Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Diskussionen rund um den FCB.
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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

[quote="LaFamigliaCrew"]Angelo:
Koennte man nicht "Disclaimer"-maessig die Seite so einrichten]

solange du sachlich bleibst darfst du deine Meinung auch hier ungestraft kund tun.

Äusserungen wie: Herr X.Y. ist ein (Drecks-) Judas, sieht aus wie ein Schwein, ist ein Pisser, Arschloch etc. findest du nie in den Medien - aus gutem Grund.

Das Internet, mein Lieber, ist kein rechtsfreier Raum. Und deine freie Meinung hört dort auf, wo andere beleidigt werden können.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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ultio
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Beitrag von ultio »

Rankhof hat geschrieben:...Und deine freie Meinung hört dort auf, wo andere beleidigt werden können.
Und ab dem "können" verdienen sich die Rechtsverdreher dumm und dämlich.

Rough
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Beitrag von Rough »

Rankhof hat geschrieben:solange du sachlich bleibst darfst du deine Meinung auch hier ungestraft kund tun.

Äusserungen wie: Herr X.Y. ist ein (Drecks-) Judas, sieht aus wie ein Schwein, ist ein Pisser, Arschloch etc. findest du nie in den Medien - aus gutem Grund.

Das Internet, mein Lieber, ist kein rechtsfreier Raum. Und deine freie Meinung hört dort auf, wo andere beleidigt werden können.
Gut... hier der legale Rupp Verunglimpfungssatz:

"Mario Rupp: die ärmste Polizei-Sau der Schweiz!"

So (oder ähnlich) gelesen im Blick über den Aarau Goali Stöckli:

Aaraus Stöckli:die ärmste Goali-Sau der Schweiz...................................

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macau
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ein paar Bundesgerichtsentscheide

Beitrag von macau »

http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... direct.htm

(als Suchbegriff 179septies eingeben)

1. Treffer:

34. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 22. November 2000 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, H.-D. und H.
(Nichtigkeitsbeschwerde)

Art. 179septies StGB; Missbrauch des Telefons.
Ein einziger missbräuchlicher Anruf kann den objektiven Tatbestand des Art.
179septies StGB erfüllen, wenn er nach den konkreten Umständen geeignet ist, beim Betroffenen eine schwere Beunruhigung auszulösen. Bei nur leichten bis mittelschweren Persönlichkeitsverletzungen durch das Telefon ist hingegen eine gewisse Häufung von Einzelhandlungen erforderlich (E. 2).


bezüglich Anzeigeberechtigung durchaus vergleichbar:

4. Treffer

18. Urteil des Kassationshofes vom 17. April 1985 i.S. P. X. und H. X. gegen
röm.-kath. Kirchgemeinde Spiez (Nichtigkeitsbeschwerde)

Art. 179ter Abs. 1 und 28 Abs. 1 StGB.
Die Kirchgemeinde ist nicht berechtigt, Strafantrag zu stellen, wenn
anlässlich ihrer Gemeindeversammlung ein Teilnehmer die Äusserungen der
Votanten ohne deren Einwilligung auf Tonband aufnimmt; sie ist nicht
Gesprächsteilnehmerin im Sinne der erstgenannten Bestimmung.

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Evil
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Beitrag von Evil »

Rankhof hat geschrieben:wieso keine Ehrverletzungsklage?

Ich sags euch: Ehrverletzungsklagen müssen auf dem Privatklageweg durch geführt werden, d.h. der Anzeigesteller muss alle Ermittlungen selber führen. Bei Missbrauch einer Fernmeldeanlage muss der Staat ermitteln
Wir, die Steuerzahler, finazieren somit das ganze Theater?

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el presidente
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Beitrag von el presidente »

Zum Glück hat mich Mladen Petric noch nicht angezeigt! :o
Copyrights @ el presidente!

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Evil hat geschrieben:Wir, die Steuerzahler, finazieren somit das ganze Theater?
das siehst du absolut richtig :mad:
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LaFamigliaCrew
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Beitrag von LaFamigliaCrew »

Ich habe ja das Recht nicht studiert, aber irgendwie stellen sich bei Posts schon einige Fragen:

Wie weiss man wer das Post tatsaechlich geschrieben hat? Kann sich ja jeder bei mir einloggen..

