darf nicht verwahren? verstehe ich bis heute nicht.Cocolores hat geschrieben:Deutschland darf ihn nicht verwahren.
Entlassener Triebtäter will in der Schweiz arbeiten! Die deutsche Justiz konnte ihn nicht weiter einsperren. Jetzt will der Sex-Verbrecher nach Basel.
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/entlassener-triebtaeter-will-in-der-schweiz-arbeiten-178239
ich weiss, es kommt von dem europäischem gerichtshof für menschenrechte, aber, wenn man genau weiss, dass gewisse täter rückfällig werden, dann muss die eigene sicherheit über dem "konzept" menschenrechte stehen.
bevor jetzt jemand kommt, dass sei zuhart oder es sind auch nur "menschen", dann müssten wir auch die gefängnisse abschaffen, den es schneidet die rechte massiv ein.