Frage an Forumsjuristen

Der Rest...
tauli
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Beitrag von tauli »

PadrePio hat geschrieben:Das wird ständig gemacht. Viele Aktionen gehen von einem Fantasiepreis aus. Man sollte sich nie von Rabatten blenden lassen.
in diesem Fall gilt der Artikel hier nicht?

5. Kapitel: Irreführende Preisbekanntgabe
Art. 161Bekanntgabe weiterer Preise

1 Neben dem tatsächlich zu bezahlenden Preis darf der Anbieter einen Vergleichspreis bekanntgeben, wenn:

a.
er die Ware oder die Dienstleistung unmittelbar vorher tatsächlich zu diesem Preis angeboten hat (Selbstvergleich);
b.
er die Ware oder die Dienstleistung unmittelbar danach tatsächlich zu diesem Preis anbieten wird (Einführungspreis); oder
c.
andere Anbieter im zu berücksichtigenden Marktgebiet die überwiegende Menge gleicher Waren oder Dienstleistungen tatsächlich zu diesem Preis anbieten (Konkurrenzvergleich).
2 Aus der Ankündigung muss beim Einführungspreis und Konkurrenzvergleich die Art des Preisvergleichs hervorgehen. Die Voraussetzungen für die Verwendung von Vergleichspreisen gemäss Absatz 1 sind vom Anbieter auf Verlangen glaubhaft zu machen.2

3 Der Vergleichspreis nach Absatz 1 Buchstaben a und b darf während der Hälfte der Zeit bekanntgegeben werden, während der er gehandhabt wurde beziehungsweise gehandhabt werden wird, längstens jedoch während zwei Monaten.

Nach meinem Verständnis dürfte der Preis nicht am Tag der Aktion erhöht werden! oder sehe ich das falsch?

badcop
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Beitrag von badcop »

sorry wer ein fahrrad für 189.00 kaufen will und sich dann noch beschwert hat sowieso eine an der klatsche ;-)

tauli
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Beitrag von tauli »

badcop hat geschrieben:sorry wer ein fahrrad für 189.00 kaufen will und sich dann noch beschwert hat sowieso eine an der klatsche ;-)
es handelt sich dabei nicht um ein velo für mich sondern ein dreirad für meinen göttibueb ;)

das velo ist aber auch nur stellvertretend für meine frage: das gleiche beispiel könntest du auch mit Bananen machen.

Heute ist der Kilopreis Banen in der Migros: 2.40.-
Am Tag danach gibt die Migros 40% auf Banen und setzt den Preis ohne Rabatt auf 3.50.-

dies ist für mich einfach eine Verarschung der Kunden und ich wollte mich hier bei den forumsjuristen erkundigen ob dies legal ist.

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macau
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Beitrag von macau »

tauli hat geschrieben:in diesem Fall gilt der Artikel hier nicht?

5. Kapitel: Irreführende Preisbekanntgabe
Art. 161Bekanntgabe weiterer Preise

1 Neben dem tatsächlich zu bezahlenden Preis darf der Anbieter einen Vergleichspreis bekanntgeben, wenn:

a.
er die Ware oder die Dienstleistung unmittelbar vorher tatsächlich zu diesem Preis angeboten hat (Selbstvergleich);
b.
er die Ware oder die Dienstleistung unmittelbar danach tatsächlich zu diesem Preis anbieten wird (Einführungspreis); oder
c.
andere Anbieter im zu berücksichtigenden Marktgebiet die überwiegende Menge gleicher Waren oder Dienstleistungen tatsächlich zu diesem Preis anbieten (Konkurrenzvergleich).
2 Aus der Ankündigung muss beim Einführungspreis und Konkurrenzvergleich die Art des Preisvergleichs hervorgehen. Die Voraussetzungen für die Verwendung von Vergleichspreisen gemäss Absatz 1 sind vom Anbieter auf Verlangen glaubhaft zu machen.2

3 Der Vergleichspreis nach Absatz 1 Buchstaben a und b darf während der Hälfte der Zeit bekanntgegeben werden, während der er gehandhabt wurde beziehungsweise gehandhabt werden wird, längstens jedoch während zwei Monaten.

Nach meinem Verständnis dürfte der Preis nicht am Tag der Aktion erhöht werden! oder sehe ich das falsch?
Doch doch, Artikel 16 der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) (https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q= ... TLMia-2h5w) gilt auch hier.