Wie weiss man an wen das Post tatsaechlich adressiert ist? Ich meine, theoretsich koennte ich den User X als dummer Hurensohn beschimpfen und am Ende stellt sich dann raus, dass User X meine Schwester ist...

Kann nicht jeder Satz auf 100 Arten verstanden werden? Schlussendlich ist es der Leser (Empfaenger der Nachricht) der das ganze so interpretiert, wie er es gerade interpretieren moechte.
Sage ich also "Rupp hat keine Ahnung".. ...dann stellt sich doch die Frage

a) welchen Rupp meine ich? Peter Rupp, Hans Rupp, Mario Rupp..
b) wer fuehtl sich angesprochen?
c) wie interpretiert er diesen Satz?


Da ich jederzeit ein Post schreiben kann, dass voellig aus dem Zusammenhang gerissen sein kann (z.B. wen man die vorherigen Posts gar nicht liesst), stellt sich wiederum die Frage:
Wie kann man beweisen in welchem Zusammenhang und mit welchem Motiv jemand ein Post gemacht hat?

Ja, ja, Fragen ueber Fragen.
Ich denke mit Hilfe eines Anwalts wird man wegen irgendwelchen Posts nicht belangt werden koennen. Schlussendlich weiss man ja nicht einmal ob jemand der betroffen sein koennte wie eine Gigi Oeri oder ein Edelclown mitlesen... Also wie kann ich jemand beleidigen obwohl ich nicht mal weiss ob diese Person mitliest?

Egal, auf jeden Fall:

Petric raus! Egal wer sich jetzt angesprochen fuehlt...

subseven
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Beitrag von subseven »

Jeder ist Willkommen !
Es geht doch gar nicht darum, mit einer Klage oder Anzeige Erfolg zu haben. Entscheidend ist, dass Personen erfasst werden, gegen die in Zusammenhang mit Fussball ein Verfahren eröffnet wurde. Ob schlussendlich jemand verurteilt wird ist Nebensache. Datenbanken wollen gefüttert werden. Stellt euch vor die Euro kommt und die Schweiz kann keine umfassende Hooligandatenbank vorweisen.

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Scott
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Beitrag von Scott »

subseven hat geschrieben:Jeder ist Willkommen !
Es geht doch gar nicht darum, mit einer Klage oder Anzeige Erfolg zu haben. Entscheidend ist, dass Personen erfasst werden, gegen die in Zusammenhang mit Fussball ein Verfahren eröffnet wurde. Ob schlussendlich jemand verurteilt wird ist Nebensache. Datenbanken wollen gefüttert werden. Stellt euch vor die Euro kommt und die Schweiz kann keine umfassende Hooligandatenbank vorweisen.
wo de rächt hesch, hesch rächt...
gseh das ganze au e so. sunnscht kunnt denn irgendwenn emol dr vorwurf vo de masse und medie, me heig nit gmacht und zwenig frieh afoh interveniere. do das ganze aber wohrschinlig no e jungfräuligs gebiet isch, tappe sie no e glai weng verdatteret und unsicher im ziigs umme, probiere sich bi dr erschte glägeheit izklinke und möchte langsam aber sicher die erschte exämpel statuiere und präsenz markiere. ka ich uff die einti site verstoh, wirkt aber übertriebe und tollpatschig. eins händ sie uff jedefall scho erreicht, "me" (nid alli, es paar unerschrockeni indianer mache witer) überleggt sich 2-mol was me schriebt.
s einzig wo ich als ussestehende ka sage, obwohl ich nadyyrlig nid vom fach bi wie d schugger, me sött doch eher zerscht mol versueche dr wäg vo dr konversation zsueche. hett me zwar scho probiert, aber viellicht au e gli zwenig. problem werde doch immer no am beschte glöst wenn me sich an e tisch setzt und beidi site ahört, und zwar im ene respeggtvolle und aständige ton. und nid grad nach eme gschiterte erschte versuech sich-an-e-tisch-zsetze-rundi, sich sälber e ei zlege, indem me eso vorgoht. verstand uff e art sogar dr unmuet vo däm herr, aber mit däm muess är au kenne läbe i däm bruef. git gnueg anderi branchene und brüef wo me in dr öffentlichkeit stoht und agsaicht wird. wenn e jede grad wiird dä wäg ischloh, weiss jo nid. mr händ scho gnueg bürokratie....
naja, on vera...

