9-jähriger Knirps findet CHF 12'000.-...
9-jähriger Knirps findet CHF 12'000.-...
...und gibt sie der Polizei ab! Schön, dass er so ehrlich war! Bravo! Das finde ich umso schöner, alsdass ich mir ehrlich gesagt nicht sicher bin, ob ich genau so handeln würde. Gut, als 9-jähriger hat man noch keine Geldsorgen wie als Erwachsener. Ich könnte so einen Betrag auf jeden Fall sehr gut gebrauchen. Bleibt nur noch die Frage nach dem schlechten Gewissen...
Anderseits, ein Obdachloser oder Mittelloser verliert ja kaum 12'000.-...
Habt Ihr auch schon Kohle oder Wertgegenstände gefunden und diese abgegeben oder würdet Ihr Bargeld auch in die eigene Tasche stecken? Ich glaube, ich würde das Geld behalten...
Anderseits, ein Obdachloser oder Mittelloser verliert ja kaum 12'000.-...
Habt Ihr auch schon Kohle oder Wertgegenstände gefunden und diese abgegeben oder würdet Ihr Bargeld auch in die eigene Tasche stecken? Ich glaube, ich würde das Geld behalten...
Ich wyrd s abgeh und zwar sofort. Dr Grund isch ganz eifach: Das Gäld ghört nid mi und ich ha s nid verdient. Ergo wyrd ich e schlächts Gwysse ha was au immer ich mit däm Gäld astell.
Irgendwenn chunnt alles zrugg.
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Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda)
aber nid dr Josef
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda)
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Es gibt noch ziemlich viele alte Leute, die mit ihrem halben Vermögen rumlaufen, um grosse Beträge bei der Post ein zu zahlen...Naz hat geschrieben:Wer eifacht so 12'000 verliert hetts nid nötig... find ich
Dumm ist es trotzdem.

Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein
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so alles under 50 franke würdi jez bhalte wenis am bode finde würdi...aber was drüber isch nid. s gliche bim falsche ruckgäld im lade, so unter eim frangge merkt mes meischdens sälber nid. aber sobalds 10 franke odr mehr sind sagis scho. bi scho oft froh gsi an dr kasse in dr bank odr bim serviere wenn d lüt sage wenn me zu viel usegit...
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Sehe ich auch so. Ausserdem bekommt man kleinere Geldbeträge ja so wie so meistens nach einem Jahr, weil sie nicht abgeholt wurden...Grga Mali hat geschrieben:Ich wyrd s abgeh und zwar sofort. Dr Grund isch ganz eifach: Das Gäld ghört nid mi und ich ha s nid verdient. Ergo wyrd ich e schlächts Gwysse ha was au immer ich mit däm Gäld astell.
Irgendwenn chunnt alles zrugg.
Ich hab einmal Geld gefunden und es abgegeben. Der Polizist auf dem Schuggerposten hat mich fast ausgelacht und gefragt, ob ich das Geld nicht lieber versaufen wolle. Ich sagte ihm, dass ich ihn gerne einladen würde, wenn das rechtlich OK sei. Irgrendwie wollte er dann doch nicht mehr

in der Zeitung stand, der Besitzer hätte ihm ein einen "grosszügigen Finderlohn" überlassen. Denke mal, dass es über den üblichen 10% gelegen haben wird. Ist das mit den 10% Finderlohn irgendwie gesetzlich festgehalten oder ist das eunfach ein ungeschriebenes Gesetz?Hutter und Mock hat geschrieben:heter wenigstens 10% finderlohn übercho...![]()
Naz hat geschrieben:Sälber Schuld sagi numme! I mein für was gits hützutags e-Banking![]()
Ok die alte Säck schnallets villicht nid...

ZGB 722Taratonga hat geschrieben:in der Zeitung stand, der Besitzer hätte ihm ein einen "grosszügigen Finderlohn" überlassen. Denke mal, dass es über den üblichen 10% gelegen haben wird. Ist das mit den 10% Finderlohn irgendwie gesetzlich festgehalten oder ist das eunfach ein ungeschriebenes Gesetz?
3. Eigentumserwerb, Herausgabe
1 Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an den Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum.
1bis Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, beträgt die Frist zwei Monate.1
1ter Vertraut der Finder das Tier einem Tierheim mit dem Willen an, den Besitz daran endgültig aufzugeben, so kann das Tierheim nach Ablauf von zwei Monaten, seitdem ihm das Tier anvertraut wurde, frei über das Tier verfügen.2
2 Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
3 Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.
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angemessen ist in der Regel 10% des Wertes.
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Albert Einstein
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Als "angemessen" im Sinne des Gesetzes gilt in der Regel ein Finderlohn von 10% des Wertes der Fundsache.Taratonga hat geschrieben:na was denn jetzt? "Angemessen" lässt doch einigen Spielraum offen...
Eben gerade weil angemessen einen Spielraum offenlässt, muss im Einzelfall entschieden werden, was als "angemessen" gilt.
Die 10% Regel gilt nicht absolut.
Wenn du einen Schlüssel zu einem Safe findest, hat der Schlüssel vielleicht 10.- wert, aber 1.- Finderlohn wäre nicht angemessen, oder?

