Gehaltsagobe binere Bewärbig

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Varela-8
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Gehaltsagobe binere Bewärbig

Beitrag von Varela-8 »

wä vo de fcbforum User schafft i de Personalabteilug oder het persönliche Erfahrig mit dere Frogstellig vo mir, wo zimlich wichtig wär?

Füre Bewärbig muessi de Gehaltswunsch ineschriebe woni mir vorstell binere allfällige Astellig. Us aktuelle Gehaltsrankings (via Heise.de) hani d'Info, wasi könnt schriebe bzw. was so Level isch. Jetzt weissi aber nid, wieni das kha ins Bewärbigsschriebe inebringe, dasses guet passt... wie formuliert me so öbbis?

Merci für d'Hilf, isch wirklich wichtig! :)

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Delgado
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Beitrag von Delgado »

Ghaltswünsch, wenn si unbedingt zwingend sind, würd ich im Läbenslauf als separate Punkt wie z.B. möglicher Arbeitsbeginn ine näh.
Und genaui Agobe bechunsch meistens, wenn irgend welche Connections zu dere Firma hesch und so öper chansch froge.

mimpfeli
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Beitrag von mimpfeli »

Ich würd binere Bewärbig no gar nütt vo wäge Gäld dry schriebe, sondern nur:

Salär/Arbeitsbeginn: Nach Vereinbarung
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Anita Bonghit
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Beitrag von Anita Bonghit »

Schaff nid bi HR, aber 2 Richtlinie söttsch beachte:

1. Schriib nüd vo wäge "könnte/würde/hätte" sondern formuliersch ganz klar und knapp wie viel Du verlangsch. Charakter zeige!

2. Lieber z`viel als z`wenig. Aber nid meh als 20% meh verlange als durchschnittlich verglichbari Salär, sunscht gits dr Iidruck vo wäge überheblich, grössewahnsinnig bis gierig. Wenn die nötige Referänze hesch denn wirdsch au Di Gäld wärt si. Wär weiss wenn sie sunscht niemerts verglichbars händ und Di unbedingt wänn, chönne Sie immer no verhandle. Viel Glück und nid unter Priis verkaufe loh!!

Cheers und schöni Arschnachte
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Varela-8
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Beitrag von Varela-8 »

mimpfeli hat geschrieben:Ich würd binere Bewärbig no gar nütt vo wäge Gäld dry schriebe, sondern nur:

Salär/Arbeitsbeginn: Nach Vereinbarung
i ha äbe scho Mailverkehr kha mit dere Perso-Abteilig un jetzt isch mail kho, dass sie kompletti Underlage wänn, mi agob vo gehaltsvorstellig. drumm mini frog :)

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stirbelwurm
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Beitrag von stirbelwurm »

mimpfeli hat geschrieben:Ich würd binere Bewärbig no gar nütt vo wäge Gäld dry schriebe, sondern nur:

Salär/Arbeitsbeginn: Nach Vereinbarung
richtig.... das ganze wird beim vorstellungsgespräch geregelt...

merke:

salär ist das eine... dazu gibts aber immer noch punke wie:

- firmenfahrzeug
- firmenhandy
- berufskleidung
- ferienregelung
- arbeitsstunden pro jahr
- anzahl gehalte
- bonus
- etc

solche dinge gehören besprochen...ergo schreib nichts fixes in eine bewerbung.

cheers
ALTE SÄCKE BASEL

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zul alpha 3
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Beitrag von zul alpha 3 »

mimpfeli hat geschrieben:Ich würd binere Bewärbig no gar nütt vo wäge Gäld dry schriebe, sondern nur:

Salär/Arbeitsbeginn: Nach Vereinbarung
kann mich dem nur anschliessen. gehaltvorstellungen bereits im bewerbungsschreiben anzudeuten, hat etwas negatives.

besser ist erst einmal abzuwarten und auf die reaktion des potentiellen arbeitgebers bezüglich deiner bewerbung zu warten. falls ihr in den wichtigsten punkten zu einer übereinstimmung kommt (qualifikation / arbeitsinhalt und aufgaben / verantwortung / arbeitsort etc.) dann ist die frage des gehalts meist auch ziemlich schnell geklärt.

hoebbsi
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Beitrag von hoebbsi »

zul alpha 3 hat geschrieben:kann mich dem nur anschliessen. gehaltvorstellungen bereits im bewerbungsschreiben anzudeuten, hat etwas negatives.

besser ist erst einmal abzuwarten und auf die reaktion des potentiellen arbeitgebers bezüglich deiner bewerbung zu warten. falls ihr in den wichtigsten punkten zu einer übereinstimmung kommt (qualifikation / arbeitsinhalt und aufgaben / verantwortung / arbeitsort etc.) dann ist die frage des gehalts meist auch ziemlich schnell geklärt.
so wie er aber fragt, MUSS er eben eine gehaltsvorstellung angeben, bzw. es wird in dem stelleninserat verlangt. Oder?

