Das Blatt vom Samschtig
Das Blatt vom Samschtig
Gits das Blatt wo am Samschtig gege dr FCL verteilt worde isch (betr. Champions League und däm Fan wo me d MK CD beschlagnahmt het) neume als .pdf file?
Hoff es ka mr rasch öber hälfe...
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http://www.bazonline.ch/basel/stadt/story/28249008
Der Flyer ist zwar kaum lesbar ...
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- alledoofaussermutti
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allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..
es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.
Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE


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andreas hat geschrieben:Wir wollen euch kämpfen sehen, nicht die Haare schön!
- boreristnervös
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Der Beweis das Fussball Fans wie Kriminelle behandelt werden, und die Bullen kein Verständnis haben.allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..
es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.
Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
BASEL'S THE BEST! FUCK THE REST!
ja die cd ist ja schiesslich gemeingefährlichallezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..
es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.
Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE


FCB what else?
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Die 300.- sind je nach Ort schon OK (ev. ja auch keine Busse sondern Kosten fürs entfernen), aber alles andere hört sich völlig unglaubwürdig an ...allezallezefcebe hat geschrieben:es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.
Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
Durchsuchungsbefehl aufgrund was ?
Beschlagnahmung wieso ?
Sehe für beides absolut keinerlei gesetzliche Grundlage



das geld ist eine busse (hier in basel)Kawa hat geschrieben:Die 300.- sind je nach Ort schon OK (ev. ja auch keine Busse sondern Kosten fürs entfernen), aber alles andere hört sich völlig unglaubwürdig an ...
Durchsuchungsbefehl aufgrund was ?
Beschlagnahmung wieso ?
Sehe für beides absolut keinerlei gesetzliche Grundlage![]()
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durchsuchen, ok, hab ich auch gedacht gibts nicht, nur kommt es halt darauf an was für sprüche man klopft, wenn einem nach ein paar stunden ausfragerei, der gaul durchbrennt

aber auch ,wenn du es nicht glaubst, kann das einem passieren
und wie begründet man dann eine Hausdurchsuchung wegen eines Bagatelldelikts, wo notabene keine wesentliche Schlüsse zur Aufklärung zu erwarten sind? Mit Gefahr im Verzug? Oder sind die Richter hier mittlerweile auch wie in Deutschland, wo so gut wie jeder Durchsuchungsbeschluss blind unterschrieben wird...tanner hat geschrieben:das geld ist eine busse (hier in basel)
durchsuchen, ok, hab ich auch gedacht gibts nicht, nur kommt es halt darauf an was für sprüche man klopft, wenn einem nach ein paar stunden ausfragerei, der gaul durchbrennt
aber auch ,wenn du es nicht glaubst, kann das einem passieren
Ich bestreite nicht dass es passiert ist, ich sage ja nur dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.tanner hat geschrieben:das geld ist eine busse (hier in basel)
durchsuchen, ok, hab ich auch gedacht gibts nicht, nur kommt es halt darauf an was für sprüche man klopft, wenn einem nach ein paar stunden ausfragerei, der gaul durchbrennt
aber auch ,wenn du es nicht glaubst, kann das einem passieren
Wenn der andere natürlich Sprüche wie "ich hab noch 5 kg Hasch zu Hause" klopft und denen sagt "die CD ist geklaut" dann ....
kawa gibt ein passendes beispiel wie so was passieren kann, mehr gibts dazu nicht zu sagen, kleinlich ist es allemalAlge hat geschrieben:und wie begründet man dann eine Hausdurchsuchung wegen eines Bagatelldelikts, wo notabene keine wesentliche Schlüsse zur Aufklärung zu erwarten sind? Mit Gefahr im Verzug? Oder sind die Richter hier mittlerweile auch wie in Deutschland, wo so gut wie jeder Durchsuchungsbeschluss blind unterschrieben wird...
Busse mit däm muess me rechne...... trotzdem übertriibe....Kawa hat geschrieben:Die 300.- sind je nach Ort schon OK (ev. ja auch keine Busse sondern Kosten fürs entfernen), aber alles andere hört sich völlig unglaubwürdig an ...
Durchsuchungsbefehl aufgrund was ?
Beschlagnahmung wieso ?
Sehe für beides absolut keinerlei gesetzliche Grundlage![]()
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Evtl hän si jo d CD au mol welle lose damit si dr fcb au lutstark könne unterstütze :P oder evtl au nur damit ihri spizel net so uffalle

