Ja und ich bleibe dabei: Bei einem Ja zu "No Billag" wird diese Entwicklung kommen und zwar flächendeckend. dass Du Print und Radio/TV in den selben Zusammenhang mit dieser SRG-Abschaffungsinitiative bringst, disqualifiziert Dich nach wie vor.Fulehung hat geschrieben: Ich habe mich damit auf einen Beitrag weiter oben bezogen, bei dem Radio Basel als Beispiel herhalten musste für "was mit unserer Medienlandschaft passiert bei eine Ja".
Singles für JA zur No Billag Initiative
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Heusler.
Alla sätt är bra utom de dåliga.
"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."
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Naja, was nützt das dem Bund, dass er das darf, wenn die Medien, welche es dann gibt, sich null dafür interessieren, diese News zu bringen, weil Ihnen News und Beiträge um ihre zu promotende Aktivitäten wichtiger sind (NRJ/Ringier) oder sie nicht ins politische Konzept der sendergruppe (Blocher TV) passen?Fulehung hat geschrieben:Die Nachrichtenagentur sda, die übrigens auch Videobeiträge produziert, erhält 2 Millionen Franken pro Jahr vom Bund. Die rätoromanische Nachrichtenagentur ANR erhält 1 Million Franken pro Jahr (zwei Drittel vom Bund, ein Drittel vom Kanton Graubünden). Die Initiative will diese Millionen-Subventionen nicht verbieten - selbst ein erheblicher Ausbau, um die Nachrichtenversorgung in allen 4 Landesteilen sicher zu stellen, wäre problemlos möglich.
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Es git keini Subventione me, lies mol dr Initiativ-Text!Fulehung hat geschrieben:Die Nachrichtenagentur sda, die übrigens auch Videobeiträge produziert, erhält 2 Millionen Franken pro Jahr vom Bund. Die rätoromanische Nachrichtenagentur ANR erhält 1 Million Franken pro Jahr (zwei Drittel vom Bund, ein Drittel vom Kanton Graubünden). Die Initiative will diese Millionen-Subventionen nicht verbieten - selbst ein erheblicher Ausbau, um die Nachrichtenversorgung in allen 4 Landesteilen sicher zu stellen, wäre problemlos möglich.
Ich habe mich damit auf einen Beitrag weiter oben bezogen, bei dem Radio Basel als Beispiel herhalten musste für "was mit unserer Medienlandschaft passiert bei eine Ja".
Nid füre Lohn, für d'Region
LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Warum? Der gestrige Entscheid von NZZ/AZ betrifft immerhin auch die Sender TeleZüri, TV24, TV25 und Virginradio. Der Markt verändert sich, egal ob Zwangsgebühren den Markt verfälschen oder nicht.Käppelijoch hat geschrieben:Ja und ich bleibe dabei: Bei einem Ja zu "No Billag" wird diese Entwicklung kommen und zwar flächendeckend. dass Du Print und Radio/TV in den selben Zusammenhang mit dieser SRG-Abschaffungsinitiative bringst, disqualifiziert Dich nach wie vor.
So absolut stimmt das nicht. Gemäss Initiative versteigert der Bund Konzessionen für Radio und Fernsehen. Die Verwendung dieses Ertrags ist nicht vorgeschrieben. Wie z. B. auch bei der Tabak- oder Alkoholsteuer könnte der Bund Gelder an Private ausschütten.Käppelijoch hat geschrieben:Bei einem Ja, darf der Bund genau nichts fördern. Ich habe dazu schon zweimal (2x) den Initiativtext hier drin gepostet. Und langsam stinkt es mir, auf Argumente einzugehen, die gemäss Initiativetext bei einem Ja nicht mehr erlaubt sind.
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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)'macau hat geschrieben:So absolut stimmt das nicht. Gemäss Initiative versteigert der Bund Konzessionen für Radio und Fernsehen. Die Verwendung dieses Ertrags ist nicht vorgeschrieben. Wie z. B. auch bei der Tabak- oder Alkoholsteuer könnte der Bund Gelder an Private ausschütten.
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 2–6
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.
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Ich finde es recht dreist, hier einfach sowas zu behaupten, obwohl der Initiativtext schon 2-3x gepostet wurde.
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Fulehung hat geschrieben:Warum? Der gestrige Entscheid von NZZ/AZ betrifft immerhin auch die Sender TeleZüri, TV24, TV25 und Virginradio. Der Markt verändert sich, egal ob Zwangsgebühren den Markt verfälschen oder nicht.
Auch für euch gilt, anstatt irgendwas zu behaupten, wäre es sinnvoller den Initiativtext zu lesen. Siehe Käppelijochs Beitrag. Ist das so schwierig!?macau hat geschrieben:So absolut stimmt das nicht. Gemäss Initiative versteigert der Bund Konzessionen für Radio und Fernsehen. Die Verwendung dieses Ertrags ist nicht vorgeschrieben. Wie z. B. auch bei der Tabak- oder Alkoholsteuer könnte der Bund Gelder an Private ausschütten.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)'
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 2–6
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.