In erster Linie gilt aber das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG), https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... /19860391/.
Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. b. handelt unlauter, wer über Preise unrichtige oder irreführende Angaben macht.

Als Folge davon können Konkurrenten aufgrund Art. 9 klagen und sogar die Herausgabe des Gewinns verlangen. Getäuschten Kunden steht gemäss Art. 10 auch ein Klagerecht zu.

Tauli könnte also verlangen, dass er das Velo mit einem Rabatt von 40 % auf 189 Franken, also für Fr. 113.40 kaufen kann.

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

Die Frage dürfte wohl im Detail erst zu beantworten sein.

War es z.B. eine Hersteller-Aktion oder eine Verkäufer-Aktion?
Beispiel: 229.- ist der unverbindliche Verkaufspreis des Herstellers. Der Verkäufer verzichtet selber auf Marge und verkauft das Fahrrad zu 189.- (evt. über Parallelimport (siehe Denner)) oder aus sonstigen Marketinggründen.
Nun gibt der Hersteller eine gross angelegte Rabattaktion bekannt für seine Ware (Jubiläumsangebot, was auch immer). Der Verkäufer muss (oder sollte) sich dieser Aktion von 40% anschliessen, kann aber nicht mehr auf seinem tiefen Preis zusätzlich Rabatt gewähren (weil er seine Rabattverluste ja dem Hersteller weiter verrechnen kann). Daher gibt auch der Verkäufer 40% auf dem UVP und nicht auf seinem eigentlichen Preis.

So als Beispiel könnte es sich abgespielt haben. Da sehe ich aber keine Verarschung vom Kunden. Im Gegensatz. Der Verkäufer bietet das Produkt normalerweise schon mit einem "eigenen" Rabatt an und gibt, sobald der Hersteller mit dem Preis tiefer kommt, auch diesen Rabatt weiter.

tauli
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Beitrag von tauli »

Delgado hat geschrieben:Die Frage dürfte wohl im Detail erst zu beantworten sein.

War es z.B. eine Hersteller-Aktion oder eine Verkäufer-Aktion?
Beispiel: 229.- ist der unverbindliche Verkaufspreis des Herstellers. Der Verkäufer verzichtet selber auf Marge und verkauft das Fahrrad zu 189.- (evt. über Parallelimport (siehe Denner)) oder aus sonstigen Marketinggründen.
Nun gibt der Hersteller eine gross angelegte Rabattaktion bekannt für seine Ware (Jubiläumsangebot, was auch immer). Der Verkäufer muss (oder sollte) sich dieser Aktion von 40% anschliessen, kann aber nicht mehr auf seinem tiefen Preis zusätzlich Rabatt gewähren (weil er seine Rabattverluste ja dem Hersteller weiter verrechnen kann). Daher gibt auch der Verkäufer 40% auf dem UVP und nicht auf seinem eigentlichen Preis.

So als Beispiel könnte es sich abgespielt haben. Da sehe ich aber keine Verarschung vom Kunden. Im Gegensatz. Der Verkäufer bietet das Produkt normalerweise schon mit einem "eigenen" Rabatt an und gibt, sobald der Hersteller mit dem Preis tiefer kommt, auch diesen Rabatt weiter.
es ist eine Verkäuferaktion, der Verkäufer hat mit 40% auf das gesamte Sortiment auf den Bereich Bike geworben.

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gego
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Beitrag von gego »

Hallo zusammen
Gestern im Kollegenkreis wieder mal die Diskussionen bezüglich Existenzminimum für einen Mann (Wohnhaft in BL) der geschieden ist und 2 Kinder hat.
Leider haben wir im Internet nichts gefunden, kann da jemand helfen?
Danke

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König 1893
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Beitrag von König 1893 »

gego hat geschrieben:Hallo zusammen
Gestern im Kollegenkreis wieder mal die Diskussionen bezüglich Existenzminimum für einen Mann (Wohnhaft in BL) der geschieden ist und 2 Kinder hat.
Leider haben wir im Internet nichts gefunden, kann da jemand helfen?
Danke
Sicher genug, um über die Runden zu kommen, aber zu wenig um das Leben zu geniessen.
Mi Härz isch rot blau

