Die müssen gar nichts. Selbst bei einer Betreibung müssen sie nicht einmal beweisen das du ihnen etwas schuldest. Das müssen sie erst wenn du die Forderung bestreitest.kogokg hat geschrieben:Habe ich auch sicherheitshalber gemacht. Aber müssten die Inkassopenner die letzte Drohung vor der Beitreibung (angenommen, sie würden das wirklich tun) nicht auch eingeschrieben schicken? Dass ich beim Gläubigen selber schuld bin, nie eine Email erhalten zu haben wäre ja das Eine, aber wenn der Gläubige meine Email weitergibt, wäre das ja nicht mein Problem.
Frage an Forumsjuristen
- Faniella Diwani
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@kogokg Ich hab den Brief nicht eingeschrieben verschickt und zeitgleich die Rechnung exkl. des erfundenen Verzugsschadens bezahlt. Hab nie mehr was von der Bande gehört, weder eine Antwort noch weiteres Beharren auf der Forderung. Aber eingeschrieben ist sicherlich "sicherer".
Sehe darin keinen Widerspruch. Peanuts waren es in Anbetracht dessen, dass er ja gleichzeitig noch höhere Ausgaben hatte und für die "Peanuts" eine entsprechende Gegenleistung gekriegt hat, den neuen TV. Und das wegen 231.- jammern: Genau damit verdienen die Inkassodeppen ja ihr Geld (unberechtigterweise). In der Schweiz denken sich viele "zahl halt, dann kriegst du keine Probleme" .... Für mich gehts hier gar nicht um die Höhe der Forderung, sondern dass solche Machenschaften bekämpft gehören.Faniella Diwani hat geschrieben:Aber bi 699.- vo "Peanuts" z reede und gliichzittig wäge 231.- jommere? Hmmm.... do degge sich d Ussage nit ganz.
- erlebnisorientierter
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Nochmals eine Frage betr. diesem Thema.erlebnisorientierter hat geschrieben:Ich habe eine Frau kennengelernt, welche behauptet hat dass sie misshandelt (spitalreif geprügelt etc.) wurde von Ihrem Ex. Diese Behauptungen, so habe ich nun erfahren sind frei erfunden.
Eigentlich würde ich mich da raus halten, jedoch hat diese Frau mit meinen Gefühlen über Monate gespielt und ich wäre an der Stelle des Ex auch froh würde mir jemand helfen, wenn solche Unwahrheiten verbreitet würden.
Meine Frage: Bekomme ich Probleme, wenn ich die Screenshots mit diesen Vorwürfen/Lügen ihrem Ex zu Verfügung stelle ?
Es geht darum dass diese Frau wirklich mein Vertrauen extrem missbraucht hat und unterdessen habe ich erfahren, dass sie dieses Spiel auch mit mind. einem anderen abgezogen hat.. (Wobei das ja klar war..)
Kurzfassung:
Wie oben beschrieben hat sie mich angelogen von wegen Misshandlung durch ihren Ex Mann und dass sie seit 3,5 J getrennt ist von ihm.
Als ich damals an der Geschichte gezweifelt habe, durch ihre teilweise wiedersprüchigen Aussagen, hat sie nochmals einen auf riesen Schauspielerin gemacht und mich auf eine richtig dreckige Art behandelt und mir Vorwürfe gemacht.
Fakt ist, dass sie zum damaligen Zeitpunkt erst seit einem Jahr getrennt war und diese Misshandlungen nicht stimmen..
Somit: Heftig lügen beim 1. Treffen, danach Vorwürfe machen wenn man die Lüge nicht glaubt und zum Schluss versuchen warmzuhalten.
Mir geht es neben dem Misstrauensbruch auch darum, dass ich mit dieser Frau ungeschützten Sex hatte. Wenn ich in einer Beziehung bin und mir die Frau sagt dass sie seit ihrer letzten Trennung vor 3.5 Jahren keinen Sex mehr hatte verhütet und gesund ist, dann glaube ich Ihr dies (ob jetzt dies naiv ist von mir ist ein anderes Thema. Ausserhalb einer Beziehung kommt bei mir zu 100% nur save in Frage) .. Nun ist es bei ihr ja so, dass sie erst seit etwas mehr als einem Jahr solo war und davon auszugehen ist auch seither mit anderen Männern nicht nur die selbe Masche abzog, sondern auch ungeschützten Sex gehabt hatte..
