Lohnzahlungen regelmässig zu spät: Was würdet Ihr tun?
Lohnzahlungen regelmässig zu spät: Was würdet Ihr tun?
Hallo
Ich wende mich mit einem etwas heiklen Thema an euch: Seit mehr als drei Jahren arbeite ich an meiner jetzigen Stelle. In dieser Zeit ist es öfters vorgekommen, dass die Lohnzahlungen verspätet eingetroffen sind (anfangs jeweils so um den 4./5. des Folgemonats). Nun hat sich die Situation ziemlich verschärft: In diesem Jahr war mein Lohn nie vor dem 10. des Folgemonats auf meinem Konto (die Zahlung für März ist immer noch offen (!)). Hinzu kommt, dass der 13. Monatslohn seit Dezember ausstehend ist. Ich denke, dass ich eigentlich im Recht wäre, wenn ich fristlos kündigen würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie sich das auf meine weitere berufliche Laufbahn auswirken würde.
Da ich noch nie in der Situation war, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, bin ich doch etwas unsicher, was dies für Konsequenzen haben könnte für mich.
Es handelt sich hier um eine sehr kleine Firma, im Moment arbeiten hier nur ich und der Firmeninhaber.
Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen?
Ich wende mich mit einem etwas heiklen Thema an euch: Seit mehr als drei Jahren arbeite ich an meiner jetzigen Stelle. In dieser Zeit ist es öfters vorgekommen, dass die Lohnzahlungen verspätet eingetroffen sind (anfangs jeweils so um den 4./5. des Folgemonats). Nun hat sich die Situation ziemlich verschärft: In diesem Jahr war mein Lohn nie vor dem 10. des Folgemonats auf meinem Konto (die Zahlung für März ist immer noch offen (!)). Hinzu kommt, dass der 13. Monatslohn seit Dezember ausstehend ist. Ich denke, dass ich eigentlich im Recht wäre, wenn ich fristlos kündigen würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie sich das auf meine weitere berufliche Laufbahn auswirken würde.
Da ich noch nie in der Situation war, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, bin ich doch etwas unsicher, was dies für Konsequenzen haben könnte für mich.
Es handelt sich hier um eine sehr kleine Firma, im Moment arbeiten hier nur ich und der Firmeninhaber.
Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen?
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Sieht so aus als hätte dein Arbeitgeber nicht sehr viel flüssiges Geld vorhanden.
Also ich würde den Chef einmal darauf ansprechen und vielleicht erklärt sich so die Situation und ist nur für den Moment.
Was ich aber sicher sagen kann, wenn der 13. Monatslohn in deinem Vertrag festgelegt ist muss er diesen auch ausbezahlen, da hat er gar keine andere Wahl.
Also ich würde den Chef einmal darauf ansprechen und vielleicht erklärt sich so die Situation und ist nur für den Moment.
Was ich aber sicher sagen kann, wenn der 13. Monatslohn in deinem Vertrag festgelegt ist muss er diesen auch ausbezahlen, da hat er gar keine andere Wahl.
Nur Tote Zürcher sind gute Zürcher
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Gibt keine Personalabteilung, resp. mein Chef ist Buchhaltung, Personalabteilung, direkter Vorgesetzter, Firmeninhaber in Personalunion.Schranz hat geschrieben:Personalabteilig(zueständigi person) mol kontaktiere ?
neue job sueche und normal kündige isch sicherlich besser wie frischtlos!
isch au besser für di dass den wider e job hesch etc..
bisch suscht zfride?
Ich habe evtl. eine neue Anstellung in Aussicht (Vitamin B), allerdings weiss ich erst heute abend genaueres darüber.
War lange Zeit sehr zufrieden mit meiner Arbeit (ausser dem Lohnproblem), allerdings hat meine Motivation in den letzten Monaten drastisch abgenommen.
Gespräche haben immer wieder stattgefunden. Ausser Vertröstungen auf "bessere Zeiten" hat sich daraus eigentlich nie etwas ergeben.Dark Coyote hat geschrieben:Sieht so aus als hätte dein Arbeitgeber nicht sehr viel flüssiges Geld vorhanden.
Also ich würde den Chef einmal darauf ansprechen und vielleicht erklärt sich so die Situation und ist nur für den Moment.
