Konsumentenschutz
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Konsumentenschutz
Alles hier rein betr. Kundenverarschung, Abzockerei, Warnungen vor Betrügereien, Rechtslage usw..
Ich mache mit dem armen Applekonzern den Anfang:
SRF: Teures iPhone zurückgeschickt – Rückerstattung: Fehlanzeige
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... pp.unknown
War mir schon immer unsympathisch und ein Appleprodukt würde ich nicht einmal geschenkt wollen.
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SRF: Teures iPhone zurückgeschickt – Rückerstattung: Fehlanzeige
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- Faniella Diwani
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Re: Konsumentenschutz
Ich hab da eher Mühe wenn der Preisüberwacher wegen 700.-/Jahr für eine Anwohnerparkkarte jammert.
2.-/Tag um ca 10 Quadratmeter öffentlichen Raum beansprüchen zu dürfen?
Darf ich das Angebot auch nutzen wenn ich kein Auto sondern z.B. eine Festbankgarnitur dort hinstelle und mit den Nachbarn einen Spieleabend machen will?
2.-/Tag um ca 10 Quadratmeter öffentlichen Raum beansprüchen zu dürfen?
Darf ich das Angebot auch nutzen wenn ich kein Auto sondern z.B. eine Festbankgarnitur dort hinstelle und mit den Nachbarn einen Spieleabend machen will?
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Re: Konsumentenschutz
700.- in der Stadt sind günstig, in der Agglo ok. Ich bezahle 600.- aber die Hecken werden nie geschnitten von den Anwohnern. Lack zerkratzt aber jänu, bin ja kein Bünzli.
Festbank Spielabend ausprobieren und einfach einmal warten was passiert.
Geht aber nur bei Parkuhr.
Festbank Spielabend ausprobieren und einfach einmal warten was passiert.

Geht aber nur bei Parkuhr.
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Re: Konsumentenschutz
Das Problem ist, dass per Definition Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen und man mit Gebühren nicht zusätzlich Einnahmen generieren darf. Darum kann es auch passieren, dass in einer Gemeinde auf einmal die Sackgebühren sinken, weil die Gebühren mehr decken als der entstandene Aufwand.
Und so ist es auch bei staatlichen Park-Gebühren.
Will man es anders handhaben, dann muss man das Gesetz dahingehend ändern.
Interessant wäre jedoch zu wissen, wie man auf die Zahl des Preisüberwachers kommt.
Und so ist es auch bei staatlichen Park-Gebühren.
Will man es anders handhaben, dann muss man das Gesetz dahingehend ändern.
Interessant wäre jedoch zu wissen, wie man auf die Zahl des Preisüberwachers kommt.
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Re: Konsumentenschutz
Käppelijoch hat geschrieben: 06.09.2023, 18:33 Das Problem ist, dass per Definition Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen und man mit Gebühren nicht zusätzlich Einnahmen generieren darf. Darum kann es auch passieren, dass in einer Gemeinde auf einmal die Sackgebühren sinken, weil die Gebühren mehr decken als der entstandene Aufwand.
Und so ist es auch bei staatlichen Park-Gebühren.
Will man es anders handhaben, dann muss man das Gesetz dahingehend ändern.
Interessant wäre jedoch zu wissen, wie man auf die Zahl des Preisüberwachers kommt.
Man kann auch eine Vollkostenrechnung machen... mit Reinigung, Schneeräumung, Strassenreparaturen. 2.-/Tag ist billig.
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Re: Konsumentenschutz
Klimawandel sagt nein.Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 20:13Käppelijoch hat geschrieben: 06.09.2023, 18:33 Das Problem ist, dass per Definition Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen und man mit Gebühren nicht zusätzlich Einnahmen generieren darf. Darum kann es auch passieren, dass in einer Gemeinde auf einmal die Sackgebühren sinken, weil die Gebühren mehr decken als der entstandene Aufwand.
Und so ist es auch bei staatlichen Park-Gebühren.
Will man es anders handhaben, dann muss man das Gesetz dahingehend ändern.
