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Update vom 30.12.2007
Update vom 30. Dezember 2007:
- Neues Grobes Foul: Zum Schwarzfahren genötigt
- Rechtsprofessor kritisiert Hooligan-Gesetz
- Tagi schreibt über Grobes Foul
- Neues Grobes Foul: Zum Schwarzfahren genötigt
- Rechtsprofessor kritisiert Hooligan-Gesetz
- Tagi schreibt über Grobes Foul
Kampf gegen Hooligans auch nach 2009
http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/829834.html
Kampf gegen Hooligans auch nach 2009
Die vor allem für die Fussball-EM 2008 bedeutsamen Massnahmen gegen den Hooliganismus sollen auch über das Jahr 2009 hinaus gelten.
Massnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam wurden wegen der umstrittenen Verfassungskonformität nur befristet im Bundesgesetz über die innere Sicherheit (BWIS) verankert. Zu ihrer Weiterführung braucht es die Übernahme ins kantonale Recht oder neue Bundeskompetenzen in der Verfassung.
Laut Mitteilung der Parlamentdienste trat die Rechtskommission (RK) des Ständerates auf eine Vorlage ein, mit welcher der Bundesrat beide Varianten ermöglicht. Ihre grundsätzliche Präferenz gilt einem Konkordat der Kantone. Noch ist aber offen, wie viele Kantone einer bereits vorliegenden Vereinbarung rechtzeitig beitreten werden.
Die Kommission will deshalb erst im kommenden Mai entscheiden, ob die Verfassung geändert werden soll. Vorsorglich führte sie auch bereits die Detailberatung zur Änderung der Verfassung und des BWIS durch. Dabei geht es um eine Ergänzung des «Sportartikels», mit dem der Bund die Kompetenz erhält, zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen Vorschriften zu erlassen. Zudem verlangt ein Postulat vom Bundesrat einen Bericht zur heutigen Gewaltprävention bei Sportveranstaltungen im In- und Ausland.
***
Ihre grundsätzliche Präferenz gilt einem Konkordat der Kantone
Das ist eine gute Idee. Kantonale Gesetze lassen sich vor Bundesgericht anfechten.
Kampf gegen Hooligans auch nach 2009
Die vor allem für die Fussball-EM 2008 bedeutsamen Massnahmen gegen den Hooliganismus sollen auch über das Jahr 2009 hinaus gelten.
Massnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam wurden wegen der umstrittenen Verfassungskonformität nur befristet im Bundesgesetz über die innere Sicherheit (BWIS) verankert. Zu ihrer Weiterführung braucht es die Übernahme ins kantonale Recht oder neue Bundeskompetenzen in der Verfassung.
Laut Mitteilung der Parlamentdienste trat die Rechtskommission (RK) des Ständerates auf eine Vorlage ein, mit welcher der Bundesrat beide Varianten ermöglicht. Ihre grundsätzliche Präferenz gilt einem Konkordat der Kantone. Noch ist aber offen, wie viele Kantone einer bereits vorliegenden Vereinbarung rechtzeitig beitreten werden.
Die Kommission will deshalb erst im kommenden Mai entscheiden, ob die Verfassung geändert werden soll. Vorsorglich führte sie auch bereits die Detailberatung zur Änderung der Verfassung und des BWIS durch. Dabei geht es um eine Ergänzung des «Sportartikels», mit dem der Bund die Kompetenz erhält, zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen Vorschriften zu erlassen. Zudem verlangt ein Postulat vom Bundesrat einen Bericht zur heutigen Gewaltprävention bei Sportveranstaltungen im In- und Ausland.
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Ihre grundsätzliche Präferenz gilt einem Konkordat der Kantone
Das ist eine gute Idee. Kantonale Gesetze lassen sich vor Bundesgericht anfechten.
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Update vom 16.1.08
Update vom 16. Januar 2008
- Neues Grobes Foul: Einmal in Hoogan und nie wieder raus
- Grobes Foul im TV
- FC St. Gallen gibt keine Chance mehr
- YB führt 2. Chance ein
- Fussballfans beobachten die Polizei
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Update vom 15.2.2008
Update Medienspiegel vom 15. Februar:
- Interkantonale Deanonymisierung?
- Hools, Dealer, Randständige
- Hochgefährliche Werbebanden
- Einmal mehr: Der Pyro-Hooligan
- Hausbesuche? Nein, ja, nein. Und?
- Hooldat: SP auf Abwegen
- NZZ: Faszinierende Fackeln
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- Interkantonale Deanonymisierung?
