Frage(n) bezüglich Verkehrsregeln

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Pro Sportchef bim FCB
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Frage(n) bezüglich Verkehrsregeln

Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Ich starte mal einen Thread, habe über die Suchfunktion nichts ähnliches gefunden. Kann danach natürlich gerne von anderen Personen verwendet werden ;)

Eine Frage hätte ich nämlich.

Es gibt im Strassenverkehrsgesetz u.a. folgende Regeln:
Art. 26 Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.

Art. 35 Abs. 2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

Art. 35 Abs. 3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.
Und zu folgender Szenerie habe ich eine Frage:
- Ich bin auf einer zweispurigen Autobahn links unterwegs, weil ich Fahrzeuge überhole. Ich fahre 120 kmh
- Auf der rechten Fahrspur hat es ein paar Meter vor mir einen Lastwagen der vielleicht 80kmh fährt
- Hinter diesem LWK fährt ein Auto mit ca. 100kmh, fährt also auf den LKW auf und muss diesen überholen
- Dieses Auto überholt nun auch tatsächlich

Und nun ergibt sich eben die blöde Situation. Das Auto fährt mir zwar nicht direkt vor die Schnauze, sodass eine lebensgefährliche Situation entsteht. ABER, es ist nunmal 20kmh langsamer als ich, ich muss innert 1-2 Sekunden auf die Bremse treten und relativ stark abbremsen.

Darf ich mich zu Recht über so einen Autofahrer aufregen? Ist das eine Behinderung?

Ich würde sagen es widerspricht sicherlich Art. 26, der Rücksichtnahme.
Art. 35 Abs. 2, hm, ist der nötige Raum in so einer Situation frei und übersichtlich? Frei ist der just in dem Moment ja schon, ich bin ja noch ein paar Meter zurück. Er ist aber bei normaler Verkehrsfortsetzung (=ich muss nicht bremsen) eigentlich NICHT frei. Zudem wird noch Kolonnenverkehr erwähnt. Was gilt als Kolonnenverkehr? Gilt das Szenario ich links, auf der rechten Seite LKW, blödes Auto und ein weiteres Auto dahinter als Kolonnenverkehr? Dann wäre dies def. ein Verstoss gegen Art. 35 Abs. 2.
Und ich behaupte es ist ein Verstoss gegen Art. 36 Abs. 3, wobei dieses "namentlich" verwirrend ist. Gemeint ist wohl auf alle Rücksicht nehmen, aber speziell auf die zu überholenden Fahrzeuge?

Danke auf jeden Fall für eure Meinung :)
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

Lusti
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Beitrag von Lusti »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Und zu folgender Szenerie habe ich eine Frage:
- Ich bin auf einer zweispurigen Autobahn links unterwegs, weil ich Fahrzeuge überhole. Ich fahre 120 kmh
- Auf der rechten Fahrspur hat es ein paar Meter vor mir einen Lastwagen der vielleicht 80kmh fährt
- Hinter diesem LWK fährt ein Auto mit ca. 100kmh, fährt also auf den LKW auf und muss diesen überholen
- Dieses Auto überholt nun auch tatsächlich
Und nun ergibt sich eben die blöde Situation. Das Auto fährt mir zwar nicht direkt vor die Schnauze, sodass eine lebensgefährliche Situation entsteht. ABER, es ist nunmal 20kmh langsamer als ich, ich muss innert 1-2 Sekunden auf die Bremse treten und relativ stark abbremsen. Darf ich mich zu Recht über so einen Autofahrer aufregen? Ist das eine Behinderung?
1.) Du darfst dich immer aufregen. :D
2.) Nein Art. 26 gilt nicht weil es zu keiner Behinderung oder Gefärdung gekommen ist. Es geht in Art. 26 um die ordnungsgemässe Benützung. Auf Autobahnen wäre dies zum Beispiel Tempo 80 - 120 km/h. Somit kann dein Abbremsen auf 100km/h nicht als Behinderung interpetiert werden.
3.) Autobahn ist kein Kolonnenverkehr sondern als "Strasse für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt" -> siehe SVG Art. 44
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BloodMagic
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Beitrag von BloodMagic »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben: Darf ich mich zu Recht über so einen Autofahrer aufregen?
Dürfen sie. Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen

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Zaunbesteiger
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Beitrag von Zaunbesteiger »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ich starte mal einen Thread, habe über die Suchfunktion nichts ähnliches gefunden. Kann danach natürlich gerne von anderen Personen verwendet werden ;)

Eine Frage hätte ich nämlich.

