Merci, sehr interessant.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Lohnzahlung ist Chefsache
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich überweist, müssen Angestellte sofort handeln: Zuerst mahnen, dann eine Sicherheit verlangen.
...
Lohnzahlungen regelmässig zu spät: Was würdet Ihr tun?
- el presidente
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Das ist ein wichtiger Punkt. Allerdings ist zu bemerken, dass der Firmeninhaber für soziale Gelder auch privat angegangen wird. Wichtig hierbei ist auch die Kontrolle ob du richtig abgerechnet wurdest (sitmmen die Zahlungen mit den Abzügen auf deinem Lohnzettel überein usw.)! Leider hat die Firma bis ende Jahr Zeit um die Zahlungen vom 2005 a jour zu bringen, die vom 2004 solltest du jetzt schon kontrollieren können. So eine Zahlungskontrolle zieht sich also eine Weile hin.Mätzli hat geschrieben:Sorry, dass ich mich auch noch einmische:
Lass genau abklären, dass Deine Pensionskassenbeiträge und AHV Raten von der Firma für ihren Teil beglichen worden sind. Es kommt leider oft vor, dass finanziell angeschlagene Buden in Finanzlöcher bei den Sozialversicherungen schlittern, und die betrogenen Angestellten dies erst merken, wenn die Bude schon lange den Bach runter ist.
Aber ich will nicht den Teufel an die Wand malen.
Copyrights @ el presidente!
Es handelt sich hier übrigens um eine AG, allerdings AFAIK in Familienbesitz. Soweit ich mich noch an meinen Rechtskunde-Unterricht erinnern kann, können Aktionäre nicht für Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden (?).el presidente hat geschrieben: ... Allerdings ist zu bemerken, dass der Firmeninhaber für soziale Gelder auch privat angegangen wird. ...
- basilea2002
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Richtig. Die Aktionäre haften nur im ihrem eingesetzten Geld, sprich für den kauf der aktien eingesetztes geld. ansonsten sind sie nicht haftbar. dies ist der grund, warum in der CH die AG die meistgewählte Rechtsform ist.pluto hat geschrieben:Es handelt sich hier übrigens um eine AG, allerdings AFAIK in Familienbesitz. Soweit ich mich noch an meinen Rechtskunde-Unterricht erinnern kann, können Aktionäre nicht für Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden (?).
- basilea2002
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bei einem konkurs werden sämtliche schulden zusammengefasst, in einem sogenanntem Kollokationsplan. es gibt dort drei stufen.Dark Coyote hat geschrieben:ich habe aber im kopf ,dass die Löhne in den ersten Forderungen sind und daher sehr viel dafür spricht, dass du das Geld erhälst![]()
1. klasse: Forderungen aus Löhne und Pensionskassen
2. klasse: AHV, IV, ALV
3. klasse: restliche Forderungen.
Nach dem einfordern sämtlicher Forderungen FUER den schuldner (z.b. noch offene Debitorische Forderungen) werden mit sämtlich vorhandenen liquiden mitteln die forderungen der 1. klasse bezahlt und dann erst die 2. klasse usw.
trotz dieses privilegs, fehlt meistens auch das geld schon für die bezahlung der 1. klasse, also lohnforderungen. ich weiss es aus beruflichen erfahrungen
- PeppermintPatty
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Tönt nach Zeit für eine Neuorientierung. Such das Gespräch mit dem Chef, leg ihm dar, dass die Situation untragbar ist für Dich (schliesslich hast Du auch Verpflichtungen wie Miete, Versicherung etc.) und stell auch klar, dass Du nicht gewillt bist, dies weiterhin zu akzeptieren. Mag sein, dass das persönlich schmerzhaft oder zumindest unangenehm ist, aber unter dem Strich musst Du primär für Dich selbst schauen.pluto hat geschrieben:Gibt keine Personalabteilung, resp. mein Chef ist Buchhaltung, Personalabteilung, direkter Vorgesetzter, Firmeninhaber in Personalunion.
