Sali zäme
Ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
Gibt es einen Datenaustausch zwischen der Steuerbehörde und der Gemeinde/Stadt? Weiss die Steuerbehörde, per wann ich mich in einer Gemeinde/Stadt angemeldet habe? Kann sie das ausfindig machen?
Mein Szenario: Faktisch pendle ich nun seit heute 1h pro Weg zur Arbeit, d.h. ich wohne nicht mehr im BL. Auf Papier bleibe ich aber noch ein bisschen im BL angemeldet (diverse Gründe, evt. bin ich nämlich in 2 Monaten wieder in einem anderen Kanton und da habe ich keine Lust mich und mein Auto noachmals umzumelden), zumal ich auch noch meine Wohnung und Briefkasten in BL habe.
In ein paar Monaten möchte / muss ich mich dann schonmal in meinem neuen Wohnkanton anmelden. Und würde dann natürlich gerne Pendlerabzüge in der Steuererklärung geltend machen (Fahrkosten, Verpflegung) für die Zeit in der ich schon gependelt bin, allerdings auf Papier immernoch in BL gewohnt habe. Prüft dies die Steuerbehörde? Bzw. kann sie das?
Vielen Dank für eure Antworten.
Frage zu Datenaustausch Gemeinde/Stadt <-> Steuerbehörde
- Pro Sportchef bim FCB
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Frage zu Datenaustausch Gemeinde/Stadt <-> Steuerbehörde
Ich lasse mir meine Meinung nicht durch Fakten kaputt machen!
Nun, die neue Steuerbehörde weis, per wann du dich dort angemeldet hat, und wird entsprechend keine Pendler-Abzüge für die Zeit davor akzeptieren. Die Frage ist zwar, wie stark sie dies kontrollieren, könnte mir aber gut vorstellen, dass dies bei ihnen einen automatischen Check ist, da sich dies relativ einfach checken lässt.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Sali zäme
Ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
Gibt es einen Datenaustausch zwischen der Steuerbehörde und der Gemeinde/Stadt? Weiss die Steuerbehörde, per wann ich mich in einer Gemeinde/Stadt angemeldet habe? Kann sie das ausfindig machen?
Mein Szenario: Faktisch pendle ich nun seit heute 1h pro Weg zur Arbeit, d.h. ich wohne nicht mehr im BL. Auf Papier bleibe ich aber noch ein bisschen im BL angemeldet (diverse Gründe, evt. bin ich nämlich in 2 Monaten wieder in einem anderen Kanton und da habe ich keine Lust mich und mein Auto noachmals umzumelden), zumal ich auch noch meine Wohnung und Briefkasten in BL habe.
In ein paar Monaten möchte / muss ich mich dann schonmal in meinem neuen Wohnkanton anmelden. Und würde dann natürlich gerne Pendlerabzüge in der Steuererklärung geltend machen (Fahrkosten, Verpflegung) für die Zeit in der ich schon gependelt bin, allerdings auf Papier immernoch in BL gewohnt habe. Prüft dies die Steuerbehörde? Bzw. kann sie das?
Vielen Dank für eure Antworten.
Dazu kommt, dass du nur in jenem Kanton versteuert wirst, in welchem du per 31.12. des Jahres gewohnt hast. Es findet jedoch zwischen die beiden Kantonen eine Ausgleichszahlung statt für die Zeit, welche du im andern Kanton gewohnt hast. Entsprechend werden diese beiden Gemeinden auf zumindest tiefen Niveau einen (automatischen?) Datenaustausch haben.
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Also sollte ich mich am Besten doch schon heute in der neuen Stadt anmelden und das Auto ummelden, grml...Delgado hat geschrieben:Nun, die neue Steuerbehörde weis, per wann du dich dort angemeldet hat, und wird entsprechend keine Pendler-Abzüge für die Zeit davor akzeptieren. Die Frage ist zwar, wie stark sie dies kontrollieren, könnte mir aber gut vorstellen, dass dies bei ihnen einen automatischen Check ist, da sich dies relativ einfach checken lässt.
Weisst du auch noch, wie lange man sich rückwirkend anmelden kann? Theoretisch die zwei Wochen, die man Zeit hat um sich anzumelden oder?
Vielen Dank dir!
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So im Detail kenn ich mich da nicht aus, sorry. Ich denke jedoch, es lohnt sich primär dann, wenn du über das Kalenderjahr zügeln würdest (kurz vorher) und von einem günstigen in einen höher besteuerten Kanton wechselst und auch nur, wenn dir aufgrund spezieller Wohnsituation nicht nachgewiesen werden kann, dass du schon früher umgezogen bist.Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Also sollte ich mich am Besten doch schon heute in der neuen Stadt anmelden und das Auto ummelden, grml...
Weisst du auch noch, wie lange man sich rückwirkend anmelden kann? Theoretisch die zwei Wochen, die man Zeit hat um sich anzumelden oder?
Vielen Dank dir!
Meist musst du bei der Anmeldung ja einen Mietvertrag mitbringen, und da ist ja offensichtlich, wann du (offiziell) umgezogen bist. Dies geht mMn nur, wenn du z.B. von Zuhause in eine WG ziehst und keinen direkten Vertrag mit einem Vermieter hast.