Grundsätzlich schon nochmals die Frage ans Forum: Bringt es etwas dass ich diese Frau anzeige? Oder landet diese Anzeige sowieso im Papierkorb? Es geht mir nicht darum etwas rauszuholen für mich sondern dass sie eine Lektion lernt, zumal wie schon oben geschrieben ein kleines Kind im Spiel ist, um welches ich mich sehr bemüht hatte und leitragend ist und sein wird.
Oder soll ich gar eine Meldung an die KESB machen ?
Danke für Feedbacks
- Faniella Diwani
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Wegen was genau willst du sie anzeigen?erlebnisorientierter hat geschrieben:Grundsätzlich schon nochmals die Frage ans Forum: Bringt es etwas dass ich diese Frau anzeige? Oder landet diese Anzeige sowieso im Papierkorb? Es geht mir nicht darum etwas rauszuholen für mich sondern dass sie eine Lektion lernt, zumal wie schon oben geschrieben ein kleines Kind im Spiel ist, um welches ich mich sehr bemüht hatte und leitragend ist und sein wird.
Geh mit dem Ex ein Bier trinken und empfiehl ihm (falls das Goof von ihm sein soll) die Vaterschaft abklären zu lassen.
- erlebnisorientierter
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- Nun z.B. da sie eben massiv gelogen hat und mein Vertrauen missbrauchte (nicht nur eben beim Sex..) und ich diese Vorwürfe welche nicht stimmen an den Ex schriftlich habe..Faniella Diwani hat geschrieben:Wegen was genau willst du sie anzeigen?
Geh mit dem Ex ein Bier trinken und empfiehl ihm (falls das Goof von ihm sein soll) die Vaterschaft abklären zu lassen.
War eine Woche in Italien, Mobile Daten bereits in Uri ausgeschaltet und das Handy war auch meistens aus. Zwischendurch in der Ferienwohnung etwas über wlan nachgeschaut, aber mit schlechter Verbindung. Meistens ging eh nix. Nun habe ich Datenroaming von 40 Stutz auf der Rechnung. Kann ich das irgendwie beweisen, oder ist das wiedermal so eine "da kann mal leider nix machen"-Nummer?
jetzt erhält Dein Username einen ganz anderen Anstrich, nicht auf den Fussball bezogenerlebnisorientierter hat geschrieben:Nochmals eine Frage betr. diesem Thema.
Es geht darum dass diese Frau wirklich mein Vertrauen extrem missbraucht hat und unterdessen habe ich erfahren, dass sie dieses Spiel auch mit mind. einem anderen abgezogen hat.. (Wobei das ja klar war..)
sorry
Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.
Hatte letzten Sommer dasselbe Problem, ebenfalls Italien. Nur, was willste machen?kogokg hat geschrieben:War eine Woche in Italien, Mobile Daten bereits in Uri ausgeschaltet und das Handy war auch meistens aus. Zwischendurch in der Ferienwohnung etwas über wlan nachgeschaut, aber mit schlechter Verbindung. Meistens ging eh nix. Nun habe ich Datenroaming von 40 Stutz auf der Rechnung. Kann ich das irgendwie beweisen, oder ist das wiedermal so eine "da kann mal leider nix machen"-Nummer?
v.a: gäbe einen Riesenaufwand und das wegen 40 Eiern? Zurück gibts eh nix. Es ist wie Du sagst: "kann man eh nix machen".
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Anfragen, ob sich was machen lässt, kann nicht schaden. Aber sonst kannst Du wenig machen, bzw. der Aufwand wäre zu gross. Schau aber auf dem Handy nach, welche Apps in dieser Zeit mobile Daten gezogen haben, damit Du das nächste mal Vorkehrungen treffen kannst.kogokg hat geschrieben:War eine Woche in Italien, Mobile Daten bereits in Uri ausgeschaltet und das Handy war auch meistens aus. Zwischendurch in der Ferienwohnung etwas über wlan nachgeschaut, aber mit schlechter Verbindung. Meistens ging eh nix. Nun habe ich Datenroaming von 40 Stutz auf der Rechnung. Kann ich das irgendwie beweisen, oder ist das wiedermal so eine "da kann mal leider nix machen"-Nummer?
