Ich war vor 3 Wochen in Thun am Fasnachtsumzug. Ja, wir waren dann alle voller Konfetti. Nein, niemand hat den Kindern in der Gasse die Mützen vom Kopf gerissen. Und ich als Fulehung schlage übrigens auch keine Kleinkinder mit dem Schyt, wenn sie gemeinsam mit ihren Eltern am Strassenrand stehen. Gibt genug Kinder, die den Brauch kennen und mich provozieren. Übrigens wie es auch genug Kinder gibt, welche die Fasnächtler mit Konfetti bewerfen und dann entsprechend die Revanche kassieren.ScoUtd hat geschrieben:ihr habt in Thun keine Fasnacht, oder?
Hass thread!
Bäärndütsch: läck bisch Du ä Höseler...Fulehung hat geschrieben:Ihr Kind beschützen? Sorry, aber kein Fremder hat ein Kind anzurühren und schon gar nicht ihm einfach mal so die Mütze herunter zu reissen. Da gibts doch sicher einen Fasnacht-Knigge dazu. Was, wenn das Mädchen Autistin ist oder sonst ein Trauma hat. Gewisse Volksfeste, an dem Feiernde Null Respekt vor Fremden habe, meidet meine Familie. Dazu gehört z.B. der Zibelemärit.
Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.
Auch ein Kind hat ein Recht auf eine Privatsphäre und eine eigene Intimzone. Da haben sich auch Fasnächtler daran zu halten - man berührt nicht einfach ein fremdes Kind. Sei das nun während der Fasnacht oder sonst zu einer Zeit. Nur weil man an einen Umzug geht heisst das noch lange nicht, dass man für sich und seine Kinder alle Rechte auf die eigene Intimzone bei Seite legt. Genau diese Arroganz gewisser Fasnächtler, dass man während dieser Zeit Alles tun und lassen darf, dass man auf niemanden Rücksicht nehmen muss, ausser auf die Fasnächtler selber, hält mich schon seit Jahren von diesem Treiben fern.Bierathlet hat geschrieben:Sorry, aber wer an einen Fasnachtsumzug geht, weiss doch worauf er sich da einlässt. Da dann wegen sowas auszuflippen ist völlig hirnverbrannt. Ich gehe ja auch nicht an den Chienbäse in die erste Reihe und flippe dann wegen eines Brandlochs aus.
Oder jage in Thun den Fulehung durch die Gassen und drehe dann durch, wenn ich die Söiblattere oder den Schyt abbekomme.![]()
Falls jemand nicht weiss was eine Intimzone ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Intime_Zone
Edit:
Die Reaktion der Mutter war jedoch klar übertrieben
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Wer macht denn bitte sowas? Was für unglaubliche Hurensöhne gibt es eigentlich auf dieser Welt?
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/ ... --26301687
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Hilfe - hilfe me het mim kind räppi ind hoor gworfe! Polizei, Stwa, KESB!
Mir gehn mol alli zgrund an unserer hypersensibilität.
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Blutengel hat geschrieben:Auch ein Kind hat ein Recht auf eine Privatsphäre und eine eigene Intimzone. Da haben sich auch Fasnächtler daran zu halten - man berührt nicht einfach ein fremdes Kind. Sei das nun während der Fasnacht oder sonst zu einer Zeit. Nur weil man an einen Umzug geht heisst das noch lange nicht, dass man für sich und seine Kinder alle Rechte auf die eigene Intimzone bei Seite legt. Genau diese Arroganz gewisser Fasnächtler, dass man während dieser Zeit Alles tun und lassen darf, dass man auf niemanden Rücksicht nehmen muss, ausser auf die Fasnächtler selber, hält mich schon seit Jahren von diesem Treiben fern.
Falls jemand nicht weiss was eine Intimzone ist:
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Edit:
Die Reaktion der Mutter war jedoch klar übertrieben
Ivan DU Bestie!
