Tauschbörse: Schlag gegen Nutzer geplant
also download von film und software ist illegal. denn die sind geschützt. was die musik betrifft profitieren wir vom gesetzt aus den 80er mit den tonbändern. ich behaupte mal aber, dass aber auch download mit emule illegal ist, da du während dem download das file auch anbietest. informiert man sich auf heise.de über logistep, welche dort schon vor monaten ein thema war, sieht man, dass sie genau dies machen. donkey ips sammeln und der staatsanwaltschaft übergeben. frage mich aber ob die provider die daten nur anhand dieses sachverhaltes rausgeben.Eckfahne hat geschrieben:Jipppieee.... Angstmacherei ist wieder mal angesagt!
Also, ich habe noch folgenes in erinnerung: In der Schweiz ist der "Download" noch immer legal, egal was man sih saugt, egal ob Musik, Film oder Datei. Wenn es sich dabei aber um eine Datei handelt, welche geknacht wird, ein Spiel, das gecrackt wird oder Soundfiles, welche dann andersweitig verbreitet oder kopiert werden, macht man sich strafbar. Alles andere ist in der Schweiz bis auf weteres legal.
Von dem her: Cablecom 6000 Verbindung machen und saugen was das Zeug hält!![]()
apropos, im emule...goht irgend ebbis nid bi minere istellig
bi de istellige, verbindige...s goht um tcp....wenn ich das port wett teschte gohts tcp nid...er git mr zwar tipps was mache, in sache firewalls...bring das aber nid ahne...kas au sie dass die tcp numme wos mr automatisch drignoh het au falsch isch???
bi de istellige, verbindige...s goht um tcp....wenn ich das port wett teschte gohts tcp nid...er git mr zwar tipps was mache, in sache firewalls...bring das aber nid ahne...kas au sie dass die tcp numme wos mr automatisch drignoh het au falsch isch???
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Wenn die Klugen immer nachgeben, werden die Dummen irgendwann die Welt regieren
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Demokratie ist der Versuch der Dummen über die Intelligenten zu bestimmen, weil sie in der Mehrzahl sind (auf Wunsch Lou C. Fire)
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Yo, aber wenn dä im Emule oder per DT suugsch, duesch glychzytig au uploade...Snowy hat geschrieben:Jungs, kommt mal wieder runter!!
In der Schweiz ist es nach wie vor NICHT möglich jemanden wegen eines DOWNLOADS anzuklagen! Keine rechtliche Grundlage!
Alle Prozesse und va Verurteilungen im Ausland sind wegen UPLOADS!
Alles reine Panikmache....

Allerdings isch jedi Panikmachi imho völlig unberächtigt, do muesch scho saudumm tue, dermit du interessant wirdsch...
- k@rli o.
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Bands geben Tipps zum Kopierschutz-Knacken
Quelle:
Bands geben Tipps zum Kopierschutz-Knacken
Damit Songs nicht einfach beliebig oft von CDs auf MP3-Player kopiert werden können, besitzen viele CDs einen Kopierschutz, das so genannte DRM (Digital Rights Management).
Dieser rigorose Kopierschutz ist aber nicht nur vielen Fans zu streng, sondern auch einigen Musikern. Deshalb wollen gemäss CNN Online Bands wie The Foo Fighters, die Dave Matthews Band oder Switchfoot auf ihren Websites ihren Fans konkrete Tipps geben, wie die Kopiersperre zu umgehen ist. Selbst die Plattenfirma Sony BMG wolle gemäss CNN Online den Fans den Musikgenuss nicht vermiesen und soll den verärgerten Fans erklären, wie sie den Kopierschutz knacken können.
Bands geben Tipps zum Kopierschutz-Knacken
Damit Songs nicht einfach beliebig oft von CDs auf MP3-Player kopiert werden können, besitzen viele CDs einen Kopierschutz, das so genannte DRM (Digital Rights Management).
