I muess aber mit Paint zerscht mol e Zeichnig machePro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Stell doch am besten deine Frage, dann werden wir sehen wer genug Spezialist ist und wer nicht![]()

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
der hinweis "privat" will sagen, dass der parkplatz kein allmend, sondern in privatbesitz ist. somit darf dir dort kein polizist ne busse aufbrummen.DanceForMe hat geschrieben:Frage an alle Forumsjuristen:
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Darf man auf einem Platz, der so beschriftet ist, anhalten um jemanden Ein- oder Aussteigen zu lassen?
Und wie definiert sich genau der Unterschied zwischen Halten und Parken? Darf man ein paar Minuten bei ausgeschaltetem Motor und wenn man im Wagen bleibt stehen bleiben, bis der Einzusteigende erscheint?
Ist ja Halteverbot und nicht Parkverbot.
Bin mir nur nicht sicher wegen dem Privat-Hinweis...
Danke!
Nicht ganz korrekt. Die Polizei darf dort keine Busse austellen ist korrekt. Allerdings kann der Grundbesitzer bei der Polizei eine Anzeige (Verzeigung) machen, welche dann vom Strafbefehlsdezernat (früher beim Gericht heute bei der Kripo) behandelt wird. Habe das selber schon in Zürich erlebt. Die Bussen sind dabei meistens tiefer als bei einer Busse, mal abgesehen von der zusätzlichen Schreibgebühr.Joker59 hat geschrieben:der hinweis "privat" will sagen, dass der parkplatz kein allmend, sondern in privatbesitz ist. somit darf dir dort kein polizist ne busse aufbrummen.
"privat" ist primär ein hinweis an die polizei, damit diese den dort parkierenden besitzer der liegenschaft nicht mit parkbussen zubombt.
wenn dich wegen anhalten jemand belangen will, dann ist das nur auf dem zivilrechtlichen wege möglich. kann so als nur vom grundbesitzer gemacht werden.
Das ist aber gar nicht so einfach:Blutengel hat geschrieben:Die Polizei darf dort keine Busse austellen ist korrekt. Allerdings kann der Grundbesitzer bei der Polizei eine Anzeige (Verzeigung) machen...
Doch eigentlich ist es sehr einfach. 1-2 Fotos erstellen und bei der Polizei eine schriftliche Anzeige mit Strafantrag erstatten. Diese schreibt dann eine Verzeigung. Die ausgesprochene Busse bekommt dann der Staat und nicht der Anzeigesteller.macau hat geschrieben:Das ist aber gar nicht so einfach:
Er besetzte ihren Parkplatz, und das während Stunden. Sie parkierte sein Auto zu, und das während Minuten. Vor dem Bezirksgericht stand gestern jedoch nicht der Parksünder, sondern die Seconda aus Schwamendingen...
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/18454958
Theoretisch gesehen eine Zeit in der nicht allzuviel Verkehr herrscht. Die von adriano91 gen annte Zeit ist von dem her wirklich nicht schlecht.Spezi81 hat geschrieben:Welche Tageszeit ist die beste für die praktische Führerscheinprüfunh Kat. B?
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
http://www.duden.de/gego hat geschrieben:Hallo zusammen...
Frage, meine Rechtschreibung lässt manchmal zu wünschen übrig, kennt jemand eine Software die mir hilft? Die Rechtschreibhilfe von Word ist nicht das Gelbe vom Ei.
Danke!ölkj hat geschrieben:http://www.duden.de/
Unaufälliges schwarzes Oberteil mit Kapuze als Regenschutz, eine dunkle Sonnenbrille gegen das Flutlicht und einen warmen Schal damit man sich nicht erkältet (schliesslich sollte man morgen noch zur Arbeit können).adriano91 hat geschrieben:Was meinet ihr.. wie sött me sich hüt zobe azieh?![]()
Dochdoch, ich kam um 17.00 Uhr dran und vor mir kamen alle durch. Der Prof verwirrte mich dann mit Anweisungen wie "Dexter dexter, fahren sie sinister - ja kennen Sie denn keine Fremdwörter? Das gibt Abzug! Nun fahren sie mal mit 5 Knoten steuerbord! Verdammt was machen Sie denn, noch nie Piratenfilme geschaut? Sie stellen ein Risiko für die Strassen dar, das wird nix.dasto hat geschrieben:Absoluter Schwachsinn!!