Meine Freundin ist im letzten Lehrjahr und arbeitet von Mittwoch bis Samstag. Dienstags hat sie Schule.
Nun hat der Arbeitgeber sie einfach für einen Weiterbildungskurs angemeldet in Luzern, der am Sonntag und Montag stattfindet (ja..Sonntag, in dieser Branche üblich), den sie vor einem Jahr schon besucht hat.
Auf ihre Rückmeldung das sie dann kein Wochenende hat und gerne zwei Tage frei hätte nach dem Dienstag in der Schule, sagte dieser, das der Weiterbildungskurs ja in ihrem Interesse ist und das deshalb keine Arbeitszeit sei. Was aber definitiv nicht der Fall ist, da sie wie erwähnt schon a) den Kurs schon besucht hat und b) sich nicht angemeldet hat.
Zudem zu erwähnen ist noch, das sie im Moment sehr viele Überstunden machen muss, welche sie nicht rekompensieren darf und auch nicht ausbezahlt werden.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ich weiss noch aus meiner Lehrzeit vor 1-2 Jahren das eine begrenzte Arbeitszeit vorliegt.
Danke und Gruss
dr heisser