Interessant wäre jedoch zu wissen, wie man auf die Zahl des Preisüberwachers kommt.
Man kann auch eine Vollkostenrechnung machen... mit Reinigung, Schneeräumung, Strassenreparaturen. 2.-/Tag ist billig.

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Re: Konsumentenschutz
Das betrifft ja die gesamte Strasse und muss auch ohne Parkfelder getan werden.Faniella Diwani hat geschrieben:Käppelijoch hat geschrieben: 06.09.2023, 18:33 Das Problem ist, dass per Definition Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen und man mit Gebühren nicht zusätzlich Einnahmen generieren darf. Darum kann es auch passieren, dass in einer Gemeinde auf einmal die Sackgebühren sinken, weil die Gebühren mehr decken als der entstandene Aufwand.
Und so ist es auch bei staatlichen Park-Gebühren.
Will man es anders handhaben, dann muss man das Gesetz dahingehend ändern.
Interessant wäre jedoch zu wissen, wie man auf die Zahl des Preisüberwachers kommt.
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Und es braucht ja auch bezahlbare PP. Ein Städter braucht auch Platz fürs Hipster-Büsli. Handwerksbetriebe, Pizzakurier,...Leute die auf die Karre angwiesen sind und keine Einstellhalle sich leisten können. Da bin ich sogar bei Rotblau. Was es nicht mehr geben muss sind PP für Touristen.
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Re: Konsumentenschutz
Erinnert sich noch jemand?Aficionado hat geschrieben: 06.09.2023, 21:11Das betrifft ja die gesamte Strasse und muss auch ohne Parkfelder getan werden.Faniella Diwani hat geschrieben:Käppelijoch hat geschrieben: 06.09.2023, 18:33 Das Problem ist, dass per Definition Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen und man mit Gebühren nicht zusätzlich Einnahmen generieren darf. Darum kann es auch passieren, dass in einer Gemeinde auf einmal die Sackgebühren sinken, weil die Gebühren mehr decken als der entstandene Aufwand.
Und so ist es auch bei staatlichen Park-Gebühren.
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Interessant wäre jedoch zu wissen, wie man auf die Zahl des Preisüberwachers kommt.
Man kann auch eine Vollkostenrechnung machen... mit Reinigung, Schneeräumung, Strassenreparaturen. 2.-/Tag ist billig.
Und es braucht ja auch bezahlbare PP. Ein Städter braucht auch Platz fürs Hipster-Büsli. Handwerksbetriebe, Pizzakurier,...Leute die auf die Karre angwiesen sind und keine Einstellhalle sich leisten können. Da bin ich sogar bei Rotblau. Was es nicht mehr geben muss sind PP für Touristen.

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Re: Konsumentenschutz
Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 20:13
Man kann auch eine Vollkostenrechnung machen... mit Reinigung, Schneeräumung, Strassenreparaturen. 2.-/Tag ist billig.
Du weisst aber dass der Autofahrer auch Steuern und Motorfahrzeugsteuern bezahlt!
UNSER GLAUBE LEBT, SOLANGE DEINE FAHNE WEHT!
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Re: Konsumentenschutz
Ich bezahle als Velofahrer auch Steuern. Also bleiben noch die Motorfahrzeugsteuern. Und die sind mit der Mehrnutzung des öffentlichen Raums auch gerechtfertigt. Diese Steuern sind für das Motor-Fahrzeug. Nicht für das Motor-Stehzeug.Hauenstein hat geschrieben: 06.09.2023, 21:50Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 20:13
Man kann auch eine Vollkostenrechnung machen... mit Reinigung, Schneeräumung, Strassenreparaturen. 2.-/Tag ist billig.
Du weisst aber dass der Autofahrer auch Steuern und Motorfahrzeugsteuern bezahlt!
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Re: Konsumentenschutz
Ja ich erinnere mich. Und genau das schrieb ich ja -> Touristen vw. aus BL und AG braucht es nicht mehr mit dem PW. Aber der ÖV muss dann am Weekend 24h zur Verfügung stehen in einer vernünftigen Frequenz.
