Fragen und Antworten zum Referendum BWIS

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fussballmafia
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Fragen und Antworten zum Referendum BWIS

Beitrag von fussballmafia »

Da der erste Thread leicht unübersichtlich wurde ( ;) ) versuche ich hier eine Zusammenfassung mit allen wichtigen Informationen zu erstellen. Da diese Arbeit sehr viel Zeit braucht, werde ich es in den nächsten Tagen etappenweise aufschalten.

Adresse:
Referendum BWIS
Postfach
4002 Basel

Homepage: http://www.referendum-bwis.ch

e-mail: allgemein: bwis.basel@gmail.com
Sammeln: sammlung.bwis@gmail.com

Spendenkonto: Referendum BWIS, Postkonto 60-601307-2

Sammelbogen: http://www.referendum-bwis.ch/Unterschr ... nBIWIS.pdf
Bitte nur diesen Sammelbogen verwenden!

Wichtige Infos zum Sammeln:
- Sammeln können alle (auch Minderjährige und Ausländer)
- Namen müssen leserlich sein
- Nur Schweizer Bürger ab 18 Jahren dürfen unterschreiben
- Für jede Gemeinde muss eine separate Liste verwendet werden
- Bei Gemeinde Basel PLZ 4000 verwenden
- Bei Sammelaktionen Ordner benutzen
- Listen dürfen nicht zerrissen sein
- Komplette oder teilweise ausgefüllte Bogen müssen eingesendet werden an: Referendum BWIS, Postfach, 4002 Basel
- Die Bogen werden vom Komitee zur Beglaubigung eingereicht

Argumente:
- Als Hooligan gilt nicht nur der (von einem Gericht) verurteilte Straftäter, sondern auch wer von Polizeibeamten oder gar vom Stadionssicherheitsdienst beschuldigt wird
- Ade, Unschuldsvermutung! Denn der Beschuldigte muss seine Unschuld nachweisen
- Rayonverbot, Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen bereits für 12-Jährige
- Präventiver Polizeigewahrsam für 15-Jährige
- Verfassungswidrigkeit (In der Schweiz kann kein Gericht das Gesetz aufgrund der Verfassungswidrigkeit aufheben! Kann also nur als Argument zum Sammeln benutzt werden)
- Drastische Einschränkung der Grundrechte Aller wegen 200 (Polizeischätzung) Hooligans, welche der Polizei namentlich bekannt sind
- Entgegen den Versprechungen im Nationalrat keine Befristung des Gesetzes- Die heutigen Gesetze reichen zur Verurteilung von Randalierern und Hooligans
- Bereits ein Verdacht reicht zum Eintrag in die Hooligandatenbank
- Daten aus der Datenbank können an private Sicherheitsfirmen weitergegeben werden
- Dieses Gesetz kann keine Ausschreitungen an der EM08 verhindern

Weitere Argumente könnt ihr auf der Homepage http://www.referendum-bwis.ch finden.

Auch hier werden die Argumente laufend erweitert.

Fragen und Antworten:
Welcher Ort muss bei Wochenaufenthalter angegeben werden?
- Der Ort, an dem man seine Wahlunterlagen erhält.
Dürfen Personen, welche noch während der Referendumsfrist 18 werden, bereits jetzt unterschreiben?
- Da die Bogen laufend zur Beglaubigung eingereicht werden, kann erst nach dem Geburtstag unterschrieben werden

Bitte in diesem Thread nur Ergänzungen zu oben genannten Themen schreiben oder noch offene Fragen stellen. Nach der Bearbeitung und dem Eintrag in diesem Teil bitte die Antwort wieder löschen, um die Übersicht zu wahren. Danke

fussballmafia
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Beitrag von fussballmafia »

.

fussballmafia
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Beitrag von fussballmafia »

Hier noch ein guter Text der Seite http://www.szene-rappi.ch:

Wieso soll man das Referendum unterschreiben und damit dieses Gesetz wenigstens vors Volk bringen ?

Weil:
-Jeder Fan davon betroffen sein kann! Ein ähnliches Gesetz in Deutschland zeigt, dass viele normale Fans willkürlich in diese Datenbank geraten. Sie waren ev. nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Gleiches kann auch bei uns passieren. Personalien sind schnell aufgenommen und weitergeleitet. Fans werden dadurch generell kriminalisiert.

