grins... wenn schon schafhirtin... und denn wurdi sicher nit der vroni ins .... loch luege..baasel hat geschrieben:Pass uf sunscht betittlet di dr Mr. oder d Mrs. au no als SChofhirt wo dr ganz Tag dr Vroni ins Arsch luegt....![]()


dass weiss ich alles auch, zum parkieren will ich nichts mehr sagen, ist ja nicht so wichtig.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Es werden hier ständig Zivil- und Strafrecht drunter und drüber gemischt und durcheinander gebracht. Nur der Staat kann und darf Bussen aussprechen, das ist richtig. Allerdings gibt es Umtriebsentschädigungen, die geschädigte Drittpersonen direkt anfordern dürfen, z.B. als "Gegenleistung", um auf einen Strafanzeige zu verzichten (meist mit einer richterlichen Verfügung abgesegnet). Z.B. du parkierst in meiner Einfahrt und ich fordere nun von dir 40.- (Verhältnismässig) Ersatz/Entschädigung für meinen Aufwand, dafür zeige ich dich nicht an. Ist natürlich mühsam, wenn der Kerl nicht zahlt, dann gehts über den (langen) Rechtsweg mit Betreibungen, etc. Deshalb haben in deinem Fall die Stadionbetreiber wohl "gnädigerweise" darauf verzichtet.
Bei Zivilklagen braucht es keinen eigentlichen Strafgrund. Einer Zivilklage muss keine strafrechtliche Verurteilung vorausgehen. Wenn du mir aus fahrlässigkeit oder unachtsamkeit einen Schaden zufügst (z.B. den Spiegel im Schlafzimmer zerschlägst), machst du dich nicht strafbar gemäss StGB, zivilrechtlich kann ich den Schaden aber erfolgreich einfordern, wenn du dich weigerst, den Spiegel zu bezahlen.
Der FCB kann den Rasenbetretern richtigerweise keine Busse ausstellen, er kann sie aber Straf- und Zivilrechtlich anzeigen. Strafrechtlich wegen Hausfriedensbruch (Léon, ich warte...), das gibt bei einer Verurteilung vom Staat eine Busse, evtl. eine bedingte Gefängnisstrafe. Von diesem Geld sieht der FCB aber keinen Rappen, das ist nur die staatliche Bestrafung für die Tat, weil diese Tat in der Schweiz eben unter Strafe steht. Wenn der FCB Geld sehen will (Schadensersatz, etc.), muss er den zivilrechtlichen Weg gehen. Und dort kann er grundsätzlich jeden Schaden einfordern, auch 3 Millionen. Schlussendlich entscheidet ein Richter.
Strafe/Busse und Schadensersatz sind zwei Paar Schuhe.
Erste Hälfte gehe ich mit dir einig. Das muss ein Richter entscheiden, dieses Urteil gilt dann. Man wird sehen...subseven hat geschrieben:kannst du doch nicht verurteilt werden, wenn ich dich in mein Haus eingeladen habe.
Wenn du den Rasen betrittst, dann verstösst du gegen die Hausordung aber gegen kein Gesetz! Hausfriedensbruch ist in diesem Falle praktisch ausgeschlossen.Spirit of St. Jakob hat geschrieben: Ich möchte von dir lediglich wissen, wieso du das Betreten des Rasens nicht als Hausfriedensbruch taxierst. Das konntest du mir bis jetzt nämlich nicht einmal im Ansatz begründen. Besten Dank!
Kawa hat geschrieben:Leon, lies mal genau :
Art 186, StGB Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Es geht nicht um "was verbrochen haben", es geht um einen Schaden, der dem FCB entstanden ist. Und verklagen kann man schlicht jeden mal ins Blaue hinaus - ob der Klage dann stattgegeben wird oder nicht ist 'ne andere Frage. Aber ich glaube nicht, dass eine Klage des FCB schlechte Chancen hätte (ob man dann die Täter tatsächlich eruieren und belangen könnte müsste sich zeigen), immerhin wurden schon viel absurdere Sachen vor Gericht gebracht...subseven hat geschrieben:dass weiss ich alles auch, zum parkieren will ich nichts mehr sagen, ist ja nicht so wichtig.