Ihr kennt aber schon den Unterschied zwischen einzelnen Sendungen sowie Nachrichtenangeboten und GANZEN Radio- und Fernsehstationen mit über 1000 Mitarbeitern? Würde irgendjemand ernsthaft behaupten, dass der NZZ-Verlag oder der Axel Springer Verlag den Fernsehsender SRF 1 im juristischen Sinne (und auch im Sinne des gesunden Menschenverstands) subventionieren, obwohl die beiden Verlage seit Jahren einzelne Sendungen produzieren und finanzieren?
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 2–6
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.
Ihr kennt aber schon den Unterschied zwischen einzelnen Sendungen sowie Nachrichtenangeboten und GANZEN Radio- und Fernsehstationen mit über 1000 Mitarbeitern? Würde irgendjemand ernsthaft behaupten, dass der NZZ-Verlag oder der Axel Springer Verlag den Fernsehsender SRF 1 im juristischen Sinne (und auch im Sinne des gesunden Menschenverstands) subventionieren, obwohl die beiden Verlage seit Jahren einzelne Sendungen produzieren und finanzieren?
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Ich bin ja sehr oft gleicher Meinung wie Du, aber hier verstehe ich Dich schon wieder überhaupt nicht: Was haben "dringliche amtliche Mitteilungen" mit den von Dir genannten "Sendungen" zu tun? Gar nichts!!Fulehung hat geschrieben:Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)'
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 2–6
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.
Ihr kennt aber schon den Unterschied zwischen einzelnen Sendungen sowie Nachrichtenangeboten und GANZEN Radio- und Fernsehstationen mit über 1000 Mitarbeitern? Würde irgendjemand ernsthaft behaupten, dass der NZZ-Verlag oder der Axel Springer Verlag den Fernsehsender SRF 1 im juristischen Sinne (und auch im Sinne des gesunden Menschenverstands) subventionieren, obwohl die beiden Verlage seit Jahren einzelne Sendungen produzieren und finanzieren?
Ich bin ja auch kein SRG-Fanboy, aber was Käppeli ausführt, hat halt einfach Hand und Fuss bezüglich der Inititative!
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Wenn der Bund keine Radio- und Fernsehstationen aus der Bundeskasse subventionieren darf, schliesst das nicht aus, dass er andere Massnahmen trifft.Käppelijoch hat geschrieben:Ich finde es recht dreist, hier einfach sowas zu behaupten, obwohl der Initiativtext schon 2-3x gepostet wurde.
Die Takaksteuer beispielsweise wird teilweise an Private zu Präventionszwecken verteilt, aktuell will das Gurtenfestival davon profitieren.
Noch weiter geht die CO2-Abgabe, die wird vollumfänglich an Dritte verteilt, und das sind keine Bundesgelder, dass sind Gelder, die der Bund nur treuhänderisch einzieht und dann wieder verteilt:
https://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe
Und genau so wie die CO2-Abgabe kann auch eine Abgabe für Radio-und Fernsehkonzessionen ausgestaltet werden. Nicht der Bund subventioniert dann andere Stationen, sondern die kommerziellen Stationen. Die Initiative schreibt nicht vor, dass der Ertrag aus der Versteigerung der Konzessionen der Bundeskasse zugewiesen werden muss.
Du bist also der Überzeugung, dass es der Initiativtext, welcher bei einer Annahme zur Verfassung wird, es dem Bund nach wie vor erlaubt, eine Sendung wie das Echo der Zeit zu finanzieren, sowie dies der Springer-Verlag bereits heute tun kann?Fulehung hat geschrieben:Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)'
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 2–6
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.
Ihr kennt aber schon den Unterschied zwischen einzelnen Sendungen sowie Nachrichtenangeboten und GANZEN Radio- und Fernsehstationen mit über 1000 Mitarbeitern? Würde irgendjemand ernsthaft behaupten, dass der NZZ-Verlag oder der Axel Springer Verlag den Fernsehsender SRF 1 im juristischen Sinne (und auch im Sinne des gesunden Menschenverstands) subventionieren, obwohl die beiden Verlage seit Jahren einzelne Sendungen produzieren und finanzieren?
Natürlich kann man jetzt die beiden Sätze von Art 4 gegeneinander ausspielen, aber es geht doch beim Leseverständnis auch darum einen Text als gesamtes Konstrukt aufzufassen. Und wie man da zu einem anderen Schluss kommen kann, als dass dem Bund ein fetter Riegel vorgeschoben wird, Stationen als Ganzes, sowie einzelne Sendungsformate zu finanzieren, ist mir ein Rätsel.
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LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Dann wird sie aber auch nicht vom Bund finanziert, oder?macau hat geschrieben: Und genau so wie die CO2-Abgabe kann auch eine Abgabe für Radio-und Fernsehkonzessionen ausgestaltet werden. Nicht der Bund subventioniert dann andere Stationen, sondern die kommerziellen Stationen. Die Initiative schreibt nicht vor, dass der Ertrag aus der Versteigerung der Konzessionen der Bundeskasse zugewiesen werden muss.