Dieser rigorose Kopierschutz ist aber nicht nur vielen Fans zu streng, sondern auch einigen Musikern. Deshalb wollen gemäss CNN Online Bands wie The Foo Fighters, die Dave Matthews Band oder Switchfoot auf ihren Websites ihren Fans konkrete Tipps geben, wie die Kopiersperre zu umgehen ist. Selbst die Plattenfirma Sony BMG wolle gemäss CNN Online den Fans den Musikgenuss nicht vermiesen und soll den verärgerten Fans erklären, wie sie den Kopierschutz knacken können.
AMATEUR CRIMPS is an anagram for TRUMP'S AMERICA
RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON
RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON
Musikwirtschaft geht gegen Raubkopierer vor
15. November 2005
Musikwirtschaft geht gegen Raubkopierer vor
Wer illegal Musiktitel im Internet verbreitet oder herunterlädt, muss künftig mit Verfolgung rechnen. Der Schweizer Verband der Musikwirtschaft (IFPI Schweiz) zieht neu auch Private zur Rechenschaft und startete er die Aktion «Game over».
IZwei Jahre lang kämpfte der IFPI Schweiz gegen professionelle und halbprofessionelle Raubkopierer. Mit Erfolg, wie Beat Högger vom IFPI Schweiz an einer Medienkonferenz in Zürich sagte: 1500 Fälle wurden verfolgt. De facto gebe es heute dieses Segment der Internet-Piraterie nicht mehr.
Private kamen bisher ungeschoren davon. «Ab heute wird das anders», sagte Högger. Urheberrechts-Verletzungen würden nicht mehr toleriert.
Wie IT-Fachmann Guido Rodolphi erklärte, hinterlässt jeder User eine Spur. Damit sei exakt belegbar, wer wann welche Daten heruntergeladen habe.
Über die Internet-Spur gelangen die Piraten-Fahnder zum jeweiligen Provider und ersuchen ihn um die Identität des Kunden. Will er diese nicht preisgeben, wird er aufgefordert, seinerseits mit dem Fehlbaren in Kontakt zu treten. Geschieht nichts, folgt laut Högger eine Anzeige gegen Unbekannt, adressiert an den Provider.
In erster Linie strebt der IFPI aussergerichtliche Einigungen an. Kommt eine solche nicht zu Stande, gibt es ein Strafverfahren. Auf Verletzung des Urheberrechts stehen in der Schweiz Gefängnis und Busse bis 100 000 Franken.
Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) datiert allerdings von 1992. Es entspricht den modernen digitalen Möglichkeiten nicht, sondern ist laut Högger «im analogen Zeitalter steckengeblieben». Die Regelungen müssten internationalen Verträgen angepasst werden.
Illegales Kopieren von Musiktiteln beschere der Branche in der Schweiz jedes Jahr Umsatzeinbussen von mehr als 25 Millionen Franken, sagte Högger. Seit 2000 sei der Umsatz um 32 Prozent zurückgegangen. 600 Arbeitsstellen - vom Komponisten über den Tontechniker bis zur CD-Verkäuferin - habe dies in den vergangenen drei Jahren gekostet.
Fett: Das ist ein Verstoss gegegen Art. 321 ter StGB Abs. 2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321ter.html
Musikwirtschaft geht gegen Raubkopierer vor
Wer illegal Musiktitel im Internet verbreitet oder herunterlädt, muss künftig mit Verfolgung rechnen. Der Schweizer Verband der Musikwirtschaft (IFPI Schweiz) zieht neu auch Private zur Rechenschaft und startete er die Aktion «Game over».
IZwei Jahre lang kämpfte der IFPI Schweiz gegen professionelle und halbprofessionelle Raubkopierer. Mit Erfolg, wie Beat Högger vom IFPI Schweiz an einer Medienkonferenz in Zürich sagte: 1500 Fälle wurden verfolgt. De facto gebe es heute dieses Segment der Internet-Piraterie nicht mehr.
Private kamen bisher ungeschoren davon. «Ab heute wird das anders», sagte Högger. Urheberrechts-Verletzungen würden nicht mehr toleriert.
Wie IT-Fachmann Guido Rodolphi erklärte, hinterlässt jeder User eine Spur. Damit sei exakt belegbar, wer wann welche Daten heruntergeladen habe.