Ich habe evtl. eine neue Anstellung in Aussicht (Vitamin B), allerdings weiss ich erst heute abend genaueres darüber.
War lange Zeit sehr zufrieden mit meiner Arbeit (ausser dem Lohnproblem), allerdings hat meine Motivation in den letzten Monaten drastisch abgenommen.
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Tönt nach Zeit für eine Neuorientierung. Such das Gespräch mit dem Chef, leg ihm dar, dass die Situation untragbar ist für Dich (schliesslich hast Du auch Verpflichtungen wie Miete, Versicherung etc.) und stell auch klar, dass Du nicht gewillt bist, dies weiterhin zu akzeptieren. Mag sein, dass das persönlich schmerzhaft oder zumindest unangenehm ist, aber unter dem Strich musst Du primär für Dich selbst schauen.pluto hat geschrieben:Gibt keine Personalabteilung, resp. mein Chef ist Buchhaltung, Personalabteilung, direkter Vorgesetzter, Firmeninhaber in Personalunion.
Ich habe evtl. eine neue Anstellung in Aussicht (Vitamin B), allerdings weiss ich erst heute abend genaueres darüber.
War lange Zeit sehr zufrieden mit meiner Arbeit (ausser dem Lohnproblem), allerdings hat meine Motivation in den letzten Monaten drastisch abgenommen.
Das stimmt nur bedingt. Gerade in einer Familien-AG oder einer sonst nur durch wenige Personen gehaltenen, kleinen AG kann m.W. ggf. auch auf die Aktionäre Regress genommen werden, sofern sie von der Wirtschaftlichen Betrachtungsweise her nicht nur "anonyme Geldgeber" sind. Gerade wenn zB der Hauptaktionär zugleich auch noch Chef und VR-Präsident (oder gar einziger VR) ist, kann er auch zur Verantwortung gezogen werden. Ich bin mir nicht 100% sicher, ob und wie das genau zutrifft, bin kein Jurist, aber m.W. gibt es eben gewisse Möglichkeiten.pluto hat geschrieben:Es handelt sich hier übrigens um eine AG, allerdings AFAIK in Familienbesitz. Soweit ich mich noch an meinen Rechtskunde-Unterricht erinnern kann, können Aktionäre nicht für Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden (?).
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Danke! Endlich ein vernünftiger Vorschlag!PeppermintPatty hat geschrieben:Tönt nach Zeit für eine Neuorientierung. Such das Gespräch mit dem Chef, leg ihm dar, dass die Situation untragbar ist für Dich (schliesslich hast Du auch Verpflichtungen wie Miete, Versicherung etc.) und stell auch klar, dass Du nicht gewillt bist, dies weiterhin zu akzeptieren. Mag sein, dass das persönlich schmerzhaft oder zumindest unangenehm ist, aber unter dem Strich musst Du primär für Dich selbst schauen.
Der Wink die Sozialversicherungsbeiträge abzuklären ist zwar berechtigt, aber nichts ersetzt eine Aussprache.
Stimmt! Die zeiten in denen Inhaber einer Familien AG Narrenfreiheit genossen, sind vorbei!PeppermintPatty hat geschrieben:Das stimmt nur bedingt. Gerade in einer Familien-AG oder einer sonst nur durch wenige Personen gehaltenen, kleinen AG kann m.W. ggf. auch auf die Aktionäre Regress genommen werden, sofern sie von der Wirtschaftlichen Betrachtungsweise her nicht nur "anonyme Geldgeber" sind. Gerade wenn zB der Hauptaktionär zugleich auch noch Chef und VR-Präsident (oder gar einziger VR) ist, kann er auch zur Verantwortung gezogen werden. Ich bin mir nicht 100% sicher, ob und wie das genau zutrifft, bin kein Jurist, aber m.W. gibt es eben gewisse Möglichkeiten.
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!
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Ironie oder Ernst?Lou C. Fire hat geschrieben:Danke! Endlich ein vernünftiger Vorschlag!
