Lehrer zog Schülerhandy ein u2013 Eltern erstatteten Anzeige
Lehrer zog Schülerhandy ein u2013 Eltern erstatteten Anzeige
20 Minuten vom 19. 6. 2006
Lehrer zog Schülerhandy ein u2013 Eltern erstatteten Anzeige
Weil ein Baselbieter Schüler während dem Unterricht simste, wurde ihm für acht Tage das Handy weggenommen. Nun haben die Eltern Anzeige gegen den Lehrer erstattet.
«Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre», ärgert sich Manuela Ricci (46) aus Aesch BL. Wie das «Wochenblatt für das Birseck und Dorneck» berichtete, hatte der Geschichtslehrer das Handy ihres Sohnes Gianluca (16) für acht Tage beschlagnahmt, weil er damit im Unterricht ein SMS empfangen hatte.
Die Eltern suchten darauf den Kontakt zur Sekundar-Schulleitung: «Unser Sohn ist sportlich sehr aktiv. Wir zahlen das Handyabo, damit er in der Freizeit erreichbar ist. Dann nützt es nichts, wenn das Handy beim Lehrer herumliegt», so Ricci.
Doch die Schule blieb hart: «Eine Massnahme muss wehtun, sonst wirkt sie nicht», ist Rektor Pierre Martin überzeugt. Er verwies die Eltern auf die Schulbroschüre, in welcher der achttägige Handy-Entzug aufgeführt sei. Nachdem selbst ein Schlichtungsversuch eines Polizisten fehlschlug, haben die entnervten Eltern nun Anzeige erstattet.
«Wir wünschen uns eine klare Lösung. Zum Beispiel dass die Schüler während dem Unterricht die Handys abgeben müssen», sagt Ricci. Abklärungen der Polizei beim Statthalteramt hätten ergeben, dass ein so langer Handy-Entzug nicht rechtens sei. Doch Rektor Martin blickt «einer Anzeige ruhig entgegen», wie er sagt.
Sabine Knosala
Lehrer zog Schülerhandy ein u2013 Eltern erstatteten Anzeige
Weil ein Baselbieter Schüler während dem Unterricht simste, wurde ihm für acht Tage das Handy weggenommen. Nun haben die Eltern Anzeige gegen den Lehrer erstattet.
«Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre», ärgert sich Manuela Ricci (46) aus Aesch BL. Wie das «Wochenblatt für das Birseck und Dorneck» berichtete, hatte der Geschichtslehrer das Handy ihres Sohnes Gianluca (16) für acht Tage beschlagnahmt, weil er damit im Unterricht ein SMS empfangen hatte.
Die Eltern suchten darauf den Kontakt zur Sekundar-Schulleitung: «Unser Sohn ist sportlich sehr aktiv. Wir zahlen das Handyabo, damit er in der Freizeit erreichbar ist. Dann nützt es nichts, wenn das Handy beim Lehrer herumliegt», so Ricci.
Doch die Schule blieb hart: «Eine Massnahme muss wehtun, sonst wirkt sie nicht», ist Rektor Pierre Martin überzeugt. Er verwies die Eltern auf die Schulbroschüre, in welcher der achttägige Handy-Entzug aufgeführt sei. Nachdem selbst ein Schlichtungsversuch eines Polizisten fehlschlug, haben die entnervten Eltern nun Anzeige erstattet.
«Wir wünschen uns eine klare Lösung. Zum Beispiel dass die Schüler während dem Unterricht die Handys abgeben müssen», sagt Ricci. Abklärungen der Polizei beim Statthalteramt hätten ergeben, dass ein so langer Handy-Entzug nicht rechtens sei. Doch Rektor Martin blickt «einer Anzeige ruhig entgegen», wie er sagt.
Sabine Knosala
- örjan berg
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Finde ich gut. Während dem Unterricht hat keiner ein SMS zu schreiben. Für was hat man Pausen? Ob allerdings 8 Tage in Ordnung sind, wage ich zu bezweifeln, 2 oder 3 Tage würden genügen.
