Banke Problem
Banke Problem
Hi,
Ich ha bi dr Basellandschaftliche Kantonalbank e Jugendkonto wo ich vor guet eme Johr (wo ich 18 worde bi) eröffnet ha bzw. uf mi Name überschribe ha!
Hütte würd ich gärn s erscht mol Gäld vo dörte abhebe, ich ha aber weder e Kärtli no suscht öbis...
Frage: Ka ich mit minere ID bzw. Pass go Gäld abhebe?
Falls jo, got das au bi dr Basel Städtische??
Gruess
Ich ha bi dr Basellandschaftliche Kantonalbank e Jugendkonto wo ich vor guet eme Johr (wo ich 18 worde bi) eröffnet ha bzw. uf mi Name überschribe ha!
Hütte würd ich gärn s erscht mol Gäld vo dörte abhebe, ich ha aber weder e Kärtli no suscht öbis...
Frage: Ka ich mit minere ID bzw. Pass go Gäld abhebe?
Falls jo, got das au bi dr Basel Städtische??
Gruess
DOPPEL JA, glaubis zahlsch es bi dr BKB eifach e Gebür vo CHF ? wenn nume e Konto bi dr BLKB heschKarte hat geschrieben:Hi,
Ich ha bi dr Basellandschaftliche Kantonalbank e Jugendkonto wo ich vor guet eme Johr (wo ich 18 worde bi) eröffnet ha bzw. uf mi Name überschribe ha!
Hütte würd ich gärn s erscht mol Gäld vo dörte abhebe, ich ha aber weder e Kärtli no suscht öbis...
Frage: Ka ich mit minere ID bzw. Pass go Gäld abhebe?
Falls jo, got das au bi dr Basel Städtische??
Gruess
Wenn Du der beneficial owner bist, und dadurch die Bank Deinen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse gespeichert hat, kannst Du natürlich am Schalter unter Vorweisen Deines Ausweises Geld im Rahmen des vertraglich festgesetzten Betrages beziehen. Gleichzeitig kannst du eine EC - Karte bestellen, die Dir dann zugesandt wird, plus in einem separaten Brief Dein PIN-Code.Karte hat geschrieben:Hi,
Ich ha bi dr Basellandschaftliche Kantonalbank e Jugendkonto wo ich vor guet eme Johr (wo ich 18 worde bi) eröffnet ha bzw. uf mi Name überschribe ha!
Hütte würd ich gärn s erscht mol Gäld vo dörte abhebe, ich ha aber weder e Kärtli no suscht öbis...
Frage: Ka ich mit minere ID bzw. Pass go Gäld abhebe?
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In Basel-Stadt kannst dui nur mit einer EC - Karte Geld beziehen, da die BSKB ja Deinen Kundendaten nicht kennen darf. Bankgeheimnis.
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FCB, la raison d'être!
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Die BLKB und die BSKB sind zwei unterschiedliche Banken. Niemals wird die BSKB Geld auszahlen, da sie die Identität des kunden einer anderen Bank ja gar nicht überprüfen kann.RALE BALE hat geschrieben:DOPPEL JA, glaubis zahlsch es bi dr BKB eifach e Gebür vo CHF ? wenn nume e Konto bi dr BLKB hesch

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Wurd aber in einigen Fällen gemacht - Anruf bei der BLKB. War aber etwas kompliziert.Mätzli hat geschrieben:Die BLKB und die BSKB sind zwei unterschiedliche Banken. Niemals wird die BSKB Geld auszahlen, da sie die Identität des kunden einer anderen Bank ja gar nicht überprüfen kann.![]()
@Karte
Geh lieber direkt zur BLKB, dann hast du sicher keine Probleme.
Pro Samstag 19:30
Das war dann aber ein massives Entgegekommen des Bänklers am Schalter, der offensichtlich einen sehr guten Bekannten bei der BLKB hatte. Ausserdem hat der kunde dem BLKB Fritzen sagen müssen, dass das Bankgeheimnis in diesem Fall aufgehoben ist. Kurz: Ein Ausnahmefall. bei einer Grossbank wüerdest du da auf Granit beissen. (Compliance)Leeloo hat geschrieben:Wurd aber in einigen Fällen gemacht - Anruf bei der BLKB. War aber etwas kompliziert.
@Karte
Geh lieber direkt zur BLKB, dann hast du sicher keine Probleme.
Eine EC-Karte ist da schon etwas praktischer. Auch beim Einkaufen. (EC-direct). Aber Vorsicht: Eine EC-Karte ist keine kreditkarte!
