Rechtsfrage

Der Rest...
Antworten
Millerntor2012
Neuer Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: 01.06.2012, 18:42

Rechtsfrage

Beitrag von Millerntor2012 »

Liebe FCB-Freunde

Mir droht morgen von meiner EX-Freundin eine Betreibung. Mein Fall kurz geschildert.

Die EX hat seit ca Juni 2013 eine eigene Wohnung. Ich bin im Oktober 2014 in Ihre Wohnung gezogen und wir haben dementspechend auch einen neuen Mitvertag unterschrieben.

Leider hat es in der Liebe nicht geklappt worauf wir den Mietvertrag zusammen wieder gekündigt haben. (Kündigunstermin März 2015)

Wir haben uns auch geiningt (mündlich) dass ich KEINE Miete bis im März zahlen muss. Wohne nicht mehr da Das Mietdepot dass ich hinterlegt habe habe ich aus Gutmütigkeit ihr geschenkt.

Nun hat Sie gestern angerufen und will nun doch die Hälfte der Mietkosten bis im März plus monatlich die Hälfte der Kosten für SWISSCOM TV bis Sie den Vertrag kündigen kann. (Der Vertrag läuft auf Ihren Namen) Falls sie das Geld bis am 23 Dezember nicht hat will Sie gegen mich Betreibung einreichen. (Betreibung sei schon bereit)

Wie kann ich mich dagegen wehren? Was habe ich für Möglichkeiten? Leider bleibt ja der Eintrag im Register mindestens 5 Jahre (habe sonst keine Einträge)

Hoffe jemand kann mir helfen.

Vielen Dank und frohe Festtage

No_IP
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 384
Registriert: 08.06.2005, 16:25

Beitrag von No_IP »

Da musst du nicht viel unternehmen, in diesem Fall warte die Betreibung ab und erhebe, bei einer allfälligen Betreibung, sofort Rechtsvorschlag. Dies reicht auch schon mündlich beim zustellenden Beamten. Dies natürlich nur wenn die Forderungen unrechtmässig sind. Danach informiere dich weiter.

Millerntor2012
Neuer Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: 01.06.2012, 18:42

Beitrag von Millerntor2012 »

Vielen Dank für deine Antwort.

Welches Recht hat Sie auf die Hälfte der Miete bis im März?

Benutzeravatar
canon
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 595
Registriert: 11.05.2011, 16:45
Wohnort: Basel

Beitrag von canon »

Millerntor2012 hat geschrieben:Vielen Dank für deine Antwort.

Welches Recht hat Sie auf die Hälfte der Miete bis im März?
Zerscht mol, i bi kei Mietvertragsexpärt. Würd aber rein logisch folgendes sage:

Mieti muesch au Du d Hälfti zahle. Hesch jo dr Mietvertrag mitunterzeichnet. S chönt sogar so wit go, dass wenn d Ex d Mieti nid zahlt, Du alles miestisch berappe, au wenn nümme dinne wohnsch.

Was i an dinere Stell denn würd mache, isch d Hälfti vom Depot verlange, sobalds wieder verfiegbar isch.

Swisscom TV muesch nüd zahle, do wie Du säisch das uf Ihre Name lutet.

Benutzeravatar
heisser drnoo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1072
Registriert: 13.07.2011, 09:57

Beitrag von heisser drnoo »

Liebe FCB-Freunde

Mir droht morgen von meiner EX-Freundin eine Betreibung. Mein Fall kurz geschildert.

Die EX hat seit ca Juni 2013 eine eigene Wohnung. Ich bin im Oktober 2014 in Ihre Wohnung gezogen und wir haben dementspechend auch einen neuen Mitvertag unterschrieben.

Leider hat es in der Liebe nicht geklappt worauf wir den Mietvertrag zusammen wieder gekündigt haben. (Kündigunstermin März 2015)

Wir haben uns auch geiningt (mündlich) dass ich KEINE Miete bis im März zahlen muss. das war ein fehler. da du nicht beweisen kannst das ihr das mündlich abgemacht hast, musst du die halbe miete bis märz bezahlen.Wohne nicht mehr da wenn sie schon das geld will, dann würdi ich knallhart (scheiss drauf ob asozial oder nicht) wieder in die wohnung ziehen. ist ja auch dein mietvertrag Das Mietdepot dass ich hinterlegt habe habe ich aus Gutmütigkeit ihr geschenkt. da sie sich nicht an die mündliche abmachung halten will, würde ich genau das gleiche machen! dein anteil am mietdepot zurückverlangen!

Nun hat Sie gestern angerufen und will nun doch die Hälfte der Mietkosten bis im März plus monatlich die Hälfte der Kosten für SWISSCOM TV bis Sie den Vertrag kündigen kann. (Der Vertrag läuft auf Ihren Namen) ihr vertrag, ihr problem!Falls sie das Geld bis am 23 Dezember nicht hat will Sie gegen mich Betreibung einreichen. (Betreibung sei schon bereit)

Wie kann ich mich dagegen wehren? Was habe ich für Möglichkeiten? Leider bleibt ja der Eintrag im Register mindestens 5 Jahre (habe sonst keine Einträge)

Hoffe jemand kann mir helfen.

Vielen Dank und frohe Festtage
Fuessball ufem Rase und Emotione uf de Räng isch das wo zellt!

