
Eine Frage hätte ich nämlich.
Es gibt im Strassenverkehrsgesetz u.a. folgende Regeln:
Und zu folgender Szenerie habe ich eine Frage:Art. 26 Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.
Art. 35 Abs. 2 Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.
Art. 35 Abs. 3 Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.
- Ich bin auf einer zweispurigen Autobahn links unterwegs, weil ich Fahrzeuge überhole. Ich fahre 120 kmh
- Auf der rechten Fahrspur hat es ein paar Meter vor mir einen Lastwagen der vielleicht 80kmh fährt
- Hinter diesem LWK fährt ein Auto mit ca. 100kmh, fährt also auf den LKW auf und muss diesen überholen
- Dieses Auto überholt nun auch tatsächlich
Und nun ergibt sich eben die blöde Situation. Das Auto fährt mir zwar nicht direkt vor die Schnauze, sodass eine lebensgefährliche Situation entsteht. ABER, es ist nunmal 20kmh langsamer als ich, ich muss innert 1-2 Sekunden auf die Bremse treten und relativ stark abbremsen.
Darf ich mich zu Recht über so einen Autofahrer aufregen? Ist das eine Behinderung?
Ich würde sagen es widerspricht sicherlich Art. 26, der Rücksichtnahme.
Art. 35 Abs. 2, hm, ist der nötige Raum in so einer Situation frei und übersichtlich? Frei ist der just in dem Moment ja schon, ich bin ja noch ein paar Meter zurück. Er ist aber bei normaler Verkehrsfortsetzung (=ich muss nicht bremsen) eigentlich NICHT frei. Zudem wird noch Kolonnenverkehr erwähnt. Was gilt als Kolonnenverkehr? Gilt das Szenario ich links, auf der rechten Seite LKW, blödes Auto und ein weiteres Auto dahinter als Kolonnenverkehr? Dann wäre dies def. ein Verstoss gegen Art. 35 Abs. 2.
Und ich behaupte es ist ein Verstoss gegen Art. 36 Abs. 3, wobei dieses "namentlich" verwirrend ist. Gemeint ist wohl auf alle Rücksicht nehmen, aber speziell auf die zu überholenden Fahrzeuge?
Danke auf jeden Fall für eure Meinung