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

@ lfc

deine Überlegungen sind weitgehend richtig. Genauso geht man vor wenn man jemanden rausboxen will. Die Frage ist nur, wie wahrscheinlich es dann jeweils ist und ob der Richter dir glaubt ;) . So verliert oder gewinnt man Prozesse...
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boldis
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Beitrag von boldis »

Bild

das ist einer von drei Punkten, welcher mir vorgelegt wurde
[CENTER]Meinungsfreiheit ade ole[/CENTER]

pläuschler
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Beitrag von pläuschler »

Zemdil hat geschrieben:Kurzzämmefassig vomene thread im Offtopic-Bereich:

Im Rahme vonere amtliche Stroofuntersuechig müen dr Betriiber vom Forum d' IP und dr betroffeni Provider d' Date vom Benutzer userugge.
Längt do e Printscreen scho us, dass e Strofuntersuechig ihgleitet wird?
Ha gmeint do bruchts meh, dass d IP usegäh wird.

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Basilou
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Beitrag von Basilou »

pläuschler hat geschrieben:Längt do e Printscreen scho us, dass e Strofuntersuechig ihgleitet wird?
Bi Bulle wohrschinlig scho...
Ha gmeint do bruchts meh, dass d IP usegäh wird.
Normalerwis scho, aber ebe... :mad:
© Basilou, 2024

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macau
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Noch ein Bundesgerichtsentscheid

Beitrag von macau »

Ich habe mich noch ein bisschen mit der Materie befasst und bin auf ein weiters Urteil gestossen. 179septies deckt nur den Geheim- oder Privatbereich ab. Dieser Bereich wurde aber gar nicht tangiert, vielmehr war es umgekehrt: Mario Rupp hat im Forum, welches nicht für ihn gedacht ist, rumgeschnüffelt, und nun argumentiert er, sein Privatbereich sei verletzt worden.

Die erwähnten Urteile hänge ich als PDF an

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könig
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Beitrag von könig »

macau hat geschrieben:Ich habe mich noch ein bisschen mit der Materie befasst und bin auf ein weiters Urteil gestossen. 179septies deckt nur den Geheim- oder Privatbereich ab. Dieser Bereich wurde aber gar nicht tangiert, vielmehr war es umgekehrt: Mario Rupp hat im Forum, welches nicht für ihn gedacht ist, rumgeschnüffelt, und nun argumentiert er, sein Privatbereich sei verletzt worden.

Die erwähnten Urteile hänge ich als PDF an
respekt macau!!!!

dicker einsatz!

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

macau hat geschrieben:Ich habe mich noch ein bisschen mit der Materie befasst und bin auf ein weiters Urteil gestossen. 179septies deckt nur den Geheim- oder Privatbereich ab. Dieser Bereich wurde aber gar nicht tangiert, vielmehr war es umgekehrt: Mario Rupp hat im Forum, welches nicht für ihn gedacht ist, rumgeschnüffelt, und nun argumentiert er, sein Privatbereich sei verletzt worden.

Die erwähnten Urteile hänge ich als PDF an
schlicht falscher Rückschluss

Entscheidend ist bei Delikten GEGEN den Geheim- oder Privatbereich primär, dass die Handlungen gegen diesen Bereich verstossen, nicht aber, dass sie IN diesem Bereich gemacht wurden. Beleidigungen können den Geheim- oder Privatbereich einer Person verletzen.
Je nach Tatbestand muss es dann noch an einem bestimmten Ort gemacht werden, und bei 179septies ist das eben eine Fernmeldeanlage (und somit kein Ort des Privat- und Geheimbereichs).
Das Internet ist eine Fernmeldeanlage.

ABER: 179septies verlangt Belästigung oder Beunruhigung, ganz im Gegensatz zu den anderen Tatbeständen, die darauf gemünzt sind, eine Äusserung aus dem Privat- und Geheimbereich zu veröffentlichen oder zu speichern.
Ob jemand in einem Forum, zu dessen Nutzerkreis er eigentlich nicht gehören sollte, dann belästigt oder beunruhigt werden kann, ist für mich fraglich. Und sogar wenn, ist für mich fraglich, ob dies, was hier gemacht wurde, überhaupt Belästigung oder Beunruhigung darstellt (mit dem Tatbestand sind eigentlich Strolchen- oder Sexanrufe in der Nacht gemeint, also DIREKTE "Angriffe"). Und auch wenn das alles so sein sollte, müsste immer noch Bosheit oder Mutwillen erfüllt sein - noch ein Fragezeichen!
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Gevatter Rhein
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Beitrag von Gevatter Rhein »

