Ist das korrekt? BVB - Busse!
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Ist das korrekt? BVB - Busse!
Hallo Zämme
Zerst emol:
Ich ha siit 5 joor e U-Abo (Monets).
Do i in dem Monat nid viel Tram fahr, hani keins glöst.
Hüd bi i nach em schaffe ufs tram grennt. Es het mr grad no glängt. Denn standi uf dr 2te Stäge stuefe und mir kunnt in sinn: "Shit, ich muess no löse!"
In dem Moment (woni wieder usgstigge bi) het mi e Kontrolleur wo im Tram gseh isch am Arm packt (recht fest) und seit ich miess ihm s Billet vorwiise...
Denn hani ihm das alles erklärt (dass mrs erst jetzt in Sinn ko isch etc.).
S Tram isch während dem abgfahre und dr Kontrolleur het mr e Buess vo CHF 100.- gäh wäge nichtlösen des Billets..!
Isch das korrekt? Dörf er das obwohl ich nonig emol am fahre gseh bi?
D' BVB het sich bi mir e sehr e schlechts Bild gmacht! Ich wird jetzt in Zuekunft so wiits goht nümme mit dene fahre!
Danke für d Antworte..
Zerst emol:
Ich ha siit 5 joor e U-Abo (Monets).
Do i in dem Monat nid viel Tram fahr, hani keins glöst.
Hüd bi i nach em schaffe ufs tram grennt. Es het mr grad no glängt. Denn standi uf dr 2te Stäge stuefe und mir kunnt in sinn: "Shit, ich muess no löse!"
In dem Moment (woni wieder usgstigge bi) het mi e Kontrolleur wo im Tram gseh isch am Arm packt (recht fest) und seit ich miess ihm s Billet vorwiise...
Denn hani ihm das alles erklärt (dass mrs erst jetzt in Sinn ko isch etc.).
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Isch das korrekt? Dörf er das obwohl ich nonig emol am fahre gseh bi?
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BASEL ISCH MEISCHTER!
Gege Billetkontrolleure!
Zanni du schaffsch es!
Pro Samstig 19.45 Uhr Spiel!
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- BaselWirdMeischter
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- nick knatterton
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bist du mit dem kontrolleur draussen an der haltestelle gestanden, während er dich gebüsst hat? dann hättest du ja gar keine leistung in anspruch genommen, das tram hat dich ja nicht befördert.BaselWirdMeischter hat geschrieben:Hallo Zämme
Zerst emol:
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und falls er dich ins tram gezerrt hat -> freiheitsberaubung!

- Domingo
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Da dich das Tram nicht befördert hat darf er das nicht, du hast es rechtzeitig gemerkt!
Schreibe einen klaren aber anständigen Brief an die BVB wenn möglich mit Quittung des Habaschs der die Show abzog und beschwere dich, wenn kein einlenken kommt: Selbstjustiz!
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Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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Meld dich mal auf der Geschäftsstelle, du hast keine Leistung in Anspruch genommen genaugenommen. Allerdings musst du beim Betreten in Besitz eines gültigen Fahrausweis sein, jedoch wäre es sehr vermessen dir ne Busse zu verlangen, da du ja einsichtigerweise wieder ausgestiegen bist.
Der Kontrolleur hat evtl. gemeint du hättest ihn als solchen erkannt und wärst schwarz gefahren, wenn er nicht da gewesen wäre. Geh auf die Geschäftsstelle und sag denen freundlich und reuig, dass du immer eigtl. ein U-Abo hattest und du darum geirrt hast und das du den Fehler doch noch bemerkt hast. (Sag nichts vom Kontrolleur oder gar das du den erkannt hast!)
Wenn die dir die Busse dann nicht erlassen und sagen, dass du den Kontrolleur ja erkannt haben könntest oder hast, dann zeig dich sehr reuig und sag das sie dir doch glauben sollen und wie lange du dein U-Abo schon hattest.
Sollte eigtl. gutgehen, aber garantieren kann ich für nichts.
Der Kontrolleur hat evtl. gemeint du hättest ihn als solchen erkannt und wärst schwarz gefahren, wenn er nicht da gewesen wäre. Geh auf die Geschäftsstelle und sag denen freundlich und reuig, dass du immer eigtl. ein U-Abo hattest und du darum geirrt hast und das du den Fehler doch noch bemerkt hast. (Sag nichts vom Kontrolleur oder gar das du den erkannt hast!)
Wenn die dir die Busse dann nicht erlassen und sagen, dass du den Kontrolleur ja erkannt haben könntest oder hast, dann zeig dich sehr reuig und sag das sie dir doch glauben sollen und wie lange du dein U-Abo schon hattest.