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bei wirklich kleinen kindern mag es umstritten sein, allerdings sollte man schon etwas besonnen reagieren. ein anschiss hätte es wohl getan. unserem ehemaligen tambourmayor wurde von so einem stück scheisse mal an der larve gerissen und gestossen, weil er eine junge dame mit dem tambouren-stab zur seite schieben wollte (stand mitten in der marschroute am mittwochs-cortege, auf der mittleren brücke). dem müllsack-tragenden halbling, der offenbar ihr freund war, hat das nicht gepasst. larve an der mundpartie eingerissen (ihr wisst, was sowas kostet). schmerzvoller als die rechnung fürs restaurieren war aber wohl die platzwunde vom holz-zoggeli, dass er daraufhin ins gesicht gekriegt hat. zurecht.
Sollen doch froh sein um jede Person, die sich resozialisiert und abmeldet. Goppäletti!fixi hat geschrieben:S Baselbiet mol wieder..
https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/rueckzahlung-von-sozialhilfe-baselland-verlangt-sozialhilfe-zurueck-basel-stadt-nicht
Bei 6700 Franken Monatslohn ist es doch zumutbar, 980 Franken pro Monat zurückzuzahlen. Da finde ich es also fieser, wenn jemand bei einer Erbschaft gleich den ganzen Betrag an Sozialamt abgeben soll.kogokg hat geschrieben:Sollen doch froh sein um jede Person, die sich resozialisiert und abmeldet. Goppäletti!
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Soll sie sich halt melden und 10 Jahre lang 2000 zurück zahlen. Auch von 4700 kann man leben - also eigentlich dachte ich dass in allen Kantonen es normal ist, dass man die Sozialhilfe zurück zahlen muss. Immerhin hat sie 10 Jahre vom Staat gelebt. Es ist ja nicht so, dass sie weniger hat als wo sie noch in der Sozialhilfe war. Ich finds auch nicht glücklich, aber die Sozialhilfe muss man nach Gesetz halt zurück bezahlen. BS schwimmt halt durch die massive Unternehmensteuer im Geld und macht es nicht, hätten sie so finanzielle Probleme wie BL müssten sie es wohl auch machenwhizzkid hat geschrieben:Ja, aber für 20 Jahre?
Und nur weil BL ein Failed State ist und nichts auf die Reihe bringt, sollen die weniger gut Situierten dafür büssen? Dagegen den wohlhabenden Hausbesitzern kriechen sie im Baselland in den Arsch. Fehlenden Mitteln zum Trotz.BloodMagic hat geschrieben: BS schwimmt halt durch die massive Unternehmensteuer im Geld und macht es nicht, hätten sie so finanzielle Probleme wie BL müssten sie es wohl auch machen
Und wieder mal eine Perle aus dem Bistum Chur:
https://www.blick.ch/news/politik/weil-katholischer-verein-abtreibungen-unterstuetzt-bischof-huonder-treibt-seine-schaefli-vor-bundesgericht-id8041920.html
Die "katholische Landeskirche Graubünden", eine dem Vatikan nicht unterstellte öffentlich-rechtliche Körperschaft, unterstützt den Verein Adebar welcher innerhalb der gesetzlichen Fristenlösung speziell (aber nicht nur) junge Frauen (und natürlich deren Männer) bei Problemen bei der Schwangerschaft berät. Unter anderem begleitet dieser Verein eben auch Schwangerschaftsabbrüche. Und genau dies ist dem ewiggestrigen Huonder einer Dorn im Auge.
Nun hat er vor dem Bündner Verwaltungsgericht verloren und zieht den Fall weiter ans Bundesverwaltungsgericht. Dies natürlich im Namen der Glaubensfreiheit und so, da ja die Katholische Landeskirche die einzige sei, welche den namen Katholisch tragen dürfe und dass jede andere Organisations welche "katholisch" als Namenszusatz verwendet, sich gefälligst an das Dogma und die Vorgaben der Kurie zu halten habe. Das diese andere Organisation ebenfalls ein Anrecht auf Glaubesfreiheit hat stört dabei das Bistum weniger.