macau hat geschrieben:Ich habe mich noch ein bisschen mit der Materie befasst und bin auf ein weiters Urteil gestossen. 179septies deckt nur den Geheim- oder Privatbereich ab. Dieser Bereich wurde aber gar nicht tangiert, vielmehr war es umgekehrt: Mario Rupp hat im Forum, welches nicht für ihn gedacht ist, rumgeschnüffelt, und nun argumentiert er, sein Privatbereich sei verletzt worden.

Die erwähnten Urteile hänge ich als PDF an
Bei der TNW-Sache hab ich dich angepöbelt, aber ansonsten dickes "thumbs-up" Alter !
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Schranz
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Beitrag von Schranz »

Captain Sky hat geschrieben:Ich denke nicht, dass es um Esther geht. Es liegt ja scheinbar ein Rechtshilfegesuch der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vor und damit hat Esther ja nichts zu tun.
Such mal im Forum nach allen Beiträgen von dir, die einen Basler Beamten, zbs Hooligan-Experte Mario Rupp, beleidigt haben könnten, dann findest du wohl eher den Grund...
ich find keinen :confused:

Ihre Suchanfrage erzielte keine Treffer. Bitte versuchen Sie es mit anderen Suchbegriffen.
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Schranz
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Beitrag von Schranz »

[quote="bulldogu2122"]y froog mi grad wenn jede forum-user(2169) do inne ...
wurd s gliiche schriibe ...
z.b. " dr herr x.y. us z isch e ?Ôu2022?u201C??u017E?u0161óu0153!" ]

de gedanke hani scho nach em mysteriöse email becho! :cool:
hätte sicher alli mitzoge...dr initiant wär wohl den eifach dr verarschti gsi, sozsage dr rädelsfiehrer, läbenslänglich vermuetligg :rolleyes:
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Schranz
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Beitrag von Schranz »

macau hat geschrieben:...In der Zwischenzeit ist die Frist zur Anzeigeberechtigung wegen Ehrverletzung abgelaufen, und ich nehme an, dass die Stawa mit diesem Kunstgriff lediglich versucht, trotz der abgelaufenen Frist noch ein Verfahren zu eröffnen....
wie lange ist die frist?
erlebnisorientierter Netzwerkkriminalist :eek:

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

macau hat geschrieben: Der Tatbestand, dem hier nachgerannt wird, ist Ehrverletzung. Die ersten Verfahren wurden aber wegen Amtsbeleidigung eröffnet, obwohl dies nicht zutrifft. In der Zwischenzeit ist die Frist zur Anzeigeberechtigung wegen Ehrverletzung abgelaufen, und ich nehme an, dass die Stawa mit diesem Kunstgriff lediglich versucht, trotz der abgelaufenen Frist noch ein Verfahren zu eröffnen.
Bullshit. Geht wohl nur darum, ob Stawa oder Antragssteller ermitteln muss.

Anzeigen kann man eine Tat immer, die Frage ist nur, ob das Delikt verfolgt werden kann (> Antrag) oder bestraft (>Verjährung)
Ehrverletzung und Missbrauch Fernmeldeanlage sind Antragsdelikte, die Frist ist 3 Monate, nachdem dem Opfer der Täter BEKANNT ist! (Art. 28, 29 StGB)
Und die Verjährung betragt bei der Ehrverletzung 7 Jahre (Art. 70 StGB), der Missbrauch einer Fernmeldeanlage, das nur Übertretung ist, 3 Jahre (Art. 109 StGB)
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Schranz
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Beitrag von Schranz »

IP-Lotto hat geschrieben:DEN Teil kenne ich. Mich würde interessieren, wie wirklich vorgegangen wurde. Zum Beispiel, welcher Provider Daten rausrücken musste (Ritchurds Zugangsprovider oder der Hoster magnet.ch?). Es nimmt mich auch Wunder, ob Angelo zu irgendeinem Zeitpunkt offiziell über die Untersuchungen in Kenntnis gesetzt wurde.
würde mich auch interessieren. zudem:

muss der provider dir bescheid geben dass deine daten angefragt- oder sogar herausgegeben wurden ?

alles in allem :eek:
erlebnisorientierter Netzwerkkriminalist :eek:

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macau
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SR 780.1 Art. 3

Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:Bullshit. Geht wohl nur darum, ob Stawa oder Antragssteller ermitteln muss.

