Einer deiner besseren Beiträge zu diesem Fall. Ich gehe mehr denn je davon aus, dass Christian C. die Verbandsclowns aus Zürich, Nyon und Muri in Stücke reissen wird. Solange es noch irgend eine Möglichkeit gibt, sich zur Wehr zu setzen, wird er sie nicht auslassen. Koste es was es wolle. Und der SFV hat ihm heute definitiv in die Hände gespielt. Vielleicht sogar absichtlich...SubComandante hat geschrieben:Diese 36 Punkte werden nicht so stehengelassen. Der SFV hat nun einfach ermöglicht, dass der FCB und die Nati ihre internationalen Spiele austragen können. Und sie hat den Schwarzen Peter dem CAS überlassen, was schlussendlich nur ein weiteres "auf Zeit Spielen" bedeutet. Diese Sanktionen sind nirgendwo in den Statuten definiert worden, der SFV geht auf dünnem Eis.
Sportlich gehört der FC Sion nach oben; dies wäre auch ohne die neuen Spieler möglich gewesen. Und mir ist Sion lieber als notorische Loser wie YB. Sion hat sich wenigstens in der Quali durchgekämpft und hätte der Schweiz etwas Punkte geben können.
CC wird nicht einlenken; wieso soll er auch, wenn andere erpressbar sind (verständlicherweise) und ihm in die Karten spielen. Der SFV weiss, dass die Sanktionen nur ein Zeitspiel sind. Nichts anderes. Man redet von "wir haben auf Zeit gespielt und wollen Sion eine Chance geben". Blödsinn. Man gab für die neuen Spieler sogar die Papiere, dass die spielen dürfen. Man hätte schon viel früher alles unterbinden können. Man kann doch nicht so naiv sein und glauben, CC würde schon aufgeben. Es ist ein juristischer Zündstoff, dessen Ende nicht absehbar ist und zu Bosmann V2.0 werden kann.
Der SFV hat das Messer am Hals. Hätten sie Stärke gezeigt, wären sie der Buhmann gewesen - man stelle sich vor, der FC Basel wird ausgeschlossen. Also hat man klein beigegeben und sich der FIFA untergeordnet. Man spielt weiter auf Zeit. Ob die FIFA da mitzieht, wenn sie sieht, dass alles nun am CAS liegt, dass ihrer Verantwortung untersteht? Wenn die CAS dem SFV recht gibt, geht der juristische Punk erst recht los.
Sion - CC - UEFA
Cheerie, how up, do Clown.
- heimweh basler
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1136
- Registriert: 07.07.2008, 19:07
- Wohnort: C6
jap das die fifa sion ausschliesstfootbâle hat geschrieben:Einer deiner besseren Beiträge zu diesem Fall. Ich gehe mehr denn je davon aus, dass Christian C. die Verbandsclowns aus Zürich, Nyon und Muri in Stücke reissen wird. Solange es noch irgend eine Möglichkeit gibt, sich zur Wehr zu setzen, wird er sie nicht auslassen. Koste es was es wolle. Und der SFV hat ihm heute definitiv in die Hände gespielt. Vielleicht sogar absichtlich...

-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 3171
- Registriert: 18.04.2005, 13:42
Das einzige, was er mit seiner irrsinnigen Aktion in Stücke reisst ist sein Verein. Am Schluss bleibt er auf seiner exorbitant langen Fehlerkette sitzen und der FC Sion ist nicht mehr.footbâle hat geschrieben:Einer deiner besseren Beiträge zu diesem Fall. Ich gehe mehr denn je davon aus, dass Christian C. die Verbandsclowns aus Zürich, Nyon und Muri in Stücke reissen wird. Solange es noch irgend eine Möglichkeit gibt, sich zur Wehr zu setzen, wird er sie nicht auslassen. Koste es was es wolle. Und der SFV hat ihm heute definitiv in die Hände gespielt. Vielleicht sogar absichtlich...
- SubComandante
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 17627
- Registriert: 07.12.2004, 08:55
- Wohnort: Fig da Foz
Nur ist die FIFA nicht "das Gesetz". Wobei wir am Hacken des Ganzen sind. Wie damals bei Bosman.Grambambuli hat geschrieben:Das einzige, was er mit seiner irrsinnigen Aktion in Stücke reisst ist sein Verein. Am Schluss bleibt er auf seiner exorbitant langen Fehlerkette sitzen und der FC Sion ist nicht mehr.