Besonders störend: Huonder ist ein enger Freund des ehemaligen Papst Benedikt (Ratzinger). Dieser war damals Präfekt der Glaubenskongregation (früher die „heilige Inquisition“ genannt) und hat in dieser Funktion ein Geheimschreiben zur Pädophilie verfasst. In diesem Geheimschreiben wird die „ausschließliche Kompetenz des Vatikans“ betont, was die Ahndung von Pädophiliefällen anbelangt - gleichzeitig werden sämtliche Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle Pädophiliefälle ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden. Diese Massnahmen wurde von Vitus Huonder im Bistum Chur schön und korrekt umgesetzt.
Damals als es um "Kinderficker" ging, waren also die sakulären Gerichte nicht erwünscht, heute bei einer Abtreibung ist's heute nur recht, was damals billig war ...
https://www.blick.ch/news/politik/weil-katholischer-verein-abtreibungen-unterstuetzt-bischof-huonder-treibt-seine-schaefli-vor-bundesgericht-id8041920.html
Die "katholische Landeskirche Graubünden", eine dem Vatikan nicht unterstellte öffentlich-rechtliche Körperschaft, unterstützt den Verein Adebar welcher innerhalb der gesetzlichen Fristenlösung speziell (aber nicht nur) junge Frauen (und natürlich deren Männer) bei Problemen bei der Schwangerschaft berät. Unter anderem begleitet dieser Verein eben auch Schwangerschaftsabbrüche. Und genau dies ist dem ewiggestrigen Huonder einer Dorn im Auge.
Nun hat er vor dem Bündner Verwaltungsgericht verloren und zieht den Fall weiter ans Bundesverwaltungsgericht. Dies natürlich im Namen der Glaubensfreiheit und so, da ja die Katholische Landeskirche die einzige sei, welche den namen Katholisch tragen dürfe und dass jede andere Organisations welche "katholisch" als Namenszusatz verwendet, sich gefälligst an das Dogma und die Vorgaben der Kurie zu halten habe. Das diese andere Organisation ebenfalls ein Anrecht auf Glaubesfreiheit hat stört dabei das Bistum weniger.
Besonders störend: Huonder ist ein enger Freund des ehemaligen Papst Benedikt (Ratzinger). Dieser war damals Präfekt der Glaubenskongregation (früher die „heilige Inquisition“ genannt) und hat in dieser Funktion ein Geheimschreiben zur Pädophilie verfasst. In diesem Geheimschreiben wird die „ausschließliche Kompetenz des Vatikans“ betont, was die Ahndung von Pädophiliefällen anbelangt - gleichzeitig werden sämtliche Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle Pädophiliefälle ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden. Diese Massnahmen wurde von Vitus Huonder im Bistum Chur schön und korrekt umgesetzt.
Damals als es um "Kinderficker" ging, waren also die sakulären Gerichte nicht erwünscht, heute bei einer Abtreibung ist's heute nur recht, was damals billig war ...
FC Basel - Rasenmeister 2007
Soll ich dir mal sagen, woher die "Arroganz" gewisser Fasnächtler kommt. Ich bin seit bald 5 Jahren nicht mehr aktiv und ich kann mir gut vorstellen, das es heute noch schlimmer ist. Mir ist aufgefallen, dass der Respekt der Zuschauer gegenüber den Aktiven um einiges tiefer ist als umgekehrt. Und nein ich rede nicht vom Gläbbergässliklientel, das ebenfalls Probleme macht. Ich rede gerade von den Kindern, resp., da man diese nur bedingt zur Verantwortung ziehen kann, von den Eltern. Weisst du wie oft es schon vorgekommen ist, dass ein Kind Räppli vom Boden auf meine Trommel geworfen hat. An meiner letzten Fasnacht habe ich gezählt und es war während des Cortèges am Montag und Mittwoch genau 5x der Fall. Geiles Gefühl nasse Räppli auf dem Trommelfell zu haben!Blutengel hat geschrieben: Genau diese Arroganz gewisser Fasnächtler, dass man während dieser Zeit Alles tun und lassen darf, dass man auf niemanden Rücksicht nehmen muss, ausser auf die Fasnächtler selber, hält mich schon seit Jahren von diesem Treiben fern.
