Und scho wieder dä liebi Rupp.....
keine Drohung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a180.htmlboldis hat geschrieben:Genau das war der Grund, der mir genannt wurde und zwar der Einzigste, ich müsse aber auch davon überzeugt sein, dass ich einen Fehler gemacht hätte, habe ich nun gedroht mit diesen Aussagen?
Art. 180
Drohung
1 Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er:
a.
der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde]
Erstens hast du keine schwere Drohung ausgesprochen. Zweites hast du Rupp nicht in Angst und Schrecken versetzt. Das ganze ist nur ein lächerlicher Vorwand, um den Privatklageweg für Ehrverletzung zu umgehen.
Bezüglich Kostenübernahme bei Einstellung/Freispruch ist ein schuldhaftes Verhalten aller Beteiligten zu würdigen. Da Rupp mit der Stawa zusammenarbeitet (beide im Sicherheitsdepartement), muss ihm der kleine Unterschied zwischen öffentlicher und privater Anklage bekannt gewesen sein. Man kann ihm durchaus böse Absicht unterstellen.
Abwer auch den Untersuchungsbehörden kann man Vorwürfe machen, ich zitiere § 31 der Strafprozessordnung Zürich:
2. Durchführung der Untersuchung
§ 31. Der Untersuchungsbeamte soll den belastenden und den entlastenden Tatsachen mit gleicher Sorgfalt nachforschen.
Den gleichen Paragraphen gibt es unter anderer Nummer auch in Basel. Um herauszufinden, dass Missbrauch einer Fernmeldeanlage resp. Drohung nicht erfüllt ist, hätte eine oberflächliche Nachforschung genügt, es wäre gar keine sorgfältige Nachforschung nötig gewesen. Die Stawa hat aber nur einseitig zu Lasten der Angeschuldigten untersucht, sonst wäre es nie zu Anklagen wegen den betreffenden Punkten gekommen.
- Schreckmöpfli
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möchte - ausnahmsweise
- mal macau unterstützen:
Wer wegen Drohung angeklagt ist, bei dem bestehen relativ gute Chancen, dass dies vor Gericht nicht standhält. Bei Ehrverletzung siehts anders aus.
Bezüglich Mitschuld von gewissen Beteiligten: De iure richtig, de facto aber wird da genau gar nichts für den Angeklagten rausspringen...

Wer wegen Drohung angeklagt ist, bei dem bestehen relativ gute Chancen, dass dies vor Gericht nicht standhält. Bei Ehrverletzung siehts anders aus.
Bezüglich Mitschuld von gewissen Beteiligten: De iure richtig, de facto aber wird da genau gar nichts für den Angeklagten rausspringen...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
[quote="Rankhof"]möchte - ausnahmsweise ]
Ein Grippevirus geht um und hat offenbar auch dich erwischt!!!
Was Drohung anbetrifft, ist es doch so, dass sich Rupp erst bedroht fühlte, nachem die ersten Verfahren wegen "Amtsbeleidigung" eröffnet wurden, oder sehe ich das falsch?
(sihe auch http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=2 ... tcount=183 )
Ein Grippevirus geht um und hat offenbar auch dich erwischt!!!
Was Drohung anbetrifft, ist es doch so, dass sich Rupp erst bedroht fühlte, nachem die ersten Verfahren wegen "Amtsbeleidigung" eröffnet wurden, oder sehe ich das falsch?
(sihe auch http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=2 ... tcount=183 )
Freispruch mit Parteientschädigung!
Missbrauch einer Fernmeldeanlage:
Freispruch mit Parteientschädigung!
Wir mussten noch die Rechtskraft des Urteils abwarten um dieses Urteil auch bekannt zu geben. Vielen Dank an meinen Anwalt (User Lemieux) und an Macau für die motivierende Unterstützung. Danke auch an die Richterin von Bülach/Zürich, die diese Lage richtig eingeschätzt hat!
