Klar isch das stroofminderend, macht doch au Sinn... s Schicksal het bi däm für gnueg Abschreckig gsorgtradiobemba hat geschrieben:"Strafmindernd ins Gewicht fallen könnte die schwere Beinverletzung, die Stanic beim selber verschuldeten Unfall erlitten hatte."
wieso isch das strofmindernd?
FCZ-Stürmer Kresimir Stanic bei Autounfall schwer verletzt
Aha, wenn also die Frau dem VergewaltigerAlge hat geschrieben:Klar isch das stroofminderend, macht doch au Sinn... s Schicksal het bi däm für gnueg Abschreckig gsorgt
das Gesicht verkratzt, dann kommt der mit
einer geringeren Strafe davon...
Und beim Mörder, der bei einem seiner Schüsse
einen Querschläger in den Arsch bekommt...
Viel zu krasse Beispiele, aber besonders einleuchtend
finde ich es nicht, dass eine bei der Straftat erleidete
Verletzung strafmindernd sein soll.
Ich wittere wieder eine Zürcher Verschwörung...


- Supersonic
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Verschwörung? Blödsinn!
Und deine Beispiele erst recht.
Wennschon dann bitte das Beispiel bringen vom Einbrecher, der sich auf nächtlicher Diebestour sein Genick bricht...
Wenn Stanic aufgrund des Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, kann das strafmindernd wirken, da er zudem keinen Lehrabschluss hat, wird er sowieso noch genügend Probleme in der Arbeitswelt bekommen.
Und deine Beispiele erst recht.
Wennschon dann bitte das Beispiel bringen vom Einbrecher, der sich auf nächtlicher Diebestour sein Genick bricht...
Wenn Stanic aufgrund des Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, kann das strafmindernd wirken, da er zudem keinen Lehrabschluss hat, wird er sowieso noch genügend Probleme in der Arbeitswelt bekommen.
ZANNI RAUS
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wer sagt dir, dass alle anderen die sowas machen in den knast kommen?Domingo hat geschrieben:dä ghört in Knast wie jede andere alkoholisierti Raser!![]()
das ist so bei schweren unfällen.. wenn das opfer schwer verletzt war (ist) kann es eine reduktion der strafe geben, was aber nicht heist, dass der täter nicht bestraft wird..radiobemba hat geschrieben:"Strafmindernd ins Gewicht fallen könnte die schwere Beinverletzung, die Stanic beim selber verschuldeten Unfall erlitten hatte."
wieso isch das strofmindernd?
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
Hast Du das Smilie verpasst? Und dass ich ein-Supersonic hat geschrieben:Verschwörung? Blödsinn!
Und deine Beispiele erst recht.
räume, dass es stark übertriebene Beispiel sind?

Besser als dieses Beispiel sind aber meine allemal. EinSupersonic hat geschrieben: Wennschon dann bitte das Beispiel bringen vom Einbrecher, der sich auf nächtlicher Diebestour sein Genick bricht...
Einbrecher der sich das Genick bricht kommt nicht vor
Gericht und die Frage stellt sich nicht.
- Supersonic
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Bei einem Genickbruch kannst du sehr wohl überleben und kannst dementsprechend auch noch vor Gericht kommen.Nikopol hat geschrieben: Besser als dieses Beispiel sind aber meine allemal. Ein
Einbrecher der sich das Genick bricht kommt nicht vor
Gericht und die Frage stellt sich nicht.
Dieses Beispiel (oder kannst von mir aus auch einen nehmen der quarschnittgelähmt wird) wird übrigens an versch. Unis gerne verwendet um besagten Artikel (glaub es ist Art. 54, bin mir aber nicht sicher) leichter verständlich zu machen.
ZANNI RAUS
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Selbstverständlich.radiobemba hat geschrieben:wersch au dere meinig, wenns e derzue no e anders opfer gäh hätti?
Dann wären der Ausgangsstrafrahmen und die Strafe höher, aber auch davon müsste aufgrund der negativen Folgen der Tat auf den Täter selbst und der damit verbundenen "Busse" die Sanktion gemildert werden.
Aber das ist wohl OT.
Er wird ganz einfach ein paar Monate das Billet abgeben müssen (was er wohl auch schon gemacht hat) und eine Busse erhalten, basta.
Ich kenne jemanden (
) der mit 2 Promille einen Selbstunfall hatte, aber auch keinen Schaden an dritten zufügte, allerdings nicht als Raser sondern auf Schnee ausgerutscht...und die Strafe war 7 Monate Billet weg* und eine Busse in den 3000ern drinn. Da man im BL einen tollen Kurs machen kann, wenn man mit Alk am Steuer erwischt wurde, wurden danach 3 Monate geschenkt, ausserdem ist er selbständig und aufs Auto angewiesen, also nochmals 1 Monat geschenkt. Schlussendlich hatte er 3 Monate kein Billet, 3000.- Busse und Kurskosten von ca. 300.-.........D.h.das war die Mindeststrafe weil unter 3 Monaten gibts nichts.
Ich kenne jemanden (

- Stiffmeister
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