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Einmal habe ich einem solchem "Boderäppliwärfer" gnadenlos meinen Schlägel über den Kopf gezogen, gut dass ich damals selber noch ein Binggis war

Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Zum aktuellem Prozess im Vierfach-Mord in Rupperswil kann ich nur folgendes Statement abgeben: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!!"
- dem Täter hat's maximal ins Hirn geschissen
- den Psychiatern hat's ins Hirn geschissen
- der Pflichtverteidigerin hat's so ins Hirn geschissen, dass es durch den Mund wieder rauskommt. Spätestens bei der Aussage die Opfer hätten Mitschuld, wäre ich als Vater der 21-jährigen Freundin dieser Anwältin mit beiden Beinen voraus ins Gesicht gesprungen. Sowas mag vielleicht rechtlich in Ordnung sein, aber offensichtlich ist der Mörder nicht der einzige der in diesem Gerichtssaal, der einen eklatanten Mangen an Empathie aufweist. Widerlich!!
- dem Täter hat's maximal ins Hirn geschissen
- den Psychiatern hat's ins Hirn geschissen
- der Pflichtverteidigerin hat's so ins Hirn geschissen, dass es durch den Mund wieder rauskommt. Spätestens bei der Aussage die Opfer hätten Mitschuld, wäre ich als Vater der 21-jährigen Freundin dieser Anwältin mit beiden Beinen voraus ins Gesicht gesprungen. Sowas mag vielleicht rechtlich in Ordnung sein, aber offensichtlich ist der Mörder nicht der einzige der in diesem Gerichtssaal, der einen eklatanten Mangen an Empathie aufweist. Widerlich!!
FC Basel - Rasenmeister 2007
Und der sexuelle Übergiff sei ja nur 20 Minuten gegangen und war nicht besonders gewalttätig. Zudem hatte er nie die Absicht zu töten, sondern das geschah spontan, weil sich der ältere Bruder von den Fesseln befreien konnte und fliehen wollte - klar, daher hat er ja auch das Fackelöl gekauft und das Haus damit angezündet ... der wollte die Familie zu 100% von Anfang an auslöschen. Er kann kann ja nicht einfach ohne Maske da einmarschieren, das Geld erpressen, das Kind missbrauchen und dann einfach wieder n200 Meter nach Hause gehe und dann später wieder mit den Hunden durch das Quartier spazieren. Der Typ weiss einfach, wie man Menschen manipulieren kann - inkl. seine Verteidigerin und den Psychiatern. Ich hoffe wirklich, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass keine psychische Störung vorliegt - dann gibt es nichts zu therapieren und man kann ihn bis an sein Lebensende vergammeln lassen!Lusti hat geschrieben:Zum aktuellem Prozess im Vierfach-Mord in Rupperswil kann ich nur folgendes Statement abgeben: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!!"
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- der Pflichtverteidigerin hat's so ins Hirn geschissen, dass es durch den Mund wieder rauskommt. Spätestens bei der Aussage die Opfer hätten Mitschuld, wäre ich als Vater der 21-jährigen Freundin dieser Anwältin mit beiden Beinen voraus ins Gesicht gesprungen. Sowas mag vielleicht rechtlich in Ordnung sein, aber offensichtlich ist der Mörder nicht der einzige der in diesem Gerichtssaal, der einen eklatanten Mangen an Empathie aufweist. Widerlich!!