Franco Costanzo 2006 - 2011

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gego
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Beitrag von gego »

König 1893 hat geschrieben:Sicher genug, um über die Runden zu kommen, aber zu wenig um das Leben zu geniessen.
Das heisst in Franken? Zahl? :confused:

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

gego hat geschrieben:Das heisst in Franken? Zahl? :confused:
Wohl hier zu finden:

https://www.baselland.ch/politik-und-be ... ichtlinien

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gego
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Beitrag von gego »

Schwarzbueb hat geschrieben:Wohl hier zu finden:

https://www.baselland.ch/politik-und-be ... ichtlinien
o sieht kommplziert aus :o ich dachte da gibt es einfach einen fixen betrag, soll der sich doch das selber suchen :p

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

gego hat geschrieben:o sieht kommplziert aus :o ich dachte da gibt es einfach einen fixen betrag, soll der sich doch das selber suchen :p
Wesentlich ist mal der Grundbeterag - bei einem alleinstehenden Erwachsenen Fr. 1'200 - für die Grundbedürfnisse (Essen, Trinken, Freizeit, HAushalt etc.). Die übrigen Positionen werden vom Betreibungsamt individuell festgelegt je nach konkreter Situation (Miete, Krankenkasse, Kosten für Kinder etc.).

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canon
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Beitrag von canon »

gego hat geschrieben:Hallo zusammen
Gestern im Kollegenkreis wieder mal die Diskussionen bezüglich Existenzminimum für einen Mann (Wohnhaft in BL) der geschieden ist und 2 Kinder hat.
Leider haben wir im Internet nichts gefunden, kann da jemand helfen?
Danke
Bi dr Sozialhilf sehts wieder anderscht us als s "Betribigsamtliche Exischtänzminimum"

Zahle findsch unter: http://bl.clex.ch/frontend/versions/1769?locale=de

Libero Grande
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Beitrag von Libero Grande »

Wieder einmal eine Frage an die Forumsjuristen.

Leider ist mir eine Rechnung "untergegangen" und der Gläubiger hat mich betrieben. So weit so gut, es war klar mein Fehler und ich habe den Betrag in der Höhe von etwa 100 Franken (sowie die Betreibungskosten) sofort dem Betreibungsamt überwiesen. Dies wurde mir in einem Schreiben des Amtes denn auch schriftlich bestätigt. Allerdings wies das Amt in diesem Schreiben noch Gebühren in der Höhe von rund 5 Franken auf, welche ich noch zahlen muss (deshalb die Bestätigung der "Teilzahlung"). Auf Nachfrage hat mir der Gläubiger bestätigt, dass er die Zahlung erhalten habe und alles i.O.sei.

Nun ist mir heute morgen aber eine Pfändungsankündigung über exakt jene Schuld ins Haus geflattert. Allerdings steht nicht, dass sie bei mir vorbeikommen, sondern ich muss nächste Woche auf dem Amt vorbeigehen.

Weiss jemand was man da machen kann oder soll? Kann es sein, dass ich einfach noch die Gebühr von 5 Franken ans Amt zahlen muss und ich deshalb das Schreiben erhalten habe?

Und ist es denn möglich, das Fortsetzungsbegehren zu stellen, obwohl das Betreibungsamt den vollen Betrag erhalten und dies auch bestätigt hat? Das wäre gelinde gesagt eine Frechheit...

Bin mir grade ein wenig unsicher.
Rasenmeister 2007

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

Libero Grande hat geschrieben:Wieder einmal eine Frage an die Forumsjuristen.

Leider ist mir eine Rechnung "untergegangen" und der Gläubiger hat mich betrieben. So weit so gut, es war klar mein Fehler und ich habe den Betrag in der Höhe von etwa 100 Franken (sowie die Betreibungskosten) sofort dem Betreibungsamt überwiesen. Dies wurde mir in einem Schreiben des Amtes denn auch schriftlich bestätigt. Allerdings wies das Amt in diesem Schreiben noch Gebühren in der Höhe von rund 5 Franken auf, welche ich noch zahlen muss (deshalb die Bestätigung der "Teilzahlung"). Auf Nachfrage hat mir der Gläubiger bestätigt, dass er die Zahlung erhalten habe und alles i.O.sei.

