Strafanzeige gegen Securitrans

Diskussionen rund um den FCB.
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macau
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Strafanzeige gegen Securitrans

Beitrag von macau »

Wie in diesem Forum angekündigt, habe ich bei der Staatsanwaltschaft Bern eine Strafanzeige gegen Securitrans eingereicht, welche gestern eingetroffen ist.

Zunaächst ein paar allgemeine Ergebnisse meiner Abklärungen:

Den Securitrans-Leuten wird bei der Ausbildung eingeredet, dass die Bahnpolizei nach Sonderrecht (was immer das sein soll) organisiert sei.
Zwei Texte aus einer Aspiranten-Zeitschrift (http://www.antirep.ch/Texte/031010spasbahnpolizei.pdf) sind angehängt.

Im ersten wird Behauptet, die Bahnpolizei habe die gleichen Kompetenzen wie die Kantonspolizei, was natürlich nicht stimmt. Das Gesetz spricht von gleichem Charakter, was bedeutet, dass Handlungen IM RAHMEN VON ARTIKEL 1 BIS 6 DES BAHNPOLIZEIGESETZES Amtshandlungen sind. Anschliessend wird noch behauptet, Securitrans-Leute seien Bundesbeamte...

Gemäss dem zweiten Text hat Securitrans direkten Zugriff auf Ripol, obwohl das gemäss Verordnung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c172_213_61.html) ganz klar illegal ist.

Die Einsatzzentrale der Bahnpolizei ist in Zürich, und viele Scruritrans-Mitarbeiter sind ehemalige Stadtbullen von ZRH. Securitrans ist also so etwas wie der verlängerte Arm von Essig Esther, welche die ganze Schweiz zu terrorisieren versucht.

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macau
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Die Anzeige

Beitrag von macau »

Die Anzeige richtet sich gegen die Verantwortlichen von Securitrans.

Selbstverständlich ist dies nur der Stratpunkt zu weiteren Strafanzeigen in Basel (und später in Zürich) sowie einer Beschwerde gegen die SBB.

Der Text ist angehängt

ellesse
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Beitrag von ellesse »

Guet gmacht!! Ich hoff dass d'verantwortliche vo securitrans irgendwenn mol für ihri untate dr kopf anehebe mien!

plutokennedy
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Beitrag von plutokennedy »

Artikel 12 Bundesgesetz betreffend Handhabung der Bahnpolizei:Bahnpolizisten sind vereidigt und sind im Rahmen ihres Einsatzgebietes der Polizei gleichgestellt.
Dagegen haben alle übrigen Securitransen (die Bahnpolizei ist in die Firma Securitrans integriert) keine hoheitlichen Rechte.
Bahnpolizei und Securitransen sind nicht das Gleiche,auch wenn sie unter der gleichen AG vereint sind.

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Holländer
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Beitrag von Holländer »

...ob du Erfolg haben wirdst... :rolleyes:
Ich bezweifle es, wünsche dir aber trotzdem viel Glück !!

Grüsse B .3 :D

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Sürmel
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Beitrag von Sürmel »

chasch grad vergesse das dure kunsch...ha au scho ä security azeigt....ohni erfolg :mad: als normale bürger hesch kei chanc,au nit wen im recht bisch :mad:

aber probiere chasch es sicher
Samstag Kicken ----> Sonntag Ficken

PRO SAMSTAG 19.30 UHR

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könig
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Beitrag von könig »

könnte man sich da anschliessen? würde das etwas bringen?

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

@macau

Respekt!

Ich habe ja immer gesagt, die Bahnpolizei (nicht die Securitrans-Schlümpfe!) handelten gerade noch rechtlich zulässig.
Das behaupte ich auch jetzt noch - im Prinzip.

Das heisst: Es wäre rechtens gewesen, wenn die Schlümpfe von der SBB angestellt wären und das richtige Recht angewendet hätten. Wenn wenn wenn...

Aber weisst du, was trotzdem Scheisse ist?

Amtsanmassung ist meines (nicht nachgeprüften) Wissens ein Delikt gegen den Staat. Wohl kannst du eine Anzeige machen, aber wenn die dann nicht weiter ermitteln oder die Sache einstellen, dann kannst du rein gar nichts machen, da du keine Klagebefugnis hast. Du bist nicht "beschwert" und somit nicht legitimiert (Juristendeutsch). Das ist und darf nur der Staat, und den kannst du nicht vertreten....