Parkhäuser halt ausserhalb der Stadt wo es Platz hat. Je nach Kaff bist du wirklich im Arsch ohne Auto. Gönnen wir doch den Landeier den Ausgang in BS.
Heuwaage und Steinen PP sind ja auch ok. In Kleinbasel gibt es auch noch welche.
Parkhäuser halt ausserhalb der Stadt wo es Platz hat. Je nach Kaff bist du wirklich im Arsch ohne Auto. Gönnen wir doch den Landeier den Ausgang in BS.

Heuwaage und Steinen PP sind ja auch ok. In Kleinbasel gibt es auch noch welche.
Zuletzt geändert von Aficionado am 06.09.2023, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konsumentenschutz
Hier noch ein hilfreicher Link betr.
Garantie/Herstellergarantie
Vielleicht hätte ich den am Threadanfang verlinken sollen. Egal:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... 20aufweist.
Garantie/Herstellergarantie
Vielleicht hätte ich den am Threadanfang verlinken sollen. Egal:
https://www.srf.ch/sendungen/kassenstur ... 20aufweist.
Re: Konsumentenschutz
Würde mir das niemals antun, als Autofahrer in der Stadt zu wohnen. Da suchst du schon den ganzen Tag bei der Arbeit Parkplätze und wirst ständig gebüsst# dann zuhause auch noch unbezahlt, nö dann wäre ich lieber mit ÖV oder diesen schwulen Elektrodinger unterwegs, um Autofahrer zu nerven.
Wer überwacht eigentlich die Stromgesellschaft? Meine Akkontoheizkosten sind immer übelst hoch, selbst im Sommer, wenn die WP aus ist. Die Definitive wird dann derart monatsübergreifend abgerechnet über einen völlig anderen Zeitram, dass kein Mensch nachrechnen kann. Hauptsache höher als Akkonto.
Wer überwacht eigentlich die Stromgesellschaft? Meine Akkontoheizkosten sind immer übelst hoch, selbst im Sommer, wenn die WP aus ist. Die Definitive wird dann derart monatsübergreifend abgerechnet über einen völlig anderen Zeitram, dass kein Mensch nachrechnen kann. Hauptsache höher als Akkonto.
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Re: Konsumentenschutz
Hast du keinen Strom-Zähler?Kogokg313 hat geschrieben:Würde mir das niemals antun, als Autofahrer in der Stadt zu wohnen. Da suchst du schon den ganzen Tag bei der Arbeit Parkplätze und wirst ständig gebüsst# dann zuhause auch noch unbezahlt, nö dann wäre ich lieber mit ÖV oder diesen schwulen Elektrodinger unterwegs, um Autofahrer zu nerven.
Wer überwacht eigentlich die Stromgesellschaft? Meine Akkontoheizkosten sind immer übelst hoch, selbst im Sommer, wenn die WP aus ist. Die Definitive wird dann derart monatsübergreifend abgerechnet über einen völlig anderen Zeitram, dass kein Mensch nachrechnen kann. Hauptsache höher als Akkonto.
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Re: Konsumentenschutz
Kogokg313 hat geschrieben: 07.09.2023, 12:52 Würde mir das niemals antun, als Autofahrer in der Stadt zu wohnen.
Ist das einfach etwas lustig formuliert oder definierst du tatsächlich zuerst als Auto-/ Nichtautofahrer und
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Re: Konsumentenschutz
Gurkensalat hat geschrieben: 07.09.2023, 13:45Kogokg313 hat geschrieben: 07.09.2023, 12:52 Würde mir das niemals antun, als Autofahrer in der Stadt zu wohnen.
Ist das einfach etwas lustig formuliert oder definierst du tatsächlich zuerst als Auto-/ Nichtautofahrer und
Und was???

Re: Konsumentenschutz
Aficionado hat geschrieben: 07.09.2023, 13:07Hast du keinen Strom-Zähler?Kogokg313 hat geschrieben:Würde mir das niemals antun, als Autofahrer in der Stadt zu wohnen. Da suchst du schon den ganzen Tag bei der Arbeit Parkplätze und wirst ständig gebüsst# dann zuhause auch noch unbezahlt, nö dann wäre ich lieber mit ÖV oder diesen schwulen Elektrodinger unterwegs, um Autofahrer zu nerven.