Das und noch das Urteil (PDF) geht morgen an die Presse. Selbstverständlich kommt das anonymisierte Urteil auch ins Forum. Geduld.
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Nachgang zur Verhaftungsaktion im Bahnhof Altstetten vom Herbst 2004 kam es im FCB-Fanforum http://www.fcbforum.ch zu heftigen Wortmeldungen gegen den Hooligan-Experten der Kantonspolizei Basel-Stadt. Dieser erstattete in der Folge Anzeige gegen Unbekannt und brachte damit mehrere Verfahren ins Rollen (vgl. dazu BaZ vom 7. Mai 2005).
In der Folge ermittelte die Kantonspolizei Basel-Stadt mit grossem Aufwand, wobei Kosten im fünfstelligen Bereich aufliefen. Nachdem die Autoren der beanstandeten Einträge auf zumindest im Grenzbereich der Legalität liegende Art und Weise ermittelt werden konnten, wurden die Verfahren teilweise entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften an ausserkantonale Instanzen abgetreten und in aller Regel mit dem Erlass eines Strafbefehls erledigt. Die meisten der beschuldigten Autoren wehrten sich in der Folge aus Angst vor weiteren Kosten nicht gegen diese Strafbefehle oder schlossen einen Vergleich.
Zumindest in einem Fall konnte nun gerichtlich festgestellt werden, dass der des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage beschuldigte User keine Straftat begangen hatte. Die Einzelrichterin in Strafsachen des Bezirkes Bülach kam zum Schluss, dass nur gerade festgestellt werden könne, dass der User das Internet u2013 also eine Fernmeldeanlage u2013 benutzt habe. Sämtliche übrigen Voraussetzungen des Tatbestandes waren nicht erfüllt.
Der Unterzeichnete legt Wert darauf festzuhalten, dass gewisse Einträge im erwähnten Forumsthread möglicherweise andere Straftatbestände erfüllen. Offenbar scherten jedoch die Ermittlungsbehörden sämtliche User über einen Kamm und überprüften die einzelnen Voraussetzungen der Straftatbestände sowie der zulässigen Ermittlungsmethoden nicht. Dies führte nicht nur zu immensen Kosten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte, sondern auch zu mehreren Verurteilungen, welche nun aufgrund des vorliegenden Urteils als zu Unrecht erfolgt betrachtet werden müssen. Den Ermittlungsbehörden des Kantons Basel-Stadt sei geraten, in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten.
Im Anhang finden Sie eine anonymisierte Version des Urteils. Sollten Sie noch Fragen haben, so steht Ihnen der Unterzeichnete gerne zur Verfügung. Ich bitte Sie jedoch ausdrücklich, meinen Namen und meine Adresse in einer allfälligen Veröffentlichung nicht zu nennen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzte Kenntnisnahme sowie ihre ebensolchen Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
(Richturd)

Freispruch mit Parteientschädigung!
Wir mussten noch die Rechtskraft des Urteils abwarten um dieses Urteil auch bekannt zu geben. Vielen Dank an meinen Anwalt (User Lemieux) und an Macau für die motivierende Unterstützung. Danke auch an die Richterin von Bülach/Zürich, die diese Lage richtig eingeschätzt hat!
Das und noch das Urteil (PDF) geht morgen an die Presse. Selbstverständlich kommt das anonymisierte Urteil auch ins Forum. Geduld.
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Nachgang zur Verhaftungsaktion im Bahnhof Altstetten vom Herbst 2004 kam es im FCB-Fanforum http://www.fcbforum.ch zu heftigen Wortmeldungen gegen den Hooligan-Experten der Kantonspolizei Basel-Stadt. Dieser erstattete in der Folge Anzeige gegen Unbekannt und brachte damit mehrere Verfahren ins Rollen (vgl. dazu BaZ vom 7. Mai 2005).