-Schon heute teilweise willkürlich oder wegen Lappalien (zB. wegen Kiffen, Fluchen, Abbrennen von Feuerwerk ausserhalb des Stadionareals oder Bierbecher werfen) Stadionverbote erteilt werden. In Zukunft werden diese Leute wohl mit ihren Personalien direkt in diese Datenbank geraten. Die Sicherheitsdienste in den Stadien sind oftmals private Firmen oder freiwillige Helfer. In den Händen dieser (teilweise nur halbwegs oder schlecht ausgebildeten Leute) liegt das Schicksal der Fans, sie agieren sozusagen als Richter. Schon heute gibt es keine neutrale Instanz an welche man sich mit einem Stadionverbot hinwenden könnte. Die Gewaltentrennung ist keinesfalls gegeben. Ist der Entscheid erstmals gefällt hat man so gut wie keine Chance, auch wenn das ganze ein Irrtum war und man unschuldig ist, wieder rauszukommen. Ein Stadionverbot zu erhalten ist das eine, jedoch mit den Konsequenzen des BWIS leben zu müssen nimmt nochmals ganz andere Ausmasse an.

-Unserer Meinung nach sollte für Massnahmen der Tragweite wie im BWIS verankert (Rayonverbot, 24h Präventivhaft, Ausreiseverbot, Meldepflicht bei der Polizei), ein Gerichtsurteil zu Grunde liegen. Jeder Mensch hat Anrecht auf Anhörung und auf eine neutrale Instanz. Nur aufgrund von einem Verdacht oder einer Einschätzung wird den Menschen die betroffen sein werden, ihr Recht auf Freiheit genommen. Und niemand kann garantieren dass nicht auch unschuldige Fans in diese Datenbank aufgenommen werden.

-Es für Leute welche von einem Gericht verurteilt wurden schon heute Gesetze und Massnahmen gibt. Und erst wer verurteilt ist, ist wirklich schuldig! Mit dem BWIS trifft man auch Gewalttäter aber nebenbei zu viele andere Fans welche mit Gewalt gar nichts am Hut haben. Das BWIS ist in anbetracht anderer bereits bestehenden Gesetze eigentlich überflüssig.

-Es zu allen anderen Gründen auch höchst fragwürdig ist, dass von gewissen Konsequenzen bereits 12 (!) Jährige Kinder betroffen sein können (Meldepflicht auf dem Polizeiposten, Rayonverbot, Ausreisebeschränkung) und bereits 15 Jährige Jugendliche in die Präventivhaft genommen werden können. Für Kinder in diesem Alter braucht es andere Massnahmen, sie zu kriminalisieren ist aus erzieherischer Sicht etwas vom falschesten was man tun kann.

Wir empfehlen allen Fans u2013 egal welchen Club man unterstützt und egal ob man nun Ultra, Kutte oder Normalo ist u2013 dieses Referendum zu unterschreiben und dafür zu werben. Wir haben jetzt die Möglichkeit daran etwas zu ändern und den Politikern aufzuzeigen dass wir dieses Gebahren nicht in Ordnung finden. Nochmals, jeder Fan kann davon betroffen sein und dies ist nicht einfach Angstmache sondern dies ist das was die Erfahrung mit einem sehr ähnlichen Gesetz in Deutschland, zeigt. Seid ihr erstmal in dieser Datenbank habt ihr ziemlich schwerwiegende Konsequenzen zu tragen, und niemand wird sich fragen wieso ihr überhaupt in die Datenbank gekommen seid. Wieder rauszukommen wird nachträglich äusserst schwierig sein, weil dann IHR beweisen müsst wieso ihr unschuldig seid und nicht der Staat beweisen muss wieso IHR schuldig seid !

fussballmafia
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Beitrag von fussballmafia »

Hier noch ein guter Text der DJS (Demokratische Juristen der Schweiz):

Nein zur Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS)

Die vom Parlament beschlossenen u201EMassnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungenu201C sind rechtsstaatlich inakzeptabel. Die vorgesehenen polizeilichen Zwangsmassnahmen bewegen sich im staatsschützerischen Graubereich und verstossen gegen die Unschuldsvermutung.

Dieses Gesetz braucht es nicht

Sicherlich: Gewalt an Sportveranstaltungen gibt es. Die Behauptung, dass in den letzten Jahren eine u201Ebesorgniserregende Zunahmeu201C dieser Gewalt zu verzeichnen sei, ist aber aus der Luft gegriffen. Langzeitstudien gibt es nicht. Hingegen fehlt es in der Schweiz seit langem an unabhängiger und professioneller Fanarbeit, die von den Clubs und Verbänden organisiert und mitfinanziert werden müsste und die nachhaltig auf gewaltfreie Sportveranstaltungen einwirken könnte. Die Hooliganszene, gegen die sich dieses Gesetz angeblich richtet, ist in der Schweiz anerkanntermassen sehr klein. Gegen sie braucht es kein eigenes Gesetz. Das bestehende Strafrecht reicht vollkommen aus.

