Hallo allerseits. Ich hätte eine Frage betreffend der Überwachungskameras:
Kurz zur Vorgeschichte. Mein Nachbar ist mir zwei mal beim Parkieren in mein Auto gefahren und hat beträchtlichen Schaden angerichtet. Es sind zwei Privatparkplätze die zur Mietwohnung gehören. Diese sind genau vor meinem Balkon. Nun möchte ich mich absichern und so sicher stellen, dass ich den Typen bei den Eiern habe, wenn er wieder mal was anstellt und es allenfalls abstreitet. Deshalb möchte ich mit einer Netzwerkkamera die auf meinem Balkon installiert ist den Parkplatz der direkt (ca 3 Meter Distanz von der Kamera) vorne dran ist überwachen. Wie gesagt....die Parkplätze stehen auf Privatem Grundstück. Muss ich dennoch ein Schild montieren, dass aussagt, dass man von einer Kamera überwacht wird oder gilt das auf privaten Grundstücken nicht. Es ist noch anzumerken, dass auf dem Bild dann natürlich auch ein Stück der Gemeindestrasse drauf ist auf dem die Autos hoch und runter fahren.
Kann mir da jemand genauere Infos dazu geben?
Vielen Dank!
Frage an die Forumsjuristen: Überwachungskamera
Frage an die Forumsjuristen: Überwachungskamera
>> Life is not fair. But the root password helps <<
OK das ganze hat sich erledigt. ich bin fündig geworden. Wer sich dafür interessiert und mal ne ähnliche situation hat. Hier der Link zu admin.ch
http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/0 ... ml?lang=de
http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/0 ... ml?lang=de
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Ja, musst du, auch auf Privatgrundstück. Dazu noch ein paar weitere Dinge...
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... e-gefilmt/
Wie wärs, wenn du einfach nur mal ein Schild aufstellen würdest? Evtl. hilft das bereits (oder die Kamera als Attrappe)?
Hier noch genauer:
edit: Hast du selber gefunden
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerd ... e-gefilmt/
Wie wärs, wenn du einfach nur mal ein Schild aufstellen würdest? Evtl. hilft das bereits (oder die Kamera als Attrappe)?
Hier noch genauer:
http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/0 ... ml?lang=de2. Private Videoüberwachungen müssen sich in der Regel auf den eigenen Grund und Boden beschränken. Das Nachbargrundstück darf nur dann (mit-) gefilmt werden, wenn der betroffene Nachbar sein Einverständnis dazu gegeben hat. Dasselbe gilt in Mehrfamilienhäusern mit Miet- oder Eigentumswohnungen. Auch dort hat sich die durch einen Mieter oder Eigentümer durchgeführte Überwachung auf die durch diese ausschliesslich genutzten Teile zu beschränken. Das Filmen der gemeinschaftlich genutzten Bereiche setzt das Einverständnis sämtlicher Mitbewohner der Liegenschaft voraus. Zu beachten bleibt zudem, dass für das (Mit-) Filmen des öffentlichen Grundes spezielle Regeln gelten. Mehr dazu kann in unseren Erläuterungen nachgelesen werden.
Beispiele:
Der Bewohner eines Einfamilienhauses darf sein Haus und seinen Garten zum Schutz vor Einbrechern videoüberwachen. Die Kamera darf jedoch nur den Bereich bis zur Grundstücksgrenze filmen, wenn der betroffene Nachbar einer weiter gehenden Überwachung nicht zustimmt.
Der Stockwerkeigentümer oder Mieter darf seine Wohnung inkl. Balkon filmen. Die Videoüberwachung des Eingangsbereiches, des Treppenhauses (inkl. Vorplatz zu den einzelnen Wohnungen), der Waschküche oder der Gemeinschaftsgarage ist jedoch nur mit dem Einverständnis aller Mitbewohner zulässig.
3. Die für die Videoüberwachung Verantwortlichen müssen alle Personen, die das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild über das Überwachungssystem informieren. Sind die aufgenommenen Bilder mit einer Datensammlung verbunden (werden sie also in irgend einer Form gespeichert), muss auch angegeben sein, bei wem das Auskunftsrecht geltend gemacht werden kann, falls sich dies nicht aus den Umständen ergibt (Prinzip von Treu und Glauben sowie Auskunftsrecht).
Beispiel:
Beim Eingang zu einem Mehrfamilienhaus muss das Hinweisschild für jede eintretende Person gut ersichtlich sein.
edit: Hast du selber gefunden
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Danke Master für deine Infos :-) Ja das mit der Attrappe hab ich mir auch überlegt. Nur nützt mir das auch nix, denn wenn der Typ mal wieder besoffen rumfährt, interessiert ihn auch die Attrappe nicht mehr :-) Deshalb möcht ich das gerne auf "Band" haben. Ist ne ziemlich verkorkste Sache in der ich da gerade verwickelt bin
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