Über die Internet-Spur gelangen die Piraten-Fahnder zum jeweiligen Provider und ersuchen ihn um die Identität des Kunden. Will er diese nicht preisgeben, wird er aufgefordert, seinerseits mit dem Fehlbaren in Kontakt zu treten. Geschieht nichts, folgt laut Högger eine Anzeige gegen Unbekannt, adressiert an den Provider.
In erster Linie strebt der IFPI aussergerichtliche Einigungen an. Kommt eine solche nicht zu Stande, gibt es ein Strafverfahren. Auf Verletzung des Urheberrechts stehen in der Schweiz Gefängnis und Busse bis 100 000 Franken.
Das Schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) datiert allerdings von 1992. Es entspricht den modernen digitalen Möglichkeiten nicht, sondern ist laut Högger «im analogen Zeitalter steckengeblieben». Die Regelungen müssten internationalen Verträgen angepasst werden.
Illegales Kopieren von Musiktiteln beschere der Branche in der Schweiz jedes Jahr Umsatzeinbussen von mehr als 25 Millionen Franken, sagte Högger. Seit 2000 sei der Umsatz um 32 Prozent zurückgegangen. 600 Arbeitsstellen - vom Komponisten über den Tontechniker bis zur CD-Verkäuferin - habe dies in den vergangenen drei Jahren gekostet.
Fett: Das ist ein Verstoss gegegen Art. 321 ter StGB Abs. 2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321ter.html
Wird ja ganz lustig wenn die meinen anonymous proxy-betreiber in saudiarabien etc... auf art. 321 ansprechen ....macau hat geschrieben: Über die Internet-Spur gelangen die Piraten-Fahnder zum jeweiligen Provider und ersuchen ihn um die Identität des Kunden.
Fett: Das ist ein Verstoss gegegen Art. 321 ter StGB Abs. 2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321ter.html
Produktionsstopp fürMusik-CDs
NEW YORK. Sony BMG setzt nach
starker Kritik die Produktion von
Musik-CDs mit dem Kopierschutz
XCP vorläufig aus. An alle grossen
Antiviren-Software-Hersteller sei ein
Reparaturprogramm (Patch) verteilt
worden, das die von XCP beim
Abspielen am Computer verursachte
Sicherheitslücke schliessen soll, teilt
Sony BMG mit. Der Patch kann auch
heruntergeladen werden. Nach der
Installation soll das Abspielen einer
der nur in den USA verkauften
Musik-CDs problemlos möglich sein.
Der Kopierschutz wird massiv kritisiert,
seit Experten Viren entdeckten,
welche die von XCP entstandene
Sicherheitslücke ausnutzen. DPA
=> Wird jo immer besser
NEW YORK. Sony BMG setzt nach
starker Kritik die Produktion von
Musik-CDs mit dem Kopierschutz
XCP vorläufig aus. An alle grossen
Antiviren-Software-Hersteller sei ein
Reparaturprogramm (Patch) verteilt
worden, das die von XCP beim
Abspielen am Computer verursachte
Sicherheitslücke schliessen soll, teilt
Sony BMG mit. Der Patch kann auch
heruntergeladen werden. Nach der
Installation soll das Abspielen einer
der nur in den USA verkauften
Musik-CDs problemlos möglich sein.
Der Kopierschutz wird massiv kritisiert,
seit Experten Viren entdeckten,
welche die von XCP entstandene
Sicherheitslücke ausnutzen. DPA
=> Wird jo immer besser

- Sacha
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schau dir mal aber Absatz 4 an!macau hat geschrieben:
Fett: Das ist ein Verstoss gegegen Art. 321 ter StGB Abs. 2
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321ter.html
(Die Frage ist nur, was ein überhaupt ein "Schaden" ist)
Abs. 4 ist was anderes
In diesem Absatz geht es darum, dass Pakete im Interesse des Empfängers geöffnet werden dürfen, um bei unvollständiger Adresse den Adressaten zu ermitteln, oder um einen Schaden am Paket selbst abzuwendeden, etwa wenn Flüssigkeit heraustropft.Sacha hat geschrieben:schau dir mal aber Absatz 4 an!