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- Hochgefährliche Werbebanden
- Einmal mehr: Der Pyro-Hooligan
- Hausbesuche? Nein, ja, nein. Und?
- Hooldat: SP auf Abwegen
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Update vom 20. Februar 2008
Update Medienspiegel vom 20. Februar:
- Giaccobo/Müller über Hausbesuche
- St. Galler Tagblatt: Kritisches zu BWIS
- "Im Fancamp Dieterswil": Drohnen im Einsatz
- Ausgeweitete Stadionverbote: Tessin geht heikle Wege
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Update vom 12. März 2008
Update vom 12. März 2008
- Neues Grobes Foul: Identifiziert trotz dichtem Rauch
- Fansicht in der NZZ
- Stadionverbot wegen Aufklebern
- FCB-Fans demonstrieren
- Drohnen sehen besser als man meint
- 20min zu zwei Groben Fouls
- Hoogan mit eigenem Mode-Label?
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Veranstaltungen zur Euro 08
Veranstaltungen zur Euro 08
Im Vorfeld der Euro 08 finden noch einige Veranstaltungen statt, welche den Sicherheitswahn im Zusammenhang mit Grossanlääsen thematisieren. Dabei werden auch die Auswirkungen des Hooligangesetzes beleuchtet.
Fancity (Rote Fabrik Zürich) bietet mehrere Anlässe, interessant ist vor allem 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle – Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr.
Kurzvorträge:
- Francisco Klauser (Geograf, Institute of Hazard and Risk Research, University of Durham): "Die Euro 08 im Lichte globaler sicherheitspolitischer Entwicklungstendenzen"
- Volcker Eick (Politikwissenschaftler, John F. Kennedy-Institut der Freien Universität Berlin): „WM-Bataillone. Sicherheitspolitik zwischen Neoliberalisierung und Kommunitarismus“
- Bernhard Hachleitner (Historiker, Wien): „Die überwachte Stadt. Die Auswirkungen der Euro auf Überwachungs- und Sicherheitsmassnahmen am Beispiel Wien“
Moderation: Christoph Müller (Soziologe, Big Brother Awards Schweiz, Zürich)
http://www.rotefabrik.ch/de/konzept/eve ... hp?id=1442
Am 10. April 2008 um 20 Uhr 15 findet in der Reitschule Bern die Veranstaltung 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen' statt.
Inputreferate von:
Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie (Deutschland)
Erfahrungen mit der Einschränkung von Grundrechten während der Fussball WM 2006 in Deutschland. Beispiele von Überwachung und Kontrolle, Aufbau der Sicherheitsorgane, Anpassung der Gesetzgebung und was davon bis heute geblieben ist.
Volker Eick, Politikwissenschaftler an der FU Berlin
Die zunehmende repressive Kontrolle städtischer Räume als Teil einer umfassenden neo–liberalen Sicherheitspolitik mit den Elementen Liberalisierung, Kommodifizierung, Privatisierung und Reregulierung. Die Stadt wird als Unternehmen betrachtet, das es zu vermarkten gilt. Wer den entsprechenden Vorstellungen von Ordnung nicht entspricht, wird ausgegrenzt und weggesperrt.
Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Präsident von grundrechte.ch
Für Justiz, Polizei und Armee ist die Euro 08 Anlass, um Kontroll- und Überwachungsmechanismen im grossen Massstab einzusetzen und für die Zukunft zu etablieren. Die persönliche Freiheit und die Unschuldsvermutung werden dabei ausgehöhlt. Gedanken darüber, was die Euro 08 für die Grundrechte bedeutet und was dagegen getan werden kann.
Anschliessend Diskussion.
http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell10042008.shtml
Im Vorfeld der Euro 08 finden noch einige Veranstaltungen statt, welche den Sicherheitswahn im Zusammenhang mit Grossanlääsen thematisieren. Dabei werden auch die Auswirkungen des Hooligangesetzes beleuchtet.
Fancity (Rote Fabrik Zürich) bietet mehrere Anlässe, interessant ist vor allem 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle – Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr.
