Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Esta: Ein Kolleg

im Herbst eine USA-Reise und dazu muss man ja bekanntlich das ESTA-Formular für die Einreise ausfüllen.
Dabei gibts die schöne Frage, ob man schon mal wegen Drogen mit dem Gesetz in den Konflikt geraten ist.
Nun die Ausgangslage: Der Kollege

(Schweizer Bürger) wurde letzten Sommer in Deutschland mit etwas Gras erwischt. Er wurde nicht verhaftet, nicht auf den Posten zitiert, nicht erkennungsdienstlich behandelt (also keine Fingerabdrücke, kein Pissen, keine DNA ....). Er musste lediglich seine Personalien abgeben und die Beschlagnahme unterschreiben. Etwa zwei Monate später erhielt er einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft Ba-Wü: Der Fall würde nicht weiterverfolgt, da zu geringfügig. Also keine Busse, nix. Die Schweizer Behörden wurden nicht informiert. DE-Bürger ist er nicht.
Jetzt Frage: Soll der Kollege

es riskieren, bei ESTA mit nein zu antworten? Denn streng genommen wurde er ja nicht verurteilt und hat in der Schweiz auch keinen Eintrag. Obs in DE einen Eintrag gibt weiss man nicht. Es soll halt vermieden werden, dass die USA wegen solch einer Lappalie die Einreise verweigert.
Was meint ihr? Soriak?