Anzeigen kann man eine Tat immer, die Frage ist nur, ob das Delikt verfolgt werden kann (> Antrag) oder bestraft (>Verjährung)
Ehrverletzung und Missbrauch Fernmeldeanlage sind Antragsdelikte, die Frist ist 3 Monate, nachdem dem Opfer der Täter BEKANNT ist! (Art. 28, 29 StGB)
Und die Verjährung betragt bei der Ehrverletzung 7 Jahre (Art. 70 StGB), der Missbrauch einer Fernmeldeanlage, das nur Übertretung ist, 3 Jahre (Art. 109 StGB)
Deine Antworten sind anregend, auch wenn sie nicht immer richtig sind.

Wegen Ehrverletzung kann gar keine Telefonüberwachung oder Teilnehmeridentifikation angeordnet werden, wegen Missbrauch einer Telefonanlage schon:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a3.html

und

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a5.html


Die Vorraussetzungen von Art. 179septies StGB sind aus diversen Gründen nicht erfüllt, u. a. auch, weil ein einzelner Anruf (ein einziges Posting) zum Tatbestand nicht ausreicht.

Die Überwachung oder Teilnehmeridentifikation muss zudem genehmigt werden, wobei auch eine Begründung anzugeben ist:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a7.html

Eine Verwendung der Teilnehmeridentifikation zur Verfolgung von Ehrverletzung ist nicht zulässig:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a9.html


Der Anbieter, welcher Daten herausgibt, muss prüfen, ob die Anfrage berechtigt ist:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a13.html


Alles klar??????

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Gevatter Rhein hat geschrieben:Bei der TNW-Sache hab ich dich angepöbelt ...
Déformation professionelle :p
Erster, Einziger und Bester!

*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***

aber nid dr Josef

No_IP
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Beitrag von No_IP »

@macau

Professionell. Wer einen Weg sucht, ... (wer's nicht weiss, hat's nicht kapiert.)

@Rankhof
Möchtest Du später mal Anwalt werden?

Auch ein interessanter Vergleich.
Würde man nur alle Pöbeleien/Beleidigungen/Drohungen im Internet ahnden die Politiker treffen, so müssten 1000 Strafverfahren eröffnet werden.

Das Leute in der Öffentlichkeit solches (im kleinen Kreis) hinnehmen müssen ist sich jeder bewusst. Wenn sich nun ein gewisser Herr Rupp beleidigt fühlt, so muss er damit leben müssen, schliesslich ist sein Name und seine (Un-?) Tätigkeit auch in den Medien wahrnehmbar.

Eine wahre aber traurige Wahrheit ist, dass sogenante "Polizisten" nur in Sicherheit den Mut haben das "Maul" (Strafanzeige) aufzumachen.

Werden sie auf der Strasse angepöbelt oder beschimpft, so traut sich von denen keiner dagegen einzugreifen. Ausser man ist in hoher Überzahl.

Mehr oder weniger ist diese Vorladung pure Angstmacherei. Falls jemand meint, es müsse dafür eine Busse geben, so werden diese paar Franken schnell zusammen sein. ;)

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

macau hat geschrieben:Deine Antworten sind anregend, auch wenn sie nicht immer richtig sind.

Wegen Ehrverletzung kann gar keine Telefonüberwachung oder Teilnehmeridentifikation angeordnet werden, wegen Missbrauch einer Telefonanlage schon:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a3.html

und

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a5.html


Die Vorraussetzungen von Art. 179septies StGB sind aus diversen Gründen nicht erfüllt, u. a. auch, weil ein einzelner Anruf (ein einziges Posting) zum Tatbestand nicht ausreicht.

Die Überwachung oder Teilnehmeridentifikation muss zudem genehmigt werden, wobei auch eine Begründung anzugeben ist:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a7.html

Eine Verwendung der Teilnehmeridentifikation zur Verfolgung von Ehrverletzung ist nicht zulässig:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a9.html


Der Anbieter, welcher Daten herausgibt, muss prüfen, ob die Anfrage berechtigt ist:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a13.html


Alles klar??????
Deine Antworten sind dafür meist richtig, gehen aber am Ziel vorbei...