Nun ist mir heute morgen aber eine Pfändungsankündigung über exakt jene Schuld ins Haus geflattert. Allerdings steht nicht, dass sie bei mir vorbeikommen, sondern ich muss nächste Woche auf dem Amt vorbeigehen.

Weiss jemand was man da machen kann oder soll? Kann es sein, dass ich einfach noch die Gebühr von 5 Franken ans Amt zahlen muss und ich deshalb das Schreiben erhalten habe?

Und ist es denn möglich, das Fortsetzungsbegehren zu stellen, obwohl das Betreibungsamt den vollen Betrag erhalten und dies auch bestätigt hat? Das wäre gelinde gesagt eine Frechheit...

Bin mir grade ein wenig unsicher.
Kann sich eigentlich nur noch auf die ausstehenden fr. 5 beziehen, lässt sich im gespräch mit dem betreibungsamt sicher klären!

Rhymaa
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Beitrag von Rhymaa »

Ich machs mol do ine:

Gester han ich e Brief vo dr Firma INTRUM JUSTITIA beko mit den Information, dass ich angäblich e DHL Rächnig vom 07.01.2015 (!) nit zahlt ha und si dr Inkasso-Ufftrag kriegt hän.
D'Rächnig sölli irgnedwie um die 30 CHF ungrad si und mit allne Köste schuld ich schiens über 140 Franke.

Het eine villicht au so öbbis kriegt? Ich bi mir nämlich nit bewusst, öbbis bi DHL bstellt zha. Andere Inkasso Fakes erkenn ich amme an de Rechtschribfähler aber die Intrum Justitia schients
wirklig z'gäh...

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Schwarzbueb
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Beitrag von Schwarzbueb »

Rhymaa hat geschrieben:Ich machs mol do ine:

Gester han ich e Brief vo dr Firma INTRUM JUSTITIA beko mit den Information, dass ich angäblich e DHL Rächnig vom 07.01.2015 (!) nit zahlt ha und si dr Inkasso-Ufftrag kriegt hän.
D'Rächnig sölli irgnedwie um die 30 CHF ungrad si und mit allne Köste schuld ich schiens über 140 Franke.

Het eine villicht au so öbbis kriegt? Ich bi mir nämlich nit bewusst, öbbis bi DHL bstellt zha. Andere Inkasso Fakes erkenn ich amme an de Rechtschribfähler aber die Intrum Justitia schients
wirklig z'gäh...
Intrum Justitia gibt's in der Tat. Ich würde mal die betreffende Rechnung verlangen (per E-Mail).

Rey2
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Beitrag von Rey2 »

Intrum Justitia ist DAS Paradebeispiel dieser parasitären Inkassofirmen.

Sollte sich herausstellen, dass die ursprüngliche Forderung der DHL korrekt war, solltest du dich auf jeden Fall gegen den verrechneten "Verzugsschaden" wehren. Dieser wird in 95% der Fälle missbräuchlich verrechnet und wenn nicht, muss er vom Gläubiger nachgewiesen werden.

Der Verzugszins ist rechtsgültig, darf aber, sofern es mir recht ist, nicht über 15% liegen, üblich sind 5%. Alles andere war dann wohl der missbräuchliche "Verzugsschaden".

Bei der Stiftung für Konsumentenschutz sind Briefvorlagen aufgeschaltet, wie man sich gegen diese Gebühren wehren kann.
https://www.konsumentenschutz.ch/themen ... sterbrief/

Trekbebbi
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Beitrag von Trekbebbi »

Mal 'ne ganz andere (vielleicht etwas seltsame Frage): Wenn man eine schwangere Frau mit Absicht derart aufregt, dass sie das Baby verliert... ist das dann fahrlässige Kindstötung?

Edit schiebt noch ein, dass es sich bei besagtem Unruheherd um eine Untermieterin handelt. Wäre dies grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses (z. B. aufgrund unüberbrückbarer Differenzen und/oder Gefährdung ungeborenen Lebens?
»Denn me muess sich eifach sage, in däre Zyt e FCB-Fan dörfe si isch e verdammts Privileg.« - Konter

Und suscht? Die von mir geposteten Beiträge entsprechen meiner persönlichen Meinung! Aus diesem Grund erachte ich es als unnötig, in den Beiträgen selbst noch zusätzlich auf diesen Umstand hinzuweisen. Ausnahmen sind (natürlich) Zitate von Drittpersonen!