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Erstaunlicherweise geben mehr Leute als man denkt solche Sachen (Natels, Portemonnaies aber auch Bargeld) ab. In manchen Beziehungen kann Mensch überraschend gut sein 
Würde das Geld wahrscheinlich auch zurückgeben, da ich bezweifle, dass ich damit irgendwie glücklich würde. Ehrliche 10% Finderlohn sind - wenn man nicht gerade extrem Geldsorgen hat - irgendwie angenehmer als 12'000 die einem nicht zustehen.

Würde das Geld wahrscheinlich auch zurückgeben, da ich bezweifle, dass ich damit irgendwie glücklich würde. Ehrliche 10% Finderlohn sind - wenn man nicht gerade extrem Geldsorgen hat - irgendwie angenehmer als 12'000 die einem nicht zustehen.
[CENTER]Fortuna lächelt - doch sie mag
nur ungern voll beglücken:
Schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.
- Wilhelm Busch
Wenn das Spiel vorbei ist, kommen König und Bauer in dieselbe Schachtel zurück. [/CENTER]
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Schenkt sie uns einen Sommertag,
schenkt sie uns auch Mücken.
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ich ha bis jetz no immer alles zruggbrocht oder abgäh woni gfunde ha. aber ich find es lohnt sich jo erst abeme gwüsse betrag zum kriminell wärde... nid das das umbedingt für mi zellt, aber ich überlegg mir, wie kleiner dr betrag, wie unötiger drwäge e schlächts gwüsse griege..
guet ich schwätz jetz gross aber worschinlich würdi sowiso zrugg bringe. bi halt e liebe..
guet ich schwätz jetz gross aber worschinlich würdi sowiso zrugg bringe. bi halt e liebe..
So why do we choose the boys that are naughty?
I dont fit in so why do you want me?
I know I cant tame you...but I just keep trying
Cause I still love to wash in your old bathwater
Love to think that you couldnt love another
I cant help it.. your my kind of my man
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Und was wäre, wenn derjenige dem das Geld gehört, sich diese Beute auf rechtswidrigem Weg angeschafft hatte (Schwarzmarkt/Raubüberfall !) ? Die stehen ihm ja dann auch nicht ehrlich zu !Tolkien hat geschrieben:Würde das Geld wahrscheinlich auch zurückgeben, da ich bezweifle, dass ich damit irgendwie glücklich würde. Ehrliche 10% Finderlohn sind - wenn man nicht gerade extrem Geldsorgen hat - irgendwie angenehmer als 12'000 die einem nicht zustehen.


Nein, es käme wohl auf die Situation drauf an. Auf offener Strasse, wo einem vielleicht noch Leute zugucken, würde ich diese wahrscheinlich auch eher zurückbringen. Obwohl es schon etwas bizarr ist, wenn man einfach so 12000.- verliert...
Ich könnte mir unter gegebenen Umständen aber durchaus vorstellen, das Geld mitgehen zu lassen. Ist schwierig zu beurteilen.
Sportler sterben gesünder
Ist ne schwierige Frage finde ich....je nach finanzieller Situation!
Wüsste echt nicht was ich tun würde wenn ich CHF 12'000.-- in den Händen hätte...
Wobei ich anfügen muss dass ich bis jetzt immer alles abgegeben habe, wenn ich was gefunden habe. Ich weisse sogar die Kassiererin oder Kellnerin darauf hin wenn ich zuviel raus bekomme....

Wüsste echt nicht was ich tun würde wenn ich CHF 12'000.-- in den Händen hätte...
Wobei ich anfügen muss dass ich bis jetzt immer alles abgegeben habe, wenn ich was gefunden habe. Ich weisse sogar die Kassiererin oder Kellnerin darauf hin wenn ich zuviel raus bekomme....