Kurzvorträge:
- Francisco Klauser (Geograf, Institute of Hazard and Risk Research, University of Durham): "Die Euro 08 im Lichte globaler sicherheitspolitischer Entwicklungstendenzen"
- Volcker Eick (Politikwissenschaftler, John F. Kennedy-Institut der Freien Universität Berlin): „WM-Bataillone. Sicherheitspolitik zwischen Neoliberalisierung und Kommunitarismus“
- Bernhard Hachleitner (Historiker, Wien): „Die überwachte Stadt. Die Auswirkungen der Euro auf Überwachungs- und Sicherheitsmassnahmen am Beispiel Wien“
Moderation: Christoph Müller (Soziologe, Big Brother Awards Schweiz, Zürich)
http://www.rotefabrik.ch/de/konzept/eve ... hp?id=1442
Am 10. April 2008 um 20 Uhr 15 findet in der Reitschule Bern die Veranstaltung 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen' statt.
Inputreferate von:
Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie (Deutschland)
Erfahrungen mit der Einschränkung von Grundrechten während der Fussball WM 2006 in Deutschland. Beispiele von Überwachung und Kontrolle, Aufbau der Sicherheitsorgane, Anpassung der Gesetzgebung und was davon bis heute geblieben ist.
Volker Eick, Politikwissenschaftler an der FU Berlin
Die zunehmende repressive Kontrolle städtischer Räume als Teil einer umfassenden neo–liberalen Sicherheitspolitik mit den Elementen Liberalisierung, Kommodifizierung, Privatisierung und Reregulierung. Die Stadt wird als Unternehmen betrachtet, das es zu vermarkten gilt. Wer den entsprechenden Vorstellungen von Ordnung nicht entspricht, wird ausgegrenzt und weggesperrt.
Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Präsident von grundrechte.ch
Für Justiz, Polizei und Armee ist die Euro 08 Anlass, um Kontroll- und Überwachungsmechanismen im grossen Massstab einzusetzen und für die Zukunft zu etablieren. Die persönliche Freiheit und die Unschuldsvermutung werden dabei ausgehöhlt. Gedanken darüber, was die Euro 08 für die Grundrechte bedeutet und was dagegen getan werden kann.
Anschliessend Diskussion.
http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell10042008.shtml
- Asselerade
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mal etwas anderes:
kurze übersetzung: 2007 wurden ca. 25 sion-fans in aarau wegen nichts verhaftet. ein jahr später wurden die verfahren fallengelassen, aber die stadionverbote bleiben bestehen...Aarau - Sion le 28.4.2007:
Un groupe d'environ 25 supporters valaisans s'estt déplacé avec le train de Brigue à Aarau. Arrivé aux alentours du stade, la police a encerclé le groupe, l'a enlevé directement accrochés dans un transporteur, dont aussi deux filles de 16 et 17 ans et un papa avec son fils de 14 ans. Raison: détention de sécurite et emeute éventuelle!
La police a pris tous les identités, les a transféré directement au prison dans une cellule sans chaises ou battes où ils ont du attendre la fin du match. Après 4 heures accrochés sans possibilité de boire quelque chose ou aller à la toilette, la police a ramené le groupe au train pour le retour au Valais.
Après presque une année, le tribunal d'Aarau a abandonné tous les inculaptions d'emeute - mais les IDS restent!
Einige gingen hinter die Theke und stellten weitere Bratwürste auf den Grill und reichten sie den hungrigen Fans
Konkordat gegen Hooligans
Konkordat gegen Hooligans
Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden
Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.
Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).
Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden
Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.
Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).
Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
Hauptsach me weiss jetzt ändgiltig WAS fyr die Hooliganismus bedittet....macau hat geschrieben:Konkordat gegen Hooligans
Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.
Freui mii uff dä "Hooligan" wo gar nüd mit Fuessball z tue hett sondern irgend ine Kontrolle lauft vor em Spiel und dra kunnt, will är Bengale uff sich dreiht, wonär kauft ka hett fyrs Schiff.

PS. Wenn wird eigentligg s "Bewundere" vo Bengale im Zämmehang als Hooliganismus iigstueft?

PPS. Wird bsunders genial an Maischterfiire, wenn iiberifrigi Beamti uff d Idee kemme, dert ebefalls welle dumm due wäg dene Faggle (jo me weiss jo nie, so Datebangge mien jo gfietteret sii!)