13. Monatslohn ist im Vertrag festgesetzt. Der AN streitet dies auch nicht ab, ist aber offensichtlich nicht in der Lage, diesen zu überweisen.Was ich aber sicher sagen kann, wenn der 13. Monatslohn in deinem Vertrag festgelegt ist muss er diesen auch ausbezahlen, da hat er gar keine andere Wahl.
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Der Witz an der ganzen Sache ist, dass die Firma einen ziemlich grossen Auftrag in Aussicht hat, was der finanziellen Situation natürlich zu Gute kommen würde. Allerdings möchte ich auf Grund des fehlenden Vertrauens (meinerseits) / der fehlenden Motivation das Arbeitsverhältnis trotzdem beenden. Mir gehts mehr darum, wie ich das am gescheitesten anstelle. Soll ich fristlos kündigen (was mir AFAIK zustehen würde) oder die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten?
ahhhhh dr Pate hett immer e guete Rotschlag uff Lager...DonCorleone hat geschrieben:@pluto:
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Wenn es wircklich so aussieht, dann ist deine Firma in einem sehr schlechten Zustand was die Finanzen angeht.pluto hat geschrieben:Gespräche haben immer wieder stattgefunden. Ausser Vertröstungen auf "bessere Zeiten" hat sich daraus eigentlich nie etwas ergeben.
13. Monatslohn ist im Vertrag festgesetzt. Der AN streitet dies auch nicht ab, ist aber offensichtlich nicht in der Lage, diesen zu überweisen.
Jetzt würde ich mich fragen, ob ich vielleicht nicht die Firma wechseln sollte aus diesem Grund. Es sieht sicher nicht schlecht aus wenn du selber kündigst und bei Bewerbungen auch diese Situation im alten Geschäft erwähnst. Ich selber arbeitete bei der Swissair und obwohl mir nicht gekündigt wurde habe ich bei den Bewerbungen angebene, dass die unzufriedene Situation und die ungewissheit der Grund ist wieso das ich eine neue Herausforderung suche.
der 13. muess er dir auszahlen und sonst musst du leider entweder deine Gewerkschaft herbeiziehen die dir dann hilft oder dich beim Arbeitsamt melden.
ps. bei kündigung muss er dir sicher beim letzten Monatslohn die noch offenen 12 Monate des letzten Jahres und dazu die par Monate im Jahr 2005 des 13.Moatslohnes ausbezahlen.
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Bin zwar nicht in der Gewerkschaft (könnte man natürlich ändernDonCorleone hat geschrieben:@pluto:
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würde nicht fritstlos küdnigen fals du noch arbeitslosengeld beziehen möchtest.pluto hat geschrieben:Der Witz an der ganzen Sache ist, dass die Firma einen ziemlich grossen Auftrag in Aussicht hat, was der finanziellen Situation natürlich zu Gute kommen würde. Allerdings möchte ich auf Grund des fehlenden Vertrauens (meinerseits) / der fehlenden Motivation das Arbeitsverhältnis trotzdem beenden. Mir gehts mehr darum, wie ich das am gescheitesten anstelle. Soll ich fristlos kündigen (was mir AFAIK zustehen würde) oder die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten?
Dazu kommt das du in diesen 3 monaten die du noch arbeitest die möglichkeit für eine Stellensuche hast und trotzdem jeden Monat dein geld kommt.
aber es ist richtig das du fristlos kündigen könntest... weis jedoch nicht ob dies bei stellensuche ein problem sein könnte!
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- Schranz
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ha scho denkt dass dr chef buechhaltig macht! naja ich würden druff aspräche und e neue job sueche und kündigungsfrischt ihalte
kündigungsgrund muesch nur ageh wenn ers wünscht! und ufere bewärbig macht sich das nid schlecht wenn döt irgendwie schribsch wege liquiditätsproblem gekündet oder so, aber das muesch nid mol ageh das chasch immerno im vorstelligsgspröch verzelle. vitamin b isch eh s gröschte glück wo de chasch ha....
i würd uf möglichscht normali art und wiis versueche di geld z becho und den künde
kündigungsgrund muesch nur ageh wenn ers wünscht! und ufere bewärbig macht sich das nid schlecht wenn döt irgendwie schribsch wege liquiditätsproblem gekündet oder so, aber das muesch nid mol ageh das chasch immerno im vorstelligsgspröch verzelle. vitamin b isch eh s gröschte glück wo de chasch ha....