Mal sehen. Verständlich, dass man als YB Fan von sowas träumt.Grambambuli hat geschrieben:Das einzige, was er mit seiner irrsinnigen Aktion in Stücke reisst ist sein Verein. Am Schluss bleibt er auf seiner exorbitant langen Fehlerkette sitzen und der FC Sion ist nicht mehr.
Cheerie, how up, do Clown.
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 3171
- Registriert: 18.04.2005, 13:42
Wieso? Soweit ich weiss gibt es kein Gesetz, dass Sion das Transferieren von Spielern ohne Freigabe sowie das Ignorieren der darauffolgenden Sanktionen erlaubt. Wenn es für den Fall ein Bosman-ähnliches Urteil gibt, dann in die andere Richtung, denn es wurde optimal demonstriert, welch ein Chaos entsteht, wenn Vereine anfangen, durch den Gang vor Zivilgericht sich unlautere Vorteile zu verschaffen und Sanktionen zu umgehen.SubComandante hat geschrieben:Nur ist die FIFA nicht "das Gesetz". Wobei wir am Hacken des Ganzen sind. Wie damals bei Bosman.
http://bazonline.ch/sport/fussball/Der- ... y/30403070
Interessanter Artikel - insbesondere der Punkt mit der Klage wegen Nötigung. Eigentlich erfüllt das "Ultimatum" (sprich: Erpressung) der Fifa alle nötigen Voraussetzungen einer Nötigung. Da dies vor einem ordentlichen Gericht angeschaut wird, wird ebenfalls nicht angeschaut werden, ob nun Sion / SFV / Fifa im Fall der Transfersperren recht hatten, sondern lediglich die Tatsache, dass mittels Androhung von Strafen gegen Unbeteiligte, ein Entscheid erzwungen wurde. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Anwälte von Blatter/Platini aus dem Schlamassel ziehen. Denn sollten sie dies nicht machen, dann wäre mittels Präjudiz diese oft verwendete Erpressungsmassnahme vom Tisch.
Führen wir uns doch mal den Tatbestand der Nötigung vor:
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.
Ganz interessant ist der Punkt 4.3, der hier klar gegenben zu sein scheint. Auch Punkt 1 und 3 sind klar gegeben. Einzig bei Punkt 2 wird es Anlass zur Diskussion geben, wobei meiner Meinung nach die Anwälte von Seppli/Michel schon sehr abgebrüht sein müssen, um dem Richter zu verkaufen, dass die Androhung der Sanktion der Nati / des FCBs nicht als verwerflich anzusehen ist.
Ich hol schon mal das Popcorn...
Interessanter Artikel - insbesondere der Punkt mit der Klage wegen Nötigung. Eigentlich erfüllt das "Ultimatum" (sprich: Erpressung) der Fifa alle nötigen Voraussetzungen einer Nötigung. Da dies vor einem ordentlichen Gericht angeschaut wird, wird ebenfalls nicht angeschaut werden, ob nun Sion / SFV / Fifa im Fall der Transfersperren recht hatten, sondern lediglich die Tatsache, dass mittels Androhung von Strafen gegen Unbeteiligte, ein Entscheid erzwungen wurde. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Anwälte von Blatter/Platini aus dem Schlamassel ziehen. Denn sollten sie dies nicht machen, dann wäre mittels Präjudiz diese oft verwendete Erpressungsmassnahme vom Tisch.
Führen wir uns doch mal den Tatbestand der Nötigung vor:
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.
Ganz interessant ist der Punkt 4.3, der hier klar gegenben zu sein scheint. Auch Punkt 1 und 3 sind klar gegeben. Einzig bei Punkt 2 wird es Anlass zur Diskussion geben, wobei meiner Meinung nach die Anwälte von Seppli/Michel schon sehr abgebrüht sein müssen, um dem Richter zu verkaufen, dass die Androhung der Sanktion der Nati / des FCBs nicht als verwerflich anzusehen ist.
Ich hol schon mal das Popcorn...