Keine neue Staatsschutzdatei

Mit den neuen Bestimmungen im Staatsschutzgesetz werden mehrere Tausend Sportfans in der zentralen Datenbank u201EHOOGANu201C fichiert. Dafür braucht es keinen konkreten Tatverdacht, sondern nur u201Eglaubwürdige Aussagenu201C von Polizeibeamten oder privaten Sicherheitsdiensten der Stadionbetreiber. Schon heute verhängen die Vereine und Verbände auf privatrechtlicher Basis (Hausrecht) Stadionverbote. Gegen diese oft willkürlichen Massnahmen haben die Betroffenen keine Beschwerdemöglichkeit. Das neue Gesetz wird diese private Willkür staatlich sanktionieren. Die Daten können an andere Polizeien und an Private im In- und Ausland weitergegeben werden. Eine Kontrolle wird dann vollends unmöglich.

Keine Zwangsmassnahmen auf blossen Verdacht

Ziel der Datensammlung ist nicht der Nachweis vor Gericht, sondern die Verhängung von Zwangsmassnahmen auf blossen Verdacht: Rayonverbote, Meldeauflagen (die Pflicht, sich an bestimmten Tagen bei der Polizei zu melden), Ausreiseverbote und schliesslich Präventivhaft bis zu 24 Stunden. Für diese Einschnitte in die Grundrechte braucht es keine strafrechtliche Verurteilung, sondern die blosse Vermutung der Polizei, dass die betroffene Person Mitglied einer Fanorganisation ist, die schon u201Emehrfach an Gewalttätigkeiten im In- oder Ausland beteiligt waru201C. Damit wird eine Sippenhaft eingeführt, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.

Keine Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen

Fichierung, Rayonverbote, Meldeauflagen und Ausreiseverbote sind nach diesem Gesetz schon gegen 12-Jährige möglich. In Präventivhaft sollen schon 15-Jährige landen. Polizeiliche Gewalt gegen Kinder darf es in einem demokratischen Staat nicht geben. Speicherungsfristen von bis zu zehn Jahren führen zu einer unzumutbaren Kriminalisierung jugendlicher Sportfans.

Keine verfassungswidrigen Gesetze

Das Parlament hat dieses Gesetz bewusst beschlossen, obwohl der Bund für polizeiliche Zwangsmassnahmen keine Zuständigkeit hat. Das Gesetz ist damit verfassungswidrig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es vorerst nur bis 2009 gelten soll. Die Fussballeuropameisterschaft 2008 und der u201ERuf der Schweizu201C rechtfertigen keinen Verfassungsbruch.

Kein Sonderrecht

Bereits mit den u201EZwangsmassnahmen im Ausländerrechtu201C hat der Gesetzgeber für eine bestimmte Personengruppe ein Sonderrecht geschaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf will in ähnlicher Weise Sonderrecht gegen Sportfans schaffen und damit Kinder und Jugendliche auf blossen Verdacht hin oder wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Fangruppe kriminalisieren. Es ist zu befürchten, dass die hier beschlossenen Massnahmen in Zukunft auch auf andere Gruppen ausgedehnt werden, die der Staatsschutz als u201Egefährlichu201C einstuft.

Grundrechte müssen für alle gelten

Unterstützen Sie das Referendum gegen die Verschärfung des Staatsschutzgesetzes

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Eckfahne
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Aufruf an alle Unterschriften-Sammler

Beitrag von Eckfahne »

Heute wird in Zürich an einer Sitzung entschieden, welche Kantone von den einzelnen Sammelstellen bearbeitet werden. Da auch die basler Sammelstelle heute Abend mit dem Aussortieren der einzelnen Unterschriftenlisten beginnt, brauchen wir alle Listen (ob vollständig ausgefüllt oder nicht) so schnell wie es geht.

Deshalb bitten wir alle: bringt die Unterschriftenlisten an das Auswärtsspiel gegen Schaffhausen und gebt diese mir ab. Ich werde im Zug noch Unterschriften sammeln.Für jene, die mich nicht kennen oder mich bis zu diesem Zeitpunkt nicht gefunden haben sollten, ist das eine weitere Abgabemöglichkeit.

Alle, die nicht kommen, bitte wir, uns die Unterschriftenlisten per Post zuzustellen.

Wir danken euch allen für euren Einsatz!

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Eckfahne
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Erneute Ufruef zum Unterschrifte sammle

Beitrag von Eckfahne »

Leute, es isch eifach folgendermasse:

Es isch am Samschtig s letschte Spiel, mr hän, wenn me d Kanton aluegt, sogar weniger als d Zirücher, und das kas doch eifach nid si. Das Gsetz isch für e Arsch, do simmr uns alli einig und es ka jede träffe, wenn das duurekunnt. Jetzte ischs doch nid möglich, dass für e Unterschriftesammelaktion sich ganzi 10 Nase mälde vo dr gröschte Fanszene us dr Schwiz. Mir bruucheno viili Unterschrifte zum das duurekriege, also:

Wär am Samschtig so oder so vor em Match nüt macht, söll sich bitte ufrapple und ungefähr 3 Stund vor em Match (es wird natürlich no genauer kommuniziert) am Stadion si. Unterschriftesammle isch kei harti arbet, also das isch kei entschuldigung.