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Da packt einen irgendwie das Verlangen der Anwältin zu zeigen, wie lange so 20 Minuten sein können. Ich hab ja kaum Gewaltphantasien, aber hier geht mir der Gaul durch. Hut ab vor den Angehörigen die das so duldsam ertragen.Blutengel hat geschrieben:Und der sexuelle Übergiff sei ja nur 20 Minuten gegangen und war nicht besonders gewalttätig. Zudem hatte er nie die Absicht zu töten, sondern das geschah spontan, weil sich der ältere Bruder von den Fesseln befreien konnte und fliehen wollte - klar, daher hat er ja auch das Fackelöl gekauft und das Haus damit angezündet ... der wollte die Familie zu 100% von Anfang an auslöschen. Er kann kann ja nicht einfach ohne Maske da einmarschieren, das Geld erpressen, das Kind missbrauchen und dann einfach wieder 200 Meter nach Hause gehe und dann später wieder mit den Hunden durch das Quartier spazieren. Der Typ weiss einfach, wie man Menschen manipulieren kann - inkl. seine Verteidigerin und den Psychiatern. Ich hoffe wirklich, dass das Gericht zum Schluss kommt, dass keine psychische Störung vorliegt - dann gibt es nichts zu therapieren und man kann ihn bis an sein Lebensende vergammeln lassen!
Jeder mit etwas Verstand in der Birne sieht die Tatsachen. Die Beweislast ist erdrückend. Weitere Opfer waren geplant, die Sachen bereits gepackt. Ich sehe nullkommanull Punkte, die irgendwie strafmildernd sein könnten.
Besonders Pervers: Die 4 Morde haben "die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt". Das bedeutet, dass das höchste Strafmass von lebenslänglich (25 Jahre) für einen (!) Mord, maximal um die Hälfte erhöht werden darf. Das bedeutet, dass er demnach für maximal 37.5 Jahre ins Gefängnis muss. Das macht dan pro Leben knapp 10 Jahre. mit 2/3 macht das dann noch lächerliche 6 Jahre. Wenn man jeden Mord einzeln bestrafen würde und gleichzeitig die Höchststrafe verhängt, so kämen 100 Jahre zusammen, dies wären mit 2/3 dann noch 66 Jahre. Damit wäre auch die Verwahrung vom Tisch.
So rate ich jedem, im Zweifelsfall gleich alle Feinde in einem Raum zu versammeln und alle in einem Streich zu erledigen. Kommt günstiger als alle einzeln zu eliminieren ...
FC Basel - Rasenmeister 2007
Wie kommst du auf die 25 Jahre bzw. 37.5 Jahre?Lusti hat geschrieben:Da packt einen irgendwie das Verlangen der Anwältin zu zeigen, wie lange so 20 Minuten sein können. Ich hab ja kaum Gewaltphantasien, aber hier geht mir der Gaul durch. Hut ab vor den Angehörigen die das so duldsam ertragen.
Jeder mit etwas Verstand in der Birne sieht die Tatsachen. Die Beweislast ist erdrückend. Weitere Opfer waren geplant, die Sachen bereits gepackt. Ich sehe nullkommanull Punkte, die irgendwie strafmildernd sein könnten.
Besonders Pervers: Die 4 Morde haben "die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt". Das bedeutet, dass das höchste Strafmass von lebenslänglich (25 Jahre) für einen (!) Mord, maximal um die Hälfte erhöht werden darf. Das bedeutet, dass er demnach für maximal 37.5 Jahre ins Gefängnis muss. Das macht dan pro Leben knapp 10 Jahre. mit 2/3 macht das dann noch lächerliche 6 Jahre. Wenn man jeden Mord einzeln bestrafen würde und gleichzeitig die Höchststrafe verhängt, so kämen 100 Jahre zusammen, dies wären mit 2/3 dann noch 66 Jahre. Damit wäre auch die Verwahrung vom Tisch.
So rate ich jedem, im Zweifelsfall gleich alle Feinde in einem Raum zu versammeln und alle in einem Streich zu erledigen. Kommt günstiger als alle einzeln zu eliminieren ...
Lebenslänglich bedeutet Strafe bis zum Tod des Verurteilten, jedoch hat der Verurteile nach 15 Jahren (im Ausnahmefall nach 10 Jahren) die Möglichkeit auf eine bedingte Entlassung, sofern anzunehmen ist, dass der Täter nicht rückfällig wird (dies wird jährlich geprüft).