Trekbebbi
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Beitrag von Trekbebbi »

Kurz zur Vorgeschichte: Meine Partnerin und ich sind beide mobil eingeschränkt (sie mit Rollator, ich im Rollstuhl) kommen damit im Alltag aber ziemlich mühelos klar. Nun ist sie schwanger und wir erwarten im Sommer einen Jungen. Ihre Frauenärztin geht mir aber sowas von auf den Wecker und macht mir ehrlich gesagt etwas Angst. Beim allmonatlichen Ultraschall-Termin fragt sie ständig, ob wir denn überhaupt in der Lage wären, für das Kind zu sorgen usw.
Jetzt meine Frage: Ist die Ärztin berechtigt, auf blossen Verdacht hin die KESB oder sonst irgendeine Behörde zu informieren, dass wir - ihrer Ansicht nach - nicht in der Lage wären, für das Kind gute Eltern zu sein? Das macht mir ehrlich etwas Sorgen.
»Denn me muess sich eifach sage, in däre Zyt e FCB-Fan dörfe si isch e verdammts Privileg.« - Konter

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Nervenbündel
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Beitrag von Nervenbündel »

Trekbebbi hat geschrieben:Kurz zur Vorgeschichte: Meine Partnerin und ich sind beide mobil eingeschränkt (sie mit Rollator, ich im Rollstuhl) kommen damit im Alltag aber ziemlich mühelos klar. Nun ist sie schwanger und wir erwarten im Sommer einen Jungen. Ihre Frauenärztin geht mir aber sowas von auf den Wecker und macht mir ehrlich gesagt etwas Angst. Beim allmonatlichen Ultraschall-Termin fragt sie ständig, ob wir denn überhaupt in der Lage wären, für das Kind zu sorgen usw.
Jetzt meine Frage: Ist die Ärztin berechtigt, auf blossen Verdacht hin die KESB oder sonst irgendeine Behörde zu informieren, dass wir - ihrer Ansicht nach - nicht in der Lage wären, für das Kind gute Eltern zu sein? Das macht mir ehrlich etwas Sorgen.
Beim nächsten mal würde ich die liebe Ärztin einfach mal konfrontieren. Darf ja nicht wahr sein.
Unter Sousa waren die Spieler vielleicht weniger verletzt.
Aber sie spielten so, dass man hätte glauben können, sie wären verletzt.

-footbâle 20.06.2015

Trekbebbi
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Beitrag von Trekbebbi »

Nervenbündel hat geschrieben:Beim nächsten mal würde ich die liebe Ärztin einfach mal konfrontieren.
Werde ich auf jeden Fall... will nur mal die juristische Lage checken.
Nervenbündel hat geschrieben:Darf ja nicht wahr sein.
Das dachte ich jeweils auch. Gibt genügend "normale" Eltern, denen man die "Lizenz zum Kinderkriegen" vorgängig hätte entziehen sollen - wenn man sieht, wie sie mit ihrem Schützling umgehen.
»Denn me muess sich eifach sage, in däre Zyt e FCB-Fan dörfe si isch e verdammts Privileg.« - Konter

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Rey2
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Beitrag von Rey2 »

Trekbebbi hat geschrieben:Kurz zur Vorgeschichte: Meine Partnerin und ich sind beide mobil eingeschränkt (sie mit Rollator, ich im Rollstuhl) kommen damit im Alltag aber ziemlich mühelos klar. Nun ist sie schwanger und wir erwarten im Sommer einen Jungen. Ihre Frauenärztin geht mir aber sowas von auf den Wecker und macht mir ehrlich gesagt etwas Angst. Beim allmonatlichen Ultraschall-Termin fragt sie ständig, ob wir denn überhaupt in der Lage wären, für das Kind zu sorgen usw.
Jetzt meine Frage: Ist die Ärztin berechtigt, auf blossen Verdacht hin die KESB oder sonst irgendeine Behörde zu informieren, dass wir - ihrer Ansicht nach - nicht in der Lage wären, für das Kind gute Eltern zu sein? Das macht mir ehrlich etwas Sorgen.

Bin kein Jurist, war aber einige Jahre im Gesundheitsbereich tätig und weiss daher ein bisschen was, alles ohne Gewähr:

Grundsätzlich: Nein. Sie würde sich sogar strafbar machen, da sie gegen die Schweigepflicht verstösst. Bestimmte Berufsleute wie beispielsweise Ärzte benötigen dafür erst eine Entbindung vom Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB.