Es gibt im Strassenverkehrsgesetz u.a. folgende Regeln:



Und zu folgender Szenerie habe ich eine Frage:
- Ich bin auf einer zweispurigen Autobahn links unterwegs, weil ich Fahrzeuge überhole. Ich fahre 120 kmh
- Auf der rechten Fahrspur hat es ein paar Meter vor mir einen Lastwagen der vielleicht 80kmh fährt
- Hinter diesem LWK fährt ein Auto mit ca. 100kmh, fährt also auf den LKW auf und muss diesen überholen
- Dieses Auto überholt nun auch tatsächlich

Und nun ergibt sich eben die blöde Situation. Das Auto fährt mir zwar nicht direkt vor die Schnauze, sodass eine lebensgefährliche Situation entsteht. ABER, es ist nunmal 20kmh langsamer als ich, ich muss innert 1-2 Sekunden auf die Bremse treten und relativ stark abbremsen.

Darf ich mich zu Recht über so einen Autofahrer aufregen? Ist das eine Behinderung?

Ich würde sagen es widerspricht sicherlich Art. 26, der Rücksichtnahme.
Art. 35 Abs. 2, hm, ist der nötige Raum in so einer Situation frei und übersichtlich? Frei ist der just in dem Moment ja schon, ich bin ja noch ein paar Meter zurück. Er ist aber bei normaler Verkehrsfortsetzung (=ich muss nicht bremsen) eigentlich NICHT frei. Zudem wird noch Kolonnenverkehr erwähnt. Was gilt als Kolonnenverkehr? Gilt das Szenario ich links, auf der rechten Seite LKW, blödes Auto und ein weiteres Auto dahinter als Kolonnenverkehr? Dann wäre dies def. ein Verstoss gegen Art. 35 Abs. 2.
Und ich behaupte es ist ein Verstoss gegen Art. 36 Abs. 3, wobei dieses "namentlich" verwirrend ist. Gemeint ist wohl auf alle Rücksicht nehmen, aber speziell auf die zu überholenden Fahrzeuge?

Danke auf jeden Fall für eure Meinung :)
Sebastian Vettel, bisches du!?

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Lusti hat geschrieben:1.) Du darfst dich immer aufregen. :D
2.) Nein Art. 26 gilt nicht weil es zu keiner Behinderung oder Gefärdung gekommen ist. Es geht in Art. 26 um die ordnungsgemässe Benützung. Auf Autobahnen wäre dies zum Beispiel Tempo 80 - 120 km/h. Somit kann dein Abbremsen auf 100km/h nicht als Behinderung interpetiert werden.
3.) Autobahn ist kein Kolonnenverkehr sondern als "Strasse für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt" -> siehe SVG Art. 44
Danke für deine Antwort. Art. 35 gilt dann aber trotzdem. Da wäre dann die Frage, wie "wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist" und "Rücksicht nehmen auf die übrigen Strassenbenützer" auszulegen sind :rolleyes: Das wäre dann wohl Juristenfutter :rolleyes:
Zaunbesteiger hat geschrieben:Sebastian Vettel, bisches du!?
Nein, aber Auto fahren (zumindest auf der Autobahn) ist für mich von A nach B kommen. Und da bin ich grundsätzlich faul, stelle gerne den Tempomat und fahre. Da ist es durchaus nervig, wenn jemand direkt vor die Schnauze fährt, man in die Klötze muss und danach wieder beschleunigen muss. Er sieht mich ja kommen und sollte bemerken, dass ich schneller bin.
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!

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Marek
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Beitrag von Marek »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Nein, aber Auto fahren (zumindest auf der Autobahn) ist für mich von A nach B kommen. Und da bin ich grundsätzlich faul, stelle gerne den Tempomat und fahre. Da ist es durchaus nervig, wenn jemand direkt vor die Schnauze fährt, man in die Klötze muss und danach wieder beschleunigen muss. Er sieht mich ja kommen und sollte bemerken, dass ich schneller bin.
Ich kenne solche Situationen und denke in diesen Situationen mit dem Fahrer des anderen Autos mit. Oft sehe ich ein solches Auto das sich recht schnell dem langsameren Auto nähert und ich jeweils mich frage: Warum wechselt er nicht die Spur? Man hat dann das Dilemma, langsamer zu werden, weil es hat schon so kommen kann, dass er rausschert, oder im Gegenteil schneller zu werden, damit man ihn sicherer überholt, bevor er zu nah am Vorwagen ist.