Wär sich mälde will soll das unter folgender Adrässe bekanntgä:

sammlung.bwis@gmail.com

Mr danke euch im Vorus und hoffe uf zahlrichi Amäldige!

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tolamapS
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Beitrag von tolamapS »

Leider dürfte sich jegliche Art von Unterschriftensammlung jetzt erübrigen. Nach den Vorfällen nach dem FCZ-Spiel werden die Varantwortlichen des SFV bei der Politik genug Unterstützung finden um jede Art von Datenbank zu kreiieren, die sie zur sicheren Durchführung der EM für nörig halten wird

Allen Fans des FC Basel die auf dem Spielfeld standen: herzlichen Dank für Eure Unterstützung in der Sache, wirklich...

PastaBasta!
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Beitrag von PastaBasta! »

tolamapS hat geschrieben: Allen Fans des FC Basel die auf dem Spielfeld standen: herzlichen Dank für Eure Unterstützung in der Sache, wirklich...
I glaub vo dene Volltrottle hän sicher e paar unterschriibe!

Ps: und dä wo am Filipescu in Hammer gloffe isch, wünschi no gueti Besserig! :D
Eine schöne Frau wäre dumm, wenn sie auch noch klug wäre.

Steuern müssen sein. Aber bei der Vergnügungssteuer hört der Spass auf!

Für ein "GRIFFIGES" Anti Hooligan Gesetz!

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tolamapS
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Beitrag von tolamapS »

PastaBasta! hat geschrieben: Ps: und dä wo am Filipescu in Hammer gloffe isch, wünschi no gueti Besserig! :D
ich ned

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macau
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Beitrag von macau »

tolamapS hat geschrieben:Leider dürfte sich jegliche Art von Unterschriftensammlung jetzt erübrigen....
Sooo schlimm ist es nicht. Seit dem letzten Samstag unterstützen sogar zwei weitere Gruppen das Referendum (AL Schaffhausen und Augenauf).

Mit den unterstützenden Parteien und Verbänden machen wir jetzt ein "Power-Mailing" mit 65,000 vorfrankierten Unterschriftenlisten, welche an ein staatskritisch eingestelltes Publikum versandt werden.

In mehreren Zeitungen war gestern ein Artikel abgedruckt, in welchem der Chef des Einsatzes von Basel erklärte, dass das Hooligan-Gesetz die Ausschreitungen nicht verhindert hätte und dass das Gesetz auch für die Euro 08 nichts bringt... (siehe PDF)

Das noch am Samstag und Sonntag gepredigte Klischee "jetzt brauchen wir die Hooligan-Datenbank und die Welt ist wieder in Ordnung" ist bereits im Wanken.

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Ich möchte hier noch den Artikel der Weltwoche posten (falls im falschen Thema bitte löschen):

Basler Apartheit
Von Peter Bodenmann

Fussball: Das Problem sind nicht die Hooligans, es ist die Inkompetenz der Polizei

Fussball verbindet Völker? Bestenfalls Funktionäre, und auch das nicht immer. Fussball war einst fester Bestandteil der Arbeiterkultur. Heute ist Fussball chic und Klassenkrampf zugleich. Heute sitzen die Reichen und Schönen in ihren Logen und lassen sich Speise, Trank und Spiel servieren. Die Randständigen stehen in den Kurven und versuchen, den Alltag zu vergessen.

Nie war das Ende einer Meisterschaft spannender als heuer. Lange lag Basel mit bis zu zwölf Punkten an der Tabellenspitze. In Bern besiegten vergangene Woche die Young Boys den Meisterklub. Architekt des Berner Erfolgs war der Türke Hakan Yakin, den die Basler Präsidentin als Simulanten zum Teufel gejagt hatte. Einer freute sich wenige Tage später noch in den Gängen des Basler Joggeli, der verletzte Bruder Murat Yakin, seinerseits nur noch bis Ende Jahr auf der Lohnliste der Basler.

Am 13. Mai 2006 kam es im Joggeli zum Showdown um die Meisterschaft. Sven Hotz gegen Gigi Oeri. Zürcher Bauwirtschaft gegen Basler Chemie. Junge Wilde gegen alternde Profis. Im Vorfeld zeigte das offizielle Basel sein wahres Gesicht: Die Zürcher bekamen praktisch keine Eintrittskarten. Die waren ausschliesslich für die vernünftigen Basler reserviert, die ungestört den sechzigsten Heimsieg in Folge feiern wollten.

