Gerichtsverfahren wegen 1km/h zu schnell!!!
@alki
wie obe paarmol gschriibe kha y au bestätige ...
das "normali" radarbuesse mit EZS per poscht im briefkaschte lande ...
in dim fall wurd y au mol ganz schüüch und aständig noochefrooge ob do nytt verwäggslig oder so bestooht ... do du rsp di muetter die buess grad hänn welle zahle ...
ainzig manko isch das di muetter nytt grad hilfsriich gsi isch bim bsuech vo de kassierer ...[/QUOTE]
Ich vermuet dass isch genau dr springendi Punkt.
S Peoblem isch dass ich do jo nüt defür ka, zahle mues ich aber trotzdäm.
Ka die Buess jo jetzt nid guet minere Mueter unterjuble. Das hätte die scho sälber miesse mache. Aber so viel ich weiss isch das nid Strofbar wenn sie kei Uskunft git. Und sowieso, wäge 1 km/h z schnäll...
wie obe paarmol gschriibe kha y au bestätige ...
das "normali" radarbuesse mit EZS per poscht im briefkaschte lande ...
in dim fall wurd y au mol ganz schüüch und aständig noochefrooge ob do nytt verwäggslig oder so bestooht ... do du rsp di muetter die buess grad hänn welle zahle ...
ainzig manko isch das di muetter nytt grad hilfsriich gsi isch bim bsuech vo de kassierer ...[/QUOTE]
Ich vermuet dass isch genau dr springendi Punkt.
S Peoblem isch dass ich do jo nüt defür ka, zahle mues ich aber trotzdäm.
Ka die Buess jo jetzt nid guet minere Mueter unterjuble. Das hätte die scho sälber miesse mache. Aber so viel ich weiss isch das nid Strofbar wenn sie kei Uskunft git. Und sowieso, wäge 1 km/h z schnäll...
FCB
- BadBlueBoy
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stimmt so nit ganz.Mindl hat geschrieben:zuedem darfsch du nüt sage wenns sich um e verwandte handelt...
1. kunnt das Gsetz erst vor Gricht zer Aawändig, nit bi Bulle an dr Huustür
2. darfsch scho Ussage wenn willsch, aber kasch es au vrwaigere wenn Dy sälber oder Vrwandti wurdsch belaschte - isch also nit so dass e "Ussage-Vrbot" herrscht
PS.: muesch mehr "Richterin Salesch luege" *würg*

[CENTER]Doublewinner 2012[/CENTER]
1. stimmt natürlich nicht und 2. ist völlig korrektEl Capullo hat geschrieben:1. kunnt das Gsetz erst vor Gricht zer Aawändig, nit bi Bulle an dr Huustür
2. darfsch scho Ussage wenn willsch, aber kasch es au vrwaigere wenn Dy sälber oder Vrwandti wurdsch belaschte
Wär doch völliger Gaga wenn den Bullen an der Türe alles sagen müsstest, dann aber vor Gericht nicht .....
- Lou C. Fire
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hä? hesch falsch gläse? Mi Tacho git 1 bzw. 2 km/h zviel a!bulldogu2122 hat geschrieben:@luzi
vyyl vergniegge bi dr MFK ... wenn di tacho weniger als die reeli gschwindikeit aagit denn muessch das scheissteil go eiche loh was au nytt grad billig isch ...
und wenn mi nytt tüsch darf dr tacho +10% zvyyl azeige ...
PS: hanen scho miesse vorfiehre, isch e sag vo e paar Minute gsi...

lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!
dann bist du also einer jener, die nie an mir vorbeikommen...Lou C. Fire hat geschrieben:Die meisten Tachos zeigen weit mehr als nur 3-4 km/h mehr an. Habe meinen Tacho genau aus diesem Grunde überprüfen lassen und mein Tacho hat gem. TCS einen Ausnahmewert von plus 1 km/h bei Tempo 50 und 80 und plus 2 bei Tempo 100, 120 und 150. Der Typ vom TCS meinte so etwas habe er noch nie gesehen (es lebe die Mercedes-Technik!). Aber wie auch immer, die Automobilisten vor mit fahren immer mind. 10 km/h UNTER der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, daraus schliesse ich, dass deren Tachos eine grössere Abweichung als 3-4 km/h haben müssen!
PS: der Wagen meiner Frau (Scheiss-BMW) zeigt auch plus 10 km/h an und dies sowohl bei Tempo 50 wie auch 80 und 120!
-> Leute fahrt schneller als es Eure Tachos anzeigen, sonst werdet Ihr zu Verkehrshindernissen, welche von mir mit einer gepflegten Lichthupe bedacht werden!

wenn einer zügig heranbraust mache ich jeweils sofort platz, es sei denn, er setzt den blinker oder beginnt mit der lichthupe. dann muss ich jeweils lächeln und fahre schön mit 120 weiter...