Allenfalls würde es subsidiär funktionieren, wenn einer von 5/12 durch die Bahnpolizei konkret geschädigt wurde das ganze Handeln auf die Rechtmässigkeit (oder besser: Gesetzmässigkeit) überprüfen lässt. Aber ich gehe schwer davon aus, dass Frau Schiller sowas schon gemacht hat.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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macau
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Beschwerde gegen SBB

Beitrag von macau »

könig hat geschrieben:könnte man sich da anschliessen? würde das etwas bringen?
Bei deieser Anzeige vorderhand nicht, aber es ist ja nicht die Letzte.

Etwas bringen wird es aber, wenn sich möglichs viele an der Beschwerde gegen die SBB (die sind Konzessionsinhaber und verantwortlich für die Bahnpolizei) beteiligen würden. Eine Beschwerde hat den Vorteil, dass sie behandelt werden MUSS und nicht einfach eingestellt werden kann, zudem sind Beschwerdeverfahren schneller als Strafverfahren.

alles rund um Alttstetten auf http://geocities.com/fcb0512

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macau
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Ripol

Beitrag von macau »

Aus dem Bericht "Freitag Nacht.." geht hervor, dass die Bahnpolizei Leute mit Ripol überprüft. Ich habe daher in Bern nachgefragt und folgende Antwort erhalten:



Sehr geehrter Herr Macau

Die RIPOL-Verordnung sieht keinen Zugriff für die Securitrans AG vor.
Desshalb hat die Securitrans AG auch keinen on-line Zugriff auf RIPOL.

Sektion Fahndungen/RIPOL
Der Chef
Philippe Brönnimann
(Philippe.Broennimann@fedpol.admin.ch)


Ich habe den angehängten Bericht an Philippe Brönnimann gemailt und werde der Sache weiter nachgehen.

Im zweiten Message habe ich die 3 Textfiles durch ein PDF ersetzt, da dies angenehmer zu lesen ist



alles über Altstetten auf http://geocities.com/fcb0512

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macau
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Verfahren wurde eingestellt

Beitrag von macau »

Untersuchungsrichteramt III
Bern-Mittelland

Der Untersuchungsrichter 14
Th. Perler


Amthaus
Hodlerstrasse 7
3011 Bern
Telefon 031 634 3429
Telefax 031 634 36 99

U 05 5736
Bem, 14. Juli 2005/PER

Antrag an die Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland
Auf die Strafanzeige vom 31.01.05 gegen

u2022 die Verantwortlichen von Securitrans AG, Gurtengasse, 6, 3001 Bem, insbes.
u2022 Graf Martin,
u2022 Aebli-Krieger Daniel,
u2022 Balzil Urs.
u2022 Stocker Jörg

wegen Amtsanmassung

sei nicht einzutreten, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Tragung der Verfahrenskosten durch den Staat.

Begründung:

1. Die Anzeige führt im Grundsatz den Auftritt der Angeschuldigten als Verantwortliche und Vertreter der Secuntrans AG in der Medienöffentlichkeit als Tathandlung an und dokumentiert diese zudem mit zwei konkreten Einsätze der Bahnpolizei - einerseits mit dem in Basel vom 05.12.04 und andererseits mit dem in Zürich-Altstetten vom gleichen Datum. Dabei geht es ganz offensichtlich nicht um die Verhältnismässigkeit dieser Einsätze als solche, sondern um die Frage der strafrechtlichen Relevanz der Beteiligung der Bahnpolizei an solchen Einsätzen überhaupt mit Blick auf Art. 287 StGB.