1. Sagte ich "wohl" wegen dem Ermitteln, d.h. ich war nicht sicher.
Aber nun bin ich sicher, es ist so: §143 lit. a StPO BS nennt im Privatklageverfahren die Ehrverletzungen (Art. 173 ff. StGB). Gemäss Marginalie des StGB, im 2. Buch, 3. Titel, Ziff. 1 gehen die Ehrverletzungen bis Art. 178 (eigentlich 177, weil 178 nur die Verjährung regelt). Marginalie Ziff. 2 kommen dann die strafbaren Handlungen gegen den Geheim- oder Intimbereich , Art. 179 bis 179novies StGB), und die werden in der StPO BS nicht auf den Weg des Privatklageverfahrens verwiesen ;)
2. Sicher bin ich dagegen, dass es eben nicht mit der Anzeigeberechtigung (oder -Frist) zusammen hängt, wie du behauptet hast. Das habe ich dir widerlegt und du hast da keinen Gegenbeweis geliefert... ;)
3. Das mit der Möglichkeit der Telefonüberwachung, Hut ab! Nur nützt dies wenig, denn das FCB-Forum wird nicht überwacht...
4. Teilnehmeridentifikation scheitert darum erstens daran, dass deine zitierten Artikel diese als Folge der Überwachung regeln (aber eine Überwachung gabs eben nicht) und 2. ich doch stark anzweifle, ob bei einem Forum nicht vielmehr Art. 26 StGB etc. anzuwenden sind (jaja, ich weiss, ein Forum ist kein Medium im klassischen Sinn), so wie beim ganzen Internetrecht grosse Unsicherheit herrscht.
5. Dein Gesetzeslink, dass die Teilnehmeridentifikation nicht zur Verfolgung von Ehrverletzungsdelikten gebraucht werden kann, widerspricht deinem Argument. Im zitierten Artikel geht es einzig und allein um Zufallsfunde, d.h. wenn eine Überwachung läuft und dann Ehrverletzungen begangen werden, die dürfen nicht verwertet werden, hier aber wurden Ehrverletzungen zuerst begangen, es ist geradezu der Auslöser.
6. Ein einziger Anruf reicht wohl aus (BGE 126 IV 216, von dir oben gepostet ;) )
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macau
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Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:schlicht falscher Rückschluss

Entscheidend ist bei Delikten GEGEN den Geheim- oder Privatbereich primär, dass die Handlungen gegen diesen Bereich verstossen, nicht aber, dass sie IN diesem Bereich gemacht wurden. Beleidigungen können den Geheim- oder Privatbereich einer Person verletzen.
Je nach Tatbestand muss es dann noch an einem bestimmten Ort gemacht werden, und bei 179septies ist das eben eine Fernmeldeanlage (und somit kein Ort des Privat- und Geheimbereichs).
Das Internet ist eine Fernmeldeanlage.

ABER: 179septies verlangt Belästigung oder Beunruhigung, ganz im Gegensatz zu den anderen Tatbeständen, die darauf gemünzt sind, eine Äusserung aus dem Privat- und Geheimbereich zu veröffentlichen oder zu speichern.
Ob jemand in einem Forum, zu dessen Nutzerkreis er eigentlich nicht gehören sollte, dann belästigt oder beunruhigt werden kann, ist für mich fraglich. Und sogar wenn, ist für mich fraglich, ob dies, was hier gemacht wurde, überhaupt Belästigung oder Beunruhigung darstellt (mit dem Tatbestand sind eigentlich Strolchen- oder Sexanrufe in der Nacht gemeint, also DIREKTE "Angriffe"). Und auch wenn das alles so sein sollte, müsste immer noch Bosheit oder Mutwillen erfüllt sein - noch ein Fragezeichen!
Du schreibst:

Entscheidend ist bei Delikten GEGEN den Geheim- oder Privatbereich primär, dass die Handlungen gegen diesen Bereich verstossen, nicht aber, dass sie IN diesem Bereich gemacht wurden.

und:

ABER: 179septies verlangt Belästigung oder Beunruhigung, ganz im Gegensatz zu den anderen Tatbeständen, die darauf gemünzt sind, eine Äusserung aus dem Privat- und Geheimbereich zu veröffentlichen oder zu speichern.

