
Adresse:
Referendum BWIS
Postfach
4002 Basel
Homepage: http://www.referendum-bwis.ch
e-mail: allgemein: bwis.basel@gmail.com
Sammeln: sammlung.bwis@gmail.com
Spendenkonto: Referendum BWIS, Postkonto 60-601307-2
Sammelbogen: http://www.referendum-bwis.ch/Unterschr ... nBIWIS.pdf
Bitte nur diesen Sammelbogen verwenden!
Wichtige Infos zum Sammeln:
- Sammeln können alle (auch Minderjährige und Ausländer)
- Namen müssen leserlich sein
- Nur Schweizer Bürger ab 18 Jahren dürfen unterschreiben
- Für jede Gemeinde muss eine separate Liste verwendet werden
- Bei Gemeinde Basel PLZ 4000 verwenden
- Bei Sammelaktionen Ordner benutzen
- Listen dürfen nicht zerrissen sein
- Komplette oder teilweise ausgefüllte Bogen müssen eingesendet werden an: Referendum BWIS, Postfach, 4002 Basel
- Die Bogen werden vom Komitee zur Beglaubigung eingereicht
Argumente:
- Als Hooligan gilt nicht nur der (von einem Gericht) verurteilte Straftäter, sondern auch wer von Polizeibeamten oder gar vom Stadionssicherheitsdienst beschuldigt wird
- Ade, Unschuldsvermutung! Denn der Beschuldigte muss seine Unschuld nachweisen
- Rayonverbot, Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen bereits für 12-Jährige
- Präventiver Polizeigewahrsam für 15-Jährige
- Verfassungswidrigkeit (In der Schweiz kann kein Gericht das Gesetz aufgrund der Verfassungswidrigkeit aufheben! Kann also nur als Argument zum Sammeln benutzt werden)
- Drastische Einschränkung der Grundrechte Aller wegen 200 (Polizeischätzung) Hooligans, welche der Polizei namentlich bekannt sind
- Entgegen den Versprechungen im Nationalrat keine Befristung des Gesetzes- Die heutigen Gesetze reichen zur Verurteilung von Randalierern und Hooligans
- Bereits ein Verdacht reicht zum Eintrag in die Hooligandatenbank
- Daten aus der Datenbank können an private Sicherheitsfirmen weitergegeben werden
- Dieses Gesetz kann keine Ausschreitungen an der EM08 verhindern
Weitere Argumente könnt ihr auf der Homepage http://www.referendum-bwis.ch finden.
Auch hier werden die Argumente laufend erweitert.
Fragen und Antworten:
Welcher Ort muss bei Wochenaufenthalter angegeben werden?
- Der Ort, an dem man seine Wahlunterlagen erhält.
Dürfen Personen, welche noch während der Referendumsfrist 18 werden, bereits jetzt unterschreiben?
- Da die Bogen laufend zur Beglaubigung eingereicht werden, kann erst nach dem Geburtstag unterschrieben werden
Bitte in diesem Thread nur Ergänzungen zu oben genannten Themen schreiben oder noch offene Fragen stellen. Nach der Bearbeitung und dem Eintrag in diesem Teil bitte die Antwort wieder löschen, um die Übersicht zu wahren. Danke