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 3171
- Registriert: 18.04.2005, 13:42
Als YB- und Fussballfan träumt man eher davon, dass dein rein platonischer Geschäftspartner endlich zur Vernunft kommt und der FC Sion sich aufs sportliche konzentriert. Aber das kapierts du wohl nicht, da offenbar auch rein platonische Liebe blind macht.footbâle hat geschrieben:Mal sehen. Verständlich, dass man als YB Fan von sowas träumt.
bei uns kann man das noch liebe nennenGrambambuli hat geschrieben:Als YB- und Fussballfan träumt man eher davon, dass dein rein platonischer Geschäftspartner endlich zur Vernunft kommt und der FC Sion sich aufs sportliche konzentriert. Aber das kapierts du wohl nicht, da offenbar auch rein platonische Liebe blind macht.
deine äusserungen schliessen eher auf grossen "hass" gegenüber diesem verein, verständlicherweise
War Copy/Past von WikipediaMMM hat geschrieben:Der bazonline-Kommentar ist in juristischer Hinsicht resp. in der Wiedergabe der Entscheide in mehrfacher Hinsicht mindestens unpräzise.
(und Du solltest wenn schon das schweizerische StGB zitieren, auch wenn dort der Nötigungstatbestand ähnlich umschrieben ist).

Die Oberaufsicht über den Weltfussball und das damit verbundene Eingreifen wenn ein Mitgliedsverband seinen Pflichten nicht nachkommt ist ein Missbrauch der Stellung als Amtsträger? Interessante Theorie - glaube kaum dass die vor einem Gericht standhalten würde...Intihuasi hat geschrieben: 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.[/I]
wo ist ein rankhof, wenn man ihn braucht? etwas juristisches fachwissen wär mal wieder angesagt. denn ob mans glaubt oder nicht, aber die ermittlung eines straftatbestandes aus nur einem artikel eines gesetzbuches dürfte eher unrealistisch sein. meist kommen da noch weitere artikel hinzu, besondere fälle sind ganz wo anderst geregelt (distributives gesetze und so) etcetc...panda hat geschrieben:Die Oberaufsicht über den Weltfussball und das damit verbundene Eingreifen wenn ein Mitgliedsverband seinen Pflichten nicht nachkommt ist ein Missbrauch der Stellung als Amtsträger? Interessante Theorie - glaube kaum dass die vor einem Gericht standhalten würde...
will nicht sagen ich hätte auch nur ansatzweise ahnung von der materie, aber mir ist wenigstens bewusst, dass es mit dem zitieren eines artikels sicherlich noch nicht gemacht ist. also profis, her mit den infos

[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
Der von Intihusasi zitierte Paragraph stammt wohl aus dem deutschen StGB. Art. 181 des schweizerischen StGB (Nötigung) ist etwas weniger detailliert gefasst.
Der Amtsmissbrauchstatbestand entfällt aber ohnehin, da geht es um öffentliche Ämter, die FIFA ist ein privatrechtlicher Verein.
Damit eine Nötigung vorliegt, müssen ernstliche Nachteile angedroht werden, um jemanden dazu zu bringen, sich auf eine bestimmte Art zu verhalten. Dabei muss entweder der angedrohte Nachteil, das angestrebte Verhalten oder die Relation zwischen Androhung und verlangtem Verhalten rechtswidrig sein (vereinfacht gesagt).
Die angedrohten Nachteile sind (so nehme sich an) mit den Statuten der FIFA konform. Es stellt sich demnach bloß die Frage, ob ein unerlaubter Zweck verfolgt wurde oder das Mittel nicht angemessen war, den erlaubten Zweck zu erreichen. Hier wird es im vorliegenden Fall interessant. Meiner Einschätzung nach (ohne detaillierte Kenntnis des Sachverhalts) ist auch der Zweck legal, nämlich de Durchsetzung der Sanktionen gegenüber dem Vereinsmitglied, welches mehrfach verbands- resp. vereinsinterne Regelungen missachtet hat. Der angedrohte Nachteil wiederum ist angemessen, da der FIFA wahrscheinlich gar nicht groß andere Möglichkeiten der Einlussnahme offenstehen.