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LordTamtam hat geschrieben:Ich freu mich auf morgen früh. Dann geht das gejammer um Trump nochmals 4 Jahre weiter.
Doris Leuthard hat gehustet: https://bazonline.ch/schweiz/standard/l ... y/11913937
Ihre 5 Argumente gegen die Initiative überzeugen allerdings nicht.
1. Service public: «Es wird nur noch produziert, was rentiert.»
Den in der Verfassung verankerten Auftrag, sachgerecht, vielfältig und umfassend über Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport zu informieren, hält das «Schweizer Fernsehen» nicht ein, seit es besteht. Oder kennst du einen Anlass einer Kantonalpartei, über den jedes Jahr zur Prime Time mehrmals in der Tagesschau des «Schweizer Fernsehens» berichtet wird, ausser der Albisgüetli-Tagung der Zürcher SVP? Eben.
Was Schweizer Kultur, Schweizer Filme und Schweizer Musik betrifft, hat der Bund den verfassungsmässigen Auftrag, diese zu fördern:
Art. 69 BV Kultur
1Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.
2Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.
3Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.
Art. 71 BV Film
1 Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern.
Im Gegensatz zu heute, wo wenige Verantwortliche der SRG eigenmächtig und intransparent bestimmen, wer zum Handkuss kommt und immer die gleichen Schauspieler und Musiker auftreten lassen, müsste ein Förderprogramm des Bundes transparent nach rechtsstaatlichen Prinzipien abgewickelt werden, und alle Künstler hätten eine Chance. Das Parlament müsste lediglich einen Kredit bewilligen.
2. Lokalsender: «Viel Glück für die Romandie, viel Glück für das Tessin, viel Glück für die Rätoromanen.»
Lokalradios gibt es seit dem 1. November 1983, und viele konnten sich aus dem Nichts etablieren, obwohl es damals keine Bundesbeiträge gab. Einen bescheidenen Anteil aus den Erträgen der Radio- und TV-Empfangsgebühr erhalten lokale Radio- und TV-Stationen erst seit 2007. Im Jahr 2016 erhielt die SRG 1240 Millionen Franken, die 34 privaten Radio- und TV-Stationen läppische 61 Millionen Franken. Es ist absurd, wegen der vertretbaren Verwendung von 5 % des Ertrags die Verschleuderung der restlichen 95 % rechtfertigen zu wollen. Abgesehen davon kann der Bund die Kantone Graubünden und Tessin entschädigen, sofern sie Massnahmen zur Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache, und das können sehr wohl kantonale Beiträge an TV- und Radio-Stationen sein, ergreifen.
Art. 70 BV Sprachen
5 Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.
Zudem können die Einnahmen aus der Versteigerung der Radio- und Fernsehkonzessionen analog zur CO2-Abgabe als Lenkungsabgabe ausgestaltet werden und an TV- und Radio-Stationen verteilt werden, die einen bestimmten Kodex einhalten.
3. Unabhängigkeit: «Werbegelder fliessen ins Ausland.»
Ja genau, wie wenn die SRG diese Werbegelder aus dem Ausland in die Schweiz geholt hätte. Weil die SRG den Rachen nie voll genug bekommen konnte, hat sie rücksichtslos Gelder aus dem Werbemarkt abgezogen und viele Zeitungen in den Ruin getrieben. Die BaZ von Christoph Blocher lässt grüssen. Ohne SRG hätten Printmedien und lokale TV- und Radio-Stationen viel mehr Werbeeinnahmen.
4. Vielfalt: «Weniger Schweiz, weniger Vielfalt, Kahlschlag.»
Der Kahlschlag hat längst stattgefunden. Ein vielfältiges Medienangebot wurde durch ein SRF ersetzt, welches mit hunderten Millionen Franken Standortmarketing für Zürich betreibt. Weshalb meinst du, dass wir im Jahr 2017 mit der Bahn die 80 km von Basel über Frick nach Zürich nonstop in 57 Minuten mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit 84 km/h zurücklegen wie unsere Grossväter (die 42 km von Basel nach Olten in 24 Minuten mit 105 km/h), während die 124 km von Zürich nach Bern in 56 Minuten mit 133 km/h gefahren werden?
5. Kosten: «Mit 365 Franken sind wir sehr konkurrenzfähig.»
Ein verzweifelter letzter Aufschrei von Doris. Für die Drecks-SRG ist jeder Rappen zu viel.
Ihre 5 Argumente gegen die Initiative überzeugen allerdings nicht.
1. Service public: «Es wird nur noch produziert, was rentiert.»
Den in der Verfassung verankerten Auftrag, sachgerecht, vielfältig und umfassend über Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport zu informieren, hält das «Schweizer Fernsehen» nicht ein, seit es besteht. Oder kennst du einen Anlass einer Kantonalpartei, über den jedes Jahr zur Prime Time mehrmals in der Tagesschau des «Schweizer Fernsehens» berichtet wird, ausser der Albisgüetli-Tagung der Zürcher SVP? Eben.
