedem schreibfähigen Wesen praktisch automatisch erfüllt. "Wenn man's provoziert"? In der Schweiz dürfen Polizisten Verhaftete schwer verprügeln (Eldar S.), töten (G8, Schüsse im Elsass), Beine wegfahren (irgendwo in Zürich) beleidigen (mir passiert) etc. Ausser Freisprüchen gibts da nichts - aber wehe man antwortet einem Gott in Blau mal nicht mit "Jawohl Herr Polizist"... Ist natürlich eine schwere Provokation, die Busse ohne Angabe des Lenkers zu bezahlen Natürlich muss von der ach so überbeschäftigten Polizei sofort nachgehakt werden.
Alkboy, respekt vor deiner Mutter und Verachtung für die Feinde und Henker in blau.
[CENTER]Fortuna lächelt - doch sie mag
nur ungern voll beglücken:
Schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.
- Wilhelm Busch
Wenn das Spiel vorbei ist, kommen König und Bauer in dieselbe Schachtel zurück. [/CENTER]
Rankhof hat geschrieben:1. Fehler: mit 56 statt 50 gefahren (das sind 6 zu viel, nicht 1!)
2. Fehler: meinen, schlauer als die Polizei zu sein
tja mein Lieber, "gerecht" wären vielleicht die (schon bezahlten) 40 Stutz, aber wenn mans provoziert gibts halt mehr...
Zum Schlauer si als dPolizei bruchts aber nit viel !!
Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
Tolkien hat geschrieben:Hey Bünzlihof, kriech mal aus deinem Schrebergärtli und schau dir die Realität ein. Punkt 2 ist bei jedem schreibfähigen Wesen praktisch automatisch erfüllt. "Wenn man's provoziert"? In der Schweiz dürfen Polizisten Verhaftete schwer verprügeln (Eldar S.), töten (G8, Schüsse im Elsass), Beine wegfahren (irgendwo in Zürich) beleidigen (mir passiert) etc. Ausser Freisprüchen gibts da nichts - aber wehe man antwortet einem Gott in Blau mal nicht mit "Jawohl Herr Polizist"... Ist natürlich eine schwere Provokation, die Busse ohne Angabe des Lenkers zu bezahlen Natürlich muss von der ach so überbeschäftigten Polizei sofort nachgehakt werden.
Alkboy, respekt vor deiner Mutter und Verachtung für die Feinde und Henker in blau.
USA
Richter onanierte während Mordprozess
Er sollte den Zeugen zuhören, stattdessen befriedigte er sich mit einer Penispumpe. Dafür muss ein ehemaliger Richter ins Gefängnis. Und 40.000 Dollar Geldstrafe zahlen.
Eine Gerichtsreporterin hatte in dem Verfahren gegen den ehemaligen Richter Donald Thompson ausgesagt, der Jurist habe während eines Mordprozesses vor drei Jahren fast täglich mit der Pumpe hantiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam das Gerät in mindestens vier Prozessen zum Einsatz.
Thompson zufolge war die Penispumpe das Scherzgeschenk eines langjährigen Freundes zu seinem 50. Geburtstag. Er habe sie im Gerichtssaal vermutlich gedankenverloren betätigt, aber nie onanieren wollen, erklärte der dreifache Familienvater.
Ähnlicher Fall in Frankreich
Die Ermittlungen gegen den 59-Jährigen, der inzwischen freiwillig in Ruhestand gegangen ist, brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Wie aus den Ermittlungsakten weiter hervorgeht, wurden auch der Teppich, die Roben und der Richterstuhl untersucht und Sperma gefunden. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte.
Na komm, sag mir das beim nächsten Spiel im Joggeli ins Gesicht, ok? Ich erzähl dir dann bei einem Bier auch die ganze Geschichte. Ist lustig, dass man sich von der Polizei alles sagen lassen muss, allerdings selbst nichts sagen darf - Lustig, so lange man nicht selbst betroffen ist.
[CENTER]Fortuna lächelt - doch sie mag
nur ungern voll beglücken:
Schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.
- Wilhelm Busch
Wenn das Spiel vorbei ist, kommen König und Bauer in dieselbe Schachtel zurück. [/CENTER]
Tolkien hat geschrieben:Oh, da hat einer viel beizutragen Na komm, sag mir das beim nächsten Spiel im Joggeli ins Gesicht, ok? Ich erzähl dir dann bei einem Bier auch die ganze Geschichte. Ist lustig, dass man sich von der Polizei alles sagen lassen muss, allerdings selbst nichts sagen darf - Lustig, so lange man nicht selbst betroffen ist.
Den konnte ich mir nicht verkneifen! So zwischen abknallen, Beinen abfahren etc. stach Dein Erlebnis doch ziemlich heraus. Tschuldigung....
Kann dieses Bullenstress-Gejammere halt nicht so ganz nachvollziehen. Wir haben betreffend Repression durch die Polizei hier ja wirklich "erträgliche" Zustände. Das soll aber nicht heissen, das es diese bei uns nicht gibt.