Version 1.1
§1: Grundlegendes
- Sobald ein potentieller Matchbesucher in die Nähe einer Sportanlage kommt, tritt er sämtliche Menschenrechte ab.
- Jeder Matchbesucher ist ein potentieller Hooligan, Massenmörder, Eselvergewaltiger und Holocaust-Leugner und ist dementsprechend zu behandeln
§2: Vor der Saison
Vor einer Axpo Superdupa League Saison muss jeder Gewaltverbrecher (Im folgenden u201EFanu201C genannt) folgendes beim Verband abgeben:
- 2 farbige Portraitfotos (A4), nicht älter als 2 Monate
- Fingerabdrücke
- DNA Fingerprint
- Psychiatrisches Gutachten
§3: Vor einem Spieltag
Vor jedem Spieltag der Axpo Superdupa League muss jeder u201EFanu201C folgendes beim Sicherheitschef seines Vereins abgeben:
- Leumundzeugnis (von sich und seinen Eltern)
- Strafregisterauszug (von sich und seinen Eltern)
- Lebenslauf (von sich und seinen Eltern)
- AIDS Test (von sich und seinen Eltern)
§4 Am Spieltag
- Fingernägel schneiden
- Urinprobe und Stuhlprobe beim Vereinsarzt deponiern
- Haaranalyse und Abklatschtest beim nächsten Polizeiposten abgeben
- u201EFansu201C unter 18 Jahren müssen während des ganzen Spieltages eine Einverständisserklärung der Eltern dabei haben, damit sie jederzeit und an jedem Ort der Schweiz angehalten und in Untersuchungshaft genommen werden können.
- Jeder u201EFanu201C muss sein gültiger Reisepass mit Visum für die USA und Kuba auf sich tragen (Vereinfacht die Auslieferung nach Guantanamo Bay)
§5 Während des Spiels
Kleidung
- Schals sind verboten
- Schuhe sind verboten
- Jacken sind verboten
- Hosen sind verboten
- Mützen sind verboten
- Socken sind verboten
- Badelatschen sind erlaubt
- Stringtangas sind erlaubt
- Fahnen sind verboten
- Banner sind verboten
- Akustische Verstärker sind verboten
- Fangesänge sind allgemein verboten
- Aufzustehen ist verboten
- Taschentücher sind verboten
- Mobil Telefone sind verboten
- Feuerzeuge sind verboten
- Medikamente sind verboten (v.a. Astma-Sprays)
- Optische Hilfsmittel sind verboten
- Akustische Hilfsmittel sind verboten
Zu beachten gilt, dass ab sofort vor jedem Spiel die Schweizer Nationalhymne gespielt wird und ein Gebet zu ehren des Verbandes vorgetragen wird. Wer sich nicht aktiv daran beteiligt macht sich strafbar und wird mit Stadionverbot bis zur EM 2098 belegt.
(Verbandsfunktionäre sowie deren Angehörige und Freunde sind von §1 - §5 selbstverständlich ausgeschlossen. Ebenso alle Sponsorenvertreter, Politiker, Polizisten, Private Sicherheitsdienste, Bahnpolizei und Wurstverkäufer)