BERN – Kriminelle Eingebürgerte sollen den Schweizer Pass wieder verlieren. Dies ist nur eine der vielen Forderungen im neuen Ausländer-Papier der SVP.

Neues Ausländerpapier vor Augen, Schweizer Fahnen im Rücken: SVP-Spitze heute in Bern.
Heute stellte die SVP-Spitze in Bern offiziell ihr Positionspapier zur Asyl- und Ausländerpolitik vor. Damit wolle man sich nicht auf eine «Kopftuchdiskussion» beschränken, sagte Parteipräsident Ueli Maurer. Es gehe um eine Lagebeurteilung vor den Referendumsabstimmungen über das revidierte Asyl- und Ausländergesetz vom kommenden September.
Für die SVP ist die Lage düster. Es gehe darum, die «Verslumung der Schweiz» jetzt zu stoppen. Die massive Zuwanderung von Menschen aus fremden Kulturen stelle die Schweiz, ihre Einrichtungen und Schulen vor immer grössere Probleme, sagte SVP-Vizepräsidentin Sylvia Flückiger.
Der Ausländeranteil in der Schweiz wachse trotz rund 40´000 Einbürgerungen pro Jahr ungebremst weiter. Er sei bei den Kriminalitäts- und Arbeitslosenstatistiken, in den Gefängnissen sowie bei der IV überproportional hoch. Als Folge davon gehörten Messerstechereien, Schlägereien und Raserunfälle sowie eine «allgemeine Verrohung» des Klimas zum Alltag.
Dagegen will die SVP mit folgenden Vorschlägen ankämpfen:
- Eingebürgerte, die kriminell werden, verlieren die Staatsbürgerschaft wieder.
- Der Familiennachzug soll dadurch erschwert werden, dass die Kenntnis einer Landessprache für Ehegatten zur Pflicht erklärt wird.
- Die Zuwanderung durch die Personenfreizügigkeit soll «nötigenfalls» durch die Wiedereinführung von Kontingenten gestoppt werden.
- Papierlose sowie Menschen, welche die schweizerische Rechtsordnung hintertreiben, seien sofort auszuweisen.
- Mit Polizeipräsenz soll an den Schulen ein Gewaltverbot durchgesetzt werden.
- Auch in den Städten soll die Präsenz der Sicherheitskräfte erhöht werden.
- Gewalttätige ausländische Straftäter sollen ihre Haft im Ausland verbüssen.
- Das Strafgesetzbuch will die SVP dahingehend revidieren, dass Verbrechen von Ausländern grundsätzlich nicht nur mit Gefängnis, sondern auch mit Landesverweis bestraft werden.