daraus folgt:

Da eine Belästigung mit einer Fernmeldeanlage nur im Geheim- oder Privatbereich stattfinden kann (Anruf zu Hause oder im Büro, Mail an persönliche Email-Adresse, Private Nachricht an Forumsuser etc.), deckt Art. 179septies einzig den Geheim- und Privatbereich ab. Die Verwendung einer Fernmeldeanlage zur blossen Übermittlung einer ehrverletzenden Aussage an einen Dritten erfüllt diesen Tatbestand nicht, ausser wenn sich der Dritte dadurch belästigt fühlt (welcher dann klageberechtigt wäre).

Wer sich die Zeit nimmt, die drei Urteile, welche ich als PDF gepostet habe, vollständig durchzulesen, erhält einen guten Überblick, wie das Bundesgericht Art.179bis - 179septies interpretiert.

Nach diesen Massstäben beurteilt ergibt sich der Schluss, wie ich ihn dargestellt habe.

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Beitrag von macau »

[quote="Rankhof"]Deine Antworten sind dafür meist richtig, gehen aber am Ziel vorbei...

1. Sagte ich "wohl" wegen dem Ermitteln, d.h. ich war nicht sicher.
Aber nun bin ich sicher, es ist so: §143 lit. a StPO BS nennt im Privatklageverfahren die Ehrverletzungen (Art. 173 ff. StGB). Gemäss Marginalie des StGB, im 2. Buch, 3. Titel, Ziff. 1 gehen die Ehrverletzungen bis Art. 178 (eigentlich 177, weil 178 nur die Verjährung regelt). Marginalie Ziff. 2 kommen dann die strafbaren Handlungen gegen den Geheim- oder Intimbereich , Art. 179 bis 179novies StGB), und die werden in der StPO BS nicht auf den Weg des Privatklageverfahrens verwiesen ]

Das mit der Anzeigefrist habe ich falsch geschrieben (ich wusste, dass Eherverletzung nur 3 Monate hat, ebenfalls war mir klar, dass die Stawa einen oberfaulen Grund haben musste, um Strafverfahren wegen Amtsbeleidigung und Missbrauch... einzuleiten, und ich habe einfach falsch getippt...)

Wegen der Klageberechtigung steht was im vorhergehenden Posting.


Die Teilnehmeridentifikation wird im gleichen Gesetz geregelt wie die Überwachung. Überwacht wurde nicht das FCB-Forum, sondern dessen Benutzer (nachträgliche Auswertung der vom Provider zwangsweise gespeicherten Zugangsdaten). Dazu Art. 1:

Art. 1 Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz gilt für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die angeordnet und durchgeführt wird:

a.
im Rahmen eines Strafverfahrens des Bundes oder eines Kantons;

b.
zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens nach dem Rechtshilfegesetz vom 20. März 1981.

2 Es gilt für alle staatlichen, konzessionierten oder meldepflichtigen Anbieterinnen von Post- und Fernmeldedienstleistungen sowie für Internet-Anbieterinnen.



Die Verwendung der Zugriffsdaten für eine Ehrverletzungsklage scheitert deshalb, weil die Daten illegal beschafft wurden und dabei der Persönlichkeitsbereich der Betroffenen (Fernmeldegeheimnis) verletzt wurde.
Amtsbelidigung und Missbräuchliche Verwendung einer Fernmeldeanlage wurden nur vorgeschoben, um die Urheber ermitteln zu können.

Ein einziger Anruf reicht nur aus, wenn dadurch eine sehr starke Beunruhigung ausgelöst wird (z. B. Morddrohung). Das steht so im Urteill.

Nachtrag: In einem BaZ-Artikel von Mitte Mai (vor dem Thun-Spiel) ist auch von Drohung gegen Rupp die Rede. Wegen Drohung (Art. 180 StGB) kann übrigens auch eine Benutzeridentifikation angeordnet werden...

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sublimus
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Beitrag von sublimus »

Unglaublich! DAS GIBT's NICHT!!!

Wenn es einen Titel für den "Steuergeldvernichter des Jahres" gäbe, dann wäre wohl Herr Rupp unter den Topkandidaten. Möchte nicht wissen, wieviel dieses lächerliche Verfahren den Staat kosten wird. Ganz abgesehen vom Stress für den Betroffenen..

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