(Die Frage ist nur, was ein überhaupt ein "Schaden" ist)
Die ganzi Platteindustrie jommeret über die 20% Umsatz wo sie verlore hei, sit em Internetzitalter... aber was heisst do Platteindustrie? Emi, BMG, Universal und Sony. Die andere Plattefirmene (au wenn Majorlabel sind) zelle nüt im Gschäfft vo de Grosse. Die Chline chönne sich so Prozess au gar nid leischte. Was mi no wunder nimmt, wieso verzellt vo dene "grosse" niemerts das der Umsatz an Chlingeltön mitlerwile 33% usmacht, das hets jo früener au nid geh! Me will schliesslich Batze Weggli und Usegeld...
Die Chline hei s Nochsehe. Und Eminem, Brthiney, Williams und Co wird no meh Geld in Arsch gschobe! 


kennt keine vo euch e gratis usenet, würd mich no interessiere
WERBESPOT VO MILLER BEER, DOMINO MOLL ANDERSCH:
http://www.blennus.com/index.php?option ... 11&Itemid=
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- the kaiser.
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[quote="skraggy"]Yo, aber wenn dä im Emule oder per DT suugsch, duesch glychzytig au uploade... ]
im kazza nid, wenn s züüg nochhär usenimmsch
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tipp an alle frustrierten ehemänner: wollt ihr eure frau schnellstmöglichst loswerden, so schickt sie zur nächsten betriebsfeier des fc bayern, und der scheidungstermin ist nur noch formalität aka jo is denn heut scho weihnachten 
die schwerste tugend ist die objektivität
streite mit trollen, wenn du nicht auf ihre standardschema einsteigst, hast du schon gewonnen.
"ich bin entweder ziemlich gut oder ganz schlecht"
falco

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- sammy
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ha grad folgendes e-mail kriegt
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Content-Type:
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar.
Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter der IP xx.xxx.xxx.xxx erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.
Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt.
Aktenzeichen NR.:#7624 (siehe Anhang)
Hochachtungsvoll
i.A. Juergen Stock
--- Bundeskriminalamt BKA
--- Referat LS 2
--- 65173 Wiesbaden
--- Tel.: +49 (0)611 - 55 - 12331 oder
--- Tel.: +49 (0)611 - 55 - 0
gopf, was sölli do dervo halte? wie krieg ich use was ich für en IP nr. ha? wett nocheluege ob die wo sie det ahgäh händ stimmt

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Content-Type:
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar.
Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter der IP xx.xxx.xxx.xxx erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.
Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt.
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gopf, was sölli do dervo halte? wie krieg ich use was ich für en IP nr. ha? wett nocheluege ob die wo sie det ahgäh händ stimmt


wenn der oobehimmel rot isch... und am rhy nur blaui lüt triffsch...
:D

http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=10908sammy hat geschrieben: gopf, was sölli do dervo halte? wie krieg ich use was ich für en IP nr. ha? wett nocheluege ob die wo sie det ahgäh händ stimmt![]()
![]()
IP findest du unter http://www.whatismyip.org

- Beizensportler
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http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=10908sammy hat geschrieben:ha grad folgendes e-mail kriegt
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Content-Type:
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar.
Wir moechten Ihnen hiermit vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter der IP xx.xxx.xxx.xxx erfasst wurde. Der Inhalt Ihres Rechner wurde als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet.
Die Strafanzeige und die Moeglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den naechsten Tagen schriftlich zugestellt.
Aktenzeichen NR.:#7624 (siehe Anhang)
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gopf, was sölli do dervo halte? wie krieg ich use was ich für en IP nr. ha? wett nocheluege ob die wo sie det ahgäh händ stimmt![]()
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download ist illegeal... nur zum sagen...
Artikel von http://www.ifpi.ch
Darf man illegal angebotene Musikfiles herunterladen?
Nein. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Download einer illegal angebotenen Musikdatei zulässig sei. Es wird zwar häufig auf Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (URG) hingewiesen. Dabei wird jedoch folgendes übersehen: Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die "Kopiervorlage" rechtmässig erlangt ist. Mit anderen Worten: Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmässig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist.