Was Schweizer Kultur, Schweizer Filme und Schweizer Musik betrifft, hat der Bund den verfassungsmässigen Auftrag, diese zu fördern:
Art. 69 BV Kultur
1Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.
2Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.
3Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die kulturelle und die sprachliche Vielfalt des Landes.
Art. 71 BV Film
1 Der Bund kann die Schweizer Filmproduktion und die Filmkultur fördern.
Im Gegensatz zu heute, wo wenige Verantwortliche der SRG eigenmächtig und intransparent bestimmen, wer zum Handkuss kommt und immer die gleichen Schauspieler und Musiker auftreten lassen, müsste ein Förderprogramm des Bundes transparent nach rechtsstaatlichen Prinzipien abgewickelt werden, und alle Künstler hätten eine Chance. Das Parlament müsste lediglich einen Kredit bewilligen.
2. Lokalsender: «Viel Glück für die Romandie, viel Glück für das Tessin, viel Glück für die Rätoromanen.»
Lokalradios gibt es seit dem 1. November 1983, und viele konnten sich aus dem Nichts etablieren, obwohl es damals keine Bundesbeiträge gab. Einen bescheidenen Anteil aus den Erträgen der Radio- und TV-Empfangsgebühr erhalten lokale Radio- und TV-Stationen erst seit 2007. Im Jahr 2016 erhielt die SRG 1240 Millionen Franken, die 34 privaten Radio- und TV-Stationen läppische 61 Millionen Franken. Es ist absurd, wegen der vertretbaren Verwendung von 5 % des Ertrags die Verschleuderung der restlichen 95 % rechtfertigen zu wollen. Abgesehen davon kann der Bund die Kantone Graubünden und Tessin entschädigen, sofern sie Massnahmen zur Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache, und das können sehr wohl kantonale Beiträge an TV- und Radio-Stationen sein, ergreifen.
Art. 70 BV Sprachen
5 Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.
Zudem können die Einnahmen aus der Versteigerung der Radio- und Fernsehkonzessionen analog zur CO2-Abgabe als Lenkungsabgabe ausgestaltet werden und an TV- und Radio-Stationen verteilt werden, die einen bestimmten Kodex einhalten.
3. Unabhängigkeit: «Werbegelder fliessen ins Ausland.»
Ja genau, wie wenn die SRG diese Werbegelder aus dem Ausland in die Schweiz geholt hätte. Weil die SRG den Rachen nie voll genug bekommen konnte, hat sie rücksichtslos Gelder aus dem Werbemarkt abgezogen und viele Zeitungen in den Ruin getrieben. Die BaZ von Christoph Blocher lässt grüssen. Ohne SRG hätten Printmedien und lokale TV- und Radio-Stationen viel mehr Werbeeinnahmen.
4. Vielfalt: «Weniger Schweiz, weniger Vielfalt, Kahlschlag.»
Der Kahlschlag hat längst stattgefunden. Ein vielfältiges Medienangebot wurde durch ein SRF ersetzt, welches mit hunderten Millionen Franken Standortmarketing für Zürich betreibt. Weshalb meinst du, dass wir im Jahr 2017 mit der Bahn die 80 km von Basel über Frick nach Zürich nonstop in 57 Minuten mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit 84 km/h zurücklegen wie unsere Grossväter (die 42 km von Basel nach Olten in 24 Minuten mit 105 km/h), während die 124 km von Zürich nach Bern in 56 Minuten mit 133 km/h gefahren werden?
5. Kosten: «Mit 365 Franken sind wir sehr konkurrenzfähig.»
Ein verzweifelter letzter Aufschrei von Doris. Für die Drecks-SRG ist jeder Rappen zu viel.
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Läck, bist Du auch einer dieser Analphabeten hier drin? Das ist ja echt peinlich! Sorry, aber haltet ihr uns für so dumm, dass ihr immer wieder mit solchen Argumenten kommt? Der Initiativtext ist glasklar und lässt keine Ausnahmen zu!!!!macau hat geschrieben: Art. 70 BV Sprachen
5 Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache.
Zudem können die Einnahmen aus der Versteigerung der Radio- und Fernsehkonzessionen analog zur CO2-Abgabe als Lenkungsabgabe ausgestaltet werden und an TV- und Radio-Stationen verteilt werden, die einen bestimmten Kodex einhalten.
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 2–6
2 Bisheriger Abs. 3
3 Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen.
4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.
5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.
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"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."
Bist du es, Sandro Brotz? Eine Diskussionskultur hier drin wie in der Rundschau...Käppelijoch hat geschrieben:Läck, bist Du auch einer dieser Analphabeten hier drin? Das ist ja echt peinlich! Sorry, aber haltet ihr uns für so dumm, dass ihr immer wieder mit solchen Argumenten kommt? Der Initiativtext ist glasklar und lässt keine Ausnahmen zu!!!!.