[CENTER](c) by örjan berg 2007 - alle Rechte vorbehalten[/CENTER]
Lüüter singe, immer lüüter singe, bis dr FCB s goal gschosse het!!:)
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FUSSBALLMAFIA SFV!!:mad:[/CENTER]
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- Master Chief
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vill lehrer wäre froh ihri schieler würde nur sms schriibe während dr stund und nit s' ganze inventar usenand näh, luut muusik loose, papierflieger usem fänsterschiesse, oder im lehrer gummi ahschiesse. (sprich us erfahrig)örjan berg hat geschrieben:Finde ich gut. Während dem Unterricht hat keiner ein SMS zu schreiben. Für was hat man Pausen? Ob allerdings 8 Tage in Ordnung sind, wage ich zu bezweifeln, 2 oder 3 Tage würden genügen.
lehrer hän kei rächt, d' natel usserhalb vo dr schuelzit z' beschlaage, während de stunde ok, aber ich würds sicher nit abgäh
- Lou C. Fire
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Naja die totale Verblödung der Jugend scheint einigen weniger auszumachen, als das Recht auf ein Handy zu verlieren....
Da erwarten die Eltern, dass die Lehrer ihre Kinder erziehen, wollen diesen aber keinerlei Rechte einräumen.
Die Konfiszierung eines Handys über die Zeit des Schulbetriebes hinaus ist sicherlich rechtlich zweifelhaft, nur wie blöd müssen diese Eltern sein? Ich hätte meinem Balg erklärt, dass ein Handy während dem Unterricht ausgeschaltet zu sein hat und dies nun die gerechte Strafe sei. Verdammt eine harte Linie kann manchmal Wunder bewirken.
Da erwarten die Eltern, dass die Lehrer ihre Kinder erziehen, wollen diesen aber keinerlei Rechte einräumen.
Die Konfiszierung eines Handys über die Zeit des Schulbetriebes hinaus ist sicherlich rechtlich zweifelhaft, nur wie blöd müssen diese Eltern sein? Ich hätte meinem Balg erklärt, dass ein Handy während dem Unterricht ausgeschaltet zu sein hat und dies nun die gerechte Strafe sei. Verdammt eine harte Linie kann manchmal Wunder bewirken.
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!
- Keenig vo Basel
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Richtig !! Und ab und zue e Chläpper and Biire bewirkt au Wunder !!Lou C. Fire hat geschrieben:Naja die totale Verblödung der Jugend scheint einigen weniger auszumachen, als das Recht auf ein Handy zu verlieren....
Da erwarten die Eltern, dass die Lehrer ihre Kinder erziehen, wollen diesen aber keinerlei Rechte einräumen.
Die Konfiszierung eines Handys über die Zeit des Schulbetriebes hinaus ist sicherlich rechtlich zweifelhaft, nur wie blöd müssen diese Eltern sein? Ich hätte meinem Balg erklärt, dass ein Handy während dem Unterricht ausgeschaltet zu sein hat und dies nun die gerechte Strafe sei. Verdammt eine harte Linie kann manchmal Wunder bewirken.
Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
erziehung hin oder her... aber so eine massnahme ist nicht zulässig. das ist ein eingriff in das eigentum des jungen. das kann nicht gutgeheissen werden. ausserdem sollte man meinen, die schulen hätten andere mittel um solche vorkommnisse zu sanktionieren !
das ist genauso ein verstoss gegen die verfassung wie zum beispiel das hooligangesetz !
zeigt für mich einmal mehr die lächerlichkeit und die hilflosigkeit des heutigen schulwesens ! aber hauptsache man spielt theater, ohne richtig schreiben zu können !
das ist genauso ein verstoss gegen die verfassung wie zum beispiel das hooligangesetz !
zeigt für mich einmal mehr die lächerlichkeit und die hilflosigkeit des heutigen schulwesens ! aber hauptsache man spielt theater, ohne richtig schreiben zu können !
weiteres Problem
Auf der Webseite des Datenschutzbeauftragren BL findet sich folgende Empfehlung an Lehrer:
http://www.bl.ch/docs/jpd/ds/konk/konk-155.htm
Dürfen Lehrpersonen SMS lesen?
-------------------------------------------------------------------------
Mit Handys bieten sich den Schülerinnen und Schülern ganz neue Schummel- und "Spick"-Möglichkeiten. Und während früher noch kleinstmöglich zusammen gefaltete Briefchen die Runde machten, können solche Botschaften heute elektronisch übermittelt werden. Dürfen Lehrpersonen in solchen Fällen SMS lesen oder gar löschen?