Man kann es auch mit folgendem Beispiel erläutern: Es ist natürlich zulässig, sich eine CD zu kaufen. Unzulässig ist der Kauf aber dann, wenn die CD zuvor gestohlen wurde. So ähnlich ist das mit illegalen Angeboten im Internet: Man darf natürlich Musikfiles herunterladen, die (beispielsweise vom Hersteller selbst) rechtmässig angeboten werden. Erfolgt das Angebot aber ohne Einwilligung der Rechteinhaber (wie heute noch auf den meisten Sites), so ist der Erwerb (das Herunterladen) der Musikdateien illegal.
Artikel von http://www.ifpi.ch

Darf man illegal angebotene Musikfiles herunterladen?
Nein. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Download einer illegal angebotenen Musikdatei zulässig sei. Es wird zwar häufig auf Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (URG) hingewiesen. Dabei wird jedoch folgendes übersehen: Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die "Kopiervorlage" rechtmässig erlangt ist. Mit anderen Worten: Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmässig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist.
Man kann es auch mit folgendem Beispiel erläutern: Es ist natürlich zulässig, sich eine CD zu kaufen. Unzulässig ist der Kauf aber dann, wenn die CD zuvor gestohlen wurde. So ähnlich ist das mit illegalen Angeboten im Internet: Man darf natürlich Musikfiles herunterladen, die (beispielsweise vom Hersteller selbst) rechtmässig angeboten werden. Erfolgt das Angebot aber ohne Einwilligung der Rechteinhaber (wie heute noch auf den meisten Sites), so ist der Erwerb (das Herunterladen) der Musikdateien illegal.
du irrst total:macau hat geschrieben:Möglich ist es schon, aber der Provider darf die Dataen nicht herausgeben (auch nicht an die Polizei)
jeder internetprovider ist in der schweiz verpflichtet, den verkehr zu loggen und die daten mindestens 2 jahren zur verfügung zu stellen...
heisst so viel wie: jede msn nachricht, jede email, jeder realstream radio, alles wird aufgezeichnet (zwar nicht die daten, sondern nur wer mit wem kommuniziert...)
ist ja klar: die provider sind vom staat verpflichtet zu loggen, dürfen aber die daten nicht herausgeben...
download, upload alles erlaubt in der schweiz, solange es sich nicht um illegale files handelt (cracks, momentane kinofilme, usw.) also betrifft musik welche am radio abgespielt wird, sowohl filme die bereits am TV kammen und serien...
und panikmache ist schön

wird höchstens ein paar musterprozesse geben, plus irgendwelche leute die filme runterladen und sie über ebay weiterverkaufen....
Bier ist ein Grundnahrungsmittel
[quote="Saisonkarte"]download ist illegeal... nur zum sagen...
Artikel von http://www.ifpi.ch ]
gröööl gröööl gröööl...
das isch so eppis vo nid rächtsfest:
kopiervorlage rechtmässig erlangt worden ist: ich kopier e cd uff kassette, gib d kasette am schorsche und dä kopiert sie wieder...
kopierquelle = rechtsmässig erworben... zweite kopie von einer kopie eines rechtmässig erworbenen stückes.....
also ischd kopie vom schorsch rächtmässig...
genaus glieche bi mp3: ich rip e CD, somit han ich e kopie vonere rechtsmässig erworbenen quelle. verschick ich die datei amene kolleg oder biet sie inere duschbörse ah, kriegt jede e kopie vo minere kopie wo rächtsmässig isch... (handel und profit wird kein betriebe... keine copyrights verletzung nach schweizer gesetzt).
lad ich e mp3 vom internet abe, mues dr kläger zerst bewiese chöne das es sich bi dä originalquelle vo dä mp3 um e nid rechtsmässig erworbeni kopie vomene musikstück handlet... (mitschnitt radio sendung = rechtsmässig, mittschnitt internetradio = rechtsmässig, cd rip vonere kaufte cd = rechtsmässig...)