*Sell ich numme no dr Kopf schittle, oder vor Wuet in d Tischplatte bisse, ab so dämliche Furzidee?*
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Wirst es nicht glauben, selbst das wurde in Deutschland schon gefordert, von DFB- und Medienfritzen... denen die während einer Pyroaktion klatschen und singen, sollte man doch ein Stadionverbot erteilen... (Essen-Rostock letzten Frühling)Goofy hat geschrieben:PS. Wenn wird eigentligg s "Bewundere" vo Bengale im Zämmehang als Hooliganismus iigstueft?![]()
Und diejenigen, welche Canabissymbole besitzen und/oder eine Jamaikafahne ohne Bezug zu Jamaika müssten dann wegen dem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt werdenAlge hat geschrieben:Wirst es nicht glauben, selbst das wurde in Deutschland schon gefordert, von DFB- und Medienfritzen... denen die während einer Pyroaktion klatschen und singen, sollte man doch ein Stadionverbot erteilen... (Essen-Rostock letzten Frühling)

Da gibts nur soviel dazu zu sagen:

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Korrupte Bullen
Der Wiederstand muss kommen! Egal ob YB Basel GC FCZ ST.Gallen Sion Luzern Aarau Thun oder Neuchatel Fan! So geht es nicht mehr weiter mit diesen Bullen! Es muss ein Ende haben mit diesen s** Bullen...!! Damals in Lens (YB) wurden 2 Fans verschleppt sie schliefen auf einer Parkbank vor dem Match. Als plötzlich 2 französiche bullen von hinten kamen und sie in eine Zelle sperrten! 24h waren sie dort gefangen ohne ESSEN oder TRINKEN! Sie mussten sich nackt ausziehen vor den Bullen und die lachten sie nur aus. Sie wurden brutal verschlagen. Bis der vorstand vom BSC YB sich werte. Sie wurden frei gesprochen! Doch was bringt es ihnen!? Nicht's! Sie leiden unter angstzuständen und unter dauernden schmerzen. Wir sollten etwas gegen diese Bullen machen! Hier vorschläge!
http://www.youtube.com/watch?v=RANzGHAc ... re=related
http://topliste.widerstand.info/index.php?p=topliste
http://logr.org/polizeigewalt/
http://www.youtube.com/watch?v=RANzGHAc ... re=related
http://topliste.widerstand.info/index.php?p=topliste
http://logr.org/polizeigewalt/
mal erlich, vor jahren gabs bei uns das gleiche in frankreich (glaub in lille),und rennen wir gleich in andere foren und heulen rum? ne! also diese geschichte ist zwar hart für die beteiligten aber hier rumheulen in irgendwelche toplisten posten bringt auch nichts...Optimist hat geschrieben:kanns ja fast nicht sein... scheisse so was!
Veranstaltungen heute und morgen
Zur Erinnereung:
Fancity (Rote Fabrik Zürich), 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle u2013 Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr.
Reitschule Bern, 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen', am 10. April um 20 Uhr 15.
Details: http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=9 ... stcount=34
und etwas zum Lesen: http://www.grundrechte.ch/2008/euro08/F ... uro_08.pdf
Fancity (Rote Fabrik Zürich), 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle u2013 Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr.
Reitschule Bern, 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen', am 10. April um 20 Uhr 15.
Details: http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=9 ... stcount=34
und etwas zum Lesen: http://www.grundrechte.ch/2008/euro08/F ... uro_08.pdf
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Update vom 16.5.2008
Nach längerer Pause (diverse Gründe, aber sorry an dieser Stelle) wieder mal ein Update im Medienspiegel. Bald mehr.
- Christliche Polizisten von gestern
- Hooligan-Dok: Recycelte Panikmache
- Constantin: immer noch nicht in Hoogan?
http://www.fansicht.ch
- Christliche Polizisten von gestern
- Hooligan-Dok: Recycelte Panikmache
- Constantin: immer noch nicht in Hoogan?
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Update vom 24.5.2008
Update vom 24.5.2008, mit:
- Neues Grobes Foul: Von der Beiz in den Knast
- Luzern: Internetfahnder in Erklärungsnotstand
- St. Gallen: DV 1879 mit Communiqué
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- Neues Grobes Foul: Von der Beiz in den Knast
- Luzern: Internetfahnder in Erklärungsnotstand
- St. Gallen: DV 1879 mit Communiqué
http://www.fansicht.ch
Hooligan-Gesetz, Hoogan-Datenbank: Wie ist der aktuelle Stand?
Pünktlich zur Euro 08 ist eine Ausgabe des "Megafon" zum Thema Grundrechte erschienen, u. a. mit dem Artikel "Hooligan-Gesetz, Hoogan-Datenbank: Wie ist der aktuelle Stand?"
http://www.referendum-bwis.ch/megafon.pdf
Neben einem aktuellen Kurzüberblick gibt es auch eine eine Vorschau auf den Sommer 2008.