2. Bei der Securitrans AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, deren Aktienmehrheit von den Schweizerischen Bundesbahnen gehalten wird. Sie stellt für Letztere die Durchsetzung der bahnpolizeilichen Aufgaben gemäss Eisenbahngesetzgebung sicher. Daher sind die Angestellten der Securitrans, welche als Ordnungshüter in den Bahnhöfen stationiert sind, durchaus als Angestellte im Sinne von Art. 12 Bahnpolizeigesetz (SR 742.147.1) zu betrachten. Eine andere Frage ist, wieweit die in Abs. 2 des erwähnten Artikels angesprochene Gleichstellung mit kantonalen Polizeiorganen geht. Der alte Text des Gesetzes bedarf hier einer Interpretation, welche einerseits den aktuellen Verhältnissen gerecht wird, andererseits aber nicht zu einer vom Gesetzgeber ungewollten Kompetenzausdehnung führen darf. In diesem Sinne ist mindestens davon auszugehen, dass Abs. 2 von Art. 12 Bahnpolizeigesetz als Hinweis darauf verstanden werden kann, dass die SBB-Angestellten für die Einhaltung der Eisenbahngesetzgebung zu sorgen haben und in diesem Rahmen eine hoheitliche Funktion - vergleichbar derjenigen der kantonalen Polizeien - ausüben. Abs. 3 der erwähnten Bestimmung ist als Aufsichtsnorm zu lesen, aus welcher sich wohl v.a. ergibt, dass sich die Angehörigen der Bahnpolizei an Anordnungen der kantonalen Polizeiorgane zu halten haben. Auf die Art des Anstellungsverhältnisses kann es nicht ankommen, spricht das Gesetz doch selber von Beamten und Angestellten. Die allgemeine Lockerung der öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnisse vom Beamtenstatus zum privatrechtlichen Vertrag hin, die polizeinahe Ausbildung der Angestellten der Bahnpolizei und die organisatorische Integration der Bahnpolizei in den Sicherheitsapparat der SBB weckt auch keine Bedenken, die Tätigkeit der Secuntrans AG könnte im Widerspruch zur geltungszeitlichen Lesart der genannten alten Normen stehen.

3. Die Äusserung der Secuntrans AG in den Medien, die Bahnpolizei könne Personenkontrollen durchführen und Personen festnehmen, erfüllt somit objektiv den Tatbestand der Amtsanmassung nicht. Die erwähnten Zwangsmassnahmen sind sowohl im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 Bahnpolizeigesetz wie auch im Rahmen kantonaler Regelungen - von Strafprozessordnungen oder Einführungsgesetzen - denkbar. So sieht etwa Art. 171 Abs. 4 StrV vor, dass die Polizei Dritte auffordern kann, Hilfe bei Anhaltungen zu leisten, ein Anspruch, der gemäss Art. 6 des bemischen EGzStGB gar strafrechtlich geschützt wird. Es bleibt festzuhalten, dass aufgrund des Alters der Bahnpolizeigesetzgebung und des damit verbundenen Aktualisierungsbedarfs gerade auch hinsichtlich der bahnpolizeilichen Aufgaben der Gesetzgeber trotz allem gehalten ist, Abhilfe zu schaffen. Entsprechende gesetzgeberische Bemühungen sind bereits im Gang.

4. Die in der Anzeige erwähnten Einsätze auf den Bahnhöfen Basel und Zürich-Altstetten erfüllen vor diesem Hintergrund den objektiven Tatbestand von Art. 287 StGB ebenfalls nicht. Zum einen kann die Anweisung, einen Wagonwechsel vorzunehmen, welcher an der Weiterfahrt an die gewünschte Destination nichts ändert, keine Amtsanmassung darstellen. Zum anderen standen die Angestellten im Falle Zürich-Altstetten in ihrer Funktion unter der Kontrolle der Zürcher Polizei, was mit Blick auf Art. 12 Bahnpolizeigesetz i.V.m. der kantonalen und kommunalen Polizeigesetzgebung unbedenklich erscheint.

5. Gemäss Art. 287 StGB wird mit Gefängnis oder Busse bestraft, wer sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes oder militärischer Befehlsgewalt anmasst. Aus den Ausführungen unter Ziff. 1 bis 4 ergibt sich, dass in Bezug auf die Aktualisierung der Bahnpolizeigesetzgebung zwar gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen mag, die Secuntrans AG mit Ihrem Auftritt in den Medien jedoch den objektiven Tatbestand der Amtsanmassung nicht erfüllt hat. Die Strafbarkeit nach Art. 287 StGB verlangt zudem, dass der Täter in rechtswidriger Absicht handeln muss. Gerade dies ist hier nicht der Fall. Die Verantwortlichen der Securitrans AG gehen klar davon aus, im Rahmen der zulässigen Aufgabenerfüllung zu handeln. Rechtswidrigkeit bedeutet hier nicht schon bereits die Überschreitung einer Kompetenz u2014 wie sie die Anzeige vorwirft -u201A sondern das Abzielen auf einen rechtswidrigen Erfolg (vgl. Stefan Trechsel, Kurzkommentar zum StGB, zu Art. 287, Rn 4). Die erklärten Ziele der Secuntrans AG sind mit Blick auf die bahnpolizeilichen Aufgaben die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf den Bahnhöfen und die Mithilfe bei der Verbrechensbekämpfung vor Ort. Damit ist auch der subjektive Tatbestand der Amtsanmassung nicht erfüllt. Auf die Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Secuntrans AG wegen Amtsanmassung ist daher nicht einzutreten.