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Für immer ROTBLAU - 1893
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Sorry wenn ich das so sage, aber wäre ich von der BVB würde ich dann genau auf die Busse bestehen. Aber wenn derjenige reuig vorbeikommt, dann würd ich evtl. kulant reagieren.Domingo hat geschrieben:Da dich das Tram nicht befördert hat darf er das nicht, du hast es rechtzeitig gemerkt!
Schreibe einen klaren aber anständigen Brief an die BVB wenn möglich mit Quittung des Habaschs der die Show abzog und beschwere dich, wenn kein einlenken kommt: Selbstjustiz!
Für immer ROTBLAU - 1893
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Mit welchem Recht?
Ausserdem sage ich ja, er soll anständig schreiben, ansonsten gäbe es dann noch den Weg über ein gut geschriebenes Mail an Baslerstab, BaZ, bz, 20Min, die diese fragwürdige Sache mal genauer beleuchten würden und dazu aufrufen, dass sich weitere Opfer solcher ungerechtfertigter Abzocke melden sollen!
Mit mir als Opfer hätte der Herr sich aber warm anziehen müssen inkl. Folgen im Admin-Bereich bei Uneinsichtigkeit!
Ausserdem sage ich ja, er soll anständig schreiben, ansonsten gäbe es dann noch den Weg über ein gut geschriebenes Mail an Baslerstab, BaZ, bz, 20Min, die diese fragwürdige Sache mal genauer beleuchten würden und dazu aufrufen, dass sich weitere Opfer solcher ungerechtfertigter Abzocke melden sollen!
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Naja anständig ist relativ. (Habasch)
Es geht hier nicht um Recht. Es geht hier um Vertrauen und Goodwill.
Rechtlich gesehen ist der Fall wohl klar, kein Fahrschein und im Tram angetroffen, egal ob du jetzt reuig bist und es gemerkt hast etc.. und ob das Tram gefahren ist.
Stell dir vor du sitzt da im Büro, 100e kommen pro Jahr mit Ausreden, Ausflüchten warum sie kein Billet hatten. Da kannst du nen Brief nicht ernst nehmen, tut mir leid. Auch wenn es noch so richtig ist, das was drinsteht.
Kommt aber jemand vorbei und ich kann ihm die Reue abnehmen und es gibt in diesem Fall ja genügend mildernde Umstände (aber rechtlich sprechen sie gegen dich), dann überlege ich mir das. Und die Chancen stehen gut.
Ich wurde bei der SBB erwischt, da ich kein GA hatte und das total vergessen hatte, da ich immer eins hatte und den ganzen Tag daran gedacht habe nächste Woche wieder eines zuzulegen. Der Kontrolleur gab mir die Busse und sagte, ich soll mich melden, gleich beim Schalter und noch telefonisch bei der GA-Servicestelle und dem Inkasso. Sie haben mir alles erlassen, jedoch darf es die nächsten 5 Jahre nicht mehr passieren, sonst bezahle ich so oder so.
Es geht hier nicht um Recht. Es geht hier um Vertrauen und Goodwill.
Rechtlich gesehen ist der Fall wohl klar, kein Fahrschein und im Tram angetroffen, egal ob du jetzt reuig bist und es gemerkt hast etc.. und ob das Tram gefahren ist.
Stell dir vor du sitzt da im Büro, 100e kommen pro Jahr mit Ausreden, Ausflüchten warum sie kein Billet hatten. Da kannst du nen Brief nicht ernst nehmen, tut mir leid. Auch wenn es noch so richtig ist, das was drinsteht.
Kommt aber jemand vorbei und ich kann ihm die Reue abnehmen und es gibt in diesem Fall ja genügend mildernde Umstände (aber rechtlich sprechen sie gegen dich), dann überlege ich mir das. Und die Chancen stehen gut.
Ich wurde bei der SBB erwischt, da ich kein GA hatte und das total vergessen hatte, da ich immer eins hatte und den ganzen Tag daran gedacht habe nächste Woche wieder eines zuzulegen. Der Kontrolleur gab mir die Busse und sagte, ich soll mich melden, gleich beim Schalter und noch telefonisch bei der GA-Servicestelle und dem Inkasso. Sie haben mir alles erlassen, jedoch darf es die nächsten 5 Jahre nicht mehr passieren, sonst bezahle ich so oder so.
Für immer ROTBLAU - 1893
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Sehr gut festgestellt.FCB since 1994 hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist der Fall wohl klar,
Transportverordnung Art. 1:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_401/a1.html
Art. 1 Fahrausweis
1 Der Reisende muss einen gültigen Fahrausweis besitzen. Er muss ihn für die Dauer der Fahrt aufbewahren und auf Verlangen jedem mit der Kontrolle betrauten Bediensteten vorweisen.
