eine etwas absurde situation die polizei bei der polizei anzuzeigen

was ist das konkrete (strafrechliche) vergehen, bzw wegen was zeige ich sie an? Machtmissbrauch?
Wer die Parksituation erlässt, will sie natürlich auch kontrolliert haben. Da kann der auf der Strasse nichts dafür - so generiert man Einnahmen.Rhykurve hat geschrieben:busse montagmorgen 10.38h. ich arbeite mo und di nicht. das heisst; mein auto steht vom Samstagabend bis mittwochmorgen an derselben stelle.
der vermeintliche "tatort" auf der gegenüberliegenden seite der parkfelder. ich stell meine karre sicher nicht drei tage so "daneben" ab und wenn, dann hätte spätestens am sonntag ein zettel dran geklebt...
es geht mir drum, dass es mir zu blöd ist immer die rückseite auszufüllen (ausserdem habe ich sie versaut; sprich "etwas unglücklich formuliert"- dieser aufwand müsste echt nicht sein. ich unterstelle denen, dass die ihre machtposition ausnützen und dagegen muss etwas übernommen werden - deshalb die anzeigeidee. ich bin einfach mal wieder stocksauer.
ich jammere nicht, dass bei mir im geviert doppelt soviele karten verkauft wurden, wie parkplätze vorhanden sind und bezahle die daruas resultierenden parkbussen ohne zu meckern. aber jetzt geht es langsam echt zu weit!
vor kurzem haben sie blauen zonen (ca 20 parkplätze) im geviert ersatzlos aufgehoben (also noch mehr parkengpass und suchverkehr). weil ich nix gefunden hab, stellte ich meine kiste halt auf den nicht mehr vorhandenen parkplatz --> busse 120.- 5 Meterregel.... hahaha; verdammte drecksäue!!
das ganze im unteren kleinbasel.. hier gibts kaum parkplätze, es wird täglich mehrmals patroulliert, kontrolliert und gebüsst (man weiss; hier lohnt es sich) und jetzt kommen noch erfundene bussen hinzu - die bekommen den schlund einfach nicht voll genug!
nein, das ist es ja, mein auto stand dort gar nie! ich hätte es jeden tag von meinem fenster aus gesehen...Blutengel hat geschrieben: Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du ausserhalb von Parkfeldern parkiert (Ziffer 252.a oder b oder c)? Und das von Samstag abend bis Mittwoch morgen? Weil in diesem Fall wärst Du mit einer Busse noch gut bedient. Ab 10 Stunden gibt es eine Verzeigung, bei welcher neben der Busse noch eine Gebühr von ca. 200 Franken dazu kommen würde.
Ah jetzt verstehe ich - sryRhykurve hat geschrieben:nein, das ist es ja, mein auto stand dort gar nie! ich hätte es jeden tag von meinem fenster aus gesehen...
ich wollte nur sagen, dass wenn es dort gestanden hätte, dann wären das drei tage lang gewesen, autos und fussgänger wären nicht durchgekommen. es ist also absolut unmöglich. die haben das einfach erfunden.
wenn ich, weil ich nix finde, ausserhalb von parkfeldern parke, parke ich am morgen darauf um.. und falls ne 40er busse dran klebt bezahle ch die auch.
ja, ich bekomme realtiv viele parkbussen... und jetzt versuchen sie mir noch weitere unterzuschieben.. so im stile von: "der weiss das eh nicht mehr" probieren wirs mal... ich gehe morgen mal auf den clarapsoten...
bussen die unter dem schweibenwischer kleben ignoriere ich (könnt eja sein, dass sies vergessein einzutöggeln) - ich reagiere erst wenn sie im briefkasten sind.THOR29 hat geschrieben:@ Rhykurve: hesch gluegt öb d Buess uff die Auto usgschriibe isch?
Ab und zue gyts so Schlaumeier wo ihri Buess aifach im neggste unter d Schiibe hänge, in dr hoffnig dä luegt nit richtig und goht die Buess go zahle.
ufem zettel isch gstande dasi im parkverbot stand.Blutengel hat geschrieben:Ohni Grund goht nit - was stoht ufem Zettel?
War soviel ich weiss schon immer so.Visions hat geschrieben:wtf, CHF 60.-- Busse erhalten wegen OB-Ziffer 316.
Ziffer 316 aus der Ordnungsbussenverordnung:
Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl rechts kein Strassenbahngeleise verläuft, kein Parkverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist (Art. 18 Abs. 1 und 19 Abs. 2 Bst. a VRV)
Auto wurde am Sonntagabend in 4055 auf einem weissen Parkplatz abgestellt. Habe sogar noch die Anwohnerparkkarte unter die Windschutzscheibe gelegt. Busse heute morgen entdeckt.
Sehe ich es richtig, dass mir vorgeworfen wird, nicht für das Parkieren gewendet zu haben sondern quasi in falscher Fahrtrichtung parkiert zu haben? Da fühle ich mich total verarscht, hab das schon x-mal so gemacht. Parkiert ist absolut korrekt im Feld usw.. Wer auch schon Parkplätze gesucht hat, weiss wie schnell ein freier weg sein kann wenn nicht schnell einparkiert wird.
Finde das einbisschen sehr eifrig und pingelig. Gehe aber davon aus, dass ich diese Busse am Besten einfach bezahle und das vergesse??
Alles richtig erkannt. Busse ist kleinlich aber korrekt.Visions hat geschrieben:wtf, CHF 60.-- Busse erhalten wegen OB-Ziffer 316.
Ziffer 316 aus der Ordnungsbussenverordnung:
Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl rechts kein Strassenbahngeleise verläuft, kein Parkverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist (Art. 18 Abs. 1 und 19 Abs. 2 Bst. a VRV)
Auto wurde am Sonntagabend in 4055 auf einem weissen Parkplatz abgestellt. Habe sogar noch die Anwohnerparkkarte unter die Windschutzscheibe gelegt. Busse heute morgen entdeckt.
Sehe ich es richtig, dass mir vorgeworfen wird, nicht für das Parkieren gewendet zu haben sondern quasi in falscher Fahrtrichtung parkiert zu haben? Da fühle ich mich total verarscht, hab das schon x-mal so gemacht. Parkiert ist absolut korrekt im Feld usw.. Wer auch schon Parkplätze gesucht hat, weiss wie schnell ein freier weg sein kann wenn nicht schnell einparkiert wird.
Finde das einbisschen sehr eifrig und pingelig. Gehe aber davon aus, dass ich diese Busse am Besten einfach bezahle und das vergesse??
1) Wenn keine Parkplätze vorhanden sind, sollte eine Signalisation vorhanden sein (meistens Parkverbot, in wenigen Fällen mit einer "Gefährdungsmöglichkeit" auch ein Halteverbot)Master hat geschrieben:Wenn auf der rechten Seite keine Parkplätze sind (weil da kein Platz ist z.B.) gilt das dann als Halteverbot/Parkverbot?
Und wie ist das an Hauptstrassen?
</dd></dl>Das Halten auf der linken Strassenseite ist nur zulässig:
<dl compact="compact"><dt>a.</dt><dd>wenn rechts ein Strassenbahngeleise verläuft;</dd><dt>b.</dt><dd>wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert oder markiert ist;</dd><dt>c.</dt><dd>in schmalen Strassen mit schwachem Verkehr;</dd><dt>d.</dt><dd>in Einbahnstrassen