Das Lesen und Löschen von SMS stellt eine Bearbeitung von Personendaten dar und ist in diesem Fall nur zulässig, wenn das Lesen resp. das Löschen notwendig ist, um einen ordnungsgemässen Schulbetrieb sicherzustellen1.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während einer Prüfung beim Hantieren mit dem Handy erwischt wird, kann es nötig sein, zu prüfen, ob der oder die Verdächtige wirklich geschummelt hat. Dafür darf die Lehrperson vom vermeintlichen Übeltäter verlangen, dass er anhand der letzten SMS beweist, dass der Verdacht unbegründet ist. Das Lesen sollte aber nur zusammen mit dem oder der Verdächtigen geschehen. Ein Löschen der SMS ist aber - auch wenn es sich um einen elektronischen "Spick" handelt - nicht erlaubt. Nötigenfalls kann das Handy für den Rest der Prüfung eingezogen werden.
In allen anderen Fällen dürfen Lehrpersonen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Schülerinnen und Schüler prinzipiell weder SMS lesen noch löschen. Wenn sich zum Beispiel während des Unterrichts Schülerinnen und Schüler gegenseitig SMS schicken, besteht keine Notwendigkeit, die SMS zu lesen oder gar zu löschen. Hier gibt es weniger einschneidende Massnahmen, das Kommunikationsbedürfnis der Schülerschaft zu unterbinden.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall das Aufstellen von klaren Regelungen zum Handy-Gebrauch in der Schule und besonders während der Prüfungen.
14. März 2005
Fussnote:
1 Nach § 6 Datenschutzgesetz ist eine Datenbearbeitung unter anderem dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erforderlich ist.
**********************
Das ist selbstverständlich Schwachsinn. Lehrer dürfen SMS weder lesen noch löschen. Das Eindringen in die Privatsphäre lässt sich nicht mit dem Datenschutzgesetz rechtfertigen. Mit Datenbearbeitung gemäss Datenschutzgesetrz ist eine Bearbeitung von vorhandenen Daten und nicht die illegale Beschaffung von Daten gemeint.
Das Datenschutzgesetz ist zudem dazu da, Betroffene zu schützen und darf nicht dazu dienen, Schnüffeleien zu rechtfertigen.
An Schulen wäre ein generelles Telefonverbot während des Unterrichts sinnvoll, das würde auch die Leistung der Schüler verbessern (Pisa lässt grüssen).
http://www.bl.ch/docs/jpd/ds/konk/konk-155.htm
Dürfen Lehrpersonen SMS lesen?
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Mit Handys bieten sich den Schülerinnen und Schülern ganz neue Schummel- und "Spick"-Möglichkeiten. Und während früher noch kleinstmöglich zusammen gefaltete Briefchen die Runde machten, können solche Botschaften heute elektronisch übermittelt werden. Dürfen Lehrpersonen in solchen Fällen SMS lesen oder gar löschen?
Das Lesen und Löschen von SMS stellt eine Bearbeitung von Personendaten dar und ist in diesem Fall nur zulässig, wenn das Lesen resp. das Löschen notwendig ist, um einen ordnungsgemässen Schulbetrieb sicherzustellen1.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler während einer Prüfung beim Hantieren mit dem Handy erwischt wird, kann es nötig sein, zu prüfen, ob der oder die Verdächtige wirklich geschummelt hat. Dafür darf die Lehrperson vom vermeintlichen Übeltäter verlangen, dass er anhand der letzten SMS beweist, dass der Verdacht unbegründet ist. Das Lesen sollte aber nur zusammen mit dem oder der Verdächtigen geschehen. Ein Löschen der SMS ist aber - auch wenn es sich um einen elektronischen "Spick" handelt - nicht erlaubt. Nötigenfalls kann das Handy für den Rest der Prüfung eingezogen werden.
In allen anderen Fällen dürfen Lehrpersonen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Schülerinnen und Schüler prinzipiell weder SMS lesen noch löschen. Wenn sich zum Beispiel während des Unterrichts Schülerinnen und Schüler gegenseitig SMS schicken, besteht keine Notwendigkeit, die SMS zu lesen oder gar zu löschen. Hier gibt es weniger einschneidende Massnahmen, das Kommunikationsbedürfnis der Schülerschaft zu unterbinden.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall das Aufstellen von klaren Regelungen zum Handy-Gebrauch in der Schule und besonders während der Prüfungen.
14. März 2005
Fussnote:
1 Nach § 6 Datenschutzgesetz ist eine Datenbearbeitung unter anderem dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erforderlich ist.