Ich gehe davon aus, dass die Anzeige nirgendwohin führen wird, bin aber gespannt auf andere Einschätzungen
Die teilweise auch genannte Erpressung (Art. 156 StGB) fällt dagegen klar weg, denn dafür muss der Dritte zu einer vermögensschädigenden Handlung genötigt werden.
Schweizerisches StGB: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html
Der Amtsmissbrauchstatbestand entfällt aber ohnehin, da geht es um öffentliche Ämter, die FIFA ist ein privatrechtlicher Verein.
Damit eine Nötigung vorliegt, müssen ernstliche Nachteile angedroht werden, um jemanden dazu zu bringen, sich auf eine bestimmte Art zu verhalten. Dabei muss entweder der angedrohte Nachteil, das angestrebte Verhalten oder die Relation zwischen Androhung und verlangtem Verhalten rechtswidrig sein (vereinfacht gesagt).
Die angedrohten Nachteile sind (so nehme sich an) mit den Statuten der FIFA konform. Es stellt sich demnach bloß die Frage, ob ein unerlaubter Zweck verfolgt wurde oder das Mittel nicht angemessen war, den erlaubten Zweck zu erreichen. Hier wird es im vorliegenden Fall interessant. Meiner Einschätzung nach (ohne detaillierte Kenntnis des Sachverhalts) ist auch der Zweck legal, nämlich de Durchsetzung der Sanktionen gegenüber dem Vereinsmitglied, welches mehrfach verbands- resp. vereinsinterne Regelungen missachtet hat. Der angedrohte Nachteil wiederum ist angemessen, da der FIFA wahrscheinlich gar nicht groß andere Möglichkeiten der Einlussnahme offenstehen.
Ich gehe davon aus, dass die Anzeige nirgendwohin führen wird, bin aber gespannt auf andere Einschätzungen

Die teilweise auch genannte Erpressung (Art. 156 StGB) fällt dagegen klar weg, denn dafür muss der Dritte zu einer vermögensschädigenden Handlung genötigt werden.
Schweizerisches StGB: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html
ja schon klar. wollt auch niemandem den spass am grossen recht-rätselraten verderben, lediglich darauf hinweisen, dass es ganz so einfach leider nicht ist...panda hat geschrieben:Wenn man nur posten dürfte wenn man Ahnung hat, wäre dieses Forum genauso leer wie die ganzen Online-Kommentare bei Blick, Newsnetz, 20min und Co.![]()
wie gesagt, zitiert wird hier immer ein paragraph zu irgend nem thema. also wenns so einfach wär bräuchts keine juristen (gut, das wiederum ist eine ansicht, die auch so recht weit verbreitet ist, komplexität hin oder her

[CENTER]"mir müend ufpasse, dass mir nid immer s schwizerische wasserglas als ozean düend betrachte..." Peter V. Kunz[/CENTER]
Durchsetzung von Sanktionen innerhalb des durch die Statuten des Vereins vorgegebenen rechtlichen Rahmens? Kein Problem. Hier geht es aber um Sanktionen ohne rechtliche Grundlage. Nochmal: Der grösstmögliche Abzug laut SFV Statuten beträgt 12 Punkte. Die FIFA hat demnach den SFV genötigt, zu Lasten eines Mitglieds seine eigenen Statuten zu missachten.MMM hat geschrieben: Die angedrohten Nachteile sind (so nehme sich an) mit den Statuten der FIFA konform. Es stellt sich demnach bloß die Frage, ob ein unerlaubter Zweck verfolgt wurde oder das Mittel nicht angemessen war, den erlaubten Zweck zu erreichen. Hier wird es im vorliegenden Fall interessant. Meiner Einschätzung nach (ohne detaillierte Kenntnis des Sachverhalts) ist auch der Zweck legal, nämlich de Durchsetzung der Sanktionen gegenüber dem Vereinsmitglied, welches mehrfach verbands- resp. vereinsinterne Regelungen missachtet hat.
Cheerie, how up, do Clown.