- Schwarzbueb
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Rankhof hat natürlich mit allen seinen Aussagen recht, nix mit Waffeln und so. Dazu kommt, dass die Polizei grundsätzlich den richtigen Täter büssen soll, das ist ja der Zweck der Strafe.Alkboy hat geschrieben:Hesch du eigentlich ein an dr Waffle?
Es isch genau so wie ichs gschriebe ha! Baschta!
Und mit dere Buess vo 40 Stutz hani überhaupt kei Problem. E Problem hani aber wenn ich die Buess zwei mol mues zahle und denn au no Grichtsköschte vo fascht 200 Franke. Zuedäm hani niene umeghüült. Frog mi eifach ob öbber so öbis scho mol erläbt het und evtl. ka wyterhälfe.
Und wenn ich schrieb dass d Bulle zu ihre hei ko sin, isch das eifach so. Meinsch ich gang um Rot go froge und gib denn falschi Fakte a??? Wär jo oberdämlich.
Hät jo könne si dass öber e gschiedi Antwort ka gäh, isch aber leider nid oft vorkoh.
Danggscheen an die wo au könne normali Antworte gäh.
Ich denke mir, dass die Aussagen deiner Mutter den Polizisten verdächtig vorkamen und sie die Radarfoto entwickeln und vergrössern liessen. Darauf konnte wohl entdeckt werden, dass nicht "Alkmother", sondern "Alkboy" gefahren ist. Diese Kosten musst Du nun tragen und deswegen wurde wohl auch nicht eine Ordnungsbusse, sondern ein Strafbefehl ausgestellt.
Auf keinen Fall kann der Staat aber die von der Mutter bezahlten Fr. 40 zurückbehalten (doppelte Strafe ist verboten), diese sollten eigentlich automatisch zurückerstattet werden. Eine Nachfrage auf dem Statthalteramt kann aber sicher nicht schaden.
PS: Man darf sich aber schon die Frage stellen, ob die Polizei bei solchem Vorgehen die Prioritäten richtig setzt...
In 99.999999% der Fälle gehts so :Schwarzbueb hat geschrieben:Dazu kommt, dass die Polizei grundsätzlich den richtigen Täter büssen soll, das ist ja der Zweck der Strafe.
Ich denke mir, dass die Aussagen deiner Mutter den Polizisten verdächtig vorkamen und sie die Radarfoto entwickeln und vergrössern liessen.
Sie schicken die Busse dem Besitzer der Autonummer, dieser kann sich dann melden, wenn er nicht selber gefahren ist (unter Angabe des Fahrers). Wenn er sich nicht meldet, int. das die Polizei einen feuchten Dreck.
Die Fotos werden immer angesehen, das Gerät kann keine Nummern entziffern. Ausserdem sind etwa 15 % aller Fotos unbrauchbar (unlesbare Nummer, 2 Fahrzeuge auf einer Foto etc..).
- brewz_bana
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Du scheinst ja nicht wirklich Ahnung von Polizeiarbeit zu haben...Kawa hat geschrieben:In 99.999999% der Fälle gehts so :
Sie schicken die Busse dem Besitzer der Autonummer, dieser kann sich dann melden, wenn er nicht selber gefahren ist (unter Angabe des Fahrers). Wenn er sich nicht meldet, int. das die Polizei einen feuchten Dreck.
Die Fotos werden immer angesehen, das Gerät kann keine Nummern entziffern. Ausserdem sind etwa 15 % aller Fotos unbrauchbar (unlesbare Nummer, 2 Fahrzeuge auf einer Foto etc..).
mfG
schwachsinnMillenstein hat geschrieben:Falsch Rankhof! Schon mal was von Tachodifferenz gehört?
Wenn DU 50 kmh fährst, sind es lediglich 46/47 kmh, ist so! Also stimmt die Rechnung -> 1kmh zu viel!

der abzug erfolgt wegen den messgeräten... bei den neuen lasergeräten nur 3 km/h und bei den alten (ungenaueren) 5 km/h!
da der tacho aber auch noch mehr anzeigt als man tatsächlichfährt wird alkyboy wahrscheinlich 60 km/h auf dem Tacho(!) gehabt haben, das messgeräte der polizei zeigte die tatsächliche geschwindigkeit von 56 km/h und zu rechnung gestellt werden 51 km/h also 1 km/h "zu schnell"...
- Heaven Underground
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Nein, da die tacho stehts mehr anzeigen als das man fährt. Also wird man nie eine busse erhalten wen man laut dem tacho nicht zu schnell fährtHeaven Underground hat geschrieben:Wenn die Tachos also nich die genaue Geschwindigkeit anzeigen, könnte man also Regress nehmen auf den Hersteller der Tachos.

