Ein 22-jähriger Eishockey-Profi ist angeklagt, weil er als Verkehrsrowdy in Zürich unterwegs gewesen sein soll. Überraschend ist er nicht vor Gericht erschienen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Profisportler grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor. Gemäss Anklage soll er am 7. Dezember 2004 durch seine aggressive Fahrweise andere Autofahrer gefährdet haben.
So habe der Eishockeyaner versucht, ein Auto zweimal von der Strasse zu drängen. Dabei habe er mit einer Softgun-Pistole auf den Lenker des anderen Fahrzeugs gezielt. Danach zwang er durch ein gefährliches Manöver ein weiteres Auto zu einer Vollbremsung.
Keine Bagatelle
Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich nicht um ein Bagatelldelikt. Denn der Angeklagte habe zweimal das Risiko einer schweren Kollision geschaffen. Die Anklage fordert eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Tagen und eine Busse von 1500 Franken.
Der dem Prozess am Zürcher Bezirksgericht ferngebliebene Eishockeyspieler muss mit einer Bestrafung rechnen. Nach Aussagen des Einzelrichters hat der Angeklagte teilweise seine Schuld eingestanden. Mit einem Urteil ist in etwa drei Wochen zu rechnen. (mu/sda)
I Tipp emol uf Mark Streit