Wer überwacht eigentlich die Stromgesellschaft? Meine Akkontoheizkosten sind immer übelst hoch, selbst im Sommer, wenn die WP aus ist. Die Definitive wird dann derart monatsübergreifend abgerechnet über einen völlig anderen Zeitram, dass kein Mensch nachrechnen kann. Hauptsache höher als Akkonto.
Sogar deren zwei, was das Ganze nicht weniger kompliziert macht.
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Re: Konsumentenschutz
Ich muss auch noch manuell überprüfen, obwohl Funkübertragung. Aber dieser Metro Scheiss funktioniert nie richtig. Von Angang an nicht. Falsche Rechnungen erhalten und alle haben sie sich die Schuld zugeschoben. Am Schluss zahlt der dumme Kunde.Kogokg313 hat geschrieben:Aficionado hat geschrieben: 07.09.2023, 13:07Hast du keinen Strom-Zähler?Kogokg313 hat geschrieben:Würde mir das niemals antun, als Autofahrer in der Stadt zu wohnen. Da suchst du schon den ganzen Tag bei der Arbeit Parkplätze und wirst ständig gebüsst# dann zuhause auch noch unbezahlt, nö dann wäre ich lieber mit ÖV oder diesen schwulen Elektrodinger unterwegs, um Autofahrer zu nerven.
Wer überwacht eigentlich die Stromgesellschaft? Meine Akkontoheizkosten sind immer übelst hoch, selbst im Sommer, wenn die WP aus ist. Die Definitive wird dann derart monatsübergreifend abgerechnet über einen völlig anderen Zeitram, dass kein Mensch nachrechnen kann. Hauptsache höher als Akkonto.
Sogar deren zwei, was das Ganze nicht weniger kompliziert macht.
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Re: Konsumentenschutz
Bitte meiden diese Halunken (betrifft mich selber aber nicht):
https://www.srf.ch/audio/espresso/booki ... d=12477144
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Re: Konsumentenschutz
Höchstens als Suchmaschine verwenden. Und danach selber mit dem Hotel Kontakt aufnehmen oder Online eine Buchung machen. Und für Flüge ein no-go. Bei Flügen Google Flight oder selber schauen, wer den die Flüge durchführt und dort buchen. Bei Stornierungen ist man mit Booking/eBookers/etc. auf keiner guten Seite. Wenn man weiss, man könnte direkt auf der Homepage der Airline Änderungen machen, aber da noch eben dieser Zwischenhändler ist, den man auch nach 3 Stunden warten nicht erreichen kann.Aficionado hat geschrieben: 26.10.2023, 11:40 Bitte meiden diese Halunken (betrifft mich selber aber nicht):
https://www.srf.ch/audio/espresso/booki ... d=12477144
Re: Konsumentenschutz
Für Flüge finde ich nebst Google auch Momondo noch super, da man da bei gleichem Ziel und Abflugort (leider nicht bei Multi-Stop) jeweils noch 3 Tage davor/danach checken kann.SubComandante hat geschrieben: 26.10.2023, 12:09Höchstens als Suchmaschine verwenden. Und danach selber mit dem Hotel Kontakt aufnehmen oder Online eine Buchung machen. Und für Flüge ein no-go. Bei Flügen Google Flight oder selber schauen, wer den die Flüge durchführt und dort buchen. Bei Stornierungen ist man mit Booking/eBookers/etc. auf keiner guten Seite. Wenn man weiss, man könnte direkt auf der Homepage der Airline Änderungen machen, aber da noch eben dieser Zwischenhändler ist, den man auch nach 3 Stunden warten nicht erreichen kann.Aficionado hat geschrieben: 26.10.2023, 11:40 Bitte meiden diese Halunken (betrifft mich selber aber nicht):
https://www.srf.ch/audio/espresso/booki ... d=12477144
Re: Konsumentenschutz
Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 16:47 Ich hab da eher Mühe wenn der Preisüberwacher wegen 700.-/Jahr für eine Anwohnerparkkarte jammert.