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FCB, la raison d'être!
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ok warum ist denn folgendes passiertMätzli hat geschrieben:Die BLKB und die BSKB sind zwei unterschiedliche Banken. Niemals wird die BSKB Geld auszahlen, da sie die Identität des kunden einer anderen Bank ja gar nicht überprüfen kann.![]()
klein Rale braucht in der Stadt dringend Geld, leider hat er nur die BLKB EC KArte dabei, welche er aber bereits bis zum Limit ausgeschöpft hat. Er bezieht am Automaten bei der BKB Steinen CHF 50,00 und geht drinnen noch fragen ob es möglich sei, von diesem Konto noch mehr zu beziehen. Der Schaltermann nimmt das Telefon in die Hand und ruft jemanden bei der BLKB an und informiert mich, dass ich eine Gebür von was auch immer bezahlen müsse, dann sei das i.o gemäss der BLKB.,,......??!!!!!
der Unterschied könnte sein, dass du eine KARTE dabei hattest...RALE BALE hat geschrieben:ok warum ist denn folgendes passiert
klein Rale braucht in der Stadt dringend Geld, leider hat er nur die BLKB EC KArte dabei, welche er aber bereits bis zum Limit ausgeschöpft hat. Er bezieht am Automaten bei der BKB Steinen CHF 50,00 und geht drinnen noch fragen ob es möglich sei, von diesem Konto noch mehr zu beziehen. Der Schaltermann nimmt das Telefon in die Hand und ruft jemanden bei der BLKB an und informiert mich, dass ich eine Gebür von was auch immer bezahlen müsse, dann sei das i.o gemäss der BLKB.,,......??!!!!!
schon 2 Ausnahmen... bei 2 Usern....Mätzli hat geschrieben:Das war dann aber ein massives Entgegekommen des Bänklers am Schalter, der offensichtlich einen sehr guten Bekannten bei der BLKB hatte. Ausserdem hat der kunde dem BLKB Fritzen sagen müssen, dass das Bankgeheimnis in diesem Fall aufgehoben ist. Kurz: Ein Ausnahmefall. bei einer Grossbank wüerdest du da auf Granit beissen. (Compliance)
Eine EC-Karte ist da schon etwas praktischer. Auch beim Einkaufen. (EC-direct). Aber Vorsicht: Eine EC-Karte ist keine kreditkarte!
denke das ist Praxis, Compliance hin oder her. Es werden ja keine DAten des Kunden weitergeben, sondern nur da i.O, (in meinem FAll) die Auszahlung zu tätigen (wahrscheinlich mittels kurzfristiger Erhöhung der Limite auf der EC KArte
PS Apropos Grossbanken, frag mal UBS und Ex Regiobank Mitarbeiter was die alles ausgetauscht haben noch vor der Übernahme...
Wenn ich auch nur die Kontonummer gesagt hätte wäre es wahrscheinlich auch gegangen. ohne nix evt. mit ein bisschen flirten mit der Schaltertussipanda hat geschrieben:der Unterschied könnte sein, dass du eine KARTE dabei hattest...
PS HATTE JA KEINE BKB KARTE DABEI und trotzdem hat er die Auszahlung nach dem Telefonat mit der BLKB getätigt...sprich Mätzlis Aussagen sind nur in der Allg. Theorie korrekt in der Praxis "leider" nicht
Die BLKB hat Dir eine Kreditlimite ausgesetzt. Ausserdem hattest Du eine EC karte lautend auf Deinen Namen dabei. Das hast Du vorher verschwiegen. Der BSKB mann hat demnach mittels Telefon angefragt, ob die BLKB ihm gegenüber für diesen Betrag geradesteht, was jener bejaht hat. Somit hat er den Betrag ausbezahlt und diesen inkl. Gebühr der BLKB belastet.RALE BALE hat geschrieben:ok warum ist denn folgendes passiert
klein Rale braucht in der Stadt dringend Geld, leider hat er nur die BLKB EC KArte dabei, welche er aber bereits bis zum Limit ausgeschöpft hat. Er bezieht am Automaten bei der BKB Steinen CHF 50,00 und geht drinnen noch fragen ob es möglich sei, von diesem Konto noch mehr zu beziehen. Der Schaltermann nimmt das Telefon in die Hand und ruft jemanden bei der BLKB an und informiert mich, dass ich eine Gebür von was auch immer bezahlen müsse, dann sei das i.o gemäss der BLKB.,,......??!!!!!