Ich bin überzeugt, dass es noch juristische Gutachten geben wird, wie Absatz 4 ausgelegt werden kann. Bis es soweit ist, kannst du aber gerne mal googeln, wie in den vergangenen Jahren die Initiativtexte der Alpeninitiative, der Zweitwohnungsinitiative und der Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt worden sind. Die Politiker haben sich noch jedes Mal für die schwächstmögliche Umsetzung der Initiativtexte entschieden. Falls du wirklich jemanden als Analphabeten beschimpfen willst, dann doch bitte die Politiker in Bern.
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Oh, entschuldigung, wenn ich mir die Frechheit erlaube, aufgrund des Initiativtextes meine Meinung zu bilden, ihn ernst zu nehmen und aufgrund dessen zu argumentieren. Werd ich Dummerchen in Zukunft nie mehr machen. Ich danke Dir für diesen augenöffnenden Kommentar.Fulehung hat geschrieben:Bist du es, Sandro Brotz? Eine Diskussionskultur hier drin wie in der Rundschau...
Ich bin überzeugt, dass es noch juristische Gutachten geben wird, wie Absatz 4 ausgelegt werden kann. Bis es soweit ist, kannst du aber gerne mal googeln, wie in den vergangenen Jahren die Initiativtexte der Alpeninitiative, der Zweitwohnungsinitiative und der Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt worden sind. Die Politiker haben sich noch jedes Mal für die schwächstmögliche Umsetzung der Initiativtexte entschieden. Falls du wirklich jemanden als Analphabeten beschimpfen willst, dann doch bitte die Politiker in Bern.

P.S.: Für alle, die des Lesens und Verstehens mächtig sind und einen Initiativtext ernst nehmen: Was sollen diese furzdummen Argumente, dass der Bund die SRG anderweitig unterstützen könne und man daher ruhig Ja stimmen kann, wenn im Initiativtext klar etwas Anderes steht? Wollt ihr uns echt für so dumm verkaufen oder ignoriert ihr einfach die Fakten dessen, über was wir abstimmen, sprich den Initiativtext?
Ich ziehe es vor über Fakten zu diskutieren und die Fakten sind klar: Der Initiativtext. Und wenn man immer und immer wiedermit Argumenten kommt, mit der man ein Ja schmackhaft machen will aber gemäss nitiativtext nicht zulässig sind, dann macht mich das sauer.
Heusler.
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Ja, die hält uns für ziemlich blöd. Die war doch von Anfang an dafür und spekuliert voll auf ein Ja. Darum hat sie sich auch "selbständig" gemacht (und wird dann per Mandat für die Blocher mediengruppe arbeiten).Konter hat geschrieben:Und die Rickli hat nun NACH der Stellungsnahme des Bundesrates ENDGÜLTIG entschlossen, die Initiative zu unterstützen
Für wie blöd hält die uns eigentlich??
Und ich erinnere an ein früheres Post von mir: Sich (Die SVP-NoBillag-Befürworter) als Opfer darzustellen, die nicht umhin kommen, für die Initiative zu sein, da sie von Bundesrat und parlament dazu gezwungen werden. Eigentlich sind sie ja für die SRG aber auf Grund der Schuld der "Classe Politique" müssen sie jetzt LEIDER für die Initiative sein. Das übliche SVP-Spiel.
Dabei hat Leuthard nichts Anderes gemacht, als den initiativtext ernst zu nehmen. Und de rist in seiner Aussage klar. Und im Gegensatz zu anderen initiativen gibt es da kein übergeordnetes (Völker-)Recht, welches die Initiative in der Umsetzung abschwächen kann. Darum: Die Initiative lässt keinen Spielraum!
----------------------------
Der bisherige Verfassungstext lautet wie folgt:
Art. 93
Radio und Fernsehen
1
Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öf-
fentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen
ist Sache des Bundes.
2
Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien
Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten
des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht
dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.
3
Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Pro-
grammgestaltung sind gewährleistet.
4
Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rück-
sicht zu nehmen.
5
Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt
werden.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Der fettgedruckte Anteil bewahrt uns vor "Fake News" und lässt Ausgewogenheit und faire Berichterstattung einklagen.
Diese Rechte und garantien werden mit NoBillag abgeschafft! (Ein Schelm, wer da Böses und an Blocher-TV denkt...)
Artikel 4, welcher die Presse schützen soll, wird dabei auch gestrichen! (So wegen dem Argument NZZ/AZ).
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Die SRG und der Finanzausgleich
In der föderalistischen Schweiz gibt es einen Finanzausgleich. Wirtschaftlich starke Kantone zahlen in einen Topf ein, der dann an wirtschaftlich schwache Kantone ausgeschüttet wird. Im Jahr 2018 werden finanzstarke Kantone 1.651 Milliarden Franken einzahlen, der Kanton Zürich z. B. 529 Millionen Franken, sehr zum Missfallen der zürcher SVP übrigens. Über die Höhe dieses Finanzausgleichs wird in Bundesbern regelmässig stundenlang debattiert und um ein paar Franken gefeilscht.