heisst soviel wie: ifpi miesti bewiese chöne das es sich um e nid rechtmässig erworbeni kopie (vonere kopie vonere kopie) handlet... was praktisch unmöglich isch...
zuedem: falls zunere verhandlig chunt, eifach kassette mitschnitt vom radio, cd kopie vonere cd wo eim dr kolleg gäh het uff kassette erwähne... kläger wird 0 chance ha... (achtung bezieht sich uff musig, film miend scho im tv gloffe sie (schwiezer fernsehe, do sunst offiziell i dä schwiez nonid gloffe
))
Artikel von http://www.ifpi.ch ]
gröööl gröööl gröööl...
das isch so eppis vo nid rächtsfest:
kopiervorlage rechtmässig erlangt worden ist: ich kopier e cd uff kassette, gib d kasette am schorsche und dä kopiert sie wieder...
kopierquelle = rechtsmässig erworben... zweite kopie von einer kopie eines rechtmässig erworbenen stückes.....
also ischd kopie vom schorsch rächtmässig...
genaus glieche bi mp3: ich rip e CD, somit han ich e kopie vonere rechtsmässig erworbenen quelle. verschick ich die datei amene kolleg oder biet sie inere duschbörse ah, kriegt jede e kopie vo minere kopie wo rächtsmässig isch... (handel und profit wird kein betriebe... keine copyrights verletzung nach schweizer gesetzt).
lad ich e mp3 vom internet abe, mues dr kläger zerst bewiese chöne das es sich bi dä originalquelle vo dä mp3 um e nid rechtsmässig erworbeni kopie vomene musikstück handlet... (mitschnitt radio sendung = rechtsmässig, mittschnitt internetradio = rechtsmässig, cd rip vonere kaufte cd = rechtsmässig...)
heisst soviel wie: ifpi miesti bewiese chöne das es sich um e nid rechtmässig erworbeni kopie (vonere kopie vonere kopie) handlet... was praktisch unmöglich isch...
zuedem: falls zunere verhandlig chunt, eifach kassette mitschnitt vom radio, cd kopie vonere cd wo eim dr kolleg gäh het uff kassette erwähne... kläger wird 0 chance ha... (achtung bezieht sich uff musig, film miend scho im tv gloffe sie (schwiezer fernsehe, do sunst offiziell i dä schwiez nonid gloffe

Bier ist ein Grundnahrungsmittel
Ich irre manchmal, hier aber sicher nicht.Mindl hat geschrieben:du irrst total:
jeder internetprovider ist in der schweiz verpflichtet, den verkehr zu loggen und die daten mindestens 2 jahren zur verfügung zu stellen...
Daten müssen 6 Monate lang gespeichert werden, nicht 2 Jahre. Aber die Provider sind ans Fernmeldegeheimnis gebunden.
Eine Teilnehmeridentifikation darf nur im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erfolgen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/index.html
Wegen Urheberrechtsverletzungen wie "illegalen" Downloads kann keine Benutzeridentifikation angeordnet werden.
In diesem Thread http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=6218 habe ich das übrigens bereits am 26. Juni 2005 geschrieben:
http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php? ... tcount=200 (unten)
Da zitierst du ganz lässig aus einem ?veralteten? Buch mit Jahrgang 2002 (also wahrsch. 2001 geschrieben) ! Könnte es nicht sein, dass sich in den letzten 3 - 4 Jahren da irgend etwas geändert hat ???macau hat geschrieben:Ich irre manchmal, hier aber sicher nicht.
..................
..................
In diesem Thread http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=6218 habe ich das übrigens bereits am 26. Juni 2005 geschrieben:
http://fcbforum.magnet.ch/showpost.php?p=172069&postcount=200 (unten)
Musikindustrie wird immer lächerlicher !!!
[size=-1] Texas verklagt Sony BMG wegen Spyware
[size=-1]
Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaats Texas hat Klage gegen Sony BMG eingereicht, weil Audio-CDs des Labels ungefragt Spionagesoftware auf PCs installieren. Zudem bereitet die Electronic Frontier Foundation Sammelklagen gegen den Konzern vor.