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Varela-8
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Beitrag von Varela-8 »

hoebbsi hat geschrieben:so wie er aber fragt, MUSS er eben eine gehaltsvorstellung angeben, bzw. es wird in dem stelleninserat verlangt. Oder?
rischtisch. aber i könnt es jo au irgendwie vrklausuliere... un kaini Zahle nenne....

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Anita Bonghit
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Beitrag von Anita Bonghit »

Varela-8 hat geschrieben:..irgendwie vrklausuliere... un kaini Zahle nenne....
Zwei Mal die Hälfte, Bittscheen! :)
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PeppermintPatty
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Beitrag von PeppermintPatty »

Ich würde Dir auch empfehlen, bestenfalls etwas von "branchenüblichem Gehalt" zu schreiben, und dann mit der verantwortlichen Person das Gespräch am Tf zu suchen - ggf. Angabe im Schreiben "ich freue mich, weitere Punkte wie Gehalt (evtl. auch Arbeitszeitregelung, weitere Leistungen oder so was in der Art) mit Ihnen persönlich oder telefonisch zu besprechen".

Wichtig in dem Zusammenhang sind auch, nebst dem was Stirbelwurm schreibt, die Vergütung von Überstunden, Spesenregelungen (Gibt es Pauschalspesen? Wird ein Halbtax oder U-Abo bezahlt? etc.), ev. auch Krankenkassenbeiträge, ... . Je geringer diese Leistungen sind, desto mehr Gehalt kannst du im Prinzip verlangen.

Viel Erfolg mit der Job(hoffentlich bald nicht mehr)suche!
60 Joor ARI-vederci :cool:
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Varela-8
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Beitrag von Varela-8 »

PeppermintPatty hat geschrieben:Ich würde Dir auch empfehlen, bestenfalls etwas von "branchenüblichem Gehalt" zu schreiben, und dann mit der verantwortlichen Person das Gespräch am Tf zu suchen - ggf. Angabe im Schreiben "ich freue mich, weitere Punkte wie Gehalt (evtl. auch Arbeitszeitregelung, weitere Leistungen oder so was in der Art) mit Ihnen persönlich oder telefonisch zu besprechen".

Wichtig in dem Zusammenhang sind auch, nebst dem was Stirbelwurm schreibt, die Vergütung von Überstunden, Spesenregelungen (Gibt es Pauschalspesen? Wird ein Halbtax oder U-Abo bezahlt? etc.), ev. auch Krankenkassenbeiträge, ... . Je geringer diese Leistungen sind, desto mehr Gehalt kannst du im Prinzip verlangen.

Viel Erfolg mit der Job(hoffentlich bald nicht mehr)suche!
merci Patty, dasch en bruuchbari Info :) i wirds denn äbbeeso mache mit genaueri Klärig bim Träffe un brancheüblich. Do dr Job im Dütsche würdi si, bruuchs wäge Urlaub und U-Abo etc kaini Vrhandlige, Krankeversicherig au nid.

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PeppermintPatty
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Beitrag von PeppermintPatty »

Varela-8 hat geschrieben:merci Patty, dasch en bruuchbari Info :)
Anytime ;)
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zul alpha 3
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Beitrag von zul alpha 3 »

hoebbsi hat geschrieben:so wie er aber fragt, MUSS er eben eine gehaltsvorstellung angeben, bzw. es wird in dem stelleninserat verlangt. Oder?
was isch denn das fyr e job ... gosch go gschirr wäsche und wirsch nach azahl abröchnete täller zahlt ... ... :D

anyway, sag einfach 'nach vereinbarung' - isch zimligg neutral und unverbindligg ...

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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

auch wenn es ausdrücklich verlangt ist, würde ich mich dazu im Bewerbungsschreiben nicht äussern.

Wenn sie es dann noch vor dem 1. Gespräch wissen wollen rufen sie an oder so.

Dann sagst Du: "Ich sehe meinen Marktwert in dieser Branche bei __ bis __ pro Jahr. Aber wichtiger als das Einstiegsgehlalt ist mir die Entwicklung.

Merke: je später Du mit einer Zahl rausrücken musst, um so besser ist Dein Gefühl dafür, was die sich vorstellen.

Und frag auch gleich, nach einem Kommentar zu der von Dir angegebenen Bandbreite: "Wie sehen Sie das?"
nüt für unguet !

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