Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46
War ja ein paar Tage nicht mehr im Forum, will aber trotzdem noch mein Senf dazu geben.
Mir geht es grundsätzlich ums Prinzip. Wenn das Parkhaus "fehlerhaft" seine Parkordnung so angibt, dass man es rechtlich interpretieren kann, wie man will, dann finde ich es zumindest richtig, wenn der Fehler korrigiert wird, wie auch es im Internet auch richtig deklariert wird.
Die Formulierung ist rechtlich nicht beliebig interpretierbar. Die einzig zulässige Interpretation ist, dass Feiertage in keine der beiden Kategorien passen. Dass der Fehler dieser schwammigen Formulierung korrigiert wird, finde ich auch richtig. Habe dir ja einen
Vorschlag gemacht, den du der BS-Behörde unterbreiten könntest.
Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46Und vermutlich wären wir nicht 4.5 Stunden im Parkhaus parkiert, wenn vorher ganz klar deklariert gewesen wäre, wie es abgerechnet wird.
Es war ganz klar deklariert, dass der Sonntagstarif
nicht gelten würde. Da Feiertage keine Werktage sind, steht ihnen keine klare Zuordnung zu. Dein Wunschdenken ging davon aus, dass Feiertage eher wie Sonntage abgerechnet werden müssten (obwohl explizit ausgenommen), als wie ein Werktag. Du hast also angenommen, dass jemand eher versehentlich und ohne Not die Zusatzbemerkung «ohne Feiertage Basel-Stadt» schreibt, als «Montag bis Sammstag» mit «Werktage» zu verwechseln. Kann man machen, nur halte ich das für eine sehr gewagte Annahme. Du hast also die Unklarheit der Formulierung herausgefordert. Einen zweifelhaften Fall ge-challenged. Challenges kann man auch verlieren, sonst wären es keine Challenges.
Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46Das Parkhaus stellt sich natürlich dumm, nach der schriftlichen Beschwerde und verweist per Email-Antwort heute, dass mit dem "Sonntag (ohne Feiertage) der Tarif für die restlichen Tage klar wäre, obwohl ja in der Parkhaus angeordneten Ordnung nur etwas von Werktagen-Tarif steht, wie man von diesem auf die Feiertage schliessen kann, ist mir schleierhaft.
Du wirfst erstaunlich oft und vielen Leuten Dummheit vor. Vielleicht war dem Parkhaus auch schleierhaft, wie jemand die Intention trotz der lückenhaften Formulierung nicht nur nicht verstehen wollte/konnte, sondern der felsenfesten Überzeugung ist, dass der Zweifelsfall zu seinen Gunsten ausgelegt gehört?
Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46Es zeigt sich doch wie strohdumm sich unsere Behörden verhalten, sorry für diesen Ausdruck. Ich werde morgen meine Rechtsschutzberatung und den Kassensturz mit dem Fall informieren. Wenn da eine Aussicht auf Weiterbehandlung aufzeigt, dann werde ich das machen. Wenn den BS-Behörden erst mal der Kassensturz bspw in den Nacken sitzt und es sich zeigen würde, dass das Parkhaus in den letzten Jahren falsch die Feiertage abgerechnet hat, dann viel Spass...
Fakt ist nur, dass der BS-Behörde jahrelang eine lückenhaften Formulierung nicht auffiel und sie daran festhielt. Gemäss der lückenhaften Formulierung, welche den Feiertagen keinen Tarif zuweist, würde gar keine Abrechnung
richtig sein können. Die Intention hinter der Formulierung scheint mir aber sehr klar zu sein und davon ausgehend kann ich den lückenhaften Wortlaut deuten, wonach die Abrechnung dann korrekt und nicht
falsch wäre.
Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46Manchmal kann man ja zweifalhafte Fälle challengen, würde vermutllich jeder machen, der bspw eine Busse erhält und findet dass er diese zu Unrecht erhalten hat. Mit dem Parkhaus wunderts mich nur, dass dies von einem Anwalt bspw noch nicht angezweifelt wurde.
Schon mal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die meisten Leute die Intention trotz der lückenhaften Formulierung verstehen? Das wäre eine relativ einfache Erklärung dafür, dass sich noch keine Heerscharen von Anwälten der Sache angenommen haben. Ich hielte dies jedenfalls für wahrscheinlicher, als dass du hier gerade einen jahrelangen Abzockerskandal aufgedeckt hast.
Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46Viele oder manche sind vermutlich einfach so dumm, und bezahlen stillschweigend solche zweifelhaften Fälle, ich zumindest rege mich eine Zeit darüber auf und versuche das beste daraus zu machen. Nachfragen darf man ja, aber man sieht wie viele dummen Beamten einfach Vorschrift nach Dienst machen, nichts hinterfragen, Geld verdienen und die Verantwortung einfach woanderst hinschieben.
Ich würde jetzt die Leute, welche den Fehler entweder nicht bemerkt haben oder die Intention des Schreibers trotz fehlerhafter Formulierung erkannt haben, jetzt nicht unbedingt für dumm erklären. Dumm wäre meiner Meinung nach jemand, der eine zweifelhafte Formulierung «challenged» und sich dann wunderte, dass eine «Challenge» auch verloren werden könnte. Aber du schliesst ja immerhin die Möglichkeit ein, dass die Rechtschutzberatung und der Kassensturz diesen Fall nicht weiter behandeln werden.
Lupinin hat geschrieben: ↑01.06.2022, 21:46
Der Ton hier drin, von manchen zum Thema überrascht mich auch...
Was überrascht dich am Tonfall einiger? Kannst du dir vorstellen, dass du in den Augen einiger wie jemand wirkst, der behauptet sich im Kampf mit Riesen zu befinden, während er gerade dabei ist, Windmühlen anzugreifen? Wie würdest du so jemandem begegnen?
Ich glaube, du hättest mehr erreicht, wenn du sie freundlich auf ihre lückenhafte Formulierung hingewiesen und zu verstehen gegeben hättest, dass du sie leider missverstanden hast. Vielleicht hätte man Nachsicht mit dir gehabt, dir wegen des freundlichen Hinweises und auf Grund der Verantwortlichkeit für die lückenhaften Formulierung die 9 Franken zurückerstattet? Denn dass die lückenhafte Formulierung missverstanden werden kann, schleckt keine Geiss weg und dafür verantwortlich sind deren Verfasser. Aber mit dem Anspruch, dass deine Interpretation der «Lücke» stimmt und dir das Parkhaus folglich Unrecht angetan hat, wirst du einen schweren Stand haben.