In der Folge ermittelte die Kantonspolizei Basel-Stadt mit grossem Aufwand, wobei Kosten im fünfstelligen Bereich aufliefen. Nachdem die Autoren der beanstandeten Einträge auf zumindest im Grenzbereich der Legalität liegende Art und Weise ermittelt werden konnten, wurden die Verfahren teilweise entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften an ausserkantonale Instanzen abgetreten und in aller Regel mit dem Erlass eines Strafbefehls erledigt. Die meisten der beschuldigten Autoren wehrten sich in der Folge aus Angst vor weiteren Kosten nicht gegen diese Strafbefehle oder schlossen einen Vergleich.
Zumindest in einem Fall konnte nun gerichtlich festgestellt werden, dass der des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage beschuldigte User keine Straftat begangen hatte. Die Einzelrichterin in Strafsachen des Bezirkes Bülach kam zum Schluss, dass nur gerade festgestellt werden könne, dass der User das Internet u2013 also eine Fernmeldeanlage u2013 benutzt habe. Sämtliche übrigen Voraussetzungen des Tatbestandes waren nicht erfüllt.
Der Unterzeichnete legt Wert darauf festzuhalten, dass gewisse Einträge im erwähnten Forumsthread möglicherweise andere Straftatbestände erfüllen. Offenbar scherten jedoch die Ermittlungsbehörden sämtliche User über einen Kamm und überprüften die einzelnen Voraussetzungen der Straftatbestände sowie der zulässigen Ermittlungsmethoden nicht. Dies führte nicht nur zu immensen Kosten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte, sondern auch zu mehreren Verurteilungen, welche nun aufgrund des vorliegenden Urteils als zu Unrecht erfolgt betrachtet werden müssen. Den Ermittlungsbehörden des Kantons Basel-Stadt sei geraten, in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten.
Im Anhang finden Sie eine anonymisierte Version des Urteils. Sollten Sie noch Fragen haben, so steht Ihnen der Unterzeichnete gerne zur Verfügung. Ich bitte Sie jedoch ausdrücklich, meinen Namen und meine Adresse in einer allfälligen Veröffentlichung nicht zu nennen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzte Kenntnisnahme sowie ihre ebensolchen Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
(Richturd)
Dangge, die hän mi wirglig veruggt gmacht - do hanni Gerächtigkeit welle! Nur nid immer dr Schwanz izie vor dene.... jetzt mien sie zahle, aber leider mit em Schtürgäld vom VolkHeavy hat geschrieben:glaub als Basler muesch bim Randaliere würklig kei schlechts Gwüsse ha!
@Richturd gratuliere, guet hesch di gwehrt gege die Schnäuz!

Gratulation Richturd und Lemieux!
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- Suffbrueder
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- baslerstab
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respekt richturd.
hab' von der ganzen sache mehrfach gehört, den thread sah ich jedoch heute zum ersten mal. mir fehlen die worte!!! das dieses angebliche arschloch noch "frei" durch die gegend läuft, wundert mich......!
bin mal gespannt, wie sich die medien in dieser sache annehmen. wahrscheinlich sind leserbriefe von verduzten steuerzahlern nicht sexy genug.......
ps: gibts im forum noch einen 6-seitigen thread, in welchem sich user 'rotblau' nicht ein einziges mal zu wort gemeldet hat?
hab' von der ganzen sache mehrfach gehört, den thread sah ich jedoch heute zum ersten mal. mir fehlen die worte!!! das dieses angebliche arschloch noch "frei" durch die gegend läuft, wundert mich......!
bin mal gespannt, wie sich die medien in dieser sache annehmen. wahrscheinlich sind leserbriefe von verduzten steuerzahlern nicht sexy genug.......
ps: gibts im forum noch einen 6-seitigen thread, in welchem sich user 'rotblau' nicht ein einziges mal zu wort gemeldet hat?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
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Gut gemacht, Richturd und Helfer - und Schappo. Ich weiss nicht, ob ich den Nerv dafür gehabt hätte, mich so zu wehren. Gerade auch deswegen ist es umso schöner, zu sehen dass sich der Aufwand lohnen kann.