2.-/Tag um ca 10 Quadratmeter öffentlichen Raum beansprüchen zu dürfen?
Darf ich das Angebot auch nutzen wenn ich kein Auto sondern z.B. eine Festbankgarnitur dort hinstelle und mit den Nachbarn einen Spieleabend machen will?
Es ist ein Parkplatz, ergo: Nein.
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Re: Konsumentenschutz
Ja genau, als Suchmaschine praktisch und dann gemäss deiner Beschreibung fortfahren. Habe ich auch immer so gemacht: Direkt mit Hotel o.ä. Kontakt aufgenommen.SubComandante hat geschrieben:Höchstens als Suchmaschine verwenden. Und danach selber mit dem Hotel Kontakt aufnehmen oder Online eine Buchung machen. Und für Flüge ein no-go. Bei Flügen Google Flight oder selber schauen, wer den die Flüge durchführt und dort buchen. Bei Stornierungen ist man mit Booking/eBookers/etc. auf keiner guten Seite. Wenn man weiss, man könnte direkt auf der Homepage der Airline Änderungen machen, aber da noch eben dieser Zwischenhändler ist, den man auch nach 3 Stunden warten nicht erreichen kann.Aficionado hat geschrieben: 26.10.2023, 11:40 Bitte meiden diese Halunken (betrifft mich selber aber nicht):
https://www.srf.ch/audio/espresso/booki ... d=12477144
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Re: Konsumentenschutz
LeTinou hat geschrieben: 26.10.2023, 14:59Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 16:47 Ich hab da eher Mühe wenn der Preisüberwacher wegen 700.-/Jahr für eine Anwohnerparkkarte jammert.
2.-/Tag um ca 10 Quadratmeter öffentlichen Raum beansprüchen zu dürfen?
Darf ich das Angebot auch nutzen wenn ich kein Auto sondern z.B. eine Festbankgarnitur dort hinstelle und mit den Nachbarn einen Spieleabend machen will?
Es ist ein Parkplatz, ergo: Nein.
Es ist öffentlicher Raum der gemietet werden kann. Ist "Blech hinstellen" der einzige erlaubte Verwendungszweck?
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Re: Konsumentenschutz
Wenn der betreffende Parkplatz Dir fix zugeteilt ist, darfst Du dort theoretisch auch die Dildosammlung Deiner Freundin hinstellen.Faniella Diwani hat geschrieben: 27.10.2023, 08:45LeTinou hat geschrieben: 26.10.2023, 14:59Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 16:47 Ich hab da eher Mühe wenn der Preisüberwacher wegen 700.-/Jahr für eine Anwohnerparkkarte jammert.
2.-/Tag um ca 10 Quadratmeter öffentlichen Raum beansprüchen zu dürfen?
Darf ich das Angebot auch nutzen wenn ich kein Auto sondern z.B. eine Festbankgarnitur dort hinstelle und mit den Nachbarn einen Spieleabend machen will?
Es ist ein Parkplatz, ergo: Nein.
Es ist öffentlicher Raum der gemietet werden kann. Ist "Blech hinstellen" der einzige erlaubte Verwendungszweck?
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Re: Konsumentenschutz
Mit dem Schild «Gratis zum mitnehmen»Käppelijoch hat geschrieben:Wenn der betreffende Parkplatz Dir fix zugeteilt ist, darfst Du dort theoretisch auch die Dildosammlung Deiner Freundin hinstellen.Faniella Diwani hat geschrieben: 27.10.2023, 08:45
Es ist öffentlicher Raum der gemietet werden kann. Ist "Blech hinstellen" der einzige erlaubte Verwendungszweck?

Re: Konsumentenschutz
Faniella Diwani hat geschrieben: 27.10.2023, 08:45Es ist öffentlicher Raum der gemietet werden kann. Ist "Blech hinstellen" der einzige erlaubte Verwendungszweck?