*****************
Ebenfalls neu auf der Webseite, allerdings für Besucher von Meisterschaftsspielen nicht unbedungt interessant, das Manuskript zu "Euro 08 und Datenschutz".
http://www.referendum-bwis.ch/daten_08.pdf
http://www.referendum-bwis.ch/megafon.pdf
Neben einem aktuellen Kurzüberblick gibt es auch eine eine Vorschau auf den Sommer 2008.
*****************
Ebenfalls neu auf der Webseite, allerdings für Besucher von Meisterschaftsspielen nicht unbedungt interessant, das Manuskript zu "Euro 08 und Datenschutz".
http://www.referendum-bwis.ch/daten_08.pdf
EURO 08: Rechtshilfe für Fussballfans
EURO 08: Rechtshilfe für Fussballfans
Ein Ratgeber von DJS enthält Tipps fürs richtige Verhalten im Stadion, in der Fanzone und in der Fanmeile, ebenso Telefonnummern für rasche anwaltliche Hilfe bei Problemen mit der Polizei.
Den Flyer gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch und Türkisch.
http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
Ein Ratgeber von DJS enthält Tipps fürs richtige Verhalten im Stadion, in der Fanzone und in der Fanmeile, ebenso Telefonnummern für rasche anwaltliche Hilfe bei Problemen mit der Polizei.
Den Flyer gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch und Türkisch.
http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
Vernehmlassungsantwort Hooligankonkordat
In der Presse wird momentan negative Stimmung gegen Clubfans gemacht. Vor der Euro wurde ein Vorfall in St. Gallen, welcher zu einem grossen Teil provoziert wurde, aufgebauscht, und nach der Euro ein Vorfall in einem Schnellzug zwischen Wil und Zürich, welcher gar keiner war, wenn man von einer Massenverhaftung absieht.
Dazwischen wurde die Euro landesweit als extrem friedlich dargestellt. Dass dies nicht in diesem Umfang zutraf, hat ein Monitoring von grundrechte.ch ergeben:
http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell25052008.shtml
(siehe 'Schlägereien auf dem Marktplatz' und 'Risse im Bild der Fussballparty')
Ganz offensichtlich wird gezielt versucht, eine positive Stimmung für das Hooligan-Konkordat zu schaffen,
Der Kanton Basel-Landschaft hat für den Beitritt zu diesem Konkurdat eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsantwort von Referendum BWIS ist auf alle Kantone übertragbar, weil in allen Kantonen der identische Gesetzestext eingeführt werden soll.
Webseite: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.htm
PDF: http://www.referendum-bwis.ch/hooligankonkordat.pdf
Dazwischen wurde die Euro landesweit als extrem friedlich dargestellt. Dass dies nicht in diesem Umfang zutraf, hat ein Monitoring von grundrechte.ch ergeben:
http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell25052008.shtml
(siehe 'Schlägereien auf dem Marktplatz' und 'Risse im Bild der Fussballparty')
Ganz offensichtlich wird gezielt versucht, eine positive Stimmung für das Hooligan-Konkordat zu schaffen,
Der Kanton Basel-Landschaft hat für den Beitritt zu diesem Konkurdat eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsantwort von Referendum BWIS ist auf alle Kantone übertragbar, weil in allen Kantonen der identische Gesetzestext eingeführt werden soll.
Webseite: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.htm
PDF: http://www.referendum-bwis.ch/hooligankonkordat.pdf
Aus dem Verwaltungsgericht
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/r ... 82262.html
Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme
Unschuldsvermutung gilt nicht
Das Rayonverbot gegen Hooligans ist keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Massnahme und dient der Prävention. Ein betroffener Fussballfan kann sich deshalb nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Verhältnismässig muss die Anordnung jedoch sein.
brh. Zürcher Gerichte müssen sich in schöner Regelmässigkeit mit Sportfans befassen, die mit ihrem unsportlichen, pöbelhaften Benehmen andere gefährden und verletzen oder Sachschäden verursachen, was strafrechtlich geahndet wird. Kommt es zu einem Prozess, so erwähnt der Strafrichter im Laufe der Verhandlung fast immer ein Rayonverbot. Dieses jedoch stellt keine strafrechtliche Massnahme dar und wird deshalb auch nicht vom Strafrichter verhängt, was das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem jüngsten Entscheid in aller Deutlichkeit klarstellt. Es weist einen betroffenen Hooligan darauf hin, er könne sich nicht auf die Unschuldsvermutung berufen (die unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird), da diese nur für strafrechtliche Verfahren gelte und nicht für verwaltungsrechtliche. Unter Letztere aber werden Rayonverbote subsumiert, was auch der Auffassung des Bundesgerichts entspreche.