Dann gibt es aber noch einen «Schatten-Finanz-Ausgleich», der nicht von der Finanzstärke der Kantone abhängt. Alle Bewohner der Schweiz, welche Empfangsgebühren bezahlen, zahlen in den Topf ein, und die Städte Genf, Lugano und Zürich teilen sich die 1.24 Milliarden Franken, ein paar Brosamen fallen noch für kleine Standorte an. Rund 400 Millionen Franken Werbeeinnahmen müssen auch noch zum Topf hinzugezählt werden, weil sie ohne die gebührenfinanzierten Programme nicht generiert werden könnten und ebenfalls unter Genf, Lugano und Zürich aufgeteilt werden. Eine politische Diskussion zu diesem «Schatten-Finanz-Ausgleich» hat es nie gegeben, obwohl die Stadt Zürich wohl Jahr für Jahr mehr Mittel zugesprochen erhält, als der Kanton Zürich in den offiziellen Finanzausgleich einzahlt.
Am 24. Februar 1931 haben sich 7 regionale Radiogenossenschaften, darunter die Radiogenossenschaft Zürich, die Radiogenossenschaft Basel und die Radiogenossenschaft Bern zum Verein Schweizerische Rundspruchgesellschaft (SRG) zusammenschlossen. Die SRG erhielt vom Bundesrat die alleinige Konzession für Radiosendungen in der Schweiz, und in der Bewilligung gab es eine Klausel, dass die Sender der SRG ihre Informationen nur bei der SDA beziehen durften.
Als ich in den 60er-Jahren zur Schule ging (ja ja, auch Analphabeten gehen zur Schule), wurde das Programm von Radio «Beromünster» (dort stand der Mittelwellensender) abwechslungsweise von Aarau, Basel, Bern und Zürich aus produziert. Die föderalistische Struktur der Schweiz wurde noch berücksichtigt, und alle Regionen innerhalb der Deutschschweiz hatten ein Sprachrohr, das in der ganzen Deutschschweiz empfangbar war.
Aber bereits vorher gab es in den 50er-Jahren einen Knatsch um das Fernsehen. Weil die Infrastruktur teuer war, kam nur ein Standort in Frage. In Kompensation zum Fernsehen in Zürich sollte Basel die Radiodirektion und die Hauptabteilung für Musik erhalten, und so kam es, dass das Fernsehen in Zürich angesiedelt wurde und das Radioorchester von Zürich nach Basel zügelte.
In der Zwischenzeit müssen Informationen nicht mehr von der SDA bezogen werden, in Basel gibt es keine Radiodirektion und kein Radioorchester mehr, dafür in Zürich alle Fernsehprogramme und fast alle Radioprogramme, wobei politisch meinungsbildende Sendungen ausschliesslich in Zürich produziert werden.
Die Folge davon ist, dass neben dem «Schatten-Finanz-Ausgleich» aufgrund des Informationsmonopols noch weitere Milliarden Franken Bundesgelder nach Zürich umgeleitet werden, z. B. für den Ausbau des Flughafens oder der Bahninfrastruktur, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Es mutet pervers an, dass einige SRG-Anbeter in diesem Forum von einer möglichen Vormachtstellung kommerzieller Medien Angst haben, aber die seit Jahrzehnten bestehende Monopolstellung von Zürich, welche gravierende Nachteile für alle anderen nach sich zieht, offenbar hochjubeln. Wenn ich die Wahl habe zwischen der sicheren Cholera, die ich bezahlen muss, und der möglichen Pest, die immerhin gratis wäre, wie am 4. März 2018, entscheide ich mich auf jeden Fall für die mögliche Pest, zumal ich ja Gelegenheit habe, sie zu heilen. Ich empfehle allen, am 4. März 2018 ein Ja für die No-Billag-Initiative einzulegen.
In der föderalistischen Schweiz gibt es einen Finanzausgleich. Wirtschaftlich starke Kantone zahlen in einen Topf ein, der dann an wirtschaftlich schwache Kantone ausgeschüttet wird. Im Jahr 2018 werden finanzstarke Kantone 1.651 Milliarden Franken einzahlen, der Kanton Zürich z. B. 529 Millionen Franken, sehr zum Missfallen der zürcher SVP übrigens. Über die Höhe dieses Finanzausgleichs wird in Bundesbern regelmässig stundenlang debattiert und um ein paar Franken gefeilscht.
Dann gibt es aber noch einen «Schatten-Finanz-Ausgleich», der nicht von der Finanzstärke der Kantone abhängt. Alle Bewohner der Schweiz, welche Empfangsgebühren bezahlen, zahlen in den Topf ein, und die Städte Genf, Lugano und Zürich teilen sich die 1.24 Milliarden Franken, ein paar Brosamen fallen noch für kleine Standorte an. Rund 400 Millionen Franken Werbeeinnahmen müssen auch noch zum Topf hinzugezählt werden, weil sie ohne die gebührenfinanzierten Programme nicht generiert werden könnten und ebenfalls unter Genf, Lugano und Zürich aufgeteilt werden. Eine politische Diskussion zu diesem «Schatten-Finanz-Ausgleich» hat es nie gegeben, obwohl die Stadt Zürich wohl Jahr für Jahr mehr Mittel zugesprochen erhält, als der Kanton Zürich in den offiziellen Finanzausgleich einzahlt.