Der Ball ist rund, und das Spiel dauert nicht neunzig Minuten, sondern bis zum Abpfiff in der Verlängerung, wie Trainer Christian Gross nach dem Spiel zu Recht festhielt. Und zehn Sekunden vor dem Abpfiff schoss der ungeliebte, da zu selbstbewusste Rumäne Filipescu das alles entscheidende Tor.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die aus der ganzen Schweiz zusammengetrommelten Polizisten den kleinen Stosstrupp der Zürcher Fans martialisch eingekesselt. Und die tief enttäuschten Basel-Fans konnten deshalb – ohne auch nur einen Zaun überwinden zu müssen – aufs Feld stürmen. Hier pflegten sie mit Zürcher Spielern und Polizisten jene Bewegungstherapie, die vor einigen Jahrzehnten das Ende jedes ruralen Dorfballs einläutete. Nicht mehr und nicht weniger. Der Gegenangriff der Überforderten wurde mit Gummischrot und Tränengas geführt.

Fussball ist Emotion. Wenn die Seelen kochen, braucht es zumindest einen Zaun, an dem man rütteln kann, bis der Ärger abklingt und das Bier die Enttäuschung in der aufkommenden Wehmut ertränkt. Fussballfunktionäre, Polizei und Armee wollen – unter der kundigen Anleitung von Christoph Blocher – den Polizeistaat Schweiz ausbauen. Die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger sollen dauerhaft beschnitten werden, damit Polizei und Armee im Kampf gegen die bösen Hooligans erfolgreich bestehen können. Das Beispiel Basel zeigt: Das Problem sind nicht die Hooligans, es ist die Inkompetenz der Polizei.

Daran wird auch der von den SBB kommende neue Fussballchef Peppo Weibel kurzfristig nichts ändern können. Deshalb muss der Solothurner für die Euro 08 die von den Basler Offiziellen angewandte Eintrittskarten-Apartheid weiterentwickeln: In Stadien dürfen nur Frauen, Kinder und über 56 Jahre alte Männer. Ein Publikum, das im Gegensatz zu den randalierenden Baslern kostengünstig Ruhe garantieren wird. Sofern es in den Fabrikhallen vor den Grossleinwänden Aldi-Bier gibt.

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Eckfahne
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Kommender Sonntag: Abstimmungssonntag

Beitrag von Eckfahne »

Kommender Sonntag ist wieder Abstimmung:

Jene von euch, die bei einem Wahllokal vorbeigehen: nehmt 2-3 Unterschriftenlisten mit, haut die Leute an, sprecht mit Ihnen, sammelt Unterschriften.

Frühaufsteher: Nemmt 2-3 Listen, geht vor die Lokale, sammelt Unterschriften.

Privatsammler: Sammelt, was das Zeug hält.

Es sieht nicht so schlecht aus wie das gewisse behaupten. Die Ereignisse von Samstag waren zwar ein Rückschlag, aber deswegen gleich die Aktion zu begraben wäre falsch, es liegt immer noch drin. Also, sammelt!

Gruss

Das Komité

Läggerlifreak
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Beitrag von Läggerlifreak »

Het me-n-eigentlich scho gwissi Zwischezahle?
Rony hat geschrieben:Basel ist ein bevölkertes Museum mit museumsreifer Bevölkerung.

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Läggerlifreak hat geschrieben:Het me-n-eigentlich scho gwissi Zwischezahle?

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ultio
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Beitrag von ultio »

Der Link stammt aus einem anderen Thread. Wer nach der Betrachtung des Films trotzdem für das neue Gesetz ist, soll dann später nicht heulen, falls er dann eines Tages ohne Grund auf der Hooligen-DB geführt wird.

http://www.wdr.de/tv/monitor/real.phtml?bid=709&sid=131
Trans(fair)

50cent
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Beitrag von 50cent »

dörfen hier nur schweitzer unterschrreibe?
Suck my dick....shiiiiit!

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Snowy
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TagiBericht

Beitrag von Snowy »

Guter Bericht im Tagi! Schizo olé!

Tages-Anzeiger vom 27.05.2006
Das Verhängnis von Waffe und Würde
Die gleichen Kreise, die sich für das Hooligan-Gesetz stark machen, wehren sich gegen eine Verschärfung des Waffengesetzes u2013 und führen so einen absurden Sicherheitsdiskurs.

Von Josef Lang*

Wenige Stunden nach dem Basler Fussballkrawall, der massiven Sachschaden anrichtete und grossen Ärger bereitete, betonte Bundesrat Samuel Schmid öffentlich die Dringlichkeit und Wichtigkeit des Hooligan-Gesetzes. Zu dessen Kernstücken gehört eine zentrale Datenbank. Dabei hätten gemäss dem Einsatz-Chef Stadion der Basler Kantonspolizei die von Schmid verteidigten Verschärfungen gar nichts verhindern können. Die Gesetze gegen Randalierer gäbe es bereits, sie müssten nur konsequent angewendet werden.