Ein Arzt kann sich jedoch einer staatlichen Aufsichtsbehörde (i.d.R dem Kantonsarzt) anvertrauen ohne dass er die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Diese behördliche Instanz kann die Schweigepflicht nach eigenem Ermessen aufheben, dann erst wäre eine Gefährdungsmeldung ans KESB zulässig.

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unwichtig
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Beitrag von unwichtig »

Trekbebbi hat geschrieben:Kurz zur Vorgeschichte: Meine Partnerin und ich sind beide mobil eingeschränkt (sie mit Rollator, ich im Rollstuhl) kommen damit im Alltag aber ziemlich mühelos klar. Nun ist sie schwanger und wir erwarten im Sommer einen Jungen. Ihre Frauenärztin geht mir aber sowas von auf den Wecker und macht mir ehrlich gesagt etwas Angst. Beim allmonatlichen Ultraschall-Termin fragt sie ständig, ob wir denn überhaupt in der Lage wären, für das Kind zu sorgen usw.
Jetzt meine Frage: Ist die Ärztin berechtigt, auf blossen Verdacht hin die KESB oder sonst irgendeine Behörde zu informieren, dass wir - ihrer Ansicht nach - nicht in der Lage wären, für das Kind gute Eltern zu sein? Das macht mir ehrlich etwas Sorgen.
Starker Tobak! :mad:
Dass sie Euch fragt, ob ihr der neuen Situation gewachsen seid, ist berechtigt, wobei auch irgendwie überflüssig, da Ihr Euch ja scheinbar darauf freut Eltern zu werden. Ohne Eure genaue Handicapierung zu kennen, fände ich es eine Schweinerei würde das Kesb eingeschaltet werden.
Was versteht diese Frau unter „gute Eltern sein“? Natürlich ist eine Betreuung im Rollstuhl ungemein anspruchsvoller, als auf 2 gesunden Beinen, aber erstens gehe ich davon aus, dass Du Dich in Deinem Stuhl agil bewegst und zweitens ist Deine Frau ja nicht an einen RS gebunden.
Wünsche Euch Dreien alles Gute und, dass Deine Frau und Euer Kind eine problemlose Geburt erlebt :)
Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.

Trekbebbi
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Beitrag von Trekbebbi »

Rey2 hat geschrieben:Bin kein Jurist, war aber einige Jahre im Gesundheitsbereich tätig und weiss daher ein bisschen was, alles ohne Gewähr:

Grundsätzlich: Nein. Sie würde sich sogar strafbar machen, da sie gegen die Schweigepflicht verstösst. Bestimmte Berufsleute wie beispielsweise Ärzte benötigen dafür erst eine Entbindung vom Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB.

Ein Arzt kann sich jedoch einer staatlichen Aufsichtsbehörde (i.d.R dem Kantonsarzt) anvertrauen ohne dass er die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Diese behördliche Instanz kann die Schweigepflicht nach eigenem Ermessen aufheben, dann erst wäre eine Gefährdungsmeldung ans KESB zulässig.
Ok, danke für die Auskunft.
unwichtig hat geschrieben:Wünsche Euch Dreien alles Gute und, dass Deine Frau und Euer Kind eine problemlose Geburt erlebt :)
Vielen Dank, das kommt schon gut. Bild

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
»Denn me muess sich eifach sage, in däre Zyt e FCB-Fan dörfe si isch e verdammts Privileg.« - Konter

Und suscht? Die von mir geposteten Beiträge entsprechen meiner persönlichen Meinung! Aus diesem Grund erachte ich es als unnötig, in den Beiträgen selbst noch zusätzlich auf diesen Umstand hinzuweisen. Ausnahmen sind (natürlich) Zitate von Drittpersonen!

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Beitrag von unwichtig »

@Trekbebbi

Tagesschau 19h30: der 2. Beitrag ist für Euch sicher interessant. Kannte diese Institution bisher nicht
Abstinenzler sind Leute, die niemals entdecken, was sie versäumen.