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[quote="Mätzli"]Das war dann aber ein massives Entgegekommen des Bänklers am Schalter, der offensichtlich einen sehr guten Bekannten bei der BLKB hatte. Ausserdem hat der kunde dem BLKB Fritzen sagen müssen, dass das Bankgeheimnis in diesem Fall aufgehoben ist. Kurz: Ein Ausnahmefall. bei einer Grossbank wüerdest du da auf Granit beissen. (Compliance)QUOTE]
Vergiss es. Da besteht ein Abkommen zwischen den Kantonalbanken.
Vergiss es. Da besteht ein Abkommen zwischen den Kantonalbanken.
habe geschrieben, dass es sich um eine EC KArte handelte (bitte richtig lesen). Ausserdem lautete die Karte auf meinen ehemaligen Arbeitgeber....Mätzli hat geschrieben:Die BLKB hat Dir eine Kreditlimite ausgesetzt. Ausserdem hattest Du eine EC karte lautend auf Deinen Namen dabei. Das hast Du vorher verschwiegen. Der BSKB mann hat demnach mittels Telefon angefragt, ob die BLKB ihm gegenüber für diesen Betrag geradesteht, was jener bejaht hat. Somit hat er den Betrag ausbezahlt und diesen inkl. Gebühr der BLKB belastet.
und ihc musste keine Vollmacht vorlegen. SPRICH mit ein paar gezielten ANtworten ist es ohne Probleme möglich
Doch! Eben hattest Du eine karte dabei. Nämlich eine EC-Karte mit Deinem namen und der BLKB Kontonummer PLUS EINEM AUSWEIS.RALE BALE hat geschrieben:Wenn ich auch nur die Kontonummer gesagt hätte wäre es wahrscheinlich auch gegangen. ohne nix evt. mit ein bisschen flirten mit der Schaltertussi
PS HATTE JA KEINE BKB KARTE DABEI und trotzdem hat er die Auszahlung nach dem Telefonat mit der BLKB getätigt...sprich Mätzlis Aussagen sind nur in der Allg. Theorie korrekt in der Praxis "leider" nicht
Damit ist das Risiko für die BSKB gleich null. Wenn dann noch der Kollege der BLKB bestätigt, dass er die kohle rüberschieben wird, zahlt der BSKB Mann das Geld natürlich aus.
Mit flirten hat das nix zu tun. Ohne EC karte, nur mit deinem Ausweis, zweifle ich, ob Du an Dein Geld gekommen wärst.
Probiers mal aus.
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Auf wen die karte lautet ist nur insofern erheblich, als dass Du für dieses Konto unterschriftsberechtigt sein musst.RALE BALE hat geschrieben:habe geschrieben, dass es sich um eine EC KArte handelte (bitte richtig lesen). Ausserdem lautete die Karte auf meinen ehemaligen Arbeitgeber....
und ihc musste keine Vollmacht vorlegen. SPRICH mit ein paar gezielten ANtworten ist es ohne Probleme möglich
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Abkommen wofür? Zur gegenseitigen Einsichtnahme in die Kundendateien der jeweils anderen Bank? Das wär mir neu.ultio hat geschrieben:Mätzli hat geschrieben:Das war dann aber ein massives Entgegekommen des Bänklers am Schalter, der offensichtlich einen sehr guten Bekannten bei der BLKB hatte. Ausserdem hat der kunde dem BLKB Fritzen sagen müssen, dass das Bankgeheimnis in diesem Fall aufgehoben ist. Kurz: Ein Ausnahmefall. bei einer Grossbank wüerdest du da auf Granit beissen. (Compliance)QUOTE]
Vergiss es. Da besteht ein Abkommen zwischen den Kantonalbanken.
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das hat nix mit einem Kollegen bei der BLKB zu tun das ist USUSMätzli hat geschrieben:Doch! Eben hattest Du eine karte dabei. Nämlich eine EC-Karte mit Deinem namen und der BLKB Kontonummer PLUS EINEM AUSWEIS.
Damit ist das Risiko für die BSKB gleich null. Wenn dann noch der Kollege der BLKB bestätigt, dass er die kohle rüberschieben wird, zahlt der BSKB Mann das Geld natürlich aus.
Mit flirten hat das nix zu tun. Ohne EC karte, nur mit deinem Ausweis, zweifle ich, ob Du an Dein Geld gekommen wärst.
Probiers mal aus.