Benutzeravatar
Schwarzbueb
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2386
Registriert: 09.12.2004, 12:55
Wohnort: Schwarzbuebeland

Beitrag von Schwarzbueb »

heisser drnoo hat geschrieben:Liebe FCB-Freunde

Mir droht morgen von meiner EX-Freundin eine Betreibung. Mein Fall kurz geschildert.

Die EX hat seit ca Juni 2013 eine eigene Wohnung. Ich bin im Oktober 2014 in Ihre Wohnung gezogen und wir haben dementspechend auch einen neuen Mitvertag unterschrieben.

Leider hat es in der Liebe nicht geklappt worauf wir den Mietvertrag zusammen wieder gekündigt haben. (Kündigunstermin März 2015)

Wir haben uns auch geiningt (mündlich) dass ich KEINE Miete bis im März zahlen muss. das war ein fehler. da du nicht beweisen kannst das ihr das mündlich abgemacht hast, musst du die halbe miete bis märz bezahlen.Wohne nicht mehr da wenn sie schon das geld will, dann würdi ich knallhart (scheiss drauf ob asozial oder nicht) wieder in die wohnung ziehen. ist ja auch dein mietvertrag Das Mietdepot dass ich hinterlegt habe habe ich aus Gutmütigkeit ihr geschenkt. da sie sich nicht an die mündliche abmachung halten will, würde ich genau das gleiche machen! dein anteil am mietdepot zurückverlangen!

Nun hat Sie gestern angerufen und will nun doch die Hälfte der Mietkosten bis im März plus monatlich die Hälfte der Kosten für SWISSCOM TV bis Sie den Vertrag kündigen kann. (Der Vertrag läuft auf Ihren Namen) ihr vertrag, ihr problem!Falls sie das Geld bis am 23 Dezember nicht hat will Sie gegen mich Betreibung einreichen. (Betreibung sei schon bereit)

Wie kann ich mich dagegen wehren? Was habe ich für Möglichkeiten? Leider bleibt ja der Eintrag im Register mindestens 5 Jahre (habe sonst keine Einträge)

Hoffe jemand kann mir helfen.

Vielen Dank und frohe Festtage
Vollständige, rechtlich korrekte Antwort mit vielen guten "Praxistipps"!
Auf die Betreibung, die wie Du es richtig sagst, ja jahrelang im Betreibungsauszug ersichtlich sein wird, würde ich es nicht ankommen lassen!

Lehre für nächstes Mal: Vereinbarungen schriftlich festhalten (wobei auch das nicht vor einer ungerechtfertigten Betreibung schützt).

Benutzeravatar
canon
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 595
Registriert: 11.05.2011, 16:45
Wohnort: Basel

Beitrag von canon »

Schwarzbueb hat geschrieben:Vollständige, rechtlich korrekte Antwort mit vielen guten "Praxistipps"!
Auf die Betreibung, die wie Du es richtig sagst, ja jahrelang im Betreibungsauszug ersichtlich sein wird, würde ich es nicht ankommen lassen!

Lehre für nächstes Mal: Vereinbarungen schriftlich festhalten (wobei auch das nicht vor einer ungerechtfertigten Betreibung schützt).
i würds sogar druf a cho lo! chasch jo locker rächtsvorschlag erhebe. so e betriibig säit jo gar nüd us und wird au nid e Problem darstelle. si mues jo denn no betriibigsgebühre zahle, scho nur wäge däm würdi si das mache lo

Benutzeravatar
Echo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1255
Registriert: 27.07.2006, 13:33

Beitrag von Echo »

Genau das zahlen, was Du musst und sonst nichts.
- hälftige Miete bis Ende März bezahlen.
- Swisscom TV zur Hälfte bezahlen, weil dies mit der Wohnung in Zusammenhang steht. Aber nur bis Ende März oder bis zum Termin, zu dem der Vertrag im Moment Eurer Trennung frühestmöglich hätte gekündigt werden können.
- Mietzinsdepot, das Du eingezahlt hast, zurückverlangen. Falls Du es vollständig bezahlt hast und nachweisen kannst, natürlich auch vollständig zurückverlangen.
- und dann würde ich noch zur Wohnungsabgabe gehen. Da drohen Dir noch hälftige Instandstellungskosten.

Benutzeravatar
heisser drnoo
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1072
Registriert: 13.07.2011, 09:57

Beitrag von heisser drnoo »

und loss di eifach nit unterkriege! e paar wiiber meine se kenne alles mache mit einem.

wenn sie dir aalüttet und innert 2 täg stutz verlangt entgege de abmachige, denn würdi mit paggte koffer ihre dä stutz bringe und grad in de wohnig hogge blyybe.

mol luege wie lang die denn no de stutz will.
Fuessball ufem Rase und Emotione uf de Räng isch das wo zellt!

Millerntor2012
Neuer Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: 01.06.2012, 18:42

Beitrag von Millerntor2012 »

Hallo zusammen

Vielen vielen Dank für eure tollen Tips. Wünsche euch allen schöne und erholsame Weihnachten

@heisser drnoo: Da haste Recht. Ich weiss dass sie ziemlich Geldprobleme hat und darum wohl jetzt diese Karte ziehen wird. Aber easy ich versuche es nochmals fair und sachlich mit ihr zu klären.

Antworten