Aufpassen ist halt immer angebracht. Hup- und Bremsbereitschaft erstellen.

Lusti
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Beitrag von Lusti »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Danke für deine Antwort. Art. 35 gilt dann aber trotzdem. Da wäre dann die Frage, wie "wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist" und "Rücksicht nehmen auf die übrigen Strassenbenützer" auszulegen sind :rolleyes: Das wäre dann wohl Juristenfutter :rolleyes:
Ob Art. 35 auf Vorbeifahren/Überholen auf Autobahnen augewendet werden kann weiss ich nicht, das ist wirklich Juristenfutter. Was du aber bemängelst und da hast du vollkommen recht ist, dass kaum mehr Rücksichtsvoll gefahren wird. Wir diskutieren hier wieder irgendwelche Artikel aus dem Gesetz obwohl es so einfach wäre: Jeder nimmt etwas mehr Rücksicht und voilà, alles ist gut.
Marek hat geschrieben:Ich kenne solche Situationen und denke in diesen Situationen mit dem Fahrer des anderen Autos mit. Oft sehe ich ein solches Auto das sich recht schnell dem langsameren Auto nähert und ich jeweils mich frage: Warum wechselt er nicht die Spur? Man hat dann das Dilemma, langsamer zu werden, weil es hat schon so kommen kann, dass er rausschert, oder im Gegenteil schneller zu werden, damit man ihn sicherer überholt, bevor er zu nah am Vorwagen ist.
Aufpassen ist halt immer angebracht. Hup- und Bremsbereitschaft erstellen.
Geneu das Frage ich mich in diesen Situationen immer wieder: Schauen die nur 20 Meter voraus? Ist doch kein Problem auf eine Distanz von 500m etwas vom Gas, vorbeilassen, das Objekt überholen. Alles völlig stressfrei ...
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PadrePio
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Beitrag von PadrePio »

Mein Tipp an dich: Sich nicht künstlich aufregen. Wer vorausschauend Auto fährt der sieht dies und geht einfach ein wenig vom Gas. In der Schweiz hats einfach zu viele Paragraphenreiter und Bünzlis die sich über jeden Scheiss enervieren können...

Schon mal in Süditalien Auto gefahren? Alles halb so wild...

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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

Marek hat geschrieben:Ich kenne solche Situationen und denke in diesen Situationen mit dem Fahrer des anderen Autos mit. Oft sehe ich ein solches Auto das sich recht schnell dem langsameren Auto nähert
Da bin ich mit dir einverstanden, in so einem Fall kann man auch ein bisschen nett sein und ihm Platz lassen.

Es gibt aber auch einige, die hängen schon mit der gleichen Geschwindigkeit hinter dem anderen Auto fest, müssen also selber nicht verlangsamen und fahren mir trotzdem vor die Schnauze :rolleyes:
Aufpassen ist halt immer angebracht. Hup- und Bremsbereitschaft erstellen.
Das mache ich definitiv immer! Allerdings nervt es mich dann trotzdem ziemlich...
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Pro Sportchef bim FCB
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Beitrag von Pro Sportchef bim FCB »

PadrePio hat geschrieben:Mein Tipp an dich: Sich nicht künstlich aufregen. Wer vorausschauend Auto fährt der sieht dies und geht einfach ein wenig vom Gas. In der Schweiz hats einfach zu viele Paragraphenreiter und Bünzlis die sich über jeden Scheiss enervieren können...