Nein zum Bezug von Geld am Schalter gegen Vorweisung eines entsprechenden Ausweises. Funktioniert am Wochenende aber nicht, da dann die Zentrale der entsprechenden Bank nicht erreicht werden kann, wo der Saldo überprüft werden kann. Diese Transaktion ist aber gebührenpflichtig. Weshalb die KB damit nicht mehr werben ist mir ein Rätsel. Bin mir nicht ganz sicher aber Bezüge bis CHF 5'000.00 sind möglich.Mätzli hat geschrieben:ultio hat geschrieben: Abkommen wofür? Zur gegenseitigen Einsichtnahme in die Kundendateien der jeweils anderen Bank? Das wär mir neu.
mach ich wirklich mal...Mätzli hat geschrieben:Doch! Eben hattest Du eine karte dabei. Nämlich eine EC-Karte mit Deinem namen und der BLKB Kontonummer PLUS EINEM AUSWEIS.
Damit ist das Risiko für die BSKB gleich null. Wenn dann noch der Kollege der BLKB bestätigt, dass er die kohle rüberschieben wird, zahlt der BSKB Mann das Geld natürlich aus.
Mit flirten hat das nix zu tun. Ohne EC karte, nur mit deinem Ausweis, zweifle ich, ob Du an Dein Geld gekommen wärst.
Probiers mal aus.
aber nach Deiner THese ist es auch mit normaler Kontokarte (nicht EC) und Ausweis grundsätzlich nicht möglich Geld bei der BKB zu beziehen UND DAS IST SCHLICHTWEG FALSCH (Erfahrungswerte nicht nach Vorschriften der Banken)
wie erklärst Du dir denn die diversen Ausnahmen ? alles Fehler, bzw. nicht so genau genommene Anweisungen der Angestellten WOHL KAUMMätzli hat geschrieben:ultio hat geschrieben: Abkommen wofür? Zur gegenseitigen Einsichtnahme in die Kundendateien der jeweils anderen Bank? Das wär mir neu.
weiss aber nicht ob es eine Vereinbarung gibt oder ob dieses Verfahren einfach geduldet wird
Wenn Du eine EC-Karte plus Ausweis dabei hast ist es usus, nach Rückfrage. Die ursprüngliche Frage war dahingehend, ob ein Ausweis alleine ohne EC Karte genügen würde. DAS glaube ich nicht.RALE BALE hat geschrieben:das hat nix mit einem Kollegen bei der BLKB zu tun das ist USUS
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warum sollte dies nicht gehen, wenn es mit einer geht (anscheinend funzt es nur mit einer BLKB Bancomatkarte)Mätzli hat geschrieben:Wenn Du eine EC-Karte plus Ausweis dabei hast ist es usus, nach Rückfrage. Die ursprüngliche Frage war dahingehend, ob ein Ausweis alleine ohne EC Karte genügen würde. DAS glaube ich nicht.
ps du hast mir bis anhin gar nichts geglaubt snif
- Female-Supporter
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 109
- Registriert: 21.01.2005, 12:03
Als ehemalige BLKB Schalterangestellte kann ich dies bestätigen. Du kannst bei jeder Kantonalbank unter Vorweisung eines Ausweises während den normalen Bürozeiten (sprich nicht unbedingt am Samstag) Geld beziehen. Die andere Bank wird angerufen, nachgeschaut ob genügend Geld auf den Konto ist und die eigentliche Bank setzt in Deinem Konto einen Dispo. Null Problemo und ein Abkommen unter den Kantonalbanken.
na Mätzli was seisch jetzt??!!Female-Supporter hat geschrieben:Als ehemalige BLKB Schalterangestellte kann ich dies bestätigen. Du kannst bei jeder Kantonalbank unter Vorweisung eines Ausweises während den normalen Bürozeiten (sprich nicht unbedingt am Samstag) Geld beziehen. Die andere Bank wird angerufen, nachgeschaut ob genügend Geld auf den Konto ist und die eigentliche Bank setzt in Deinem Konto einen Dispo. Null Problemo und ein Abkommen unter den Kantonalbanken.
Nochmals: Es ging um den Einsatz von gar keiner Karte. Nur Ausweis. Ohne V oravis einer anderen bank.RALE BALE hat geschrieben:mach ich wirklich mal...
aber nach Deiner THese ist es auch mit normaler Kontokarte (nicht EC) und Ausweis grundsätzlich nicht möglich Geld bei der BKB zu beziehen UND DAS IST SCHLICHTWEG FALSCH (Erfahrungswerte nicht nach Vorschriften der Banken)
Ich habe auch schon im Ausland 1,5 Millionen Franken bezogen und an Kunden verteilt, nachdem meine Bank diesen Betrag überwiesen hatte. Nur mit meinem Ausweis. Das ist aber schon lange her. Heute ist das verboten.

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