e zynische Realischt 

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Könnte ja auch eine gebrannte DVD sein, mit ausschnitten aus der Kurve inside und als beweismaterial für weitere Taten wie Pyro-Zünten etc. dienen.allezallezefcebe hat geschrieben:Es geht ja um die BESCHLAGNAHMUNG DER MK CD!!
das meine ich. sorry das hat überhaupt nichts mehr mit dem polizeilichen Dienst zutun.
An einer normalen Scheibe sieht der Beamte das nicht an.
Das Bschlagnahmen der MK-CD ist das kleinste Problem, die Hausdurchsuchtum im Allgemeinen aber eher.
Was wir aber nicht wissen, ist das Verhalten und die Aussagen des betroffenen, welche allenfalls zur Hausdurchsuchtung geführt haben könnten.
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stimmt, an das hab ich jetzt nicht gedacht..Delgado hat geschrieben:Könnte ja auch eine gebrannte DVD sein, mit ausschnitten aus der Kurve inside und als beweismaterial für weitere Taten wie Pyro-Zünten etc. dienen.
An einer normalen Scheibe sieht der Beamte das nicht an.
Das Bschlagnahmen der MK-CD ist das kleinste Problem, die Hausdurchsuchtum im Allgemeinen aber eher.
Was wir aber nicht wissen, ist das Verhalten und die Aussagen des betroffenen, welche allenfalls zur Hausdurchsuchtung geführt haben könnten.
ich würde mich ehrlich gesagt auch aufregen über eine 300.- Busse wegen eines Klebers..
wenn die polizei wüsste wieviel ich schon vollgeklebt habe hätte ich dann wohl lebenslänglich

allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..
es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.
Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers? Oder sind die 300 Franken für was anderes und der Aufkleber war nur der Kontrollgrund?Diese Bussenliste umfasst 30 Tatbestände. Diese reichen beispielsweise von Betteln (50.-) über verbotenes Plakatieren (100 bis 200.-), Verrichten der Notdurft auf Allmend (50.-), Störung der Nachtruhe (100.-), verbotenes Beseitigen von Kleinabfällen oder "Littering" (50.-), Missachten der Vorschriften über die Beseitigung von Hundekot (100.-) bis zur Erregung von öffentlichem Ärgernis im Rauschzustand (100.-) und dem Nichttragen des Namensschildes der Taxifahrer (20.-).
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verbotenes Plakatieren (100 bis 200.-)
nein nein, die Polizisten dachten, man müsse 100 + 200 zusammenzählen...Blutengel hat geschrieben:Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers? Oder sind die 300 Franken für was anderes und der Aufkleber war nur der Kontrollgrund?
AMATEUR CRIMPS is an anagram for TRUMP'S AMERICA
RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON
RHINO ON'S JOBS is an anagram for BORIS JOHNSON
Das isch jo e geili Buess für Taxifahrer nichtragen des Namenschildes.Gits au e Buess für Cops ohni Namenschilder?
Oder für söttigi die sich so Buesse ussdänke ?
Uebrigends mi Nochber will keini Geranie uff e Balkon und an Fänschter stelle cha me dä nit au no Buesse so wage Stadtbild nit welle verschönere.
Oder für söttigi die sich so Buesse ussdänke ?
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- Rule Britannia
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Ich kenne mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass "verbotenes Plakatieren" hier gar nicht zur Anwendung kam.Blutengel hat geschrieben:Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers? Oder sind die 300 Franken für was anderes und der Aufkleber war nur der Kontrollgrund?
Wenn du irgendwas ohne Bewilligung an einer Plakatsäule anbringst, so denke ich ist das "verbotenes Plakatieren".
Wenn du hingegen einen Aufkleber auf ein Fahrzeug aufklebst, so ist das (soviel ich weiss) Sachbeschädigung (auch wenn nichts kaputt geht).
Aber frag lieber einen Juristen.
Plakatieren an einer Plaksäule ist nicht verboten. Plakatieren ist einfach anbringen von Plakaten, Klebern usw., an Orten die nicht dafür gedacht sind. Natürlich brauchst Du bei Plakatwänden, Säulen usw eine Bewilligung des jeweiligen Besitzers. Falls die Säule der APG gehört sieht es schlecht ausRule Britannia hat geschrieben:Ich kenne mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass "verbotenes Plakatieren" hier gar nicht zur Anwendung kam.
Wenn du irgendwas ohne Bewilligung an einer Plakatsäule anbringst, so denke ich ist das "verbotenes Plakatieren".
Wenn du hingegen einen Aufkleber auf ein Fahrzeug aufklebst, so ist das (soviel ich weiss) Sachbeschädigung (auch wenn nichts kaputt geht).
Aber frag lieber einen Juristen.

Übrigens der Unterschied:
Mit Klebeband kostet es 100 und mit Leim 200.
911. Verbotenes Plakatieren (§ 22 ÜStG und § 1 der Plakatverordnung
vom 7. Februar 1933)
1. ohneVerwendung von Klebstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.–
2. mit Verwendung von Klebstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.–
Quelle: http://www.polizei.bs.ch/ordnungsbussen ... ung_bs.pdf
Wenn Du was an ein Fahrzeug klebst, ist das eine Sachbeschädigung. Nur kann das die Polizei nicht direkt büssen und zudem ist es ein Antragsdelikt.Strassenanschläge
§ 22. Wer den Vorschriften über die Strassenanschläge auf öffentlichem
Grund und Boden zuwiderhandelt, insbesondere wer Anschläge
ohne behördliche Bewilligung anbringt oder anbringen lässt.
2 Wer Anschläge ohne Zustimmung des Grundeigentümers anbringt
oder anbringen lässt.
3 Wer vorschriftsmässig angebrachte Anschläge beschädigt oder verändert.
4 Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar. Das Anschlagmaterial
kann eingezogen werden.
Art. 144
Sachbeschädigung
1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums—, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Hat der Täter die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen, so wird er von Amtes wegen verfolgt.
3 Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.
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