**********************
Das ist selbstverständlich Schwachsinn. Lehrer dürfen SMS weder lesen noch löschen. Das Eindringen in die Privatsphäre lässt sich nicht mit dem Datenschutzgesetz rechtfertigen. Mit Datenbearbeitung gemäss Datenschutzgesetrz ist eine Bearbeitung von vorhandenen Daten und nicht die illegale Beschaffung von Daten gemeint.
Das Datenschutzgesetz ist zudem dazu da, Betroffene zu schützen und darf nicht dazu dienen, Schnüffeleien zu rechtfertigen.
An Schulen wäre ein generelles Telefonverbot während des Unterrichts sinnvoll, das würde auch die Leistung der Schüler verbessern (Pisa lässt grüssen).
Das Schweizer Datenschutzgesetz ist in vielen Faellen laecherlich. Wenn jemand waehrend dem Unterricht (und vorallem waehrend einer Pruefung) eine SMS liest, dann sollte die sehr wohl von einem Lehrer gelesen werden duerfen. Hier gehts es um die Integritaet der Tests (was davon noch uebrig ist) und wenn sich jemand weigert dies zu zeigen, bzw sie loescht, sollte das auch gleich mit einer 1 bestraft werden. Wo sind wir hier?
Macht man Tests, die international durchgefuehrt werden, heisst es in einigen Faellen auch gleich Fingerabdruck liefern, Pass abgeben und wer waehrend dem Test den Verdacht erweckt abzuschreiben oder ein elektronisches Geraet irgend einer Art (ja, da wird auch auf die Ohren geschaut - gibt heute ja ganz kleine Kommunikationsgeraete) zum Betruegen braucht wird permanent ausgeschlossen.
Wenn man nun moegliche Betrueger schuetzen will, bedeutet das einfach, dass es einen Image Schaden fuer die bedeutet, die ehrlich bestehen.
In dem Fall hier ist die Anzeige jedoch gerechtfertigt. Einziehen des Natels waehrend dem Unterricht: ganz klar, ja. Aber sobald dieser aus ist, muss jeder eingezogene Gegenstand zurueck gegeben werden. Hier handelt es sich um Eigentum, dass von einer Schule ganz einfach nicht weg genommen werden darf.
In der Primarschule hat unsere Lehrerin Panini (glaub ich?) Wrestling Bilder, die ausgetauscht wurden, genommen und zerrissen, weil sie Gewalt verherlichten. Damals hat sich niemand gewehrt (hat mich auch nicht betroffen
) aber rechtens war das bestimmt nicht.
Macht man Tests, die international durchgefuehrt werden, heisst es in einigen Faellen auch gleich Fingerabdruck liefern, Pass abgeben und wer waehrend dem Test den Verdacht erweckt abzuschreiben oder ein elektronisches Geraet irgend einer Art (ja, da wird auch auf die Ohren geschaut - gibt heute ja ganz kleine Kommunikationsgeraete) zum Betruegen braucht wird permanent ausgeschlossen.
Wenn man nun moegliche Betrueger schuetzen will, bedeutet das einfach, dass es einen Image Schaden fuer die bedeutet, die ehrlich bestehen.
In dem Fall hier ist die Anzeige jedoch gerechtfertigt. Einziehen des Natels waehrend dem Unterricht: ganz klar, ja. Aber sobald dieser aus ist, muss jeder eingezogene Gegenstand zurueck gegeben werden. Hier handelt es sich um Eigentum, dass von einer Schule ganz einfach nicht weg genommen werden darf.
In der Primarschule hat unsere Lehrerin Panini (glaub ich?) Wrestling Bilder, die ausgetauscht wurden, genommen und zerrissen, weil sie Gewalt verherlichten. Damals hat sich niemand gewehrt (hat mich auch nicht betroffen

Das Problem ist, dass dies gar nicht unter das Datenschutzgesetz fällt:Soriak hat geschrieben:Das Schweizer Datenschutzgesetz ist in vielen Faellen laecherlich. Wenn jemand waehrend dem Unterricht (und vorallem waehrend einer Pruefung) eine SMS liest, dann sollte die sehr wohl von einem Lehrer gelesen werden duerfen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a1.html
Art. 1 Zweck
Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.
und
Art. 4 Grundsätze
http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a4.html
1 Personendaten dürfen nur rechtmässig beschafft werden.
2 Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.
3 Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.