Immer wieder hetzt du gegen deinen Feind Autofahrer. Wenn es nach dir ginge, müsste man die Autofahrer noch viel mehr abzocken, um mit dem Erlös deine Wünsche zu quer subventionieren. Du hetzt so gegen Autofahrer wie die Hamas gegen Israel.
Im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern finanziert sich die Autobranche selbst. Linke diesbezügliche Studien mit imaginären Folgekosten sind nur hilflose Schein-Rechtfertigungen.
Gemäss BaZ vom 14.12.2021, Seite 17, teilen sie die CO2-Quellen in der Basler Innerstadt wie folgt auf:
44,8 % Heizen von Gebäuden
21,9 % Verkehr (inkl. ÖV und Gewerbeverkehr)
16,9 % Industrie und kommerzielle Gebäude
17,5 % menschlicher Atem
Ergibt im total 101,1 %. Auch wenn nicht 100%ig genau, man kann schlussfolgern, dass der private Autoverkehr in der Basler Innenstadt "nur" etwa gleich viel CO2 verursacht wie der menschliche Atem.
Die Untersuchung erfolgte auftrags der Uni Basel, und nicht auftrags einer der SVP nahestehenden Institution.
Gemäss Sonntagszeitung vom 16.6.2019 pusten 47 Kreuzfahrtschiffe einer einzigen Reederei 10 x (!) so viel Dreck in die Luft wie die 260 Privatautos in Europa.
Siehe hier: https://www.tagesanzeiger.ch/47-luxusli ... 4555121239
Für 20 Mio Franken kann so ein Schiff so umgerüstet werden, damit die Abgabe von Schadstoffen um 90% reduziert wird. Dazu gibt es andere Kreuzfahrtreedereien und ein mehrfaches an Frachtschiffen und Öl- und Gastankern, welche ebenfalls ganz viele Abgase in die Luft jagen. Im Gegensatz zu Autos, die dank Katalysator seit etwas über Jahren weit wehr als 90 % Abgase reduzieren, besteht da im Schiffsverkehr noch ein derart hoher Nachholbedarf, der viel höher ist als die Abgase aller knapp einer Milliarde Privatautos auf unserer Erde. Dummerweise werden leider zu viele Schiffe einfach in Liberien oder Panama registriert, um strengeren Abgasvorschriften zu entkommen.
Dank den strengen Abgasvorschriften für Autos kann ich nun auch auf Durchgangsstrassen joggen, ohne am anderen Tag Russ in der Lunge zu spüren, wie ich es noch in den 1980er-Jahren tat.
Ich selber bin nebst Autofahrer auch Fussgänger, GA-Inhaber und Velofahrer. Und als Velofahrer sehe ich selber, wie mehr Freiheiten ich habe, weil ich fast überall (ausser auf Autobahnen) mehr freie Bahn habe als Autofahrer. Nur etwas kann ich nicht ändern als Velofahrer: Wenn ich nicht aufpasse oder zu schnell fahre kann es gefährlich werden. Dann bin ich aber selber Schuld. Und Leute wie du (bist du der Velopapst aus dem Leimental?) fordern überall alle Rechte für Velofahrer zu Ungunsten und auf finanzielle Kosten anderer Verkehrsteilnehmer. Ihr führt euch auf als Elite gegenüber einer aus eurer Sicht zu vernichtender Unterschicht, die nur zum zahlen und kuschen dienen soll. Noch nie habe ich öffentlich von der Autolobby auch nur annähernd die gleich fanatische Rhetorik gelesen oder gehört wie von der Velolobby.
Und als Fussgänger kenne ich fast nichts anderes, als dass Autofahrer schon von weitem sich so verhalten, damit ich vor ihnen auf dem Fussgängerstreifen die Strasse überqueren kann. Velofahrer sind in dieser Hinsicht massiv weniger entgegenkommend, Und weil ich dafür bin, dass Autos noch weniger Abgase produzieren, winke ich Autofahrer immer durch, damit sie nicht wegen mir abbremsen und nachher wieder aufs Gaspedal drücken müssen.