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Merci, scheint wohl der vernünftigste Weg zu sein. Allem Anschein nach klappts heute doch noch (endlich) mit dem März-Lohn. Das ändert aber nichts daran, dass ich weg will von hier.Schranz hat geschrieben:ha scho denkt dass dr chef buechhaltig macht! naja ich würden druff aspräche und e neue job sueche und kündigungsfrischt ihalte
kündigungsgrund muesch nur ageh wenn ers wünscht! und ufere bewärbig macht sich das nid schlecht wenn döt irgendwie schribsch wege liquiditätsproblem gekündet oder so, aber das muesch nid mol ageh das chasch immerno im vorstelligsgspröch verzelle. vitamin b isch eh s gröschte glück wo de chasch ha....
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@pluto
Die helfen Dir auch wenn du nicht Mitglied bist. Bisschen jammern das du nicht weiter weisst.
Die sind sozial....
Und die sollten das am Telefon klären können.
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Und die sollten das am Telefon klären können.
- Andere Arbeitsstelle suchen - nach Möglichkeit den Stellenantritt unter Berücksichtigung der gesetzlicher Kündigungsfrist (vom 2. bis und mit 9. Dienstjahr = 2 Monate) vereinbaren.
- Falls vom neuen Arbeitgeber ein früherer Stellenantritt gewünscht wird, schriftlich vereinbaren dass er im schlimmsten Fall die fällige Strafe gegenüber dem aktuellem Arbeitgeber übernimmt (Evtl. ist 'dank' ausstehenden Zahlungen wie dem Dreizehnten eine frislose Kündigung deinerseits zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mal missbräuchlich).
- Offene Verpflichtungen des Arbeitgebers wie Ausstehende Gratifikationen, 13. Monatslohn oder andere Vertragsbestandteile auf dem gesetzlichen Weg einfordern, notfalls vor Gericht einklagen.
Reden ist Silber, Schreiben ist Gold.
Sorry, dass ich mich auch noch einmische:
Lass genau abklären, dass Deine Pensionskassenbeiträge und AHV Raten von der Firma für ihren Teil beglichen worden sind. Es kommt leider oft vor, dass finanziell angeschlagene Buden in Finanzlöcher bei den Sozialversicherungen schlittern, und die betrogenen Angestellten dies erst merken, wenn die Bude schon lange den Bach runter ist.
Aber ich will nicht den Teufel an die Wand malen.
Lass genau abklären, dass Deine Pensionskassenbeiträge und AHV Raten von der Firma für ihren Teil beglichen worden sind. Es kommt leider oft vor, dass finanziell angeschlagene Buden in Finanzlöcher bei den Sozialversicherungen schlittern, und die betrogenen Angestellten dies erst merken, wenn die Bude schon lange den Bach runter ist.
Aber ich will nicht den Teufel an die Wand malen.
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FCB, la raison d'être!
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- baslerstab
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als ob du dies nicht schon längst getan hast......Mätzli hat geschrieben:Aber ich will nicht den Teufel an die Wand malen.
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen
- Schranz
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stimmt, auch noch ein wichtiger punkt! würde ich auch machenMätzli hat geschrieben:Sorry, dass ich mich auch noch einmische:
Lass genau abklären, dass Deine Pensionskassenbeiträge und AHV Raten von der Firma für ihren Teil beglichen worden sind. Es kommt leider oft vor, dass finanziell angeschlagene Buden in Finanzlöcher bei den Sozialversicherungen schlittern, und die betrogenen Angestellten dies erst merken, wenn die Bude schon lange den Bach runter ist.
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Merci für den Tipp. Hab ich vor etwa einem halben Jahr mal gemacht. Bis dahin sah alles richtig aus. Werde aber nochmals einen Auszug verlangen.Mätzli hat geschrieben:Sorry, dass ich mich auch noch einmische:
Lass genau abklären, dass Deine Pensionskassenbeiträge und AHV Raten von der Firma für ihren Teil beglichen worden sind. Es kommt leider oft vor, dass finanziell angeschlagene Buden in Finanzlöcher bei den Sozialversicherungen schlittern, und die betrogenen Angestellten dies erst merken, wenn die Bude schon lange den Bach runter ist.