Es gibt die sogenannte lebenslängliche Verwahrung (aus einer Volksinitiave entstanden und wird praktisch vom Bundesgericht immer verworfen), bei welcher eine bedingte Entlassung nicht mehr geprüft wird sowie die ordentliche Verwahrung, bei welcher der Täter auch nach 15 Jahren verwahrt bleibt, wenn das Gericht ihn immer noch als gefährlich einstuft. Ein Beispiel für die ordentliche Verwahrung ist der Serienmörder Werner Ferrari, welcher seit 1995 in Haft sitzt.
Siehe dazu Art. 40, Art. 64 und Art. 86 StGB.
- Wasserturm
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Word!Lusti hat geschrieben:Zum aktuellem Prozess im Vierfach-Mord in Rupperswil kann ich nur folgendes Statement abgeben: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!!"
Wie kommst Du auf diese Aussage? Bist du Psychiater und kannst dieses Urteil in den Gutachten fundiert widerlegen, dass er lebenslang nicht therapierbar ist? Die Verwahrungsinitiative ist (leider) ein weiteres Beispiel, wie aus emotionalen Motiven ein nicht praxisgerechter BV-Artikel an der Urne durchgewunken wurde.Lusti hat geschrieben: - den Psychiatern hat's ins Hirn geschissen
Insofern ist wohl das juristisch korrekte Urteil gefällt worden:
Dieser Huso wird lebenslänglich weggesperrt und verwahrt. Ich bezweifle und hoffe angesichts der Hürden, dass er je wieder freigelassen wird.
Hierzu ein Zitat von srf.ch:
Jetzt heisst es hoffen und der Justiz vertrauen..Die Behörden sind aber viel vorsichtiger geworden mit Entlassungen aus der "normalen" Verwahrung. In den vergangenen 14 Jahren haben sie im Schnitt jährlich zwei Prozent der ordentlich Verwahrten bedingt entlassen. Rückfallgefährdete Extremtäter bleiben somit tatsächlich lebenslänglich hinter Gitter.
Meine Worte, v.a was die Pflichtverteidigerin angeht. Dass sich diese bei solchen Tätern jeweils keine Freunde machen werden in so einem Prozess, ist von Vorherein klar, aber, dass man die Toten durch den Dreck zieht, ist nur noch widerlich!! Sind wir denn in den USA?Lusti hat geschrieben:Zum aktuellem Prozess im Vierfach-Mord in Rupperswil kann ich nur folgendes Statement abgeben: "Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte!!"
- dem Täter hat's maximal ins Hirn geschissen
- den Psychiatern hat's ins Hirn geschissen
- der Pflichtverteidigerin hat's so ins Hirn geschissen, dass es durch den Mund wieder rauskommt. Spätestens bei der Aussage die Opfer hätten Mitschuld, wäre ich als Vater der 21-jährigen Freundin dieser Anwältin mit beiden Beinen voraus ins Gesicht gesprungen. Sowas mag vielleicht rechtlich in Ordnung sein, aber offensichtlich ist der Mörder nicht der einzige der in diesem Gerichtssaal, der einen eklatanten Mangen an Empathie aufweist. Widerlich!!
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- Registriert: 06.12.2004, 19:29
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In wie weit wurde den Opfern denn Mitschuld vorgeworfen? Ich kann da keine erkennen, nicht mal wenn ich möchte. Ich hab das Statement auch gross im Blick gesehen, aber keinen Zusammenhang gefundenTaratonga hat geschrieben:Meine Worte, v.a was die Pflichtverteidigerin angeht. Dass sich diese bei solchen Tätern jeweils keine Freunde machen in so einem Prozess ist von Vorherein klar, aber, dass man die Toten durch den Dreck zieht, ist nur noch widerlich!! Sind wir denn in den USA?