Sali Zämme! hat geschrieben:Die Erde ist eine Scheibe. #infotweet
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Generell Mobile Daten ausschalten und nur das WLAN anlassen. Dann sollten auch keine Mobile Daten gezogen werden.
für 40 Stutz lohnt es sich warscheinlich nur, dies zu bezahlen
für 40 Stutz lohnt es sich warscheinlich nur, dies zu bezahlen
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auf jeden Kessel Pure-Black Farbe 90% Rabatt und 25% Cumulus- und 20% Supercardpunkte.
After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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Danke für die Antworten. Am besten wohl einfach zuhause alle Apps deinstallieren, Handy nach dem Gotthardtunnel ausschalten, Simkarte und Akku entfernen und alles separat verstauen... Wenn Vorsicht alleine nicht mehr reicht wird es schwierig, wenn man schon beim Nichtstun verarscht wird. Bin mir am überlegen, mich von möglichst allen Dienstleistungen zu trennen, die man nicht zum überleben braucht.
Hesch s'Roaming abgschalte gha? Denn sött's jo eigentlich nütt zieh könne usser über WLAN, oder?!kogokg hat geschrieben:Danke für die Antworten. Am besten wohl einfach zuhause alle Apps deinstallieren, Handy nach dem Gotthardtunnel ausschalten, Simkarte und Akku entfernen und alles separat verstauen... Wenn Vorsicht alleine nicht mehr reicht wird es schwierig, wenn man schon beim Nichtstun verarscht wird. Bin mir am überlegen, mich von möglichst allen Dienstleistungen zu trennen, die man nicht zum überleben braucht.
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bis du sicher?kogokg hat geschrieben:Klar hatte ich es aus. Wie erwähnt, bereits noch in der CH ausgeschaltet und nach dem Italienaufenthalt erst wieder in Bellinzona aktiviert. Es war definitiv eine Woche aus. Würde es überhaupt funktionieren, ohne dass man die Roamingdaten per SMS kauft?
kommt glaube ich auf das Abo und Anbieter an... bei mir schon
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After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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Sali zämme,
Mein E-Bike wurde gestohlen, meine Hausratversicherung will nicht zahlen da sie folgenden Ausschluss in den Leistungen festgehalten hat:
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Mein E-Bike unterstützt max. 45km/h nicht mehr als 45km/h. Müsste der Fall da nicht übernommen werden, sie schreiben doch explizit „mehr als 45“?
Danke schon mal im Voraus.
Mein E-Bike wurde gestohlen, meine Hausratversicherung will nicht zahlen da sie folgenden Ausschluss in den Leistungen festgehalten hat:
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Mein E-Bike unterstützt max. 45km/h nicht mehr als 45km/h. Müsste der Fall da nicht übernommen werden, sie schreiben doch explizit „mehr als 45“?
Danke schon mal im Voraus.
Ivan DU Bestie!
Wie steht es geschrieben? Also nicht, dass ich helfen könnte, aber aus reinem Interesse.uiggi99 hat geschrieben:Sali zämme,
Mein E-Bike wurde gestohlen, meine Hausratversicherung will nicht zahlen da sie folgenden Ausschluss in den Leistungen festgehalten hat:
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Mein E-Bike unterstützt max. 45km/h nicht mehr als 45km/h. Müsste der Fall da nicht übernommen werden, sie schreiben doch explizit „mehr als 45“?
Danke schon mal im Voraus.
Ein Kollege wollte die 3. Säule auszahlen lassen, hat sich selbstständig gemacht + Haus gekauft. Beides ging nicht. Selbstständiger Erwerb zählt im Kleingedruckten nur in einem Bereich fernab von der Berufung (also z. B ein Elektriker, der ein Coiffeursalon eröffnet). Beim Haus war eine ähnliche Nummer; im Sinne von einem Iglu-Bau in Ägypten, einfach irgend einen Scheiss, der bestimmt nie vorkommen wird. Ich frage mich, wie Versicherungsverkäufer nachts schlafen können...