2 Die Tarife können den Reisenden verpflichten, seinen Fahrausweis zu entwerten. Diese Pflicht ist in den Stationen bekanntzumachen und, soweit möglich, an den Fahrzeugen anzuschlagen.
3 Ein auf den Namen lautender Fahrausweis ist nicht übertragbar.
Egal, an welcher Station das Ganze passiert ist: Auf dem gesamten Netz der BVB und BLT gibt es (in Genensatz zu den SBB) keine einzige Haltestelle, an der die Pflicht zum Bezug eines Fahrausweises bekannt gemacht wird, obwohl dies ersten vorgeschrieben ist und zweitens problemlos möglich wäre.
Da diese Pflicht von der BVB nicht erfüllt wird, kamm auch kein Taxzuschlag im Sinne von Art. 16 Transportgesetz verlangt werden: http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a16.html
Du erzählst einfach, du hättest das U-Abo gehabt, weil es billiger als Einzeltickets sei und hättest gar nicht gewusst, dass man Einzektickezs vor dem Fahrtantritt lösen müsse. An der Haltestelle sei dies auch nicht angeschrieben gewesen...
Du darfst aber damit rechnen, mit dieser Einrede durch ein paar Instanzen ziehen zu müssen.
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Ein Einzelticket ist ja nicht zu entwerten. Sondern nur zu lösen. MFK muss man entwerten. Einzeltix nur kaufen.macau hat geschrieben:
2 Die Tarife können den Reisenden verpflichten, seinen Fahrausweis zu entwerten. Diese Pflicht ist in den Stationen bekanntzumachen und, soweit möglich, an den Fahrzeugen anzuschlagen.
Für immer ROTBLAU - 1893
Verstehe ich das richtig, dass man für die FAHRT ein gültiges Ticket haben muss, da "BaselWirdMeischter" jedoch keine Fahrt gemacht hat, bräuchte er somit gar kein Ticket?macau hat geschrieben:Sehr gut festgestellt.
Transportverordnung Art. 1:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_401/a1.html
Art. 1 Fahrausweis
1 Der Reisende muss einen gültigen Fahrausweis besitzen. Er muss ihn für die Dauer der Fahrt aufbewahren und auf Verlangen jedem mit der Kontrolle betrauten Bediensteten vorweisen.
2 Die Tarife können den Reisenden verpflichten, seinen Fahrausweis zu entwerten. Diese Pflicht ist in den Stationen bekanntzumachen und, soweit möglich, an den Fahrzeugen anzuschlagen.
3 Ein auf den Namen lautender Fahrausweis ist nicht übertragbar.
Egal, an welcher Station das Ganze passiert ist: Auf dem gesamten Netz der BVB und BLT gibt es (in Genensatz zu den SBB) keine einzige Haltestelle, an der die Pflicht zum Bezug eines Fahrausweises bekannt gemacht wird, obwohl dies ersten vorgeschrieben ist und zweitens problemlos möglich wäre.
Da diese Pflicht von der BVB nicht erfüllt wird, kamm auch kein Taxzuschlag im Sinne von Art. 16 Transportgesetz verlangt werden: http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a16.html
Du erzählst einfach, du hättest das U-Abo gehabt, weil es billiger als Einzeltickets sei und hättest gar nicht gewusst, dass man Einzektickezs vor dem Fahrtantritt lösen müsse. An der Haltestelle sei dies auch nicht angeschrieben gewesen...
Du darfst aber damit rechnen, mit dieser Einrede durch ein paar Instanzen ziehen zu müssen.

Lösen, entwerten... Ist das nicht alles dasselbe?FCB since 1994 hat geschrieben:Ein Einzelticket ist ja nicht zu entwerten. Sondern nur zu lösen. MFK muss man entwerten. Einzeltix nur kaufen.
Es gibt auch Einzeltickets, die entwertet werden müssen:FCB since 1994 hat geschrieben:Ein Einzelticket ist ja nicht zu entwerten. Sondern nur zu lösen. MFK muss man entwerten. Einzeltix nur kaufen.
http://www.tnw.ch/content/fahrgastinfo/ ... arten.aspx
Die TNW-Tageskarten sind als 1-, 2-, 3-, 4- und 7-Tage-Tageskarten und über den Schalter- und Chauffeurenverkauf, sowie an den SBB-Automaten erhältlich. Tageskarten, welche im Vorverkauf bezogen werden, müssen vor Antritt der ersten Fahrt am Automaten entwertet werden und sind bis Betriebsschluss gültig.