[/size][/size][size=-1]
Der Kopierschutz, mit dem Sony BMG Millionen von Audio-CDs in den USA versehen hat, entwickelt sich zu einem immer größeren Desaster für den Musikgiganten. In IT-lastigen Blogs gibt es kaum ein anderes Thema. Auf Cnet.com wurde eigens eine Rubrik unter dem Namen "Sonys Rootkit Fiasco" eingerichtet, um die vielen Meldungen zu sammeln. Amerikas Verbraucher sind empört über Audio-CDs, die nach dem Abspielen auf PCs heimlich Spyware installieren und sogar Sicherheitslücken im System verursachen. [/size]
[size=-1]Gestern hat der Bundesstaat Texas Klage gegen Sony BMG eingereicht. Die Staatsanwaltschaft in ihrer Klage geltend, dass mehrere CDs von Sony zwingend ein spezielles Programm von Sony BMG benötigen, um auf Computern abgespielt zu werden. Die Software bleibe anschließend "versteckt und aktiv" und verursache Sicherheitsrisiken, was gegen die Gesetze von Texas verstoße.
[/size][size=-1]Texas verstoße.
"Konsumenten, die eine Sony-CD gekauft haben, dachten, sie hätten Musik gekauft", kritisierte der texanische Justizminister Greg Abbott. "Stattdessen haben sie Spionagesoftware bekommen, die den Computer beschädigen kann, ihn für Viren anfällig macht und den Benutzer möglichen Verbrechen aussetzt."
Zudem hätten Vertreter der Staatsanwaltschaft trotz eines angekündigten Rückrufprogramms noch am Sonntag CDs mit der Software kaufen können. Als Strafe würden 100.000 Dollar pro Verstoß gegen das texanische Verbraucherschutzgesetz beantragt.
Ein Sprecher von Sony BMG teilte am Montag mit, der Konzern werde vollständig mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Das Unternehmen hatte in der vergangenen Woche angekündigt, alle CDs mit dem Kopierschutz XCP aus dem Handel zu nehmen und ein Umtauschprogramm eingeleitet.
[/size]
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Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaats Texas hat Klage gegen Sony BMG eingereicht, weil Audio-CDs des Labels ungefragt Spionagesoftware auf PCs installieren. Zudem bereitet die Electronic Frontier Foundation Sammelklagen gegen den Konzern vor.
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Der Kopierschutz, mit dem Sony BMG Millionen von Audio-CDs in den USA versehen hat, entwickelt sich zu einem immer größeren Desaster für den Musikgiganten. In IT-lastigen Blogs gibt es kaum ein anderes Thema. Auf Cnet.com wurde eigens eine Rubrik unter dem Namen "Sonys Rootkit Fiasco" eingerichtet, um die vielen Meldungen zu sammeln. Amerikas Verbraucher sind empört über Audio-CDs, die nach dem Abspielen auf PCs heimlich Spyware installieren und sogar Sicherheitslücken im System verursachen. [/size]
[size=-1]Gestern hat der Bundesstaat Texas Klage gegen Sony BMG eingereicht. Die Staatsanwaltschaft in ihrer Klage geltend, dass mehrere CDs von Sony zwingend ein spezielles Programm von Sony BMG benötigen, um auf Computern abgespielt zu werden. Die Software bleibe anschließend "versteckt und aktiv" und verursache Sicherheitsrisiken, was gegen die Gesetze von Texas verstoße.
[/size][size=-1]Texas verstoße.
"Konsumenten, die eine Sony-CD gekauft haben, dachten, sie hätten Musik gekauft", kritisierte der texanische Justizminister Greg Abbott. "Stattdessen haben sie Spionagesoftware bekommen, die den Computer beschädigen kann, ihn für Viren anfällig macht und den Benutzer möglichen Verbrechen aussetzt."
Zudem hätten Vertreter der Staatsanwaltschaft trotz eines angekündigten Rückrufprogramms noch am Sonntag CDs mit der Software kaufen können. Als Strafe würden 100.000 Dollar pro Verstoß gegen das texanische Verbraucherschutzgesetz beantragt.