Sie machte geltend, dass er eigentlich niemanden töten wollte sondern eher alles darauf angelegt hat von der Polizei erwischt zu werden. Die Mitschuld gibt sie den Opfern in zwei Dingen:BloodMagic hat geschrieben:In wie weit wurde den Opfern denn Mitschuld vorgeworfen? Ich kann da keine erkennen, nicht mal wenn ich möchte. Ich hab das Statement auch gross im Blick gesehen, aber keinen Zusammenhang gefunden
- die Mutter hätte sich bei der Nachbarin die den Hund gebracht hat bemerkbar machen können. Spätestens beim Gang zur Bank hätte sie dem ein Ende bereiten können
- er hat die Personen nur getötet, weil der ältere Sohn fliehen wollte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er keinen Willen die anwesenden zu töten
In diesem zwei Fällen gibt sie den Opfern die Schuld, dass das Ganze so endete. Dabei war dem Täter von Anfang an klar, dass er die Personen töten würde.
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Ich sagte ja bereits, da geht der Gaul mit mir durch. Du hast aber durchaus Recht. Das Problem der Verwahrung ist, dass ein Psychiater ausschliessen muss, dass während der Lebenszeit des Täters keine Technologie oder Methode entwickelt wird, welche eine Heilung ermöglicht. Solche Aussage sind maximal über einen Zeitraum von 10 Jahren möglich, wenn überhaupt. Das bedeutet, dass jeder Täter unter 60 Jahren unter dieser Voraussetzung nicht verwahrt werden kann. Die Verwahrungsinitiative ist demnach in der Praxis wirklich nicht anwendbar.Wasserturm hat geschrieben:Wie kommst Du auf diese Aussage? Bist du Psychiater und kannst dieses Urteil in den Gutachten fundiert widerlegen, dass er lebenslang nicht therapierbar ist? Die Verwahrungsinitiative ist (leider) ein weiteres Beispiel, wie aus emotionalen Motiven ein nicht praxisgerechter BV-Artikel an der Urne durchgewunken wurde.
Insofern ist wohl das juristisch korrekte Urteil gefällt worden:
Dieser Huso wird lebenslänglich weggesperrt und verwahrt. Ich bezweifle und hoffe angesichts der Hürden, dass er je wieder freigelassen wird.
Jetzt heisst es hoffen und der Justiz vertrauen..
Zudem habe ich mich mittlerweile auch wieder beruhigt ...

Das Urteil ist demnach was die Praxis angeht wohl das, was möglich ist. Schlussendlich ist es egal, welcher Urteilspruch dazu führt, dass dieses Monster nie wieder frei ist. Entscheidend ist, dass der seinen letzten Atemzug in einer Gefängniszelle macht!
Das Gericht hat korrekterweise diese Anschuldigung als "grotesk" und "bizarr" bezeichnet. Klar versucht die Anwältin das Optimum für den Angeklagten herauszuholen, ich finde hier ist einfach eine Grenze erreicht, die man nicht überschreiten darf. Angebracht wäre es jetzt, dass sich die Anwältin bei den Angehörigen dafür entschuldigt. Dies muss nicht im Beisein des Blick geschehen, ich fände eine ehrlich Entschuldigung unter 4 Augen wäre ein guter Anfang.Taratonga hat geschrieben:Meine Worte, v.a was die Pflichtverteidigerin angeht. Dass sich diese bei solchen Tätern jeweils keine Freunde machen werden in so einem Prozess, ist von Vorherein klar, aber, dass man die Toten durch den Dreck zieht, ist nur noch widerlich!! Sind wir denn in den USA?
Fazit: Es wurde hier das Maximum herausgeholt, was das Strafgesetz hergibt. Es wurde korrekt begründet und ich denke kaum, dass das Bundesgericht, so es denn angerufen wird, hier zu einem anderen Ergebnis kommt. So gesehen ist hier den viel gescholtenen Gerichten der Schweiz auch mal ein Lob auszusprechen. Das war gute Arbeit.
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