Lesen von fremden SMS ist nicht Datenbearbeitung im Sinne des DSG, vielmehr ist es eine Beschaffung von Daten, welche nicht rechtmässig ist (Art. 13 BV),
Das Problem "SMS-Spickzettel" muss anders gelöst werden, z. B. mit einer 1 in der Prüfung.
Ist doch lächerlich, Handy hat einfach ausgeschaltet zu sein während des Unterrichts sonst gibt's halt ne Strafe und solange die vorher kommuniziert wurde, sehe ich da keine Probleme !
Übrigens weiss niemand von uns wie oft der Balg schon vorgewarnt wurde ....
PS : Kann unsere Jugend nicht mehr 8 Tage ohne Handy überleben ????
Übrigens weiss niemand von uns wie oft der Balg schon vorgewarnt wurde ....
PS : Kann unsere Jugend nicht mehr 8 Tage ohne Handy überleben ????
Jaja, und jedes empfangene SMS piepst dämlich rum, logischerweise will der Balg das sofort lesen, ev. weiterzeigen etc., stört natürlich den Unterricht keinen Dreck ...green_day hat geschrieben:Ja hat der Junge sms geschrieben oder einfach empfangen? Das man während dem Unterricht mal ne SMS empfängt ist ja nicht schlimm. Alltäglich sowas...
also i finds e grosse unterschied öb me jetzt e sms empfangt oder schribt! will bim erstere hetme kei ifluss druf (ok wenns e lute pieps-ton isch und nid vibra isches natürlig was anders) .. zerst würd ich als lehrer klari regle kommuniziere z.b während em unterricht het jede s'natel abz'schalte, bim erste vrstoss gits e warnig bim zweite wirds bis ändi vum tag zrugg bhalte bi wiedrholtem vrstoss bis ändi wuche, denn weiss au jede was em schloht! abr eifach so mol 8 täg ihzieh ohni warnig chajo nid d'lösig si sondern vrursacht nur kopfschüttle .. evtl. wär au mol e gspröchsrundi in dr klass zum thema ahbrocht drmit d'schieler überhaupt checke wieso si sötte s'natel während dr schuelstund abschalte, kommunikation sött immrno dr erscht wäg si erst denn chame repressivi massnahme ergriffe
Sind wir in der selben Klasse? Mein Schulnachbar spielt während den Unterrichtsstunden mit der PSP, hört dabei seine iPod Video(der Nano war im zu altMaster Chief hat geschrieben:vill lehrer wäre froh ihri schieler würde nur sms schriibe während dr stund und nit s' ganze inventar usenand näh, luut muusik loose, papierflieger usem fänsterschiesse, oder im lehrer gummi ahschiesse. (sprich us erfahrig)
lehrer hän kei rächt, d' natel usserhalb vo dr schuelzit z' beschlaage, während de stunde ok, aber ich würds sicher nit abgäh


Handys sind während dem Unterricht verboten und dürfen nicht benutzt werden. Punkt, Basta. Das schlimmste ist wenn man sieht wie verwöhnt einige Kinder inzwischen sind: Nano zu alt

Diese Eltern spinnen ja, Anzeige zu Erstatten; sie heissen ja wohl nicht umsonst mit Nachnamen Ricci....

Jetzt im Forum als Parede bekannt
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- Beiträge: 498
- Registriert: 15.12.2004, 14:27
generell hast du recht. Ich weiss natürlich nicht wie vernünftig und erwachsen der Junge (schon) ist, aber eigentlich ist es schon genug peinlich wenn man in der Klasse vor dem Lehrer als einziger eine SMS kriegt. Die dann auch noch lesen zu wollen ist schon fast frech!Kawa hat geschrieben:Ist doch lächerlich, Handy hat einfach ausgeschaltet zu sein während des Unterrichts sonst gibt's halt ne Strafe und solange die vorher kommuniziert wurde, sehe ich da keine Probleme !
Übrigens weiss niemand von uns wie oft der Balg schon vorgewarnt wurde ....
PS : Kann unsere Jugend nicht mehr 8 Tage ohne Handy überleben ????
Jaja, und jedes empfangene Handy piepst dämlich rum, logischerweise will der Balg das sofort lesen, ev. weiterzeigen etc., stört natürlich den Unterricht keinen Dreck ...