Der Wink die Sozialversicherungsbeiträge abzuklären ist zwar berechtigt, aber nichts ersetzt eine Aussprache.
Stimmt! Die zeiten in denen Inhaber einer Familien AG Narrenfreiheit genossen, sind vorbei!

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Ernst! Unter gewissen Umständen haften die Inhaber auch mit dem Privatvermögen, was früher undenkbar war.PeppermintPatty hat geschrieben:Ironie oder Ernst?![]()
EDIT: Du meinst wohl meine Zustimmung zum ersten Teil Deines Postings, nana ein bisschen mehr Selbstvertrauen würde nicht schaden...

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Naja, ich weiss manchmal nicht so sehr, was ich von den Antworten hier drin auf meine Postings halten sollLou C. Fire hat geschrieben:Ernst! Unter gewissen Umständen haften die Inhaber auch mit dem Privatvermögen, was früher undenkbar war.

Aber eben, ist schon so, sobald irgendwelche gesetzlich vorgesehenen Instrumente missbräuchlich angewandt werden, kann man sich eigentlich nicht mehr auf entsprechenden gesetzlichen Schutz berufen. Ist auch recht so.
Und was die Arbeit selbst angeht, ich würde, nachdem das nun schon länger zu dauern scheint bei Pluto, tendenziell nicht weiterhin solidarisch sein, auch wenn die Beziehung zum Chef eigentlich gut ist. Eben, am Schluss muss ein jeder für sich selbst schauen.
Und der Hinweis hinsichtlich der Sozialversicherungen ist auch sehr gut. Da steht man nämlich ohne Schutz da, wenn der Arbeitgeber das versäumt! Das kann später finanziell unangenehmste Folgen haben! Was ich zusätzlich abklären würde, ist, ob auch allfällige weitere Versicherungen (Berufsunfall zB) betroffen sind.
Was die rechtlichen Schritte gegen den Chef / die Firma angeht: Dabei würde ich durchaus in Betracht ziehen, wie das Verhältnis zum Chef ist. Wenn dieses nach wie vor gut ist, und es auch hervorgeht, dass der Chef wirklich in der Klemme steckt und nicht nur selbst kassieren will, würde ich nicht gleich mit Betreibung und Anwalt ins Haus fallen. Eine schriftliche Mahnung (mit Deadline!) genügt mE in diesem Fall, insb. wenn auch nicht schon x Monatslöhne ausstehen. Stellt der Chef allerdings auf stur, dann würde ich schon mal eine härtere Gangart anschlagen.
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[quote="PeppermintPatty"]Naja, ich weiss manchmal nicht so sehr, was ich von den Antworten hier drin auf meine Postings halten soll ]
Ich finde es schlichtweg ein Skandal! Da versuche ich nun schon seit Jahren meine Angestellten über den Tisch zu ziehen und komm damit einfach nie durch.
und überhaupt: Lohn? gute Mitarbeiter verlangen keinen Lohn...
Ich finde es schlichtweg ein Skandal! Da versuche ich nun schon seit Jahren meine Angestellten über den Tisch zu ziehen und komm damit einfach nie durch.

und überhaupt: Lohn? gute Mitarbeiter verlangen keinen Lohn...
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!
Was ich machen würde:
1. Gespräch suchen
2. Forderungen mahnen (schriftlich natürlich)
3. Betreibung einleiten
4. Bei Rechtsvorschlag vors gewerbliche Schiedsgericht gehen
5. Mit dem Urteil die Betreibung fortsetzen und die Firma in den Konkurs treiben (falls der Konkurs überhaupt durchgeführt werden kann...)
Noch eine Anmwerkung zur Rechtsform der AG: Bei so kleinen AGs wird manchmal die Rechtsform missbraucht, um sich vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Privatvermögen der Aktionäre zu schützen.
Darum gibt es aus Art. 2 ZGB unter gewissen Voraussetzungen, nämlich rechtsmissbräuchliche Verwendung der AG, ein sog. "Durchgriffsrecht" auf die Aktionäre.