Am Automaten gekaufte Einzelticktes werden mit dem Zeitaufdruck zeitgleich mit dem Kauf entwertet.
- Corpsegrinder
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Als ich 14 oder so war, rannten gewisse Leute in meinem Umfeld, wenn sie beim Schwarzfahren erwischt wurden. Den Kontrolleuren war es immer zu blöd, denen hinterher zu rennen.Nikopol hat geschrieben:Hab mal von jemandem gehört dass er noch eine
Zusatzstrafe wegen "Fluchtversuchs" bekommen
hat. Allerdings nicht in Basel.

- Dome
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also wenn Du wegen einem Negativerlebniss mit einem Kontrolleur schon ganz darauf verzichten willst mit dem Tram zu fahren und ein schlechtes Bild von den BVB nur aufgrunddessen hast, dann tust Du mir leid.
Das wäre, wie wenn alle Petric Gegner dem FCB den Rücken gekehrt hätten und zum FCZ gewächselt hätten.
Zum Thema..
Du hast das Tram betreten, auch wenn nur auf der Treppe. Aber Fakt ist, Du warst im Tram.
Der Kontrolldienstangestellte muss bei Deiner Aktion davon ausgehen, dass Du Ihn erkennt hast.
Ob es rechtlich ok ist, Dich heftig am Arm zu packen (und heftig ist ja Interpretationssache), dass kann ich Dir nicht sagen. Ich weiss jedoch, dass er Dich festhalten darf. Tust Du schwierig, kann er die Polizei hinzufügen.
Eigentlich hast Du nur eine Chance. Gehe wie geschildert zum Kundenzentrum und schildere Deine Situation.
Hast Du Deine Alten Abonaments noch? Nehme an nicht. Gut ich bin nicht im Bilde, ob sie nachschauen können, ob Du Deine letzten Abos bezahlt hast, aber ich denke schon.
Sehr ehrlich, sei höflich, da konnte bei den BVB schon viel erreicht werden.
--------
Dieser Gesetzesauszug der weiter oben gepostet wurde, ist noch interessant, steht doch, dass Abonamente, welche einen Namen drauf haben nicht übertragbar sind.
Jahrelang war das Erwachsenen Abo aber immer übertragbar, ausser man wünschte ein Unübertragbares.
Das wäre, wie wenn alle Petric Gegner dem FCB den Rücken gekehrt hätten und zum FCZ gewächselt hätten.
Zum Thema..
Du hast das Tram betreten, auch wenn nur auf der Treppe. Aber Fakt ist, Du warst im Tram.
Der Kontrolldienstangestellte muss bei Deiner Aktion davon ausgehen, dass Du Ihn erkennt hast.
Ob es rechtlich ok ist, Dich heftig am Arm zu packen (und heftig ist ja Interpretationssache), dass kann ich Dir nicht sagen. Ich weiss jedoch, dass er Dich festhalten darf. Tust Du schwierig, kann er die Polizei hinzufügen.
Eigentlich hast Du nur eine Chance. Gehe wie geschildert zum Kundenzentrum und schildere Deine Situation.
Hast Du Deine Alten Abonaments noch? Nehme an nicht. Gut ich bin nicht im Bilde, ob sie nachschauen können, ob Du Deine letzten Abos bezahlt hast, aber ich denke schon.
Sehr ehrlich, sei höflich, da konnte bei den BVB schon viel erreicht werden.
--------
Dieser Gesetzesauszug der weiter oben gepostet wurde, ist noch interessant, steht doch, dass Abonamente, welche einen Namen drauf haben nicht übertragbar sind.
Jahrelang war das Erwachsenen Abo aber immer übertragbar, ausser man wünschte ein Unübertragbares.
Signatur zu vermieten.
- Dome
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Was signalisieren wohl Billetteautomaten???macau hat geschrieben:...
Egal, an welcher Station das Ganze passiert ist: Auf dem gesamten Netz der BVB und BLT gibt es (in Genensatz zu den SBB) keine einzige Haltestelle, an der die Pflicht zum Bezug eines Fahrausweises bekannt gemacht wird, obwohl dies ersten vorgeschrieben ist und zweitens problemlos möglich wäre.
...
Steht dies nicht aber auf den Automaten drauf?
Signatur zu vermieten.
- FCB since 1994
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Für mich nicht.May-Z hat geschrieben:Lösen, entwerten... Ist das nicht alles dasselbe?
