So do mol dr ganzi gsetz entwurf.
http://www.kantonsblatt.ch/artikel/2004 ... 04001.html
S Referendum isch vo dr aktion Kulturstadt jetzt zstand cho.
Drurigerwies isch dr Wirteverband für sneue Gastgwärbgsetz aber wär wunderets wen ihne s Zückerli abote wierd das sie Gastwirtschaftabgabe meh zahle miend.
Ja zum Gastgewerbegesetz!
Gegen das neue Gesetz wurde das Referendum eingereicht. Wir lehnen dieses ab und empfehlen ein JA zum Grossratsbeschluss...
Das Referendum ist schuld, wir 2005 die diskriminierenden Gastwirtschaftsabgaben noch immer abliefern müssen. Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt: 'Die Gruppierung Kulturstadt Jetzt vermiest uns Wirten die Weihnachten.' Es bleibt zu hoffen, dass das Volk dem neuen Gesetz zustimmt. In diesem Fall wird die ungerechte Sondersteuer spätestens ab 2006 ersatzlos gestrichen.
Nach jahrelangem Ringen haben wir endlich ein neues Gastgewerbegesetz. Über 70% der Grossräte haben zugestimmt. Dem Parlament und den vorberatenden Kommissionen gebührt grosser Dank, weil sie den Ratschlag des Regierungsrats zu einem Gesetz verbesserten, mit dem wir gut leben können. Insbesondere begrüssen wir die Abschaffung der Gastwirtschaftsabgaben, die Einschränkung der übertriebenen Rekursmöglichkeiten und ein gewerbefreundlicheres Bewilligungsverfahren.
Ein kleiner Wermutstropfen ist die Einführung der 'Polizeistunde light'. Es handelt sich hier aber um einen gut-schweizerischen Kompromiss. Wir befürchten keinen Rückschritt in frühere Zustände, als die Anzahl von Nachtbetrieben beschränkt war. Es ist auch weiterhin möglich, mit Bewilligung 24 Stunden offen zu halten.
Die vorgesehene Regulierung der Öffnungszeiten in Basel-Stadt ist sehr liberal. In Zürich und Genf ist bereits um Mitternacht Polizeistunde, in Luzern und Bern um halb eins. In den genannten Städten werden Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten grosszügig vergeben. Wir sind überzeugt, dass dies auch in Basel so sein wird.
Das Basler Nachtleben wird in Zukunft mindestens so attraktiv sein wie bisher. Zwar ist der Lärmempfindlichkeitsstufenplan tatsächlich ein Problem, ein Gastgewerbegesetz kann daran jedoch nichts ändern u2013 egal, wie es ausgestaltet ist.
Wir lehnen das Referendum ab. Für die Volksabstimmung vom 27. Februar 2005 empfehlen wir ein Ja zum Grossratsbeschluss. Wir bitten Sie, sich in Ihrem Umfeld dafür einzusetzen, dass das neue Gesetz angenommen wird.