Schon mal in Süditalien Auto gefahren? Alles halb so wild...
Ich bin ein ruhiger und besonnener Mensch. Eigentlich... Meine einzige Schwäche in dieser Hinsicht scheint der Strasseverkehr zu sein ;) Im Auto fluche ich gerne und rege mich gerne über andere Verkehrsteilnehmer auf, notorische Links-/Mittefahrer, vor die Schnauze-Fahrer, Verkehrsregelmisachter, usw. Gibt es leider in der Schweiz recht viele.
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whizzkid
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Beitrag von whizzkid »

Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ich starte mal einen Thread, habe über die Suchfunktion nichts ähnliches gefunden. Kann danach natürlich gerne von anderen Personen verwendet werden ;)

Eine Frage hätte ich nämlich.

Es gibt im Strassenverkehrsgesetz u.a. folgende Regeln:



Und zu folgender Szenerie habe ich eine Frage:
- Ich bin auf einer zweispurigen Autobahn links unterwegs, weil ich Fahrzeuge überhole. Ich fahre 120 kmh
- Auf der rechten Fahrspur hat es ein paar Meter vor mir einen Lastwagen der vielleicht 80kmh fährt
- Hinter diesem LWK fährt ein Auto mit ca. 100kmh, fährt also auf den LKW auf und muss diesen überholen
- Dieses Auto überholt nun auch tatsächlich

Und nun ergibt sich eben die blöde Situation. Das Auto fährt mir zwar nicht direkt vor die Schnauze, sodass eine lebensgefährliche Situation entsteht. ABER, es ist nunmal 20kmh langsamer als ich, ich muss innert 1-2 Sekunden auf die Bremse treten und relativ stark abbremsen.

Darf ich mich zu Recht über so einen Autofahrer aufregen? Ist das eine Behinderung?

Ich würde sagen es widerspricht sicherlich Art. 26, der Rücksichtnahme.
Art. 35 Abs. 2, hm, ist der nötige Raum in so einer Situation frei und übersichtlich? Frei ist der just in dem Moment ja schon, ich bin ja noch ein paar Meter zurück. Er ist aber bei normaler Verkehrsfortsetzung (=ich muss nicht bremsen) eigentlich NICHT frei. Zudem wird noch Kolonnenverkehr erwähnt. Was gilt als Kolonnenverkehr? Gilt das Szenario ich links, auf der rechten Seite LKW, blödes Auto und ein weiteres Auto dahinter als Kolonnenverkehr? Dann wäre dies def. ein Verstoss gegen Art. 35 Abs. 2.
Und ich behaupte es ist ein Verstoss gegen Art. 36 Abs. 3, wobei dieses "namentlich" verwirrend ist. Gemeint ist wohl auf alle Rücksicht nehmen, aber speziell auf die zu überholenden Fahrzeuge?

Danke auf jeden Fall für eure Meinung :)
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Danke für deine Antwort. Art. 35 gilt dann aber trotzdem. Da wäre dann die Frage, wie "wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist" und "Rücksicht nehmen auf die übrigen Strassenbenützer" auszulegen sind :rolleyes: Das wäre dann wohl Juristenfutter :rolleyes:



Nein, aber Auto fahren (zumindest auf der Autobahn) ist für mich von A nach B kommen. Und da bin ich grundsätzlich faul, stelle gerne den Tempomat und fahre. Da ist es durchaus nervig, wenn jemand direkt vor die Schnauze fährt, man in die Klötze muss und danach wieder beschleunigen muss. Er sieht mich ja kommen und sollte bemerken, dass ich schneller bin.
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Da bin ich mit dir einverstanden, in so einem Fall kann man auch ein bisschen nett sein und ihm Platz lassen.

Es gibt aber auch einige, die hängen schon mit der gleichen Geschwindigkeit hinter dem anderen Auto fest, müssen also selber nicht verlangsamen und fahren mir trotzdem vor die Schnauze :rolleyes:


Das mache ich definitiv immer! Allerdings nervt es mich dann trotzdem ziemlich...
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Ich bin ein ruhiger und besonnener Mensch. Eigentlich... Meine einzige Schwäche in dieser Hinsicht scheint der Strasseverkehr zu sein ;) Im Auto fluche ich gerne und rege mich gerne über andere Verkehrsteilnehmer auf, notorische Links-/Mittefahrer, vor die Schnauze-Fahrer, Verkehrsregelmisachter, usw. Gibt es leider in der Schweiz recht viele.
Jetzt hani doch schnell miesse stark nochedenke ob ich nichtsahnend e Zweitaccount ha ... erkenn mich selber leider sehr in dine Beschriebige :P

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