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Ich war schon zweimal in einer ähnlichen Situation. Beim einen Arbeitgeber habe ich (als es finanziell brenzlig wurde) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und habe eine neue Stelle angetreten. Leider kam ich dann vom Regen in die Traufe und der neuen Firma ging es noch schlechter. Dort wurde mir nach 2,5 Monaten gekündigt und ich habe meine letzte Lohnforderung mit einer Rechnung eingefordert.
Dies würde ich Dir empfehlen, dass Du ausstehende Lohnzahlungen per Rechnung einforderst. Dies könnte Dir bei einem allfälligen Konkurs hilfreich sein.
Dies würde ich Dir empfehlen, dass Du ausstehende Lohnzahlungen per Rechnung einforderst. Dies könnte Dir bei einem allfälligen Konkurs hilfreich sein.
also, muess mol mis arbetsrächt, woni glehrt ha ussgrabe:
sovil ich weiss, chönntsch du sogar d'arbet vrweigere, solang du kei lohn kriegt hesch. vor allem, do du ihn scho mehrmols gmahnt hesch...
wäge de lohnforderige, do isch eigentlich e rächnig nid nötig, do lohnforderige im konkursfall in dr erschte gruppe stön, das heisst, d'arbetnähmer sin höcher gstellt als anderi gläubiger (sprich lieferante etc.).
frischtlos chünde dörftisch au, aber ebe, das bringt halt nid vil, well du denn uff dr stross stohsch ohni yykomme... woby, jetzt hoggsch eifach im büro ohni yykomme, vo däm här...
ansuschte chasch denn im üsserschte fall au chlag yyreiche am arbetsgricht. die vrfahre sin - sowyt ich mi erinnere - choschtelos.
sovil ich weiss, chönntsch du sogar d'arbet vrweigere, solang du kei lohn kriegt hesch. vor allem, do du ihn scho mehrmols gmahnt hesch...
wäge de lohnforderige, do isch eigentlich e rächnig nid nötig, do lohnforderige im konkursfall in dr erschte gruppe stön, das heisst, d'arbetnähmer sin höcher gstellt als anderi gläubiger (sprich lieferante etc.).
frischtlos chünde dörftisch au, aber ebe, das bringt halt nid vil, well du denn uff dr stross stohsch ohni yykomme... woby, jetzt hoggsch eifach im büro ohni yykomme, vo däm här...

ansuschte chasch denn im üsserschte fall au chlag yyreiche am arbetsgricht. die vrfahre sin - sowyt ich mi erinnere - choschtelos.
- basilea2002
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Rechnung wäre nicht nötig, aber sehr wichtig wäre es, dem Schuldner schriftlich in Verzug setzen, d.h. eine letzte kurze Frist setzen, nach Ablauf der Frist würdest du Verzugszinsen geltend machen (Prozentsatz angeben). Bei einem eventuellem Rechtstreit (Betreibung) könntest du noch die Verzugszinsen verlangen. Auch bei einem Konkurs. Wichtig ist, als Beweisdokumente, dass du einen gültigen Arbeitsvertrag hast, sowie die Lohnabrechnungen zeigen kannst.The Moose hat geschrieben:Ich war schon zweimal in einer ähnlichen Situation. Beim einen Arbeitgeber habe ich (als es finanziell brenzlig wurde) unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und habe eine neue Stelle angetreten. Leider kam ich dann vom Regen in die Traufe und der neuen Firma ging es noch schlechter. Dort wurde mir nach 2,5 Monaten gekündigt und ich habe meine letzte Lohnforderung mit einer Rechnung eingefordert.
Dies würde ich Dir empfehlen, dass Du ausstehende Lohnzahlungen per Rechnung einforderst. Dies könnte Dir bei einem allfälligen Konkurs hilfreich sein.
Auf jeden Fall kann ich nur den Rat geben, bei Forderungen sich nie zuviel zeit geben. je mehr zeit vergeht, umso mehr sinken die chancen, das geld zu erhalten. Hat man schon gekündigt und das arbeitszeugnis auch schon erhalten, SOFORT BETREIBUNG EINLEITEN!!!
Sollte nähmlich die bude konkurs gehen, kann man in den meisten fällen das geld vergessen...
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Lohnzahlung ist Chefsache
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich überweist, müssen Angestellte sofort handeln: Zuerst mahnen, dann eine Sicherheit verlangen.