Trekbebbi
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Beitrag von Trekbebbi »

unwichtig hat geschrieben:@Trekbebbi

Tagesschau 19h30: der 2. Beitrag ist für Euch sicher interessant. Kannte diese Institution bisher nicht
Hab's gesehen, danke. Kannte diese Kescha bisher auch nicht. Aber gut zu wissen, dass es das gibt. Im Fall der Fälle. BildBild

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Und suscht? Die von mir geposteten Beiträge entsprechen meiner persönlichen Meinung! Aus diesem Grund erachte ich es als unnötig, in den Beiträgen selbst noch zusätzlich auf diesen Umstand hinzuweisen. Ausnahmen sind (natürlich) Zitate von Drittpersonen!

4059
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Beitrag von 4059 »

habe online bestellt und heute Mittag die Meldung erhalten, dass das Paket erfolgreich zugestellt worden sei. kam um ca. 16:00 zu hause an aber die Sendung war nirgends zu finden, weder im hauseingang, noch im treppenhaus und auch von den nachbarn wusste niemand bescheid.

ich weiss, dass nutzen/gefahr mit absendung dem empfänger übertragen werden. der zusteller (post) ist auch befreit, wenn er es im milchkasten oder innerhalb des hauses abgeben/balegen kann.

das war bei der grösse des pakets aber definitv nicht möglich. habe bei mehreren auslieferungen auch schon miterlebt, dass der postbote einmal klingelt und danach das paket einfach vor der haustüre, auf offener strasse, hinstellt und es dann als ausgeliefert gilt WTF

mein paket wurde offensichtlich einmal mehr vor der haustüre hingestellt und als erfolgreich ausgeliefert markiert. erhalten habe ich nichts und der wert ist ca. CHF 350.-, darauf einfach hocken bleiben? no way.

was kann/muss ich tun, damit ich nach nicht erhaltener ware immerhin nicht auch noch dafür aufkommen muss?

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Gone to Mac
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Beitrag von Gone to Mac »

4059 hat geschrieben:habe online bestellt und heute Mittag die Meldung erhalten, dass das Paket erfolgreich zugestellt worden sei. kam um ca. 16:00 zu hause an aber die Sendung war nirgends zu finden, weder im hauseingang, noch im treppenhaus und auch von den nachbarn wusste niemand bescheid.

ich weiss, dass nutzen/gefahr mit absendung dem empfänger übertragen werden. der zusteller (post) ist auch befreit, wenn er es im milchkasten oder innerhalb des hauses abgeben/balegen kann.

das war bei der grösse des pakets aber definitv nicht möglich. habe bei mehreren auslieferungen auch schon miterlebt, dass der postbote einmal klingelt und danach das paket einfach vor der haustüre, auf offener strasse, hinstellt und es dann als ausgeliefert gilt WTF

mein paket wurde offensichtlich einmal mehr vor der haustüre hingestellt und als erfolgreich ausgeliefert markiert. erhalten habe ich nichts und der wert ist ca. CHF 350.-, darauf einfach hocken bleiben? no way.

was kann/muss ich tun, damit ich nach nicht erhaltener ware immerhin nicht auch noch dafür aufkommen muss?
Kasch glaub nüt me mache, aber du kasch in Zuekunft bi dr Post online istelle, dass sie nur Paket persönlich dörfe übergä
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Basilou
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Beitrag von Basilou »

Schon wieder das Thema "Rechnung, Mahnung, etc.". ;) Allerdings bin in diesem Fall ich derjenige, der Geld bekommen sollte.

Die Frage ist, ob überhaupt und ab wann ich bei einer überfälligen Rechnung Mahngebühren verlangen darf. Hab mal gegooglet aber finde eigentlich nur, dass man nicht schon bei der ersten Mahnung Gebühren draufschlagen darf bzw. dass man das sowieso nur darf, wenn es in den AGB steht.
In diesem Fall sind aber beide Parteien Privatpersonen (ich habe keine AGBs :rolleyes :) und es ist auch nicht die erste Mahnung. Also konkret gefragt: Kann ich schreiben "dies ist die letzte kostenlose Mahnung, beim nächsten Mal kostet's?". Oder muss ich mich tatsächlich mit den 5% Verzugszins begnügen, die ich laut OR anscheinend verlangen dürfte (aber die bei einem Rechnungsbetrag von 200 Fr. so gering sind dass es die Schuldnerin wohl kaum jucken wird)?

Danke!
© Basilou, 2024

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