Steuerfrage

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Sharky
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Steuerfrage

Beitrag von Sharky »

Ist jemand ein Steuerexperte?

Kann ich den Unterhalt einer Liegenschaft, welcher höher als der Pauschalabzug ist, komplett zu 100% bei der Bundessteuern abziehen? Beim Pauschalabzug ist es ja ein gewisser Prozentsatz, welcher von der Staatsteuer abweicht. Bei effektivem Unterhalt auch?

Man dankt. :)
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

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Aftershock
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Beitrag von Aftershock »

Immer alles abziehen. Vielleicht kommst du ja durch. Und wenn du nicht durchkommst und die Begründung fehlt für die differenze. In der Veranlagung, dann Einsprqche erheben.

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Sharky
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Beitrag von Sharky »

Aftershock hat geschrieben:Immer alles abziehen. Vielleicht kommst du ja durch. Und wenn du nicht durchkommst und die Begründung fehlt für die differenze. In der Veranlagung, dann Einsprqche erheben.
Abziehen kann ich den werterhaltenden Unterhalt ja schon, die Frage ist nur, ob ich den selben Betrag bei der Staatssteuer und Bundessteuer einsetzen kann. Oder ob es Unterschiede gibt. Z.b. bei der Pauschalbesteuerung sind es zwei verschiedene Beträge.

Das Problem ist, dass ich es korrekt machen muss, da ich für sehr lange im Ausland sein werde und nichts unternehmen kann....
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