6. Da dem Anzeiger keine Privatklägerstellung zukommt, kann auf die in der Anzeige gestellten Anträge nicht weiter eingetreten werden, soweit sie denn überhaupt im Rahmen eines Strafverfahrens beurteilt werden können. Es erübrigt sich damit ebenfalls eine förmliche Eröffnung an den Anzeiger - der Nichteintretensentscheid ist ihm aber immerhin mitzuteilen.

Kosten:

Nachteile, welche zu entschädigen wären, wurden durch die Abklärungenl keine geschaffen. Die Kosten sind mit Blick auf Art. 389 Ziff. 1 StrV durch den Staat zu tragen.

Der Untersuchungsrichter 14

Th. Perler

***********************

Kommentar zu Punkt 4:

Ich habe gar nicht gewusst, dass ZRH HB und Altstetten identische Ziele sind.

Bedenklich ist in meinen Augen, dass die Bahnpolizei unter Kontrolle der Gestapo stand, welche ihr Tun auf kommunales Gesetz stützt, welches auf Bahnarealen nicht anwendbar ist...

In Basel SBB hat übrigens die Bahnpolizei den Schlümpfen einen Auftrag erteilt, ebenfalls gestützt auf das Zürcher Gestapo-Reglement.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

nicht mal eine eigentliche Einstellung im materiellen Teil, z.B. mangels Beweisen, sondern sogar ein NEE (Nicht-Eintretens-Entscheid)...

hast du eigentlich wirklich etwas anderes erwartet?

ich meine, es ist deine Zeit, aber mir wärs zu blöd, mich für etwas zu engagieren, wo ich von vornherein weiss, dass ich keine Chance habe


(das heisst im Übrigen nicht, dass ich den NEE oder das Verhalten der Securitrans goutiere)
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tanner
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Beitrag von tanner »

Sürmel hat geschrieben:chasch grad vergesse das dure kunsch...ha au scho ä security azeigt....ohni erfolg :mad: als normale bürger hesch kei chanc,au nit wen im recht bisch :mad:

aber probiere chasch es sicher

es geht nicht immer darum in diesen angelegenheiten erfolg zu haben, sondern sich zu wehren, sich nicht immer zu ducken

es geht auch um sich selber, das gefühl sich nicht alles gefallen zu lassen, ohne gleich gewalttätig zu sein

wünsche dir glück

Pusher
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Beitrag von Pusher »

Glück wünsch ich auch. Möcht aber nebenbei darauf hinweisen dass nicht alle Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen in einen Topf zu schmeissen sind! (nach dem Motto: Er trägt ne Uniform, also...)

plutokennedy
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Beitrag von plutokennedy »

Immerhin hast Du eine ausführliche Antwort und wurde zugegeben, dass für die gesetzliche Situation dringend Handlungsbedarf besteht.

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

plutokennedy hat geschrieben:Immerhin hast Du eine ausführliche Antwort und wurde zugegeben, dass für die gesetzliche Situation dringend Handlungsbedarf besteht.
Ist ja am laufen, das Grundmuster des neuen Gesetzes ist bereits ausgearbeitet, in ein bis zwei Jahren liegt es auf dem Tisch. Aber wenn man nicht warten will...

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Gevatter Rhein
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Beitrag von Gevatter Rhein »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Ist ja am laufen, das Grundmuster des neuen Gesetzes ist bereits ausgearbeitet, in ein bis zwei Jahren liegt es auf dem Tisch. Aber wenn man nicht warten will...
Kann kein gültiger Einwand sein. Eine Situation, die jetzt illegal ist, kann man nicht damit abtun, dass ja ein Gesetz in Arbeit sei, und die Sache in 1-2 Jahren geklärt sei. Siehe zB Freigabe von Marihuana.