Click here to find out more!
In den beinahe fünf Jahren seit dem Zuger Attentat vom 27. September 2001, das 14 Regierungs- und Kantonsräten das Leben gekostet hatte, wurde die Einführung einer zentralen Waffen-Datenbank erfolgreich verhindert - nicht zuletzt durch Bundesrat Schmid. Hätte es in den 90er-Jahren eine solche gegeben, wäre die Polizei bei der Erteilung eines Waffenscheins für Friedrich Leibacher darauf gestossen, welche weiteren Schusswaffen sich bereits im Besitz des Antragstellers befanden. Der Schlussbericht des Untersuchungsrichters vom Herbst 2003 hatte bestätigt, dass die Zuger Behörden keine Verantwortung am Massaker tragen. Das Problem lag und liegt in einem Waffengesetz, das es dem Täter ermöglicht hatte, seine mitgeführten Mordinstrumente, eine Pumpaction, ein Sturmgewehr, eine Pistole und einen Revolver, legal zu erwerben. Bei der einzigen im Rahmen von Schengen/Dublin eingeführten Verschärfung wurde für Sportschützen prompt eine Erleichterung beim Erwerb des Waffenscheins beschlossen, obwohl beispielsweise Leibacher einem Schützenverein angehört hatte.

Die am 20. September 2002 von der damaligen Justizministerin Ruth Metzler vorgeschlagene Revision des Waffengesetzes zog die Lehren aus der Zuger Tragödie. Bezeichnenderweise gehörte die Zuger Regierung zu den wenigen bürgerlich dominierten Gremien, die den bundesrätlichen Entwurf, insbesondere das Waffenregister, unterstützten und Ausnahmen für Jagd- und Sportwaffen ablehnten. Es war schon damals ein offenes Geheimnis, dass sich Samuel Schmid durch Ruth Metzlers Vorgehen brüskiert fühlte. So hat er sich im Rahmen von halb offiziellen Anlässen wiederholt gegen eine zentrale Datenbank ausgesprochen. Christoph Blocher, der SVP-Nachfolger der CVP-Justizministerin, hat deren Schlüsselforderung denn auch sofort beerdigt. Der bundesrätliche Vorschlag, der am 8. Juni vor den Ständerat und im September vor den Nationalrat kommt, stellt einem Täter wie Leibacher keine einzige höhere Hürde in den Weg.
Bürgerlich-traditionalistische Männerwelt

Wie lässt sich erklären, dass ein Sicherheitsminister wenige Stunden nach einem Ereignis, das eine Schande, aber keine Tragödie darstellt, nach unnötigen Gesetzesverschärfungen ruft, aber nach einem Massaker die nötigen Gesetzesverschärfungen beharrlich bekämpft? Die Tatsachen, dass Schmids Haltung typisch für die grosse Mehrheit der bürgerlichen Politiker ist und dass es in dieser Frage im bürgerlichen Lager einen auffällig tiefen Graben zwischen den Geschlechtern gibt, sprechen dafür, die Antwort in den geschichtlichen und seelischen Tiefenschichten der bürgerlich-traditionalistischen Männerwelt zu suchen. Es gibt ein spezifisch schweizerisches Verhängnis von Waffe und Würde. Dieses macht eine sachliche Diskussion über die Einführung von Bestimmungen, die keinen Sportschützen und keinen Jäger an der Ausübung seines Hobbys hindern würden, derart schwierig.

Unter den alten Eidgenossen galt der in den 1980er-Jahren gegen die GSoA wieder in Erinnerung gerufene Grundsatz: «Wehrlos gleich ehrlos.» So diente an der Appenzeller Landsgemeinde der Degen als eine Art Stimmausweis. In der Armee wurde das Sturmgewehr bis vor kurzem als «Braut des Soldaten» bezeichnet. Noch vor zwei Jahren beschwor der Schützenverbandspräsident Peter Schmid in Anwesenheit seines Bruders Samuel am 20. Schweizerischen Sportschützenfest in Reinach die Verknüpfung von Bürgerrecht und Bewaffnung: «Die Macht beim Volk, die Waffe beim Mann.» In solchen Sprüchen liegt eine der Haupterklärungen für die späte Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz. Die Ideologie des Waffenbesitzes als Privileg des selbstverantwortlichen Bürgers erklärt aber auch, warum in der Schweiz bis vor wenigen Jahren mit der Ordonnanzwaffe relativ wenige Verbrechen und Selbstmorde begangen wurden.