*
Genau, was bringts denn, wenn der Balg sein Handy nach dem Unterricht einfach wieder zurückbekommt. Null Strafe, also wird er's immer wieder tun....Lou C. Fire hat geschrieben:Die Konfiszierung eines Handys über die Zeit des Schulbetriebes hinaus ist sicherlich rechtlich zweifelhaft, nur wie blöd müssen diese Eltern sein? Ich hätte meinem Balg erklärt, dass ein Handy während dem Unterricht ausgeschaltet zu sein hat und dies nun die gerechte Strafe sei.
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- Erfahrener Benutzer
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- Wohnort: irgendwo
genau!!! duuregriffe.Keenig vo Basel hat geschrieben:Richtig !! Und ab und zue e Chläpper and Biire bewirkt au Wunder !!
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- Wohnort: irgendwo
das isch so! do unde wuesse si schono warum si spuure! ha mir z erst no ueberleit oebi oepis vo do soell schriebe, has denn aber lieber lo si.Kawa hat geschrieben:Bi dir in Buenos Aires gäb's wohl e rächte Kläpper .....
cha dr aber saege, dass wenn do gmuxt wird, denn wird RIGOROS und ohni ruecksicht uf verlust duuregriffe

wuerd dene freche goofe in dr schwiz au emol guet due

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- Suffbrueder
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- Wohnort: Basel, Budapest, Zeckenpfuhl..
ich kenn d familie und dä lehrer us eigener erfahrig... dä lehrer isch nid kommunikationsfähig und e total arroganti typ.. extrem vo sich selber überzügt.. i glaub das cha jede bestätige wo in aesch ind schuel isch.. nur isch es bi uns eso gsi, dass mir uns die konfiszierte sache nach dr stund wider us em lehrer sinere schublade zrugg gholt hän.. 

- Master Chief
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- Registriert: 12.09.2005, 21:29
- Wohnort: Basel
[quote="Jimmygoal"]Sind wir in der selben Klasse? Mein Schulnachbar spielt während den Unterrichtsstunden mit der PSP, hört dabei seine iPod Video(der Nano war im zu alt
) und bastelt dabei noch Papierflieger welche aus dem Fenster geworfen werden, dabei schafft er es noch sich mit mir zu Unterhalten...
Handys sind während dem Unterricht verboten und dürfen nicht benutzt werden. Punkt, Basta. Das schlimmste ist wenn man sieht wie verwöhnt einige Kinder inzwischen sind: Nano zu alt
Walkman-Handy zu alt...
Diese Eltern spinnen ja, Anzeige zu Erstatten]
nö, aber das lauft ebbe in de meiste klasse so ab. Muesch halt positiv gseh als lehrer, wenn si sms schriibe sinn si ruhig, also isch jo au besser für dr untericht, und öb dä goof zuelost, oder nit isch nit im lehrer si problem


Handys sind während dem Unterricht verboten und dürfen nicht benutzt werden. Punkt, Basta. Das schlimmste ist wenn man sieht wie verwöhnt einige Kinder inzwischen sind: Nano zu alt

Diese Eltern spinnen ja, Anzeige zu Erstatten]
nö, aber das lauft ebbe in de meiste klasse so ab. Muesch halt positiv gseh als lehrer, wenn si sms schriibe sinn si ruhig, also isch jo au besser für dr untericht, und öb dä goof zuelost, oder nit isch nit im lehrer si problem
wo sind wir eigentlich gelandet: vor dreissig jahren war mein vater als lehrer noch eine autoritätsperson im dorf (gemeinsam mit dem pfarrer), heute ist ein lehrer nur noch ein bölimann ...
eine kleine geschichte, die mir immer wieder in den sinn kommt: in der dorfmetzgerei bekamen genau zwei kunden da fleisch in ein fleischpapier eingewickelt, die anderen bekamen das fleisch in eine alte zeitung geklatscht. die frau des pfarrers und die frau des lehrers ...
eine kleine geschichte, die mir immer wieder in den sinn kommt: in der dorfmetzgerei bekamen genau zwei kunden da fleisch in ein fleischpapier eingewickelt, die anderen bekamen das fleisch in eine alte zeitung geklatscht. die frau des pfarrers und die frau des lehrers ...
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]
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- Master Chief
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das waren noch Zeitennogomet hat geschrieben:in der dorfmetzgerei bekamen genau zwei kunden da fleisch in ein fleischpapier eingewickelt, die anderen bekamen das fleisch in eine alte zeitung geklatscht. die frau des pfarrers und die frau des lehrers ...
luegsch mol was es für lüt het in dr wbs, das erklährt scho vill, wenn schwitzerdütsch scho e fremdsproch isch