Steine und Glasflaschen geworfen
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines FCB-Fans behandelt, der im April letzten Jahres ein Auswärtsspiel seiner Lieblingsmannschaft gegen den FCZ mitverfolgt hatte und anschliessend Zürcher Fans attackiert haben soll, was er bestreitet. Das Verwaltungsgericht zitiert die Zürcher Stadtpolizei wie folgt: Der Mann habe sich an vorderster Front eines Haufens von zirka siebzig gewaltbereiten Basler Fans aufgehalten, sich mit schwarzen Fausthandschuhen bekleidet, sei in zwei Angriffen auf die Zürcher Fans losgegangen, habe beim Bahnhof Altstetten Polizisten mit Steinen und Glasflaschen beworfen und sich vermummt. Diese polizeilichen Angaben, die mit Bildmaterial belegt werden, und die entsprechenden Anzeigen (unter anderem wegen Landfriedensbruchs) genügten für die Verhängung eines Rayonverbots, falls sie glaubwürdig seien, was im konkreten Fall bejaht wird. Das einschlägige Bundesrecht verlangt keinen förmlichen, strafprozessualen Beweis oder gar eine Verurteilung.
Unverhältnismässiges Verbot
In seinem Entscheid, der am Freitag im Internet veröffentlicht wurde, erinnert das Verwaltungsgericht daran, dass mit dem Rayonverbot nicht etwa eine Person für ein vorgängiges Verhalten bestraft werden soll, sondern die öffentliche Sicherheit geschützt wird. Das sei das Anliegen des Bundesgesetzgebers gewesen, als er die neuen Regelungen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen habe u2013 und zwar eben als verwaltungsrechtliche Massnahmen. Der betroffene Basler erreichte mit seinem Gang vor Verwaltungsgericht dennoch einen Teilsieg, weil nämlich das von der Polizei ausgesprochene und von der Haftrichterin bestätigte Rayonverbot unverhältnismässig sei. Dem Fussballfan war für die Zeit vom 12. November 2007 bis am 11. November 2008 das Betreten von fünf Zürcher Rayons verboten worden, sechs Stunden vor und sechs Stunden nach sämtlichen Fussball- und Eishockeyspielen. Dieses Verbot schränke das verfassungsmässige Recht auf Bewegungsfreiheit zu sehr ein, befand das Verwaltungsgericht. Es diktiert in seinem Urteil ein neues Rayonverbot, das die Eishockeyspiele ausschliesst, die Fussballspiele auf jene der obersten Liga und auf Länderspiele beschränkt sowie nur noch drei Rayons benennt. In der Umgebung des Bahnhofs Altstetten, des Hauptbahnhofs und des Letzigrundstadions darf sich der Fan sechs Stunden vor und sechs Stunden nach den grossen Fussballspielen also bis am 11. November weiterhin nicht blicken lassen.
Abgewiesen wurden hingegen seine Rügen, die Haftrichterin sei für die Beurteilung des Rayonverbots erstens nicht zuständig gewesen und habe zweitens auf keine genügende Rechtsgrundlage zurückgreifen können.- Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
***
Eine Umschreibung, weshalb der "Trick" Verwaltungsmassnahme nicht funktioniert, ist in der Vernehmlassungsantwort im vorhergehenden Post zu finden.
Die EMRK liegt nicht auf Deutsch vor, aber auf Englisch und Französisch. Gewisse Bestimmungen der EMRK sind nicht anwendbar, sofern ein "acte de gouvernement" betroffen ist. Es ist aber zu einfach und entspricht nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dies in straf- und verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen nach nationalem Gesetz zu interpretieren. Auf diese Weise könnte jede Bestimmung der EMRK umgangen werden, indem einfach Verwaltungsmassnahmen statt Strafmassnahmen eingeführt würden.
Amtliches Handeln zum Schutz der Polizeigüter wurde vom Bundesgericht im Fall der Einziehung von Propagandamaterial der PKK explizit als nicht "acte de gouvernement" qualifiziert, obwohl im entsprechenden Gesetz alles verwaltungsrechlich geregelt war (BGE 125 II 417).
Die Bewegungsfreiteit ist im 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, welches von der Schweiz ratifiziert wurde, garantiert, d. h. relevante Bestimmungen der EMRK sind auch auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit anwendbar.