Allerdings schwächen die gesellschaftlichen Veränderungen die disziplinierende Wirkung der Verbindung von Wehrhaftigkeit und Ehrhaftigkeit. Die Auflösung traditioneller Ehrgefühle und Tabus erleichtert den Gebrauch von Dienstwaffen als Drohmittel gegen Ehepartner und Kinder, aber auch als Mord- und Selbsttötungs-Instrumente. Die Individualisierung der Gesellschaft mindert die soziale Kontrolle über den Gebrauch von Schusswaffen. Damit entfaltet die unberechenbare Seite der Verbindung von Waffe und Würde eine um so verheerendere Wirkung, und zwar sowohl bei unangepassten wie auch bei überangepassten Männern. Der querulantische Aussenseiter Leibacher versuchte mit den Waffen, seine «Ehre» als Privatperson wiederherzustellen und sich als schützender Vater zu beweisen. Gleichzeitig wollte er sich als «rechtschaffener» Bürger an der so genannten «Zuger Mafia» rächen und an Ort und Stelle den Staat wieder in «Ordnung» bringen. Der bis zum 30. April 2006 hochanständige Prokurist Gerold Stadler versuchte, sich mit der Offizierspistole, einer besonderen Ehrenwaffe, an den vermeintlichen Schuldigen seines Scheiterns als Familienvater zu rächen und gleichzeitig seine private Welt wieder in «Ordnung» zu bringen.

Wenn die Waffenlobby immer wieder betont, nicht die Waffe sei gefährlich, sondern die Person, die sie missbraucht, hat sie mehr Recht, als ihr recht sein kann. Deshalb braucht es neben konkreten Verschärfungen die Auflösung der anachronistischen und deshalb immer gefährlicheren Verknüpfung von Waffe und männlicher Würde. Auch aus diesem Grund gehört die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus.
Vormodernes Freiheitsverständnis

Die gleichen Kreise, die das Recht auf Waffenbesitz als Grundrecht verteidigen und die Registrierung der Waffen vehement bekämpfen, sind dafür, dass Fussballfans ohne richterliche Anordnung fichiert oder bereits ab dem 15. Altersjahr in Polizeigewahrsam genommen werden können. Sie definieren Freiheit nicht über die modernen Menschen- und Bürgerrechte, sondern über die traditionelle Zugehörigkeit zum wehrhaften Teil des Männervolks. Deshalb fällt es ihnen so leicht, die liberalen Freiheitsrechte über eine Verschärfung der «Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» abzubauen. Und genau darum fällt es ihnen auch so schwer, die innere Sicherheit über eine Verschärfung des Waffengesetzes auszubauen.

* Der Autor ist Historiker, Nationalrat Alternative Zug und Vertreter der Grünen Fraktion in der Sicherheitspolitischen Kommission.
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

Athenry
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Beitrag von Athenry »

50cent hat geschrieben:dörfen hier nur schweitzer unterschrreibe?
jo

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macau
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Nationaler Sammeltag

Beitrag von macau »

Am 9. Juni startet die Fussball-WM, und am 9. Juni ist auch nationaler Unterschriftensammeltag des Referendums.

Radio DRS würde gerne jemanden begleiten, der Unterschriften sammelt. Da der Journi (Dieter Kohler) aus Basel kommt, würde er das gerne hier machen! Er ist relativ flexibel, würde es aber lieber nicht an einem Wochenende tun. Daher wäre morgen wohl ideal, am Dienstag muss er es ganze sendefertig haben.

Wer hat Interesse???

referendum_bwis@gmx.ch

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macau
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Sammlung am Montag, 12. Juni, 17 Uhr mit Radio DRS

Beitrag von macau »

Dieter Kohler vom Radio DRS möchte "Hardcore"-Fans bei der Unterschriftensammlung begleiten und Stimmen des Publikums einfangen.

Die Sendung ist im Rendez-vous am Dienstag vorgesehen.

Zu diesem Zweck suche ich 4 bis 8 Leute, welche am Montag ab 5 Uhr in der Steinen Unterschriften sammeln wollen.

referendum_bwis@gmx.ch

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Silent Bob
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Beitrag von Silent Bob »

Für Datenschützer ist Hooligan-Datenbank verfassungswidrig

Die geplante Hooligan-Datenbank ist nach Ansicht der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig. Sie forderten an ihrem Frühjahrsplenum in Delsberg, die Grundrechte auch an der EURO 08 zu gewährleisten.

[sda] - Die Errichtung und der Betrieb einer solchen Datenbank sei gemäss Bundesverfassung eingeschränkt, sagte Markus Schefer, Professor an der Universität Basel, laut Communiqué vor den Datenschutzbeauftragten. Erlaubt sei dies nur, wenn es um Ereignisse ginge, die die Sicherheit des Bundes insgesamt gefährdeten oder untrennbar aussenpolitische Interessen berührten.

Die mit dem Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingeführte Hooligan-Datenbank sprenge aber diesen Rahmen. Auch sei sie nur schwer mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da private Informationen aufgenommen würden, ohne dass für deren Richtigkeit die nötige Gewähr herrsche.

Die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sei gesetzlich nur unzureichend geregelt. Problematisch sei auch die Weitergabe der Daten an Private. Die Zwecksetzung im BWIS sei zudem so weit gefasst, dass sich keine wirksame Schranke für die Verwendung der Daten ergebe.