1. Gespräch suchen
2. Forderungen mahnen (schriftlich natürlich)
3. Betreibung einleiten
4. Bei Rechtsvorschlag vors gewerbliche Schiedsgericht gehen
5. Mit dem Urteil die Betreibung fortsetzen und die Firma in den Konkurs treiben (falls der Konkurs überhaupt durchgeführt werden kann...)
Noch eine Anmwerkung zur Rechtsform der AG: Bei so kleinen AGs wird manchmal die Rechtsform missbraucht, um sich vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Privatvermögen der Aktionäre zu schützen.
Darum gibt es aus Art. 2 ZGB unter gewissen Voraussetzungen, nämlich rechtsmissbräuchliche Verwendung der AG, ein sog. "Durchgriffsrecht" auf die Aktionäre.
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein
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den eindruck habe ich auch manchmalLou C. Fire hat geschrieben:Ich finde es schlichtweg ein Skandal! Da versuche ich nun schon seit Jahren meine Angestellten über den Tisch zu ziehen und komm damit einfach nie durch.![]()
und überhaupt: Lohn? gute Mitarbeiter verlangen keinen Lohn...

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Irgendwie kommt mir Deine Signatur sehr bekannt vorfrikshow hat geschrieben:Was ich machen würde:
1. Gespräch suchen
2. Forderungen mahnen (schriftlich natürlich)
3. Betreibung einleiten
4. Bei Rechtsvorschlag vors gewerbliche Schiedsgericht gehen
5. Mit dem Urteil die Betreibung fortsetzen und die Firma in den Konkurs treiben (falls der Konkurs überhaupt durchgeführt werden kann...)
Noch eine Anmwerkung zur Rechtsform der AG: Bei so kleinen AGs wird manchmal die Rechtsform missbraucht, um sich vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Privatvermögen der Aktionäre zu schützen.
Darum gibt es aus Art. 2 ZGB unter gewissen Voraussetzungen, nämlich rechtsmissbräuchliche Verwendung der AG, ein sog. "Durchgriffsrecht" auf die Aktionäre.

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] 1. Der Text, den Sie eingegeben haben, ist zu kurz. Bitte erweitern Sie den Text auf die minimale Länge von 10 Zeichen[/color]PeppermintPatty hat geschrieben:Irgendwie kommt mir Deine Signatur sehr bekannt vor![]()
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein
Albert Einstein
dr frikshow nimmt mer moll wieder alli Argumentatione wäg...
aber an alli andere Hobby-Forumjurischte: Schreied doch bitte nid grad vo Konkurs und Kollokationsplan, nämmed däm Arme doch nid grad alli Hoffnig!
Är söll luege ob alli Sozialleischtige gsicheret sin und denn mit em Scheffe rede...
E frischtlosi isch, sogar wenn rächtl. zuelässig v.a. imene 2-Ma-Betrieb moralisch gseh nid grad lieb
Rächtlichi Kurzinfo:
Fristlosi Kündigung isch möglich bi:
Zahligsunfähigkeit vom Arbetgäber (337a OR) - i dim Fall wohl nid geh
us wichtige Gründ, d.h. fortwährendi Schlächterfüllig vom Vertrag (verspöteti Lohnzahlig), do muesch aber wohl zerscht no go mahne (337 OR iVm 97 ff OR)


aber an alli andere Hobby-Forumjurischte: Schreied doch bitte nid grad vo Konkurs und Kollokationsplan, nämmed däm Arme doch nid grad alli Hoffnig!
Är söll luege ob alli Sozialleischtige gsicheret sin und denn mit em Scheffe rede...
E frischtlosi isch, sogar wenn rächtl. zuelässig v.a. imene 2-Ma-Betrieb moralisch gseh nid grad lieb
Rächtlichi Kurzinfo:
Fristlosi Kündigung isch möglich bi:
Zahligsunfähigkeit vom Arbetgäber (337a OR) - i dim Fall wohl nid geh
us wichtige Gründ, d.h. fortwährendi Schlächterfüllig vom Vertrag (verspöteti Lohnzahlig), do muesch aber wohl zerscht no go mahne (337 OR iVm 97 ff OR)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Geh mal davon aus, dass dieses Unternehmen in nächster Zeit konkurs geht.
