Master hat geschrieben:do kriegsch doch vögel wennd söttigi ziile lisisch:
Immerhin wird darauf hingewisen, dass es auch Opposition gibt. In der SDA-Meldung vom 12. Januar war nichts davon zu lesen.
Aus der Basler Regionalausgabe der «Schweizer Zeit» von heute, Seite 27. Wie wenig Ahnung der Autor hat, sieht man bereits im Vorspann: Der Bund will gar nichts...
Fans befürchten eine Flut von Auflagen
Der Bund will die Massnahmen gegen Hooligan-Gewalt verschärfen - in Basel-Stadt gibt es kritische Stimmen
Von David Weber
Basel. Auf die Fussball- und Eishockeyfans könnte einiges zukommen: Identitätskontrollen am Eingang, Verbot von Fahnen und Transparenten, Kombiticket für die An- und Abreise der Gästefans. Die Kantonale Konferenz der Polizei- und Justizdirektoren (KKJPD) fordert eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der höchsten Spielklasse, dann könnten die Behörden den Klubs ebensolche Auflagen machen. Sonst wird gar nicht erst angepfiffen.
Neben der Bewilligungspflicht schlägt die KKJPD auch die Ausweitung von Rayonverboten auf Stadien in der ganzen Schweiz vor, zudem können Matchbesucher beim Eingang intimen Körperkontrollen unterzogen werden, auch ohne Anfangsverdacht. Deshalb soll das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» - auch Hooligan-Konkordat genannt - verschärft werden. Die Vernehmlassung dazu endete Mitte Januar. Die Rollen in dieser emotional geführten Diskussion sind klar verteilt: Hier ist die Politik, die im Kampf gegen Fangewalt «endlich» vorwärtsmachen will, auf der anderen Seite - und somit auf der Anklagebank - sind Liga, Klubs und Fanorganisationen, die vor einer Vorverurteilung aller Fans warnen und die Praxistauglichkeit einzelner Massnahmen infrage stellen - zum Beispiel, wenn der sofortige Spielabbruch beim Zünden einer Pyrofackel gefordert wird. Wer Bedenken äussert, wird schnell als «Verharmloser» dargestellt.
Umstrittene Durchsuchung
Es gibt aber auch von Behördenseite kritische Stimmen zum Entwurf des revidierten Konkordats. Zum Beispiel von Basel-Stadt. Die Regierung begrüsst zwar «grundsätzlich die Teilrevision», allerdings kritisieren Regierung und Polizeikommandant Gerhard Lips die mögliche verdachtsunabhängige Durchsuchung von Personen auf verbotene Gegenstände. Diese führe zu weit, sagt Lips zur BaZ. Der Polizei seien Kontrollen ohne Verdacht nicht erlaubt, deshalb gebe es keinen Grund, dass dies private Sicherheitsleute tun dürfen. Anders sieht das die Baselbieter Regierung. Auch wenn solche Kontrollen in die persönliche Freiheit eingreifen würden, sei der Schutz von «Leib, Leben und Eigentum» höher zu gewichten, heisst es in der Vernehmlassungsantwort.
Aber auch zur Bewilligungspflicht gibt es aus Basel eine kritische Bemerkung: Diese dürfe nicht zu «sach- und artfremden Auflagen» führen. Was damit gemeint ist, kann Lips auf Nachfrage nicht präzisieren. Gemeint ist wohl, dass man Angst hat, andere Kantone würden sehr strenge Auflagen verfügen - und auch Basel unter Zugzwang bringen. Denn in Basel-Stadt ist die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen bereits im Polizeigesetz verankert. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Klub klappt gut - zudem gab es in den letzten zwei Jahren keine nennenswerten Probleme rund um die Heimspiele des FC Basel.
In Basel werde sich deshalb nicht viel ändern, auch wenn das revidierte Konkordat in Kraft treten sollte, erklärt Polizeikommandant Lips, der letztendlich die Bewilligung erteilt. Er sehe zurzeit keinen Grund, zukünftig beispielsweise ein Verbot von Fahnen und Transparenten in die Bewilligungsauflage zu integrieren, wie das in anderen Kantonen diskutiert wird. Lips bezeichnet die Bewilligungspflicht als «Knackpunkt für das föderale System» der Schweiz. Wünschenswert wären einheitliche Auflagen in allen Städten, so Lips.
Verbote anderswo möglich
Ob sich die Polizeidirektoren darauf einigen können, ist fraglich. Vielmehr dürfte die Einführung der Bewilligungspflicht zu einem Flickenteppich führen. Der Begriff «Bewilligungspflicht» ist eine Blackbox, die jeder Kanton mit Auflagen füllen kann. So könnten in St. Gallen oder Bern das Kombiticket eingeführt und Fahnen im Stadion verboten werden, weil sie die Identifizierung von Pyro-Sündern erschweren. Insofern wären Basler Fans doch betroffen, auch wenn sich im Joggeli nichts ändert.
Der Fanarbeiter und Geschäftsführer von Fanarbeit Schweiz, Thomas Gander, warnt denn auch vor einer Auflagenflut in den Stadien, sollte die Bewilligungspflicht kommen. Die Fanarbeit lehnt das Konkordat an sich und auch den Revisionsentwurf ab und bezeichnet es «als der Eindämmung der Gewalt nicht förderlich, sondern ganz im Gegenteil als kontraproduktiv». Das Konkordat setze nur auf Repression und es bestehe die Gefahr einer flächendeckenden Kriminalisierung von Fussball- und Eishockeyfans. «Massnahmen, welche auf den Gewalttäter fokussiert zur Anwendung kommen, unterstützen wir», sagt Gander.
Die Fanarbeit Schweiz kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort auch die «mediale Inszenierung und die politische Vereinnahmung», die kaum mehr hinterfragt würden. Denn das Zahlenmaterial belegt die behauptete Gewaltspirale nicht, sagt Gander. 2009 seien 327 Personen wegen Straftaten in und um Sportstätten verzeigt worden, 2010 waren es 303.
Die KKJPD wertet die Antworten nun aus. Danach dürfte das revidierte Konkordat in den Kantonsparlamenten, die den Text ratifizieren müssen, für Diskussionen sorgen.