- Heaven Underground
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[quote="team17"]Nein, da die tacho stehts mehr anzeigen als das man fährt. Also wird man nie eine busse erhalten wen man laut dem tacho nicht zu schnell fährt ]
Das würde ja heisen, wenn mein Kombi eine absolute Spitzengeschwindigkeit nach Tacho von 152KmH hinbekommt, in wirklich nur 127,76 Kmh macht?
Das würde ja heisen, wenn mein Kombi eine absolute Spitzengeschwindigkeit nach Tacho von 152KmH hinbekommt, in wirklich nur 127,76 Kmh macht?
[CENTER]Fisch ><(((*> stinkt.[/CENTER]
[quote="team17"]Nein, da die tacho stehts mehr anzeigen als das man fährt. Also wird man nie eine busse erhalten wen man laut dem tacho nicht zu schnell fährt ]
Aber eine Busse weil man bei Tempo 80 auf der Autobahn zu langsam unterwegs war?
Aber eine Busse weil man bei Tempo 80 auf der Autobahn zu langsam unterwegs war?

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
vilicht auch 128.39?!? eine differenz von 25 km/h findi ich jetzt extrem. würde ca 10 km/h weniger schätzen, es werden auf jedenfall nicht 152 sein... ist ja auch von auto zu auto verschieden...Heaven Underground hat geschrieben:Das würde ja heisen, wenn mein Kombi eine absolute Spitzengeschwindigkeit nach Tacho von 152KmH hinbekommt, in wirklich nur 127,76 Kmh macht?
Wann begreifen es endlich alle ?team17 hat geschrieben:da der tacho aber auch noch mehr anzeigt als man tatsächlichfährt wird alkyboy wahrscheinlich 60 km/h auf dem Tacho(!) gehabt haben, das messgeräte der polizei zeigte die tatsächliche geschwindigkeit von 56 km/h und zu rechnung gestellt werden 51 km/h also 1 km/h "zu schnell"...
Das Gerät zeigte die gemessene und nicht die tatsächliche Geschwindigkeit an, darum gibts ja den Abzug !
Wenn die Geräte die tatsächliche Geschw. anzeigen würden, wären sie 100% exakt und es gäbe keinerlei Grund für irgendeinen Abzug ....
- Homunculus
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All die bisherigen Antworten haben nicht weitergeholfen. Deshalb:
1. Wenn eine Ordnungsbusse bezahlt ist, ist sie rechtskräftig, d.h. das Verfahren ist abgeschlossen.
2. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein anonymes Verfahren.
3. Kann eine Übertretung im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, so ist es auch zwingend anzuwenden. Es handelt sich beim OBV nicht um eine "kann"- sondern um eine "muss"-Vorschrift!
Wenn es also stimmt, dass die OB durch deine Mutter bezahlt wurde, ist das Verfahren abgeschlossen! D.h. das Gerichtsverfahren nicht statthaft. Du kannst in diesem Falle also begründeten Einspruch erheben! Es gibt dazu entsprechende Bundesgerichtsentscheide!
Und wenn du uns hier anlügst und nicht die ganze Wahrheit erzählst, dann scher dich zum Teufel...
1. Wenn eine Ordnungsbusse bezahlt ist, ist sie rechtskräftig, d.h. das Verfahren ist abgeschlossen.
2. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein anonymes Verfahren.
3. Kann eine Übertretung im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, so ist es auch zwingend anzuwenden. Es handelt sich beim OBV nicht um eine "kann"- sondern um eine "muss"-Vorschrift!
Wenn es also stimmt, dass die OB durch deine Mutter bezahlt wurde, ist das Verfahren abgeschlossen! D.h. das Gerichtsverfahren nicht statthaft. Du kannst in diesem Falle also begründeten Einspruch erheben! Es gibt dazu entsprechende Bundesgerichtsentscheide!
Und wenn du uns hier anlügst und nicht die ganze Wahrheit erzählst, dann scher dich zum Teufel...
Homunculus hat geschrieben:All die bisherigen Antworten haben nicht weitergeholfen. Deshalb:
1. Wenn eine Ordnungsbusse bezahlt ist, ist sie rechtskräftig, d.h. das Verfahren ist abgeschlossen.
2. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein anonymes Verfahren.
3. Kann eine Übertretung im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, so ist es auch zwingend anzuwenden. Es handelt sich beim OBV nicht um eine "kann"- sondern um eine "muss"-Vorschrift!
Wenn es also stimmt, dass die OB durch deine Mutter bezahlt wurde, ist das Verfahren abgeschlossen! D.h. das Gerichtsverfahren nicht statthaft. Du kannst in diesem Falle also begründeten Einspruch erheben! Es gibt dazu entsprechende Bundesgerichtsentscheide!
Das tönt ja eigentlich nicht schlecht für mich.