1. NICHT selber kündigen
2. JETZT schriftlich bestätigen lassen wieviel Geld du zugute hast (inkl. Spesen usw,)
3. Lass dir JETZT die noch nicht bezogenen Ferientage und überstunden bestätigen
4. Lass dir jetzt ein Arbeitszeugnis ausstellen
- Wenn du selber kündigst, hast du glaub keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Wenn du nicht belegen kannst, wieviel Geld du noch zugute hast (inkl. Ferientage usw), kannst du sie nach dem Konkurs nicht mehr aus der Konkursmasse einklagen.
ps: rede aus eigener Erfahrung
1. NICHT selber kündigen
2. JETZT schriftlich bestätigen lassen wieviel Geld du zugute hast (inkl. Spesen usw,)
3. Lass dir JETZT die noch nicht bezogenen Ferientage und überstunden bestätigen
4. Lass dir jetzt ein Arbeitszeugnis ausstellen
- Wenn du selber kündigst, hast du glaub keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Wenn du nicht belegen kannst, wieviel Geld du noch zugute hast (inkl. Ferientage usw), kannst du sie nach dem Konkurs nicht mehr aus der Konkursmasse einklagen.
ps: rede aus eigener Erfahrung
- PeppermintPatty
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- Registriert: 07.12.2004, 08:46
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Wrong. Aber nicht sofort. Soviel ich weiss, hat man nach 1 Monat Anspruch auf ALV, wenn man selbst kündigt. Würde mich aber diesbezüglich noch schlau machen.BillyBob hat geschrieben: - Wenn du selber kündigst, hast du glaub keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
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- zul alpha 3
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- Registriert: 07.12.2004, 00:05
@pluto
mag jetzt nicht den ganzen thred durchlesen. zu deinen rechten nur soviel:
http://www.awa.bs.ch/ea_merkbllohn.pdf
Allgemeine Infos zum Arbeitsvertrag findest du unter:
http://www.arbeitsrecht-info.ch/index.html
Rechte bei eigener Kündigung:
mag jetzt nicht den ganzen thred durchlesen. zu deinen rechten nur soviel:
- Wann ist der Lohn zu bezahlen?
In der Regel ist der Lohn am Ende jenes Monats zu bezahlen, in der die Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erfolgt ist. - 13. Monatslohn / Gratifikation
Ist ein 13. Monatslohn abgemacht, handelt es sich um einen festen Lohnbestandteil, auf den du Anspruch hast (anteilmässig auszubezahlen wenn Kündigung während des Jahres) - Zahlungsrückstand durch Arbeitgeber
Kommt der Arbeitgeber mit der ganzen oder einem Teil der Lohnzahlung in Rückstand, musst du ihn mit einem eingeschriebenen Brief mahnen und ihm eine Nachfrist zur Zahlung ansetzen. Bleibt die Mahnung erfolglos, kannst du die Arbeitsleistung verweigern, die Lohnforderung gerichtlich einklagen oder, beim Vorliegen einer Schuldanerkennung, die Betreibung einleiten.
http://www.awa.bs.ch/ea_merkbllohn.pdf
Allgemeine Infos zum Arbeitsvertrag findest du unter:
http://www.arbeitsrecht-info.ch/index.html
Rechte bei eigener Kündigung:
- Taggelder kriegst du in der Regel ab dem 6. Tag der Arbeitslosigkeit, ausser wenn der Lohn sehr tief ist. Wenn du unter 25 bist kann die Kadenzvfrist ev. um 5 Tage erhöht. werden
- In der Regel beträgt das Taggeld 70% des letzten Lohnes (max aber 8000)
- Der Anspruch auf Taggelder beträgt max 400 Tage
- Bei eigener Kündigung oder Selbstverschulden in bezug auf Kündigung können Einstelltag bis max 60 Tag durch das RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) verordnet werden -> hängt stark von der Begründung ab: in deinem fall (= ev. zahlungsunfähigkeit des arbeitgebers, möglicher konkurs etc.) wäre diese aber mehr als plausibel
Stimmt, kann mich wieder daran erinnern.PeppermintPatty hat geschrieben:Wrong. Aber nicht sofort. Soviel ich weiss, hat man nach 1 Monat Anspruch auf ALV, wenn man selbst kündigt. Würde mich aber diesbezüglich noch schlau machen.