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
P.V.R.P.E. Langstrumpf
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Urteil im PDF-Format
Und hier noch das Urteil von der mehr als fragwürdigen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Basel.....
auch von mir gratulation und respekt. ich weiss nicht, ob ich die nerven aufgebracht hätte, das durchzuziehen.
trotzdem eine frage. war dieser satz nötig?
trotzdem eine frage. war dieser satz nötig?
Richturd hat geschrieben:Der Unterzeichnete legt Wert darauf festzuhalten, dass gewisse Einträge im erwähnten Forumsthread möglicherweise andere Straftatbestände erfüllen.
obiger text ist frei erfunden. jegliche ähnlichkeit mit lebenden personen haben die sich selbst zuzuschreiben.
- housestyle
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Gratulation Richturd, Lemieux & Macau!
Ich ha leider nid die finanzielle Möglichkeite gha für so öppis (Kosten im 5stelligen Bereich!!!!!!!) sunscht hättis au gmacht (messi nomol an Lemieux für d`Unterstützig, au wenns nochher nid wiiter gange isch).
1`300 Sutz in Sand gsetzt... Git schlimmers, aber es närvt mi gruusig!
Aber do gseht me wieder, dass es jo scho schön und guet isch, cha me sich wehre und die Sache vor Gricht zieh, aber e normale Bürger hett meischtens s`Gäld gar nid drzue und somit KEI Möglichkeit sich chöne z`wehre!
Ich ha leider nid die finanzielle Möglichkeite gha für so öppis (Kosten im 5stelligen Bereich!!!!!!!) sunscht hättis au gmacht (messi nomol an Lemieux für d`Unterstützig, au wenns nochher nid wiiter gange isch).
1`300 Sutz in Sand gsetzt... Git schlimmers, aber es närvt mi gruusig!

Aber do gseht me wieder, dass es jo scho schön und guet isch, cha me sich wehre und die Sache vor Gricht zieh, aber e normale Bürger hett meischtens s`Gäld gar nid drzue und somit KEI Möglichkeit sich chöne z`wehre!

- Oralapostel
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- Registriert: 07.12.2004, 12:00
Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Praktikant in den fünstelligen Bereich kommt.sergipe hat geschrieben:Ich hoff der 5-stellige Betrag wird dem Herr vom Lohn abgezogen.
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Super, findi toll. Schad ka sich e Mensch wo nid gneug Mittel het, in dr Schwizz, gege so Willkür nid wehre.
[CENTER]***************************IN MEMORIAM*************************
*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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*NEVER FORGET 02.06.2004. DIE WAHRE SCHANDE VON BASEL!*
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Urteil im PDF-Format
Und hier noch das Urteil über das mehr als fragwürdige Vorgehen der Staatsanwaltschaft Basel.....
-
- Erfahrener Benutzer
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- Registriert: 06.12.2004, 21:04
Und ich dachte immer, der grösste Erfolg von Dario sei Fernmeldemissbrauchsklagen gewesen, aber scheinbar waren auch diese ein Schlag ins Wasser...
Schade, dass Berichte über unfähige Polizisten ("Szenenkenner") heutzutage wohl mehr als unsexy sind
@Richturd (und alle Beiteiligten):
Einfach nur geil, schick doch deine Pressemitteilung auch dem Bund der Steuerzahler (oder ähnlichen Interessensorganisationen...)
Schade, dass Berichte über unfähige Polizisten ("Szenenkenner") heutzutage wohl mehr als unsexy sind
@Richturd (und alle Beiteiligten):
Einfach nur geil, schick doch deine Pressemitteilung auch dem Bund der Steuerzahler (oder ähnlichen Interessensorganisationen...)