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/r ... 82262.html
Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme
Unschuldsvermutung gilt nicht
Das Rayonverbot gegen Hooligans ist keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Massnahme und dient der Prävention. Ein betroffener Fussballfan kann sich deshalb nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Verhältnismässig muss die Anordnung jedoch sein.
brh. Zürcher Gerichte müssen sich in schöner Regelmässigkeit mit Sportfans befassen, die mit ihrem unsportlichen, pöbelhaften Benehmen andere gefährden und verletzen oder Sachschäden verursachen, was strafrechtlich geahndet wird. Kommt es zu einem Prozess, so erwähnt der Strafrichter im Laufe der Verhandlung fast immer ein Rayonverbot. Dieses jedoch stellt keine strafrechtliche Massnahme dar und wird deshalb auch nicht vom Strafrichter verhängt, was das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem jüngsten Entscheid in aller Deutlichkeit klarstellt. Es weist einen betroffenen Hooligan darauf hin, er könne sich nicht auf die Unschuldsvermutung berufen (die unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird), da diese nur für strafrechtliche Verfahren gelte und nicht für verwaltungsrechtliche. Unter Letztere aber werden Rayonverbote subsumiert, was auch der Auffassung des Bundesgerichts entspreche.
Steine und Glasflaschen geworfen
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines FCB-Fans behandelt, der im April letzten Jahres ein Auswärtsspiel seiner Lieblingsmannschaft gegen den FCZ mitverfolgt hatte und anschliessend Zürcher Fans attackiert haben soll, was er bestreitet. Das Verwaltungsgericht zitiert die Zürcher Stadtpolizei wie folgt: Der Mann habe sich an vorderster Front eines Haufens von zirka siebzig gewaltbereiten Basler Fans aufgehalten, sich mit schwarzen Fausthandschuhen bekleidet, sei in zwei Angriffen auf die Zürcher Fans losgegangen, habe beim Bahnhof Altstetten Polizisten mit Steinen und Glasflaschen beworfen und sich vermummt. Diese polizeilichen Angaben, die mit Bildmaterial belegt werden, und die entsprechenden Anzeigen (unter anderem wegen Landfriedensbruchs) genügten für die Verhängung eines Rayonverbots, falls sie glaubwürdig seien, was im konkreten Fall bejaht wird. Das einschlägige Bundesrecht verlangt keinen förmlichen, strafprozessualen Beweis oder gar eine Verurteilung.
Unverhältnismässiges Verbot
In seinem Entscheid, der am Freitag im Internet veröffentlicht wurde, erinnert das Verwaltungsgericht daran, dass mit dem Rayonverbot nicht etwa eine Person für ein vorgängiges Verhalten bestraft werden soll, sondern die öffentliche Sicherheit geschützt wird. Das sei das Anliegen des Bundesgesetzgebers gewesen, als er die neuen Regelungen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen habe u2013 und zwar eben als verwaltungsrechtliche Massnahmen. Der betroffene Basler erreichte mit seinem Gang vor Verwaltungsgericht dennoch einen Teilsieg, weil nämlich das von der Polizei ausgesprochene und von der Haftrichterin bestätigte Rayonverbot unverhältnismässig sei. Dem Fussballfan war für die Zeit vom 12. November 2007 bis am 11. November 2008 das Betreten von fünf Zürcher Rayons verboten worden, sechs Stunden vor und sechs Stunden nach sämtlichen Fussball- und Eishockeyspielen. Dieses Verbot schränke das verfassungsmässige Recht auf Bewegungsfreiheit zu sehr ein, befand das Verwaltungsgericht. Es diktiert in seinem Urteil ein neues Rayonverbot, das die Eishockeyspiele ausschliesst, die Fussballspiele auf jene der obersten Liga und auf Länderspiele beschränkt sowie nur noch drei Rayons benennt. In der Umgebung des Bahnhofs Altstetten, des Hauptbahnhofs und des Letzigrundstadions darf sich der Fan sechs Stunden vor und sechs Stunden nach den grossen Fussballspielen also bis am 11. November weiterhin nicht blicken lassen.
Abgewiesen wurden hingegen seine Rügen, die Haftrichterin sei für die Beurteilung des Rayonverbots erstens nicht zuständig gewesen und habe zweitens auf keine genügende Rechtsgrundlage zurückgreifen können.- Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
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Eine Umschreibung, weshalb der "Trick" Verwaltungsmassnahme nicht funktioniert, ist in der Vernehmlassungsantwort im vorhergehenden Post zu finden.
