Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Erklär mir mal welche Initiative 1:1 umgesetzt wurde?
Oder als Gegensatz dazu, erklär mir mal was bei der Umsetzung der Verwahrungs-, Unverjährbarkeits- und Ausschaffungsinitiative passiert(e)? Ich bin gespannt...
Verwahrungsinitiative:
http://www.srf.ch/news/regional/ostschw ... -schwierig
2004 nimmt das Schweizer Stimmvolk die Verwahrungsinitiative mit über 56 Prozent Ja-Stimmen an. Vier Jahre später, 2008, tritt das entsprechende Gesetz in Kraft. Weitere zwei Jahre später wird im Kanton Thurgau die erste lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen: Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilt einen 43-Jährigen wegen Mord zu 20 Jahren Haft mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung. Der Mann hatte ein thailändische Callgirl umgebracht. Es ist das einzige rechtskräftige Urteil bis heute.
Vier weitere Gerichte sprechen lebenslängliche Verwahrungen aus, alle Fälle sind an verschiedenen Gerichten hängig.
Ist das Problem hier, dass nicht genuegend Leute lebenslaenglich verwahrt werden? Ja, es braucht heute zwei Gutachten um eine solche Strafe aussprechen zu koennen. Das finde ich nun wirklich nicht uebertrieben bei diesem Strafmass. Zudem hat jeder Angeklagte das Recht auf Berufung und Revision... das wurde in der Initiative ja zum Glueck nicht auch noch aberkannt. (Kommt vielleicht auch mal?)
Zur Ausschaffungsinitiative:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/kommi ... 1.18166062
Die Ausschaffungsinitiative der SVP soll strikt nach ihrem Wortlaut umgesetzt werden. Dies will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates. Damit schlägt sie einen anderen Weg vor als der Bundesrat, der bei der Umsetzung auch anderen Verfassungsgrundsätzen Rechnung tragen möchte. ...
Nach dem Willen der SPK sollen Gerichte bei der Beurteilung bestimmter Straftatbestände keinen Ermessensspielraum haben, ob ein Ausländer ausgewiesen wird oder nicht.
Eine Initiative muss innerhalb von 5 Jahren umgesetzt werden. Sie haben also noch bis 2015 Zeit. Problem wo?
Unverjaehrbarkeitsinitiative:
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/d ... 0-310.html
Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2013 Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafrecht in Kraft gesetzt, die den Verfassungsartikel konkretisieren, den Volk und Stände am 30. November 2008 mit der Unverjährbarkeitsinitiative angenommen hatten. Demnach ist schwerer sexueller Missbrauch dann unverjährbar, wenn er an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurde. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. ...
Die Gesetzesänderungen legen nun im Interesse der Rechtssicherheit und einer einheitlichen Rechtsanwendung fest, was unter den Begriffen "Kinder vor der Pubertät" und "sexuelle und pornografische Straftaten" zu verstehen ist. Demnach gilt ein Kind unter zwölf Jahren als vorpubertäres Kind. Unverjährbar sind folgende schwere sexuelle Straftaten, wenn sie an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurden: sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen und Beschuldigten und Ausnützung der Notlage.
Was ist das Problem mit dieser Umsetzung?
edit: Natuerlich koennen bei der Umsetzung solcher Initiative in Zukunft noch Probleme entstehen. So werden wir uns wohl oder uebel damit beschaeftigen muessen, ob wir noch bei gewissen Menschenrechtskonventionen dabei sein wollen. Diese kann man natuerlich kuenden -- aber gemaess Verfassung geht Voelkerrecht vor, muss also bei der Umsetzung einer Initiative Vorrang haben. Dazu kommt meines Wissens aber auch noch eine Initiative der SVP, die dies aendern will.