Eine weiteres Fragezeichen setzen die Datenschützer hinter die Regelung der Aufbewahrungsdauer. Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte Schefer weiter.

Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten sei sich im Hinblick auf die EURO 08 bewusst, dass zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig seien, heisst es weiter. Soweit diese in die Grundrechte eingriffen, müsse man sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten.

quelle: http://www.bluewin.ch
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David-Degen-21
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Beitrag von David-Degen-21 »

ich habe eine frage? wo solte meine blatte schiken? (welcher Adresse)

(weil ich habe unterschreiben das Referandum BWIS)
[CENTER]:: bâloise à plus forte raison ::[/CENTER]

Soriak
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Beitrag von Soriak »

David-Degen-21 hat geschrieben:ich habe eine frage? wo solte meine blatte schiken? (welcher Adresse)

(weil ich habe unterschreiben das Referandum BWIS)
Unterschriftenlisten können an folgene Zentren gesandt werden:

Basel Kantone AG, BL, BS, SO:

Referendum BWIS
Postfach
4002 Basel

Bern Kantone BE, FR, JU:

Referendum BWIS - Bern
Neufeldstrasse 122
3012 Bern

Ostschweiz Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, TI:

Dachverband 1879
Postfach 458
9001 St.Gallen

Zürich Kantone LU, NW, OW, UR, SZ, ZH:

Referendum BWIS u2013 Sektion Zürich
Postfach
8042 Zürich

Westschweiz Kantone GE, NE, VD, VS:

Référendum LMSI
Case postale 5727
1002 Lausanne

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XxNOSTRADAMUSxX
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Beitrag von XxNOSTRADAMUSxX »

http://www.stadion-landhof.ch

wär's lääbe will, muess s'lääbe gäh!

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Goofy
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Beitrag von Goofy »

Die Aussage von Aumann scheint typisch zu sein für ihn, der könnte glatt der Bruder von Laub sein....
Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/

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macau
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Beitrag von macau »

Und wer immer noch glaubt, dass das in der Schweiz nicht kommt, braucht nichts zu tun.

Alle anderen sollen noch Unterschriften sammeln.

Es ist problemlos möglich, dass eine Einzelperson in drei Stunden 50 Unterschriften sammelt (vor der Post, vor Coop/Migros, vor dem Zolli-Eingang, bei WM-Übertragungen auf Grossleinwand etc.).

Aber wenn niemand sammelt, schaffen wir das Referendum nicht.

Wir haben nur noch 2 Wochen Zeit!

dasto
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Beitrag von dasto »

macau hat geschrieben:Und wer immer noch glaubt, dass das in der Schweiz nicht kommt, braucht nichts zu tun.

Alle anderen sollen noch Unterschriften sammeln.

Es ist problemlos möglich, dass eine Einzelperson in drei Stunden 50 Unterschriften sammelt (vor der Post, vor Coop/Migros, vor dem Zolli-Eingang, bei WM-Übertragungen auf Grossleinwand etc.).

Aber wenn niemand sammelt, schaffen wir das Referendum nicht.

Wir haben nur noch 2 Wochen Zeit!
die sga zug (sozial grüne alternative) sammelt noch :)
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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macau
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Endspurt

Beitrag von macau »

Wir haben noch ein paar Tausend gedruckte Listen. Diese werden nächste Woche in Basel, Zürich, Bern und St. Gallen verteilt.

Wenn jemand helfen will, am Freitag Abend (vor dem Schweiz-Spiel) Unterschriften zu sammeln soll er sich melden: referendum_bwis@gmx.ch

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teutone
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Beitrag von teutone »

BERN - Das Referendum gegen das Hooligangesetz ist defintiv gescheitert. Am Donnerstag endete die Sammelfrist; bis zu diesem Zeitpunkt kamen nach Angaben des Referendumskomitees nur gut 40 000 Unterschriften zusammen; 50 000 wären nötig gewesen.

Das Referendumskomitee ist zwar enttäuscht. Immerhin habe aber dadurch eine Diskussion über das Gesetz stattgefunden, "das wir nach wie vor als rechtsstaatlich sehr bedenklich empfinden", heisst es in einer Medienmitteilung. Es sei noch offen, ob und allenfalls wie sich das Komitee weiterhin für die Belange der Fans engagieren werde.

Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine hatten mit dem Referendum die vom Parlament genehmigten Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) bekämpfen wollen. Das Referendum war auch von Linken und den Schweizer Demokraten Basel-Stadt unterstützt worden.

Sie alle kritisieren, dass bei einem Inkrafttreten des Gesetzes Grundrechte verletzt würden. Die geplante Hooligan-Datenbank ist auch nach Ansicht der kantonalen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig.



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2006-07-13 10:49:31 [Quelle: SDA]
England - für mich die Young Boys der Nationalmannschaften. © Mundharmonika 26.05.2016
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