Am 24. Februar 1931 haben sich 7 regionale Radiogenossenschaften, darunter die Radiogenossenschaft Zürich, die Radiogenossenschaft Basel und die Radiogenossenschaft Bern zum Verein Schweizerische Rundspruchgesellschaft (SRG) zusammenschlossen. Die SRG erhielt vom Bundesrat die alleinige Konzession für Radiosendungen in der Schweiz, und in der Bewilligung gab es eine Klausel, dass die Sender der SRG ihre Informationen nur bei der SDA beziehen durften.
Als ich in den 60er-Jahren zur Schule ging (ja ja, auch Analphabeten gehen zur Schule), wurde das Programm von Radio «Beromünster» (dort stand der Mittelwellensender) abwechslungsweise von Aarau, Basel, Bern und Zürich aus produziert. Die föderalistische Struktur der Schweiz wurde noch berücksichtigt, und alle Regionen innerhalb der Deutschschweiz hatten ein Sprachrohr, das in der ganzen Deutschschweiz empfangbar war.
Aber bereits vorher gab es in den 50er-Jahren einen Knatsch um das Fernsehen. Weil die Infrastruktur teuer war, kam nur ein Standort in Frage. In Kompensation zum Fernsehen in Zürich sollte Basel die Radiodirektion und die Hauptabteilung für Musik erhalten, und so kam es, dass das Fernsehen in Zürich angesiedelt wurde und das Radioorchester von Zürich nach Basel zügelte.
In der Zwischenzeit müssen Informationen nicht mehr von der SDA bezogen werden, in Basel gibt es keine Radiodirektion und kein Radioorchester mehr, dafür in Zürich alle Fernsehprogramme und fast alle Radioprogramme, wobei politisch meinungsbildende Sendungen ausschliesslich in Zürich produziert werden.
Die Folge davon ist, dass neben dem «Schatten-Finanz-Ausgleich» aufgrund des Informationsmonopols noch weitere Milliarden Franken Bundesgelder nach Zürich umgeleitet werden, z. B. für den Ausbau des Flughafens oder der Bahninfrastruktur, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Es mutet pervers an, dass einige SRG-Anbeter in diesem Forum von einer möglichen Vormachtstellung kommerzieller Medien Angst haben, aber die seit Jahrzehnten bestehende Monopolstellung von Zürich, welche gravierende Nachteile für alle anderen nach sich zieht, offenbar hochjubeln. Wenn ich die Wahl habe zwischen der sicheren Cholera, die ich bezahlen muss, und der möglichen Pest, die immerhin gratis wäre, wie am 4. März 2018, entscheide ich mich auf jeden Fall für die mögliche Pest, zumal ich ja Gelegenheit habe, sie zu heilen. Ich empfehle allen, am 4. März 2018 ein Ja für die No-Billag-Initiative einzulegen.
Was ist das denn für eine Argumentation - hast du das Gefühl, die Monopolstellung von Zürich würde schwächer werden, wenn es keine Subventionen mehr gäbe? Mach dich doch nicht lächerlich! Gibt es keine Subventionen, wird ausschliesslich das produziert, was rentiert. Du hast jetzt den reinen (absurden?) Basel - Zürich - Blick, der ja schon alleine sich merkwürdig anmutet. Würdest du die Sache "im Sinne des Förderalismus" sehen, dann würdest du erkennen, dass hinter der Billag noch weit mehr steckt, unter anderem eben diverse Fernseh- und Radiosender der welschen, italienischen und romanischen Schweiz. Hast du auch nur annähernd das Gefühl, die Situation würde sich für diese dadurch verbessern?
Nein, wirklich, sowas ist absurd. Der Billag dafür die Schuld geben, dass an einem Wirtschaftsstandort der Motor brummt und dort alles hinkommt, das ist die verquerteste Auslegung die ich bisher gehört habe.
Wenn deine Ziele wirklich ernst gemeint sind, dann würdest du diese Initiative definitiv ablehnen, denn keine Subventionen bedeutet aber wirklich immer, dass noch mehr Geld dahin fliesst, wo es eh schon vorhanden ist. Wenn du ernsthaft glaubst, dass dem Standort Basel (gegenüber Zürich) in irgendeiner Weise geholfen wird, wenn die Billag abgeschafft wird, dann weiss ich wirklich nicht was du rauchst.
Nein, wirklich, sowas ist absurd. Der Billag dafür die Schuld geben, dass an einem Wirtschaftsstandort der Motor brummt und dort alles hinkommt, das ist die verquerteste Auslegung die ich bisher gehört habe.
