footbâle hat geschrieben: ↑21.07.2023, 01:09Danke. Macht Sinn. Und was würde bzw. könnte zu einer fristlosen Kündigung seitens des FCL führen? Im 'normalen Leben' wäre z.B. "generelle Arbeitsverweigerung" ein "wichtiger Grund" für fristlos gem. 337 OR. Habe ich selbst schon so angewendet.fixi hat geschrieben: ↑20.07.2023, 19:19footbâle hat geschrieben: ↑20.07.2023, 19:06
Deiner Meinung. Wobei man auch Zitate ignorieren kann. Nicht technisch, sondern einfach übersehen..
Ganz andere Frage: Wie kann man im Berufsfussball eigentlich eine fristlose Kündigung gemäss Art. OR 337 provozieren, natürlich ohne straffällig zu werden? Oder selber fristlos kündigen? Kennt sich jemand damit aus?
Aus meiner Sicht ist mit der Absetzung als Captain, Jasharis Interview etc. bereits eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar zwischen dem Spieler und dem FCL. Aber ob dies wichtige Gründe i.S.v. Absatz 2 dieser Norm darstellen, ist offen bzw. liegt im Ermessen des Richters.
Also ja, theoretisch möglich. Der FCL könnte aber die Rechte gem. Art. 337b Abs. 1 OR geltend machen.
Meyer und Frick sind zwar dumm wie Brot, aber sie werden die Geschichte wohl auch zu Ende denken. Wenn Jashari jetzt sein Ding durchzieht, haben die armen Irren in Luzern weder den Spieler auf dem Platz noch das Geld in der Kasse. Dann können sie ihn ja Ende August für 500K dem SSV Ulm verkaufen.
Was die Luzis und einige der hier anwesenden Sportfreunde / Luzernversteher scheinbar nicht kapieren: Ein Profivertrag bedeutet keine Leibeigenschaft. Wenn ein Spieler unbedingt weg will, geht es im echten Leben nur noch um die Konditionen. So läuft der Hase. Niemand bezahlt ein gutes Gehalt für Einzeltrainings und Tribünenpräsenz. Und falls doch geht es weder um den Verein noch um den Angestellten, sondern nur um die 'Inflated Egos' der Entscheidungsträger.
Für mich klar: Falls Jashari die Cojones hat, das durchzuziehen, wird es richtig spannend.
Natürlich ist es keine Leibeigenschaft. Aber die Bedingungen die im Vertrag stehen sind immer auf beide Seiten angepasst.
Vertragsverlängerung kommt ja sicher auch mit besseren Konditionen für den Spieler (dafür bessere Ablöse für den Verein).
Und wenn es tatsächlich nur um "loyalität gegenüber dem Verein" geht, warum steht das dann nicht im Vertrag in Form einer Austiegsklausel? Blos weil ihm irgendjemand mündlich zugesichert hat, dass er Wechseln darf?
Die Luzerner werden Jashari sehr bald wieder aufbieten, so dumm sind die nicht. Und dann muss Jashari Einsatz zeigen weil das sonst auf ihn zurückfällt.
Wer nun einen Schaden hat, ob sich Luzern geschickt verhalten hat, ob Basel sich korrekt verhalten hat.... wir werden es teilweise herausfinden und teilweise nie wissen.
Und all die Schlaumeier welche sich da auf Spiele mit einem ausländischen Verein und Leihe und weiterverkauf und sonstigen tricks einlassen würden: ganz grosse Klasse. Kommt sicher gut.