Was ich meine ist ja genau dass ein Richter einen Feldstürmer aufgrund einer Klage vom FCB zu Schadenersatz verurteilen muss, was nach meiner Meinung eben kaum wahrscheinlich ist, das der FCB ungenügende Sicherheitsmassnahmen getroffen hat. Und jemand der einfach nur auf dem Feld rumsteht, was genau hat der verbrochen in Bezug auf Schadenersatz. Das wird eine ganz wacklige Anklage, zumal der FCB bei einem Sieg einen Feldsturm toleriert hätte. Ein guter Anwalt wird genau dass vorbringen. Und wegen Hausfriedensbruch kannst du doch nicht verurteilt werden, wenn ich dich in mein Haus eingeladen habe.
Geschätzter Herr Léon,Léon hat geschrieben:Wenn du den Rasen betrittst, dann verstösst du gegen die Hausordung aber gegen kein Gesetz! Hausfriedensbruch ist in diesem Falle praktisch ausgeschlossen.
Das mit deiner Party ist völliger Unsinn. Wenn du jemand einlädst verstosst er gegen deine Regeln, aber er begeht kein Hausfriedensbruch. Du hast das Recht ihn aus der Wohnung zu werfen oder durch die Polizei abführen zu lassen. Auch in diesem Fall ist es kein Hausfriedensbruch. Die Polizei ist nicht ermächtigt ihn zu büssen weil er gegen deine Regeln verstossen hat. Wenn dann musst du dies zur Anzeige bringen damit dieser verurteilt wird. Von nun an kannst du ihn bei jedem Betreten durch die Polizei büssen lassen.
Kleiner Anhang: Die Polizei ist ermächtigt für eine gewisse Zeit ein Platzverbot auszusprechen.
Wie juristisch ein loses Stadionverbot hält kann ich nicht so beurteilen, du verstösst da eigentlich nur wieder gegen die Hausordnung da du trotzdem wieder rein bist. Wenn das Verbot durch den Kanton oder sonst was bekräftigt wird, ist der Fall klar, aber nur vom Veranstalter nicht.
1. Abgeschlossen ist im Sinne von "umschlossen" und nicht von "verschlossen" zu verstehen! Der Rasen ist deutlich mit einem Zaun umschlossen/abgetrennt und somit im Sinne von StGB Art. 186 als abgeschlossener Raum zu verstehen. Auch ein Garten muss nicht lückenlos umzäunt, bzw. umfriedet sein, massgebend ist die Erkennbarkeit der Umfriedung.Léon hat geschrieben:Du kannst schon lesen, oder?
Schon klar IP-Lotto, es geht hier ja um Schadenersatz resp. dessen Verursacher. Der Schaden ist dem FCB ganz klar wegen den Ausschreitungen resp. den schwachsinnigen Krawallbrüder entstanden. Die Geisterspiele wären sicher nicht angeordnet worden, wenn alle nur "wie geohrfeigt auf dem Platz" gestanden wären.IP-Lotto hat geschrieben:Habe "Nein" angekreuzt. Wie bereits von mehreren Usern erwähnt, sollten - wenn schon - jene bestraft werden, die attackiert und in der Stadt gewütet hatten. Diejenigen zur Kasse zu bitten, die nur wie geohrfeigt auf dem Platz standen, fände ich daneben.
Witzig...das ist ja das Problem, wie willst du das durchsetzen, die kommen immer wieder rein wenn sie wollen. Die Ordnungshüter können sich keine 200 Gesichter merken welche nicht ins Stadion dürfen.Cuore Matto hat geschrieben:Nicht zur Kasse bitten, aber mit Stadionverbot belegen.
Sehr enttäuschende Beispiele und vorallem sehr schlecht!PeppermintPatty hat geschrieben: Und alle die jetzt hier fleissig rumheulen von wegen "man wird doch noch einmal einen Fehler machen dürfen": Sagt ihr das auch dann noch, wenn der liebe Onkel Doktor euch mal aus Versehen das falsche Bein amputiert hat?
Oder wenn euer Anlageberater oder was mal aus Versehen die falschen Titel kauft und verkauft und so kurzerhand euer halbes Vermögen verspielt?
Oder wenn euch einer 'ne Kippe in den Hauseingang wirft und unglücklicherweise ein Grossbrand draus wird? Schüttelt ihr dem dann auch noch die Hand und sagt "wird schon wieder"?
