
kurze Fragen, kurze Antworten
die kombination macht's:Rhykurve hat geschrieben:habe immer etwas mühe mit aufstehen... gibt es einen wecker der davon läuft wenn er zu klingeln beginnt? oder gibts sonst was ähnliches, das einem nötigt aufzustehen?
Lichtwecker + Radiowecker + Handy ausserhalb Reichweite = garantiertes Aufstehen!
...reden Sie nur weiter, es wird schon noch etwas intelligentes dabei sein.
wenn du ein android hast hiflt das vll (ich habe es selbst nicht getestet):Rhykurve hat geschrieben:habe immer etwas mühe mit aufstehen... gibt es einen wecker der davon läuft wenn er zu klingeln beginnt? oder gibts sonst was ähnliches, das einem nötigt aufzustehen?
http://www.netzwelt.de/download/15682-a ... -plus.html
ansonsten gibt es noch wecker mit einem geschoss, dass beim losgehen abgefeuert wird, und der wecker erst aufhört mit dem wecken, bis du das teil wieder drin hast. bsp: kleine rakete.
(auch nicht selbst getestet)
Wenn Dir der Arbeitgeber kurze Zeit nachdem Du beweisbar Forderungen geltend gemacht hast, zu denen Du berechtigt zu sein glaubtest, kündigt, hat der Arbeitgeber erheblichen Erklärungsnotstand, er muss dann das Vorliegen sachlicher Kündigungsgründe belegen, da Indizien für eine Missbräuchlichkeit vorliegen. Das ist nicht ganz einfach.Kawa hat geschrieben:http://www.awa.bs.ch/an_arbeitsvertragsrecht
http://www.gerichte.bs.ch
PS: überleg dir aber wie wichtig dir dein Job ist ...
Man kann dir zwar nicht kündigen weil du dein Recht einforderst aber andere Gründe (Sparmassnahmen, wirtsch. Lage etc.) findet man immer. Auch bei Lohnerhöhungen / Beförderungen etc. ist es wohl kaum besonders förderlich.
@ elch23: Eine missbräuchliche Kündigung führt zu einer Entschädigung, ist aber gültig. D.h. Du musst abwägen, ob Dir Deine Forderungen eine mögliche Kündigung Wert sind, und zudem einigermaßen geschickt vorgehen (lass Dich beraten). Ein anständiger (oder vorsichtiger) Arbeitgeber wird Dir aber nicht kündigen. Gleichzeitig hat Kawa recht, was die Auswirkungen auf Beförderungen/Lohnerhöhungen betrifft.
Jedenfalls musst Du dafür besorgt sein, dass Überstunden und Sonntagsarbeit beweisbar sind (Stundenblätter etc.), dann kannst Du die Forderungen innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist auch später noch geltend machen.
@MMM Stimmt alles aber nur noch 2 Anmerkung.
Die Entschädigung bei sog. Rachekündigungen ist sehr begrenzt (max. 6 Monatslöhne) und das Maximum wird in der Praxis nur in extremen Fällen gewährt (30j. Betriebszugehörigkeit, 55 Jahr alt sprich kaum Jobchancen). Bei eher jungen Leuten wie viele hier im Forum wird eine massiv geringere Entschädigung gesprochen. Ausserdem gilt auch da Fristen unbedingt einzuhalten!
Einigermassen geschickte Arbeitgeber kündigen natürlich nicht innert kürzester Zeit und stellen sofort Ersatz ein, das ist zu offensichtlich eine Rachekündigung. In der heutigen Lage sind aber wirtsch. Gründe (Auftragsrückgang etc.) oft gegeben und wenn das zu Kündigungen führt darf der AG durchaus bei ähnl. Qualifikation dem unloyalsten (= derjenigen der gerichtlich Forderungen gegen ihn gestellt hat) Mitarbeiter kündigen.
Die Entschädigung bei sog. Rachekündigungen ist sehr begrenzt (max. 6 Monatslöhne) und das Maximum wird in der Praxis nur in extremen Fällen gewährt (30j. Betriebszugehörigkeit, 55 Jahr alt sprich kaum Jobchancen). Bei eher jungen Leuten wie viele hier im Forum wird eine massiv geringere Entschädigung gesprochen. Ausserdem gilt auch da Fristen unbedingt einzuhalten!
Einigermassen geschickte Arbeitgeber kündigen natürlich nicht innert kürzester Zeit und stellen sofort Ersatz ein, das ist zu offensichtlich eine Rachekündigung. In der heutigen Lage sind aber wirtsch. Gründe (Auftragsrückgang etc.) oft gegeben und wenn das zu Kündigungen führt darf der AG durchaus bei ähnl. Qualifikation dem unloyalsten (= derjenigen der gerichtlich Forderungen gegen ihn gestellt hat) Mitarbeiter kündigen.
Teil 1: richtige Anmerkung. Praxisgemäss 2-3 Monatslöhne (je nach Einzelfall), wird ohnehin häufig vergleichsweise erledigt.Kawa hat geschrieben:@MMM Stimmt alles aber nur noch 2 Anmerkung.
Die Entschädigung bei sog. Rachekündigungen ist sehr begrenzt (max. 6 Monatslöhne) und das Maximum wird in der Praxis nur in extremen Fällen gewährt (30j. Betriebszugehörigkeit, 55 Jahr alt sprich kaum Jobchancen). Bei eher jungen Leuten wie viele hier im Forum wird eine massiv geringere Entschädigung gesprochen. Ausserdem gilt auch da Fristen unbedingt einzuhalten!
Einigermassen geschickte Arbeitgeber kündigen natürlich nicht innert kürzester Zeit und stellen sofort Ersatz ein, das ist zu offensichtlich eine Rachekündigung. In der heutigen Lage sind aber wirtsch. Gründe (Auftragsrückgang etc.) oft gegeben und wenn das zu Kündigungen führt darf der AG durchaus bei ähnl. Qualifikation dem unloyalsten (= derjenigen der gerichtlich Forderungen gegen ihn gestellt hat) Mitarbeiter kündigen.
Teil 2: die Arbeitgeber, welche sich ihrerseits nicht beraten lassen, verhalten sich aber oft ungeschickt