Ein Sprecher von Sony BMG teilte am Montag mit, der Konzern werde vollständig mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Das Unternehmen hatte in der vergangenen Woche angekündigt, alle CDs mit dem Kopierschutz XCP aus dem Handel zu nehmen und ein Umtauschprogramm eingeleitet.
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Das ist das neueste Buch, das es gibt, und es wurde extra wegen dem neuen Gesetz geschrieben:Kawa hat geschrieben:Da zitierst du ganz lässig aus einem ?veralteten? Buch mit Jahrgang 2002 (also wahrsch. 2001 geschrieben) ! Könnte es nicht sein, dass sich in den letzten 3 - 4 Jahren da irgend etwas geändert hat ???
Das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist samt Verordnung am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Der Bereich der Überwachungen im Strafverfahren wird damit für die ganze Schweiz einheitlich und detailliert geregelt; es stellen sich dabei zahlreiche neue Vollzugsfragen, z.B. im Bereich der Zulässigkeit von Überwachungen oder der Verwertung von Zufallsfunden. Der Kommentar stellt einleitend die historische Entwicklung dar und schildert die technischen Bedingungen für Überwachungen. BÜPF und VÜPF werden sodann artikelweise ausführlich kommentiert. Dabei legte der Verfasser, Untersuchungsrichter in St. Gallen, besonderen Wert auf eine praxisnahe Behandlung der sich stellenden Rechtsfragen. Der Zugang zu den Informationen wird erleichtert durch ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
[quote="Kawa
Ein Sprecher von Sony BMG teilte am Montag mit, der Konzern werde vollständig mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.
[/QUOTE"]
Ach ja. Bleibt wohl gar nichts anderes übrig. Der Fall ist zu klar. Trotzdem wird sich sony wieder irgendwie rauswinden und einen Vergleich abschliessen. Das ganze stinkt zum himmel
Ein Sprecher von Sony BMG teilte am Montag mit, der Konzern werde vollständig mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.
[/QUOTE"]
Ach ja. Bleibt wohl gar nichts anderes übrig. Der Fall ist zu klar. Trotzdem wird sich sony wieder irgendwie rauswinden und einen Vergleich abschliessen. Das ganze stinkt zum himmel
hander kei ahnig was bedüted krieg un was bedüt schlegle chander vo mir heere. ich bin in krieg gsi, ich han alles eläbt, ichchan böwise wönder luege lueg, schtoleschuss, bombesplitter ichhan alles eläbt
Grad e Bricht uff 10vor10 ko wäge däm
E Jurist und Dozent an dr FH Luzern het gseit, in sine Auge, nach unserem Recht isch dr Download und Gebruch im private Rahme nid stroofbar. Dr Vertreter vo dr Musikindustrie (irgendebbis IJFI oder so??) isch wild am fuchtle und Angst verbreite. Mol luege. Mieste jo fascht e jede unter 30-Jährige verklage...
E Jurist und Dozent an dr FH Luzern het gseit, in sine Auge, nach unserem Recht isch dr Download und Gebruch im private Rahme nid stroofbar. Dr Vertreter vo dr Musikindustrie (irgendebbis IJFI oder so??) isch wild am fuchtle und Angst verbreite. Mol luege. Mieste jo fascht e jede unter 30-Jährige verklage...
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Wenn die Klugen immer nachgeben, werden die Dummen irgendwann die Welt regieren
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Demokratie ist der Versuch der Dummen über die Intelligenten zu bestimmen, weil sie in der Mehrzahl sind (auf Wunsch Lou C. Fire)
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Demokratie ist der Versuch der Dummen über die Intelligenten zu bestimmen, weil sie in der Mehrzahl sind (auf Wunsch Lou C. Fire)
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Will dich ja nicht angreifen, du verstehst da sicher mehr davon als ich ...macau hat geschrieben:Das ist das neueste Buch, das es gibt, und es wurde extra wegen dem neuen Gesetz geschrieben:
Das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist samt Verordnung am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.......
Aber das ganze beweist wieder mal wie veraltet unsere Gesetze sind, die hinken Jahre hinter der Informatikentwicklung nach ! Ist aber fast weltweit so


