Nur um ein bisschen Werbung für die bevorstehende Gesetzesverschärfung und die geplante Datenbank von Fussballfans zu machen, hat die Zürcher Polizei wissentlich hunderte Unschuldige inhaftiert.
Von einer Datenbank von Rasern, welche schon viele Tote auf dem Gewissen haben, will aber niemand etwas wissen.
Wo bleibt da die verfassungsmässige Gleichbehandlung???
Pressetext von heute:
Quelle: SDA, publiziert am: 27. Dezember 2004
Verstösse gegen die Verkehrsregeln seien genügend erfasst. Und der Register-Eintrag könnte als erstrebenswerte Auszeichnung in einer «Hitparade der Schnellsten» betrachtet werden.
In seiner am Montag veröffentlichten ablehnenden Stellungnahme zu einer Motion von Adrian Amstutz (SVP/BE) bezweifelt der Bundesrat, ob ein öffentliches Register über Führerausweisentzüge tatsächlich präventiv wirkt. Diese Haltung werde auch von Verkehrspsychologen bestätigt.
Wer sich durch die Strafandrohungen und dem ab 1. Januar 2005 nochmals verschärften Führerausweisentzug nicht vom Rasen abhalte, dürfte sich von einer milderen Massnahme wie der Publikation seines Namens nicht beeindrucken lassen, schreibt der Bundesrat. Ein Register könnte bei Prahlhänsen gar kontraproduktiv wirken.
Der Begriff «Raser» sei rechtlich nicht zu definieren, schreibt der Bundesrat. Die geltende Regelung genüge vollauf. Die Schaffung eines neuen Tatbestandes «wer rast, wird mit ... bestraft» sei nicht erforderlich. Im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) seien die Daten der Verkehrssünder erfasst.
Der Aufwand für ein Register, das schweizweit Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 30 km/h mit Namen, Wohnort und Nationalität festhält, wäre angesichts der zu erwartenden geringen Wirkung unverhältnismässig, schreibt der Bundesrat. Eine Verdichtung der Polizeikontrollen sei wirksamer.
Der Bundesrat lehnt im weiteren Vorstösse von SP und Grünen zur Eindämmung des «Offroad-Booms» ab. Diese geländegängigen Fahrzeuge seien vom Schweizer Markt nicht fernzuhalten. Die Schweiz wolle aber bei der Schaffung neuer internationaler Fahrzeug- Sicherheitsnormen ein aktive Rolle übernehmen.
Bundesrat gegen öffentliches «Raser-Register»
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l'antimilan
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Wenn ich mir den zur Schnellstrasse ausgebauten, zweispurigen Cityring vor Augen führe, auf dem auch innerorts 50 gilt, scheinen mir die 180 auf der Autobahn gefährlicher.....Vincent Vega hat geschrieben:Obd denn e Raser bisch weisi nid, e rise Idiot aber uf jedä Fall! (Lieber 180 uf dr Autobahn als 70 Innerorts!)
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!