Aftershock hat geschrieben:Immer alles abziehen. Vielleicht kommst du ja durch. Und wenn du nicht durchkommst und die Begründung fehlt für die differenze. In der Veranlagung, dann Einsprqche erheben.
Abziehen kann ich den werterhaltenden Unterhalt ja schon, die Frage ist nur, ob ich den selben Betrag bei der Staatssteuer und Bundessteuer einsetzen kann. Oder ob es Unterschiede gibt. Z.b. bei der Pauschalbesteuerung sind es zwei verschiedene Beträge.
Das Problem ist, dass ich es korrekt machen muss, da ich für sehr lange im Ausland sein werde und nichts unternehmen kann....