Ich wohn(t)e schon an Orten mit Durchgangsstrassen, Eisenbahnstrecken, Flug-, Bus und Tramverkehr und weiss aus eigener Erfahrung, dass bei Lärm von Flugzeugen, Motorrädern, Bus, Tram und Bahn der Fernsehapparat lauter eingestellt werden muss bei geschlossenem Fenster. Erst dann kommt der Autolärm, der zwar auch geschlossene Fenster auf der Strassenseite erfordert.
Würden Autos bei uns immer noch die Luft so verpesten wie vor 1987, wäre in Agglomerationen wohl nur noch ein Leben ausserhalb von Gebäuden mit Schutzmaske möglich, um laufende Senkungen des Durchschnittsaltes zu verhindern. Bei den Autos wurde zum Glück, auch dank politischem Duck, die Schadstoffreduktion getätigt, was man leider bei anderen Verkehrsträgern nicht behaupten kann.
In Basel gibt es leider keine unterirdische Ringautobahn und zu wenige unterirdische Parkings in den Quartieren. Dies gäbe oberirdisch weniger Verkehr und mehr autofreie Stellen. Rotgrün hat mit ihrem ideologischen Autohass dazu beigetragen, dass die Situation nun so ist, wie sie Rotgrün oberirdisch nicht will. Rotgrün möchte dies mit ideologischen Verboten bekämpfen, so wie man im Mittelalter Andersdenkende bekämpfte und diese daher wegzogen. Ohne die von den Linken damals zum Glück vergeblich bekämpfte Westtangente hätten heute das Volta- und das Horburgquartier eine deutlich schlechter Lebensqualität, auch für Velofahrer. Ich kann mich noch erinnern an die Zeit, als sich Europas Nord-Süd-Transitverkehr durch Basels Lehenmattstrasse zwängte, bevor die Schwarzwald-Autobahnbrücke erstellt wurde.
Mit ihrem unsäglichen ideologischen Täubeln gegen die Verbesserung der Infrastruktur für Autos erreicht Grünrot langfristig nur das Gegenteil. Genau wie die Hamas.
Re: Konsumentenschutz
Faniella Diwani hat geschrieben: 27.10.2023, 08:45LeTinou hat geschrieben: 26.10.2023, 14:59Faniella Diwani hat geschrieben: 06.09.2023, 16:47 Ich hab da eher Mühe wenn der Preisüberwacher wegen 700.-/Jahr für eine Anwohnerparkkarte jammert.
2.-/Tag um ca 10 Quadratmeter öffentlichen Raum beansprüchen zu dürfen?
Darf ich das Angebot auch nutzen wenn ich kein Auto sondern z.B. eine Festbankgarnitur dort hinstelle und mit den Nachbarn einen Spieleabend machen will?
Es ist ein Parkplatz, ergo: Nein.
Es ist öffentlicher Raum der gemietet werden kann. Ist "Blech hinstellen" der einzige erlaubte Verwendungszweck?
Ja, Zonenparkplätze haben einen sehr klar definierten Verwendungszweck. Du kannst aber gerne einen fixen Parkplatz mieten, wenn du findest, es wäre ein toller Platz für eine Festbankgarnitur.
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Re: Konsumentenschutz
Rotblau2 hat geschrieben: 27.10.2023, 10:40 Ergibt im total 101,1 %. Auch wenn nicht 100%ig genau, man kann schlussfolgern, dass der private Autoverkehr in der Basler Innenstadt "nur" etwa gleich viel CO2 verursacht wie der menschliche Atem.
Danke, reicht.
Das CO2 das von Lebewesen ausgeatmet wird, ist Kohlenstoff der nicht aus fossilen Quellen entnommen und zusätzlich in die Atmospäre geblasen wird.
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Re: Konsumentenschutz
Oooooooookayyy, das Grünrot bashing erreicht ganz neue Höhen…Rotblau2 hat geschrieben: 27.10.2023, 10:40…..Grünrot langfristig nur das Gegenteil. Genau wie die Hamas.