Simone Thür
Es war mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass der Arbeitgeber von Peter Bär (Name geändert) mit finanziellen Problemen zu kämpfen hatte: Über mehrere Monate traf der Lohn nicht mehr pünktlich auf dem Konto ein. Zuerst kam das Geld nur um Tage, später dann um Wochen verspätet. Bär wurde immer aufs Neue vertröstet. Mittlerweile befürchtet er, dass der Lohn ganz ausbleiben und der Betrieb Konkurs gehen könnte.
Kommt der Lohn ein erstes Mal zu spät, empfiehlt es sich, seinen Chef mit einem eingeschriebenen Brief an dessen Pflichten zu erinnern und ihm eine Frist von ein paar Tagen zur Zahlung des Salärs inklusive Verzugszinsen einzuräumen. Bleibt der Lohn trotzdem aus, können Angestellte androhen, die Arbeit nach einer weiteren kurzen Frist niederzulegen. Dazu sind sie auch berechtigt, wenn nach Ablauf der gesetzten Frist noch immer kein Geld auf dem Konto ist. Wichtig: In solchen Fällen darf weder der Lohn gekürzt, noch müssen die Stunden später nachgeholt werden. Die Angestellten haben erst dann wieder die Arbeit aufzunehmen, wenn der ausstehende Lohn bezahlt ist.
Ohne Sicherheiten können Angestellte fristlos kündigen
Ist das Salärkonto immer noch leer, können Angestellte Sicherheiten für die bereits fälligen und künftigen Löhne verlangen. Bedingung: Das Unternehmen muss offenbar zahlungsunfähig sein. Davon ist aber auszugehen, wenn die Löhne über längere Zeit nur schleppend oder gar nicht bezahlt werden. Als Sicherheit dienen Vermögenswerte, die sich leicht in Bargeld umwandeln lassen - wie Faustpfänder, Bankgarantien oder Wertpapiere. Kann der Betrieb keine oder nicht genügend Sicherheiten anbieten, dürfen die Angestellten das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.
Ausstehende Löhne können mit einer Betreibung gegen den Betrieb geltend gemacht werden. Häufig ist dies aber zu spät, weil zahlungsunfähige Unternehmen durch Hinterlegung der Bilanz beim Gericht den Konkurs provozieren können. In solchen Fällen können die Angestellten ihre ausstehenden Guthaben nur noch direkt beim Konkursamt am Sitz des Arbeitgebers eingeben. Die letzten sechs Monatsgehälter vor der Konkurseröffnung sind gegenüber anderen Forderungen privilegiert und werden aus den noch vorhandenen Aktiven vorab gedeckt.
Bis zur Beendigung des Konkursverfahrens kann es Monate und Jahre dauern. Deshalb zahlt die kantonale Arbeitslosenkasse den vollen Lohn bis vier Monate vor Konkurseröffnung rückwirkend - inklusive Überstunden, Sonntagszulagen, Ferienanteile oder 13. Monatslohn. Abgezogen werden nur die Beiträge an die AHV und die berufliche Vorsorge.
Entschädigung der Arbeitslosenkasse: Frist nicht verpassen
Der versicherte Monatslohn ist auf maximal 8900 Franken begrenzt. Die Entschädigung muss spätestens bis am 60. Tag nach Zustellung der Pfändungsurkunde respektive nach Veröffentlichung des Konkurses bei der Arbeitslosenkasse geltend gemacht werden.
Betreibung: Das müssen Angestellte wissen
- Zuständig ist das Betreibungsamt am Firmen- oder Wohnsitz des Arbeitgebers; für die Einleitung des Verfahrens muss der Angestellte einen Kostenvorschuss leisten, der nach erfolgreicher Betreibung zurückerstattet wird.
- Der Arbeitgeber kann sich innert zehn Tagen mit Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl wehren. Die Betreibung ist bis zur Aufhebung des Rechtsvorschlages eingestellt.
- Die Aufhebung muss beim Richter am Betreibungsort verlangt werden. Mit einem schriftlichen Vertrag lässt sich der Lohnanspruch meistens belegen.
- Erteilt der Richter die Rechtsöffnung oder hat der Arbeitgeber keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann die Betreibung fortgesetzt werden. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, was bei allen Gesellschaften der Fall ist, wird ihm der Konkurs angedroht.