früher ins Bett?Rhykurve hat geschrieben:habe immer etwas mühe mit aufstehen... gibt es einen wecker der davon läuft wenn er zu klingeln beginnt? oder gibts sonst was ähnliches, das einem nötigt aufzustehen?
weniger Saufen und Kiffen?
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar 
:)
https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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kombinationen habe ich auch schon ausprobiert, lichtwecker allerdings noch nie - muss ich mich mal schlau machenhanfueli hat geschrieben:die kombination macht's:
Lichtwecker + Radiowecker + Handy ausserhalb Reichweite = garantiertes Aufstehen!
mein handy ist nicht app-fähig.... aber das zweite klingt gut, hat aber fast schon etwas leicht masochistischeshansy hat geschrieben:wenn du ein android hast hiflt das vll (ich habe es selbst nicht getestet):
http://www.netzwelt.de/download/15682-a ... -plus.html
ansonsten gibt es noch wecker mit einem geschoss, dass beim losgehen abgefeuert wird, und der wecker erst aufhört mit dem wecken, bis du das teil wieder drin hast. bsp: kleine rakete.
(auch nicht selbst getestet)
Simons Katze kommt mir nicht ins Haus! Das elende Mistviehnobilissa hat geschrieben:Miau !
http://www.youtube.com/watch?v=bdo1HMqcke4

Google sagt, das muss ich haben:
http://www.igeschenke.de/de/weglaufender-wecker
....nächstes jahr dann

Es sollte verboten werden zu Verbieten!
ist ne tolle sache. weckt dich relativ sanft auf. leider habe ich mich nach zwei wochen daran gewöhnt und konnte auch mit licht weiterschlafen, womit wir wieder bei der kombination wären...Rhykurve hat geschrieben:kombinationen habe ich auch schon ausprobiert, lichtwecker allerdings noch nie - muss ich mich mal schlau machen
...reden Sie nur weiter, es wird schon noch etwas intelligentes dabei sein.
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Der würde bei mir am ersten Morgen schon bis zur Unkenntlichkeit zerstört werden.Rhykurve hat geschrieben: Google sagt, das muss ich haben:
http://www.igeschenke.de/de/weglaufender-wecker
@MMM & kawa, wegen kündigung brauche ich mir keine sorgen machen, das habe ich bereits erledigt
es geht jetzt noch um die überstunden, und da stellt er sich quer
naja, werde es nochmal auf die nette tour versuchen, wenn er immer noch nicht einlenkt kann ich ja mal laut über weitere schritte nachdenken oder so...


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Im Prinzip wäre ich schon glücklich wenn sie noch einmal angeht und ich Backups machen kann von den Spieldaten. btw es handelt sich nicht um das YLOD-Problem, das gelbe Licht leuchtet nie auf.
Dangge
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Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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http://www.ifixit.com/Browse/Sony_Game_ConsoleDomingo hat geschrieben:Hat jmd Erfahrungen mit PS3-Reparaturen?
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weil kein java script vorhandenRL88 hat geschrieben:Warum kann ich auf meinen Sgs 2 keine videos anschauen von einem htc Natel?
EMBOLO <3
auf jeden Kessel Pure-Black Farbe 90% Rabatt und 25% Cumulus- und 20% Supercardpunkte.
After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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so in etwaRL88 hat geschrieben:Dass heisst ich bin aufgeschmissen?![]()
youtube sollten aber gehen
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After BlackFriday Deal. Schwarze Farbe. Kaufe 2 erhalte den dritten und vierten Kessel gratis.LeTinou hat geschrieben:... Wenn du 100% vor allem geschützt werden willst kannst du dich gleich nach der Geburt in den Sarg legen und auf dem Tod warten.
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Umzug von Basel-Stadt nach Basel-Land
Wenn ich vom Kanton Basel-Stadt aufs Land ziehe, wie sieht das steuertechnisch aus? Ich meine, mal gehört zu haben, dass man beim Umzug von der Stadt aufs Land quasi doppelt Steuern zahlt, weil man die vom Land im Voraus bezahlen muss - umgekehrt aber nicht. Stimmt das?
Danke!
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