Antwort von meinem Bruder, ich gebe sie 1:1 so weiter:uiggi99 hat geschrieben:Sali zämme,
Mein E-Bike wurde gestohlen, meine Hausratversicherung will nicht zahlen da sie folgenden Ausschluss in den Leistungen festgehalten hat:
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Mein E-Bike unterstützt max. 45km/h nicht mehr als 45km/h. Müsste der Fall da nicht übernommen werden, sie schreiben doch explizit „mehr als 45“?
Danke schon mal im Voraus.
Das kann schon mal nicht unsere Mobiliar Versicherung sein. So einen dämlichen Ausschluss hätten wird nämlich nicht. Umgekehrter Weise heißt ja der Ausschluss das alles versichert ist von EBikes was weniger als 45 Stunden Kilometer fährt. Ich würde die mal anrufen, wenn es nicht bei der Mobiliar ist ist es natürlich mühsam da die meisten Versicherer mittlerweile irgendwo in der Pampa ein Schaden Center unterhalten Und keinen direkten Ansprechpartner haben. So wie wir. Sorry Werbung muss sein. Wenn dein Kumpel allerdings die Rubrik einfacher Diebstahl auswärts nicht versichert hat kann er es vergessen. Liebe Grüße p
Es ist genau so geschrieben:
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Ist die Generali, die Lady am Telefon meinte da es 45 laufe falle es unter diese Klausel, obwohl es klar heisst „mehr als 45“. In meiner Welt ist mehr als 45 mindestens 45,1 ...
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Ist die Generali, die Lady am Telefon meinte da es 45 laufe falle es unter diese Klausel, obwohl es klar heisst „mehr als 45“. In meiner Welt ist mehr als 45 mindestens 45,1 ...
Ivan DU Bestie!
Naja, der Ton "Des" ist theoretisch auch höher als "Cis". Vielleicht gibts ja in der Theorie eine latente Geschwindigkeit.uiggi99 hat geschrieben: Ist die Generali, die Lady am Telefon meinte da es 45 laufe falle es unter diese Klausel, obwohl es klar heisst „mehr als 45“. In meiner Welt ist mehr als 45 mindestens 45,1 ...
Ich würde mit Beobachter und Kassensturz drohen.
Ich schwör uff d'Eier vom Omlin, ich schaff nid bi dere Versicherig, ich bi nur Kund.Taratonga hat geschrieben:Antwort von meinem Bruder, ich gebe sie 1:1 so weiter:
Das kann schon mal nicht unsere Mobiliar Versicherung sein. So einen dämlichen Ausschluss hätten wird nämlich nicht. Umgekehrter Weise heißt ja der Ausschluss das alles versichert ist von EBikes was weniger als 45 Stunden Kilometer fährt. Ich würde die mal anrufen, wenn es nicht bei der Mobiliar ist ist es natürlich mühsam da die meisten Versicherer mittlerweile irgendwo in der Pampa ein Schaden Center unterhalten Und keinen direkten Ansprechpartner haben. So wie wir. Sorry Werbung muss sein. Wenn dein Kumpel allerdings die Rubrik einfacher Diebstahl auswärts nicht versichert hat kann er es vergessen. Liebe Grüße p
Aber ächt, unkomplizierter und schnäller goht nid, ächt top! Nur sehr gueti Erfahrige gmacht!
45 ist nicht mehr als 45. Weder bei Versicherungen noch bei Mathematikern.uiggi99 hat geschrieben:Es ist genau so geschrieben:
Nicht versichert sind:
a) Motorfahrzeuge, E-Bikes mit einer Höchstgeschwindig-
keit von mehr als 45 km/h, ...
Ist die Generali, die Lady am Telefon meinte da es 45 laufe falle es unter diese Klausel, obwohl es klar heisst „mehr als 45“. In meiner Welt ist mehr als 45 mindestens 45,1 ...
Drohen solltest du trotzdem nicht.
Was war es denn für ein Bike bzw. wie ist dessen Geschwindigkeit gemäss Hersteller definiert?
Und: wenn es mehr wie 45 fährt, ist es denn überhaupt noch ein E-Bike? Gibts das überhaupt in der Schweiz?
- Faniella Diwani
- Erfahrener Benutzer
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- Registriert: 28.03.2014, 10:25
Hattest du bisher nur telefonischen Kontakt mit der Callcenterdrone?