Oder wollt ihr nicht doch wenigstens eine gewisse Entschädigung für den Schaden der euch unzweifelhaft entstanden ist? Uns spart euch ruhig die Argumente von wegen "isjaganzwasanderes" - eine finanzielle Einbusse von rund CHF 3mio ist selbst für den FCB ein substantieller Schaden!
Du vergleichst immer ein wenig Äpfel mit Birnen und gehst doch nie konkret aufs Thema ein. Wir reden doch nicht von einer verirrten Grossmutter in meinem Garten sondern von einem gewaltsamen Feldsturm (nicht die zwei Dutzend mit der Kurzschlussreaktion, sondern die vielen Anderen)! Es gibt aber immer so viele Meinungen zum Gesetz wie es Rechtsverdreher gibt... man wird die Gerichtsurteile sehen. Wir können ja dann weiter diskutieren.Léon hat geschrieben: @Spirit of St. Jakob
Wenn einer über dein Zaun tritt und im Garten umherirrt kannst du ihn unmöglich wegen Hausfriedensbruch drankriegen. Erstens weil kein Gericht dem stattgegeben würde und keiner so dämlich sein würde dessen zu verklagen!
genau DAS denke ich über 95% die in diesem thread nach einer bestrafungSchugger hat geschrieben:Sorry, aber über Di cha-n-i nur lachä, nit mol bös si, aifach nur lachä.
Regg di doch nid uf das het kei Wert! Es git au no Lüt wo anderst dänkecigán hat geschrieben:genau DAS denke ich über 95% die in diesem thread nach einer bestrafung
schreien...
hinzu kommt noch dass es irgenwie wirklich schwer nachvollziehbar ist wie
ein mensch andauernd nach bestrafung, verurteilung etc. schreien kann...
aber ebbe...hauptsach mr isch vo sich sälber überzüügt...
Und Du bist am meisten von Dir selbst überzeugt; auf jeden Fall mehr als von unserem Rechtssystem.cigán hat geschrieben:genau DAS denke ich über 95% die in diesem thread nach einer bestrafung
schreien...
hinzu kommt noch dass es irgenwie wirklich schwer nachvollziehbar ist wie
ein mensch andauernd nach bestrafung, verurteilung etc. schreien kann...
aber ebbe...hauptsach mr isch vo sich sälber überzüügt...
was genau willst du jetzt damit mitteilen ? ist es so dass du der Meinung bist die Schande von Basel muss gerächt werden, egal wie, jemand soll einfach dafür büssen, damit wieder Ruhe einzieht ?PeppermintPatty hat geschrieben:Es geht nicht um "was verbrochen haben", es geht um einen Schaden, der dem FCB entstanden ist. Und verklagen kann man schlicht jeden mal ins Blaue hinaus - ob der Klage dann stattgegeben wird oder nicht ist 'ne andere Frage. Aber ich glaube nicht, dass eine Klage des FCB schlechte Chancen hätte (ob man dann die Täter tatsächlich eruieren und belangen könnte müsste sich zeigen), immerhin wurden schon viel absurdere Sachen vor Gericht gebracht...
Da es aber vollkommen im Entscheidungsbereich des FCB bzw. allenfalls der Stadiongesellschaft liegt, ob und wann der Rasen von wem betreten werden darf und wann nicht, zieht das Argument, dass im Falle eines Sieges ein Betreten akzeptiert worden wäre (ich nehme ja nicht an, dass ein "Sturm" wie wir ihn erlebt haben angedacht war - immerhin wären auf der anderen Stadionseite dann auch relativ frustrierte Verlierer gestanden) nicht wirklich. Ist vollkommen willkürlich, aber auch in Ordnung so.
Und alle die jetzt hier fleissig rumheulen von wegen "man wird doch noch einmal einen Fehler machen dürfen": Sagt ihr das auch dann noch, wenn der liebe Onkel Doktor euch mal aus Versehen das falsche Bein amputiert hat? Oder wenn euer Anlageberater oder was mal aus Versehen die falschen Titel kauft und verkauft und so kurzerhand euer halbes Vermögen verspielt? Oder wenn euch einer 'ne Kippe in den Hauseingang wirft und unglücklicherweise ein Grossbrand draus wird? Schüttelt ihr dem dann auch noch die Hand und sagt "wird schon wieder"? Oder wollt ihr nicht doch wenigstens eine gewisse Entschädigung für den Schaden der euch unzweifelhaft entstanden ist? Uns spart euch ruhig die Argumente von wegen "isjaganzwasanderes" - eine finanzielle Einbusse von rund CHF 3mio ist selbst für den FCB ein substantieller Schaden!