Wenn deine Ziele wirklich ernst gemeint sind, dann würdest du diese Initiative definitiv ablehnen, denn keine Subventionen bedeutet aber wirklich immer, dass noch mehr Geld dahin fliesst, wo es eh schon vorhanden ist. Wenn du ernsthaft glaubst, dass dem Standort Basel (gegenüber Zürich) in irgendeiner Weise geholfen wird, wenn die Billag abgeschafft wird, dann weiss ich wirklich nicht was du rauchst.
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
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Apropos nationaler Zusammenhalt... Ich bin am Sonntag über die Sportlerwahl-Sendung gestolpert. Ist das normal, dass so eine Sendung Jahr für Jahr aus Zürich kommt und auf Züridütsch moderiert wird? Bei jedem Chüngelizüchterverein wird bei nationalen Versammlungen hochdeutsch gesprochen, damit auch Romands und Tessiner etwas verstehen.
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Viele Romands und Tessiner verstehen auch kein Deutsch. Deshalb spielt es keine Rolle in welchen Dialekt die Awards moderiert werden.Fulehung hat geschrieben:Apropos nationaler Zusammenhalt... Ich bin am Sonntag über die Sportlerwahl-Sendung gestolpert. Ist das normal, dass so eine Sendung Jahr für Jahr aus Zürich kommt und auf Züridütsch moderiert wird? Bei jedem Chüngelizüchterverein wird bei nationalen Versammlungen hochdeutsch gesprochen, damit auch Romands und Tessiner etwas verstehen.
Zur Intiative:
Wer einen Vorgeschmack auf zukünftige Fernsehsendungen ohne Radio-, Rundfunkgebühren braucht, darf sich doch gerne mal den Sender Sport 1 (ex. DSF) zu Gemüte führen. Selten so viel Werbung in einer Stunde gesehen.
Falcão hat geschrieben: "Tradition ist nicht die Anbetung von Asche, es ist die Weitergabe des Feuers!"
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Salzbeger... Züridütsch?Fulehung hat geschrieben:Apropos nationaler Zusammenhalt... Ich bin am Sonntag über die Sportlerwahl-Sendung gestolpert. Ist das normal, dass so eine Sendung Jahr für Jahr aus Zürich kommt und auf Züridütsch moderiert wird? Bei jedem Chüngelizüchterverein wird bei nationalen Versammlungen hochdeutsch gesprochen, damit auch Romands und Tessiner etwas verstehen.
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Solche Dinge kann man einreklamieren, dazu haben wir das Recht. Dieses Recht haben wir bei einer Abschaffung der Billag nicht mehr. Die Zürizentriertheit wird dann massiv zunehmen.Fulehung hat geschrieben:Apropos nationaler Zusammenhalt... Ich bin am Sonntag über die Sportlerwahl-Sendung gestolpert. Ist das normal, dass so eine Sendung Jahr für Jahr aus Zürich kommt und auf Züridütsch moderiert wird? Bei jedem Chüngelizüchterverein wird bei nationalen Versammlungen hochdeutsch gesprochen, damit auch Romands und Tessiner etwas verstehen.
Für diejenigen, welche für NoBillag sind, weil sie mit Zürizentriertheit argumentieren: Ihr wisst aber schon, dass die SRG die gesamte Kultur der deutschschweizer SRG in Basel konzentriert und zwar im neuen Gebäude, welches gerade am Bahnhof gebaut wird? Das ist beschlossene Sache, SRG Kultur Radio & TV kommt nach Basel. Zwar maulen gerade die Arbeitnehmer in der Region Zürich herum, aber sie müssen nach Basel kommen. Kurzum: Du bist echt scheisse informiert, lieber macau. Informier Dich besser und meld Dich dann wieder.macau hat geschrieben: In der Zwischenzeit müssen Informationen nicht mehr von der SDA bezogen werden, in Basel gibt es keine Radiodirektion und kein Radioorchester mehr, dafür in Zürich alle Fernsehprogramme und fast alle Radioprogramme, wobei politisch meinungsbildende Sendungen ausschliesslich in Zürich produziert werden.
Was für Medien konsumiert ihr überhaupt, dass ihr so etwas nicht wisst? Die Basler Zeitung hat gross darüber berichtet, die BZ Basel ebenfalls.
https://bazonline.ch/basel/stadt/wir-mo ... y/14273695
Bei einer Abschaffung der SRG werden zürizentriertes Radio NRJ/Ringier-TV, Blocher Medien etc. die Macht übernehmen. Radio NRJ Basel hat mit Basel mittlerweilen so viel am Hut wie das Fraumünster mit dem Vogel Gryff. Und wie schon geschrieben wurde: Meh Züri gaht nöd!
Dieses Wort sagt alles, was von Deinem Beitrag zu halten ist.macau hat geschrieben: SRG-Anbeter.
Heusler.
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"Zürich ist doppelt so gross wie der Wiener Zentralfriedhof - aber nur halb so lustig."
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