Dann macht du Einsprache, schriftlich und eingeschrieben. "Maximal 45" ist nicht "mehr als 45". Die Erklärung der Versicherung ist mathematischer Unfug.
"Übrige Motorfahrräder (Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS) d.h. einplätzige, einspurige Elektrofahrräder mit höchstens 1 kW Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Tretunterstützung, die bis maximal 45 km/h wirkt." Wenn du dir grosse gelbe Nummer hats dann gilt diese Regelung.
Klar kann man mit denen schneller als 45 fahren, das kann man aber mit jedem Velo. Ich hab mal 80 geschafft, ohne Strom, nur mit Gefälle.
Dann macht du Einsprache, schriftlich und eingeschrieben. "Maximal 45" ist nicht "mehr als 45". Die Erklärung der Versicherung ist mathematischer Unfug.
"Übrige Motorfahrräder (Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS) d.h. einplätzige, einspurige Elektrofahrräder mit höchstens 1 kW Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Tretunterstützung, die bis maximal 45 km/h wirkt." Wenn du dir grosse gelbe Nummer hats dann gilt diese Regelung.
Klar kann man mit denen schneller als 45 fahren, das kann man aber mit jedem Velo. Ich hab mal 80 geschafft, ohne Strom, nur mit Gefälle.
War ein Stromer ST1 mit einer Tretunterstützung bis max. 45 dann schaltet sich der Motort auomatisch aus.rhybrugg hat geschrieben:45 ist nicht mehr als 45. Weder bei Versicherungen noch bei Mathematikern.
Drohen solltest du trotzdem nicht.
Was war es denn für ein Bike bzw. wie ist dessen Geschwindigkeit gemäss Hersteller definiert?
Und: wenn es mehr wie 45 fährt, ist es denn überhaupt noch ein E-Bike? Gibts das überhaupt in der Schweiz?
Ivan DU Bestie!
Hatte die gelbe "Mofa" Nummer.Faniella Diwani hat geschrieben:Hattest du bisher nur telefonischen Kontakt mit der Callcenterdrone?
Dann macht du Einsprache, schriftlich und eingeschrieben. "Maximal 45" ist nicht "mehr als 45". Die Erklärung der Versicherung ist mathematischer Unfug.
"Übrige Motorfahrräder (Art. 18 Bst. a Ziff. 2 VTS) d.h. einplätzige, einspurige Elektrofahrräder mit höchstens 1 kW Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h und einer Tretunterstützung, die bis maximal 45 km/h wirkt." Wenn du dir grosse gelbe Nummer hats dann gilt diese Regelung.
Klar kann man mit denen schneller als 45 fahren, das kann man aber mit jedem Velo. Ich hab mal 80 geschafft, ohne Strom, nur mit Gefälle.
Werde nochmals versuchen mit der Versicherung zu sprechen, ansonsten muss ich wohl einen Anwalt einschalten.
Vielen Dank für euren Support!
Ivan DU Bestie!
-
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- Registriert: 04.05.2011, 12:29
mein Arbeitskollege hat das gleiche Problem. Hat sich ein Haus gekauft und nun stellt sich die Frage nach den nötigen Versicherungen.
Er hat vor seinen Ferien vier verschiedene Agenten am Telefon, jeder erzählte ihm einen anderen Schmarrn. Am besten so machen wie Faniella geschrieben hat.
Er hat vor seinen Ferien vier verschiedene Agenten am Telefon, jeder erzählte ihm einen anderen Schmarrn. Am besten so machen wie Faniella geschrieben hat.
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After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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- Registriert: 04.05.2011, 12:29
Kennt sich jemand mit Abo-Fallen aus und deren Rechtlichen Lage bzw. wieman dagegen vorgehen kann?
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Gibt es im Scheidungsrecht irgend ein Maximum, was die Wohnungsmiete angeht? Ich lese immer nur, dass die Bedarfsrechnung anhand der aktuellen Mieten berechnet wird. Wenn z.B die Frau in der Familienwohnung bleibt und der Mann erstmal eine günstige Wohnung nimmt, kann das doch kaum für die nächsten 20-Jahre so in Stein gemeisselt werden?!