Wenn mir gekündigt wird, hab ich nur einpaar wenige "Sperrtage" welche nicht bezahlt werden.
Wenn ich selber kündige, sind es viel mehr Tage (Wochen... Monate?) bis ich wieder an Geld komme
- zul alpha 3
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- Registriert: 07.12.2004, 00:05
Die Sperrtage werden jeweils individuell auf den Kündigungsgrund angerechnet. Kann bis zu 3 Monate betragen.BillyBob hat geschrieben:Stimmt, kann mich wieder daran erinnern.
Wenn mir gekündigt wird, hab ich nur einpaar wenige "Sperrtage" welche nicht bezahlt werden.
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Spannendes Thema. Was ist nun schlussendlich passiert?pluto hat geschrieben:Ich danke euch herzlich für eure Tipps und die moralische Unterstützung. Ich werde auf alle Fälle das Gespräch suchen und euch auf dem Laufenden halten.
Kenne jemanden dem es ähnlich ergangen ist, doch hat sich das alles wieder zum Guten gewendet.
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
Meistens fehlt sogar schon das Geld um überhaupt das Konkursverfahren einzuleiten ..... Das Konkursamt tut das nur, wenn ihre eigenen Kosten gedeckt sind, sonst heisst's einfach lapidar "Firma aufgelöst, Konkursverfahren wegen fehlender Aktiven eingestellt".basilea2002 hat geschrieben:bei einem konkurs werden sämtliche schulden zusammengefasst, in einem sogenanntem Kollokationsplan. es gibt dort drei stufen.
1. klasse: Forderungen aus Löhne und Pensionskassen
2. klasse: AHV, IV, ALV
3. klasse: restliche Forderungen.
Nach dem einfordern sämtlicher Forderungen FUER den schuldner (z.b. noch offene Debitorische Forderungen) werden mit sämtlich vorhandenen liquiden mitteln die forderungen der 1. klasse bezahlt und dann erst die 2. klasse usw.
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@ threaderöffner
Sofern sich Dein Problem in der Zwischenzeit nicht gelöst hat, kannst Du mir gerne ne PN schreiben. Ich kann Dir noch den einen oder andern Gratistip geben.
@ all: Ich weiss nicht, ob es richtig ist, sich bei so einem Thema auf eine Allgemeine Forumsberatung einzulassen. Der Wissensstand hier ist nicht immer über alle Zweifel erhaben. Gewiss sind einige gute Tips erhältlich, letzten Endes fehlen jedoch wichtige Punkte wie Insolvenzentschädigung, etc, etc.
Mein Tip in solchen Dingen: Nach Anlaufstellen fragen und sich bei diesen entsprechende Infos holen. Im Zweifel schadet auch eine Zweitmeinung nie.
Gruss
Lemieux
@ all: Ich weiss nicht, ob es richtig ist, sich bei so einem Thema auf eine Allgemeine Forumsberatung einzulassen. Der Wissensstand hier ist nicht immer über alle Zweifel erhaben. Gewiss sind einige gute Tips erhältlich, letzten Endes fehlen jedoch wichtige Punkte wie Insolvenzentschädigung, etc, etc.
Mein Tip in solchen Dingen: Nach Anlaufstellen fragen und sich bei diesen entsprechende Infos holen. Im Zweifel schadet auch eine Zweitmeinung nie.
Gruss
Lemieux