Ich bin alles andere als ein Experte. Aber wenn du der Filialleiter eines Raiffeisenbank bist, und der Konzernchef dir sagt, dass wenn du nicht dafür sorgst, dass Mitarbeiter A sich regelkonform verhält, Mitarbeiter B entlassen wird, dann tönt das für mich (als Laien) irgendwie falsch.panda hat geschrieben:Die Oberaufsicht über den Weltfussball und das damit verbundene Eingreifen wenn ein Mitgliedsverband seinen Pflichten nicht nachkommt ist ein Missbrauch der Stellung als Amtsträger? Interessante Theorie - glaube kaum dass die vor einem Gericht standhalten würde...
Oh ha, der ist an mir vorbei gegangen. 12 Punkte? Hat jemand die Quelle hierfür?footbâle hat geschrieben:Durchsetzung von Sanktionen innerhalb des durch die Statuten des Vereins vorgegebenen rechtlichen Rahmens? Kein Problem. Hier geht es aber um Sanktionen ohne rechtliche Grundlage. Nochmal: Der grösstmögliche Abzug laut SFV Statuten beträgt 12 Punkte. Die FIFA hat demnach den SFV genötigt, zu Lasten eines Mitglieds seine eigenen Statuten zu missachten.
- shigakogen
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 102
- Registriert: 05.02.2008, 15:32
Dann schliessen sie Sion halt einfach aus. Dann wäre es wieder reglementskonform.footbâle hat geschrieben:Durchsetzung von Sanktionen innerhalb des durch die Statuten des Vereins vorgegebenen rechtlichen Rahmens? Kein Problem. Hier geht es aber um Sanktionen ohne rechtliche Grundlage. Nochmal: Der grösstmögliche Abzug laut SFV Statuten beträgt 12 Punkte. Die FIFA hat demnach den SFV genötigt, zu Lasten eines Mitglieds seine eigenen Statuten zu missachten.
Haben sie aber nicht getan. Wird im Nachhinein schwer zu rechtfertigen sein, oder?shigakogen hat geschrieben:Dann schliessen sie Sion halt einfach aus. Dann wäre es wieder reglementskonform.
Hier noch ein wenig Polemik:
http://www.20min.ch/sport/fussball/stor ... --21645255
- shigakogen
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 102
- Registriert: 05.02.2008, 15:32
Wenn sie wieder vor Gericht gehen, dann kann man sie auch wieder bestrafen.Intihuasi hat geschrieben:Haben sie aber nicht getan. Wird im Nachhinein schwer zu rechtfertigen sein, oder?
Hier noch ein wenig Polemik:
http://www.20min.ch/sport/fussball/stor ... --21645255
Die Quelle? Die Statuten des SFV, Art. 56.Intihuasi hat geschrieben: Oh ha, der ist an mir vorbei gegangen. 12 Punkte? Hat jemand die Quelle hierfür?
http://www.football.ch/sfv/cm/Statuten% ... 202011.pdf
Cheerie, how up, do Clown.
- heimweh basler
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1136
- Registriert: 07.07.2008, 19:07
- Wohnort: C6
footbâle hat geschrieben:Die Quelle? Die Statuten des SFV, Art. 56.
http://www.football.ch/sfv/cm/Statuten% ... 202011.pdf
http://www.blick.ch/sport/fussball/supe ... nun-1909131. Der Entscheid betrifft die Liga (Meisterschaft) und den Verband (Cup). Wer fällte ihn?
Der siebenköpfige Zentralvorstand am Donnerstagabend an einer Telefonkonferenz.
2. Die SFV-Statuten sehen maximal 12 Punkte Abzug vor. Wie können also 36 abgezogen werden?
Tatsächlich ist der aktuelle Fall nicht nach Statuten gelöst, ein ausserstatuarischer Notfall. Die juristisch simple Lösung wäre gewesen, Sion ganz aus Meisterschaft und Cup auszuschliessen.
3. Warum wurde Sion nicht gleich ganz ausgeschlossen?
Der SFV sagt, er wolle die Walliser schützen, ohne zu helfen. Deshalb legte sich der Verband mit der Fifa an. Seine Philosophie sieht vor, Schweizer Klubs zu unterstützen. Der SFV hofft, die Fifa akzeptiere das Urteil und fordere nicht den Ausschluss aus dem Cup.
4. Wie reagiert die Fifa auf den Entscheid? Darf Basel den Achtelfinal in der Champions League und die Schweiz das Testspiel gegen Argentinien bestreiten?