Da ich aber leider das nötige Kleingeld für solche Prozesse nicht habe ist ein Rekurs nicht so einfach. Die könnten die Sache bis zum geht nicht mehr durchziehen. Die arbeiten ja nicht mit ihrem eigenen Geld.
Ich traue diesen Nasen einfach nicht!
Und noch einmal: Ich habe es so geschildert wie es war!!!
Und wenn du uns hier anlügst und nicht die ganze Wahrheit erzählst, dann scher dich zum Teufel...
FCB
Das tönt ja eigentlich nicht schlecht für mich.Homunculus hat geschrieben:All die bisherigen Antworten haben nicht weitergeholfen. Deshalb:
1. Wenn eine Ordnungsbusse bezahlt ist, ist sie rechtskräftig, d.h. das Verfahren ist abgeschlossen.
2. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein anonymes Verfahren.
3. Kann eine Übertretung im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, so ist es auch zwingend anzuwenden. Es handelt sich beim OBV nicht um eine "kann"- sondern um eine "muss"-Vorschrift!
Wenn es also stimmt, dass die OB durch deine Mutter bezahlt wurde, ist das Verfahren abgeschlossen! D.h. das Gerichtsverfahren nicht statthaft. Du kannst in diesem Falle also begründeten Einspruch erheben! Es gibt dazu entsprechende Bundesgerichtsentscheide!
Und wenn du uns hier anlügst und nicht die ganze Wahrheit erzählst, dann scher dich zum Teufel...
Da ich aber leider das nötige Kleingeld für solche Prozesse nicht habe ist ein Rekurs nicht so einfach. Die könnten die Sache bis zum geht nicht mehr durchziehen. Die arbeiten ja nicht mit ihrem eigenen Geld.
Ich traue diesen Nasen einfach nicht!
Und noch einmal: Ich habe es so geschildert wie es war!!!
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- Schwarzbueb
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Tönt zwar plausibel, ist aber nicht ganz richtig: wenn der wirkliche Täter nachträglich ermittelt wird, muss dieser bestraft werden und die bereits rechtskräftige Ordnungsbusse gegen die falsche Person muss mittels Revision aufgehoben werden.Homunculus hat geschrieben:All die bisherigen Antworten haben nicht weitergeholfen. Deshalb:
1. Wenn eine Ordnungsbusse bezahlt ist, ist sie rechtskräftig, d.h. das Verfahren ist abgeschlossen.
2. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein anonymes Verfahren.
3. Kann eine Übertretung im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden, so ist es auch zwingend anzuwenden. Es handelt sich beim OBV nicht um eine "kann"- sondern um eine "muss"-Vorschrift!
Wenn es also stimmt, dass die OB durch deine Mutter bezahlt wurde, ist das Verfahren abgeschlossen! D.h. das Gerichtsverfahren nicht statthaft. Du kannst in diesem Falle also begründeten Einspruch erheben! Es gibt dazu entsprechende Bundesgerichtsentscheide!
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Ich selbst hatte bereits einen Führerscheinentzug. Sogar bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 kmh kam keine Polizei zu mir nach Hause. Sondern wie Kawa bereits x-mal erwähnt hat, kam nur ein Papier mit welchem man den Fahrer angeben muss. Des Weiteren kenne ich jemanden, bei dem die Mutter den Führerscheinentzug für jemanden übernommen hat, da Sie nie autofährt. Also ich denke mir, da steckt einiges mehr hinter der Geschichte 

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wie recht du hast..Saisonkarte hat geschrieben:Ich selbst hatte bereits einen Führerscheinentzug. Sogar bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 kmh kam keine Polizei zu mir nach Hause. Sondern wie Kawa bereits x-mal erwähnt hat, kam nur ein Papier mit welchem man den Fahrer angeben muss. Des Weiteren kenne ich jemanden, bei dem die Mutter den Führerscheinentzug für jemanden übernommen hat, da Sie nie autofährt. Also ich denke mir, da steckt einiges mehr hinter der Geschichte![]()
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
Da das ganze sich ja vor einem Jahr ereignet hat stellt sich für mich die Frage, ob Deine Mutter nicht doch zuerst eine Rechnung nach Hause bekommen hat? Oder eventuell angegeben hat, dass die dazumal den PW gar nicht gefahren hat und die Rechnung somit auch nicht bezahlt hat. Wenn denn es so war kommen die "Schugger" gerne persönlich zu Dir nach Hause. Kenne ich aus eigener Erfahrung und fordern die 40 Stutz nochmals ein oder Du kriegst nochmals eine Rechnung zahlbar innert 5 Tagen oder so. Bin ziemlich sicher, dass Du vermutlich nicht alles von Deiner Mutter weisst... my 2cents...