Nö. Erstens finde ich den Ausdruck "Schande von Basel" enorm lächerlich. Und zweitens will ich überhaupt nix gerächt haben. Und es muss auch nicht "jemand büssen", wir sind hier nicht bei Illuminati & Konsorten. Ich bin nur der Ansicht, dass eine Schadenersatzforderung des FCB durchaus nachvollziehbar und MEINER MEINUNG nach auch legitim wäre. Nicht mehr und nicht weniger.subseven hat geschrieben:was genau willst du jetzt damit mitteilen ? ist es so dass du der Meinung bist die Schande von Basel muss gerächt werden, egal wie, jemand soll einfach dafür büssen, damit wieder Ruhe einzieht ?
Gut, ich aber bin eben der Meinung dass der FCB eine Strafe erhalten hat, weil er im Stadion ein katastrophales Sicherheitskonzept hatte. Den dadurch entstandenen Schaden auf andere abzuwälzen, wird vor Gericht kaum möglich sein. Der Veranstalter ist für die Sicherheit verantwortlich. Tut er dies unprofessionell, blauäugig und auch kostensparend, wird er auch dafür bestraft.PeppermintPatty hat geschrieben:Nö. Erstens finde ich den Ausdruck "Schande von Basel" enorm lächerlich. Und zweitens will ich überhaupt nix gerächt haben. Und es muss auch nicht "jemand büssen", wir sind hier nicht bei Illuminati & Konsorten. Ich bin nur der Ansicht, dass eine Schadenersatzforderung des FCB durchaus nachvollziehbar und MEINER MEINUNG nach auch legitim wäre. Nicht mehr und nicht weniger.
Was willst du damit sagen? Fondsmanager machen tag täglich Fehler und tausende von Leuten verlieren Geld. Wie gesagt, weg ist weg, was willst du jetzt damit sagen?PeppermintPatty hat geschrieben: 2. "Selber schuld" - zieht auch nicht. Wenn ich einer seriösen Bank mein Geld anvertraue ist das ja wohl nicht "irgendwer". Und trotzdem kann ein Fondsmanager Fehler machen, die Millionen kosten.
Nicht unbedingt. Nur weil der Veranstalter nicht alles richtig gemacht hat, ist das kein Freipass um die Sau rauszulassen (wäre ja noch schöner...). So einfach kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir haben es hier mit mündigen Mitmenschen zu tun, die für ihr Tun und Unterlassen selber verantwortlich sind. Ich habe das Gefühl, einige (vielleicht selber Feldstürmer) Mitschreiber halten sich stur an jedem noch so dünnen Strohhalm fest und können nicht eingestehen, dass die wirklich Schuldigen eben die paar hundert Chaoten sind und niemand anders sonst. Vielleicht hat die Polizei versagt und der FCB und die Stewards und der Spielverlauf und sonst das ganze Konzept, aber wirklich Schuld sind die Feldstürmer, SIE haben das Chaos ausgelöst. Der Einbrecher kann auch nicht sagen, dass der Villenbesitzer kein Verbundsicherheitsglas, kein gutes Schloss und keine Alarmanlage hatte, deshalb habe er ihn bestohlen und kann deshalb nichts dafür... Das funktioniert so nicht. Der FCB wurde als verantwortlicher Veranstalter bestraft, er kann seinerseits diese Strafe auf die wirklich Verantwortlichen abwälzen. Einige Felstürmer haben wohl das Gefühl, ah jetzt wurde der FCB bestraft, mir kann eh nichts passieren, denn der FCB ist für die Sicherheit verantwortlich und somit alleine schuld.subseven hat geschrieben:Gut, ich aber bin eben der Meinung dass der FCB eine Strafe erhalten hat, weil er im Stadion ein katastrophales Sicherheitskonzept hatte. Den dadurch entstandenen Schaden auf andere abzuwälzen, wird vor Gericht kaum möglich sein.