Aus http://www.saldo.ch
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich überweist, müssen Angestellte sofort handeln: Zuerst mahnen, dann eine Sicherheit verlangen.
Simone Thür
Es war mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass der Arbeitgeber von Peter Bär (Name geändert) mit finanziellen Problemen zu kämpfen hatte: Über mehrere Monate traf der Lohn nicht mehr pünktlich auf dem Konto ein. Zuerst kam das Geld nur um Tage, später dann um Wochen verspätet. Bär wurde immer aufs Neue vertröstet. Mittlerweile befürchtet er, dass der Lohn ganz ausbleiben und der Betrieb Konkurs gehen könnte.
Kommt der Lohn ein erstes Mal zu spät, empfiehlt es sich, seinen Chef mit einem eingeschriebenen Brief an dessen Pflichten zu erinnern und ihm eine Frist von ein paar Tagen zur Zahlung des Salärs inklusive Verzugszinsen einzuräumen. Bleibt der Lohn trotzdem aus, können Angestellte androhen, die Arbeit nach einer weiteren kurzen Frist niederzulegen. Dazu sind sie auch berechtigt, wenn nach Ablauf der gesetzten Frist noch immer kein Geld auf dem Konto ist. Wichtig: In solchen Fällen darf weder der Lohn gekürzt, noch müssen die Stunden später nachgeholt werden. Die Angestellten haben erst dann wieder die Arbeit aufzunehmen, wenn der ausstehende Lohn bezahlt ist.
Ohne Sicherheiten können Angestellte fristlos kündigen
Ist das Salärkonto immer noch leer, können Angestellte Sicherheiten für die bereits fälligen und künftigen Löhne verlangen. Bedingung: Das Unternehmen muss offenbar zahlungsunfähig sein. Davon ist aber auszugehen, wenn die Löhne über längere Zeit nur schleppend oder gar nicht bezahlt werden. Als Sicherheit dienen Vermögenswerte, die sich leicht in Bargeld umwandeln lassen - wie Faustpfänder, Bankgarantien oder Wertpapiere. Kann der Betrieb keine oder nicht genügend Sicherheiten anbieten, dürfen die Angestellten das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.
Ausstehende Löhne können mit einer Betreibung gegen den Betrieb geltend gemacht werden. Häufig ist dies aber zu spät, weil zahlungsunfähige Unternehmen durch Hinterlegung der Bilanz beim Gericht den Konkurs provozieren können. In solchen Fällen können die Angestellten ihre ausstehenden Guthaben nur noch direkt beim Konkursamt am Sitz des Arbeitgebers eingeben. Die letzten sechs Monatsgehälter vor der Konkurseröffnung sind gegenüber anderen Forderungen privilegiert und werden aus den noch vorhandenen Aktiven vorab gedeckt.
Bis zur Beendigung des Konkursverfahrens kann es Monate und Jahre dauern. Deshalb zahlt die kantonale Arbeitslosenkasse den vollen Lohn bis vier Monate vor Konkurseröffnung rückwirkend - inklusive Überstunden, Sonntagszulagen, Ferienanteile oder 13. Monatslohn. Abgezogen werden nur die Beiträge an die AHV und die berufliche Vorsorge.
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Der versicherte Monatslohn ist auf maximal 8900 Franken begrenzt. Die Entschädigung muss spätestens bis am 60. Tag nach Zustellung der Pfändungsurkunde respektive nach Veröffentlichung des Konkurses bei der Arbeitslosenkasse geltend gemacht werden.
Betreibung: Das müssen Angestellte wissen
- Zuständig ist das Betreibungsamt am Firmen- oder Wohnsitz des Arbeitgebers; für die Einleitung des Verfahrens muss der Angestellte einen Kostenvorschuss leisten, der nach erfolgreicher Betreibung zurückerstattet wird.
- Der Arbeitgeber kann sich innert zehn Tagen mit Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl wehren. Die Betreibung ist bis zur Aufhebung des Rechtsvorschlages eingestellt.
- Die Aufhebung muss beim Richter am Betreibungsort verlangt werden. Mit einem schriftlichen Vertrag lässt sich der Lohnanspruch meistens belegen.
- Erteilt der Richter die Rechtsöffnung oder hat der Arbeitgeber keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann die Betreibung fortgesetzt werden. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, was bei allen Gesellschaften der Fall ist, wird ihm der Konkurs angedroht.
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