Die EMRK liegt nicht auf Deutsch vor, aber auf Englisch und Französisch. Gewisse Bestimmungen der EMRK sind nicht anwendbar, sofern ein "acte de gouvernement" betroffen ist. Es ist aber zu einfach und entspricht nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dies in straf- und verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen nach nationalem Gesetz zu interpretieren. Auf diese Weise könnte jede Bestimmung der EMRK umgangen werden, indem einfach Verwaltungsmassnahmen statt Strafmassnahmen eingeführt würden.
Amtliches Handeln zum Schutz der Polizeigüter wurde vom Bundesgericht im Fall der Einziehung von Propagandamaterial der PKK explizit als nicht "acte de gouvernement" qualifiziert, obwohl im entsprechenden Gesetz alles verwaltungsrechlich geregelt war (BGE 125 II 417).
Die Bewegungsfreiteit ist im 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, welches von der Schweiz ratifiziert wurde, garantiert, d. h. relevante Bestimmungen der EMRK sind auch auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit anwendbar.
Funktioniert der Trick, Massnahmen als verwaltungsrechtlich zu verkleiden denn üblicherweise?
Ich meine, wo ist da juristisch die Grenze zwischen Straf- und Verwaltungsrecht? Reicht es, den Schutz der Allgemeinheit (weiss jetzt nicht wie das auf juristendeutsch heisst) zu behaupten, um eine Massnahme die v.a. auch als Strafe empfunden werden soll als verwaltungsrechtlich zu taxieren? (Also auch abseits vom Fussball)
Ich meine, wo ist da juristisch die Grenze zwischen Straf- und Verwaltungsrecht? Reicht es, den Schutz der Allgemeinheit (weiss jetzt nicht wie das auf juristendeutsch heisst) zu behaupten, um eine Massnahme die v.a. auch als Strafe empfunden werden soll als verwaltungsrechtlich zu taxieren? (Also auch abseits vom Fussball)
HOOLDAT 2. Versuch
Am Montag wurde bekannt, dass eine neue HOOLDAT-Vorlage in den Gemeinderat Zürich kommt.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 14218.html
Nachdem mitte Woche neue Fichen des DAP ruchbar wurden, ist eigentlich klar, dass der Weg Richtung wenger Schnüffelstaat und nicht Richtung mehr Schnüffelstaat gehen muss.
Da bisher niemand die neue HOOLDAT-Vorlage kritisiert hat, wurde heute eine entsprechende Medienmitteilung verschickt.
http://www.referendum-bwis.ch/media_26072008.pdf
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 14218.html
Nachdem mitte Woche neue Fichen des DAP ruchbar wurden, ist eigentlich klar, dass der Weg Richtung wenger Schnüffelstaat und nicht Richtung mehr Schnüffelstaat gehen muss.
Da bisher niemand die neue HOOLDAT-Vorlage kritisiert hat, wurde heute eine entsprechende Medienmitteilung verschickt.
http://www.referendum-bwis.ch/media_26072008.pdf
- Snowy
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Sehr gut!
Medienmitteilung wurde an verscheidenen Orten erwähnt.
Weiter so!
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20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
Kritik an Hooligan-Datenbank hält an u2013 nun droht das Aus
In der SP regt sich Widerstand gegen die geplante Datenbank für potenzielle Hooligans: Sie berge die Gefahr polizeilicher Willkür. Auch skeptisch sind SVP und Grüne.
http://tagi.ch/dyn/news/zuerich/918989.html
In der SP regt sich Widerstand gegen die geplante Datenbank für potenzielle Hooligans: Sie berge die Gefahr polizeilicher Willkür. Auch skeptisch sind SVP und Grüne.
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Update vom 2.8.2008
Neu im Medienspiegel:
- Honved - Sturm Graz: Wer schlägt wen?
- Was der DAP sonst noch so macht
- Wer genau ist "Gewalt suchend"?
- Was genau sind Randale?
http://www.fansicht.ch
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- Wer genau ist "Gewalt suchend"?
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Update vom 15.9.2008
Update Medienspiegel vom 15.9.2008:
- Die Sache mit dem Nachweis
- Referendum gegen biometrische Pässe
- Luzern mit guten Ideen
- Groteskes Sicherheitspapier
Dazu: Aufruf zu Referenden gegen die Weiterführung und Verschärfung des Hooligangesetzes (BWIS) als Konkordat nach 2009.
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Dazu: Aufruf zu Referenden gegen die Weiterführung und Verschärfung des Hooligangesetzes (BWIS) als Konkordat nach 2009.
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