Denke das ist Interpretationssache, aber ne Tageskarte ist eben so ein Tarif (
) bei dem ich denke, genau wie bei MFKs, das man zusätzlich entwerten muss und das ist klar. Das ist auch genug erklärt an den Stationen "hier entwerten oder so". Sonst könnte man sich ja immer so rausreden, dass das nicht steht, denn es steht so gut wie nirgends in der Schweiz (für Einzelbillete).2 Die Tarife können den Reisenden verpflichten, seinen Fahrausweis zu entwerten. Diese Pflicht ist in den Stationen bekanntzumachen und, soweit möglich, an den Fahrzeugen anzuschlagen.
Das Wort "können" sagt ja das es Tarife gibt, bei denen nicht entwertet werden muss. Wo wäre das der Fall, wenn nicht bei Einzelbillets.
Einzelbillete sind einfach zu bezahlen, sind ja auch sofort gültig. Eine Entwertung gibt es für mich hier nicht, da du die Dienstleistung direkt bezahlst.
Bei MFKs und Tageskarten wandelst du deine Kohlen zuerst in einen Wertschein (sozusagen einen Bon) für ein Ticket um. Dann musst du den Wertschein eben Entwerten, d.h. umwandeln in eine sofort zu beziehende Dienstleistung.
In Italien sind Lösen und Entwerten auch 2 Paar Schuhe, Automatenfahrscheine von Trenitalia löst man, aber vergisst du die zu entwerten haste Pech.
Naja, grundsätzlich ist das hier egal, geh zur BVB und drück auf die Tränendrüse, das ist das einzige das was bringt evtl..
Für immer ROTBLAU - 1893
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nimm a, er het e rächnig becho... also nid zahle und dr bvb e brief schribe... aständig erkläre was gange isch... dr name vo däm kontrollör hesch, hoffi...fineline hat geschrieben: Schriib ene e aaständige Brief und erklär ene de Sachverhalt. Denn kriegsch du dis Gäld aastandslos zruggerstattet.
Cheers FineLine
[CENTER](c) Barty, 2009 - alle Rechte vorbehalten[/CENTER]
[CENTER]4,8,15,16,23,42[/CENTER]
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omg, was für ein ar*****...Long John Silver hat geschrieben:Kauf dir von jetzt an kein U-Abo mehr. Du wirst sehen es lohnt sich. Das Geld das du dabei sparst übersteigt die zu bezahlenden Bussen schon nach kurzer Zeit. Sehr oft wirst du nämlich normalerweise nicht kontrolliert.
am besten klaust du nur noch, kündest deinen job und machst einen auf asozial - da kann dich sowieso niemand belangen.
und ja, wenn du noch bisschen zusatzgeld brauchst gehst vors alterheim und haust den alten das geld aus der tasche, die können sie meistens sowieso nicht wehren

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Ja, und wenn du dich geschickt anstellst muss du in Läden auch nicht bezahlen. Die merken das meistens sowieso nicht...Long John Silver hat geschrieben:Kauf dir von jetzt an kein U-Abo mehr. Du wirst sehen es lohnt sich. Das Geld das du dabei sparst übersteigt die zu bezahlenden Bussen schon nach kurzer Zeit. Sehr oft wirst du nämlich normalerweise nicht kontrolliert.

- Dome
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Genau wegen Deppen wir Dir steht der Betrieb nachher ohne Geld da.Long John Silver hat geschrieben:Kauf dir von jetzt an kein U-Abo mehr. Du wirst sehen es lohnt sich. Das Geld das du dabei sparst übersteigt die zu bezahlenden Bussen schon nach kurzer Zeit. Sehr oft wirst du nämlich normalerweise nicht kontrolliert.
Du wirst dann aber einer der ersten sein, der öffentlich heult, wenn er in altem Rollmaterial (schwarz) fahren muss.
Signatur zu vermieten.
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Ach das hab ich ja gestern vergessen.May-Z hat geschrieben:Lösen, entwerten... Ist das nicht alles dasselbe?
Wie bereits erklärt ist das nicht das selbe.
Lösen ist prinzipiel alles was Du am Automaten direkt durch gleichzeitiges Bezahlen erhälts.
Also, Einzeltickets, Tageskarten, Mehrfahrtenkarten und neuer Dings auch U-Abos.
Einzeltickets und U-Abos müssen nicht mehr entwertet werden, da sie bereit eine Gültigkeitsdauer aufweisen.
Die Tageskarte am Automat ebenfalls.
Mehrfahrtenkarten und ältere Tageskarten, rsp. solche die am Kiosk gekauft wurden, sind aber ohne Datum versehen und können frei verwendet werden.
Dazu müssen sie abgestempelt werden, rsp. eben der Wert muss weggenommen werden - sprich entwerten.
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