Die Fifa hat den Entscheid zur Kenntnis genommen. Anfang Januar wird sich das Dringlichkeitskomitee der Sache annehmen.
5. Sechs Punkte der insgesamt 36 wurden für zwei Cupspiele abgezogen. Was passiert mit Sion im Cup?
Im Cup-Viertelfinal ist der Verein weiterhin dabei.
6. Sind die sechs Neuen im Frühling spielberechtigt?
Diese Frage konnte SFV-Medienchef Marco von Ah an der Medienkonferenz noch nicht beantworten.
Das Beispiel ist irgendwie falsch, statt B entlassen sollte es heissen deine Filiale geschlossen wird.Intihuasi hat geschrieben:Ich bin alles andere als ein Experte. Aber wenn du der Filialleiter eines Raiffeisenbank bist, und der Konzernchef dir sagt, dass wenn du nicht dafür sorgst, dass Mitarbeiter A sich regelkonform verhält, Mitarbeiter B entlassen wird, dann tönt das für mich (als Laien) irgendwie falsch.
Das täuscht. Letzte Saison hat YB einige Punkte für die Schweiz geholt.SubComandante hat geschrieben:(..) Und mir ist Sion lieber als notorische Loser wie YB. Sion hat sich wenigstens in der Quali durchgekämpft und hätte der Schweiz etwas Punkte geben können. (..)
Sion hat in dieser Saison genau 0 Punkte für die Schweiz geholt. Schlechter geht gar nicht. Ohne Sion wäre die Schweiz jetzt in der 5-Jahreswertung definitiv vor Dänemak auf Rang 13 und hätte 2013 wahrscheinlich zwei CL-Quali-Plätze.
Auch sonst war Sion ziemlich bescheiden. Seit 2000 holte Sion bei vier Teilnahmen läppische 6.5 Punkte für die Schweiz. Das gibt rund 1.6 Punkte pro Teilnahme.
Da ist dein bescholtenes YB (wenn auch nicht überragend) wesentlich besser. YB holte in der gleichen Zeit 23.5 Punkte bei 8 Teilnahmen. Das ergibt rund 2.9 Punkte pro Teilnahme. Das sind im gleichen Zeitraum gegenüber Sion fast viermal soviel Punkte und fast das Doppelte pro Teilnahme.
(Beide Werte sind bescheiden. Sion ist einfach noch schlechter).
.
Es geht doch schon lange nicht mehr um Gesetze / Recht / Statuten und solches Zeugs.footbâle hat geschrieben:Die Quelle? Die Statuten des SFV, Art. 56.
http://www.football.ch/sfv/cm/Statuten% ... 202011.pdf
Es geht um Macht und da sitzt die FIFA eindeutig am längeren Hebel. Macht bricht Recht wird in den allermeisten FIFA-Mitgliedsländern sehr gut verstanden und keineswegs in Frage gestellt.
Denke ich nicht, Sion wäre ja in die Gruppenphase der EL gekommen wenn nicht der Fortfaitentscheid gegen Sion gekommen wäre.Mahatma hat geschrieben:Das täuscht. Letzte Saison hat YB einige Punkte für die Schweiz geholt.
Sion hat in dieser Saison genau 0 Punkte für die Schweiz geholt. Schlechter geht gar nicht. Ohne Sion wäre die Schweiz jetzt in der 5-Jahreswertung definitiv vor Dänemak auf Rang 13 und hätte 2013 wahrscheinlich zwei CL-Quali-Plätze.
Auch sonst war Sion ziemlich bescheiden. Seit 2000 holte Sion bei vier Teilnahmen läppische 6.5 Punkte für die Schweiz. Das gibt rund 1.6 Punkte pro Teilnahme.
Da ist dein bescholtenes YB (wenn auch nicht überragend) wesentlich besser. YB holte in der gleichen Zeit 23.5 Punkte bei 8 Teilnahmen. Das ergibt rund 2.9 Punkte pro Teilnahme. Das sind im gleichen Zeitraum gegenüber Sion fast viermal soviel Punkte und fast das Doppelte pro Teilnahme.
(Beide Werte sind bescheiden. Sion ist einfach noch schlechter).
Und da wären sie mit Sicherheit besser gewesen als Ebay.