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macau
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Aktion war nötig

Beitrag von macau »

Rankhof hat geschrieben:nicht mal eine eigentliche Einstellung im materiellen Teil, z.B. mangels Beweisen, sondern sogar ein NEE (Nicht-Eintretens-Entscheid)...

hast du eigentlich wirklich etwas anderes erwartet?

ich meine, es ist deine Zeit, aber mir wärs zu blöd, mich für etwas zu engagieren, wo ich von vornherein weiss, dass ich keine Chance habe


(das heisst im Übrigen nicht, dass ich den NEE oder das Verhalten der Securitrans goutiere)
Ich habe eigentlich einen NEE (oder gar keine Antwort) erwartet. Das ist aber nicht der Punkt. Es geht darum, dass die Verantwortlichen etwas aufgeschreckt werden, und das wurden sie auch. Andere Vorkommnisse mit der Securitrans (http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=6431 ) zeigen, dass solche Aktionen bitter nötig sind.

Die Begründung des NEE ist zum Teil fadenscheinig und nicht 100% korrekt.

Die Tragweite des in dieser Anzeige beanstandeten Medienauftritts ist weit geringer als z. B. bei der Aktion im Vorfeld von Altstetten. Betroffene von unzulässigen Securitrans-Einsätzen sollten sich vermehrt wehren.

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Rinoceronte
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Beitrag von Rinoceronte »

macau hat geschrieben:Ich habe eigentlich einen NEE (oder gar keine Antwort) erwartet. Das ist aber nicht der Punkt. Es geht darum, dass die Verantwortlichen etwas aufgeschreckt werden, und das wurden sie auch. Andere Vorkommnisse mit der Securitrans (http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=6431 ) zeigen, dass solche Aktionen bitter nötig sind.

Die Begründung des NEE ist zum Teil fadenscheinig und nicht 100% korrekt.

Die Tragweite des in dieser Anzeige beanstandeten Medienauftritts ist weit geringer als z. B. bei der Aktion im Vorfeld von Altstetten. Betroffene von unzulässigen Securitrans-Einsätzen sollten sich vermehrt wehren.
Wie wärs mit einer kleinen Anleitung?

Was dürfen Securitrans und was nicht.

Wenn du das mal in kurzen Sätzen zusammenfassen könntest würdest du ein weit grösseres Publikum ansprechen.
.... und das die kleine Kartonbächerli vome Wasserdispänser vo Hand kläbt sin, dasch e Standard wo ich vo jedere Wohlstandsgsellschaft erwart!

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

macau hat geschrieben:Ich habe eigentlich einen NEE (oder gar keine Antwort) erwartet. Das ist aber nicht der Punkt. Es geht darum, dass die Verantwortlichen etwas aufgeschreckt werden, und das wurden sie auch. Andere Vorkommnisse mit der Securitrans (http://fcbforum.magnet.ch/showthread.php?t=6431 ) zeigen, dass solche Aktionen bitter nötig sind.

Die Begründung des NEE ist zum Teil fadenscheinig und nicht 100% korrekt.

Die Tragweite des in dieser Anzeige beanstandeten Medienauftritts ist weit geringer als z. B. bei der Aktion im Vorfeld von Altstetten. Betroffene von unzulässigen Securitrans-Einsätzen sollten sich vermehrt wehren.
Deine Ziele sind sicher achtenswert, aber ich glaube, du machst dir zuviele Illusionen.

Ich behaupte mal, dass ein junger Schreibtischjurist dazu verdonnert wurde, den NEE zu schreiben; ohne grosse Abklärungen (also auch ohne jemanden gross aufzuschrecken). Bekam wohl vom Boss den Auftrag: Wird nicht eingetreten, begründe du! Und der stellte aus Büchern was zusammen...
Aber da du keine Klagelegitimation hast, kannst du dich ja nicht mal weiter dagegen wehren...

Jetzt ist zumindest einmal festgestellt, dass Regelungsbedarf besteht, aber das wissen die Verantwortlichen wohl auch selber. Doch solange sie auch wissen, dass sie mit ihrem Gewurschtel gedeckt werden, werden sie auch nichts ändern ;)

Ich meine, das Bundesgericht hat auch jahrzehntelang bemängelt, dass es trotz Verfassungsauftrag keine Mutterschutzversicherung gibt (gab); und trotzdem hat sich kein Schwein drum gekümmert...

Im Übrigen schliesse ich mich Rinocerontes Tipp an und erlaube mir beifügend zu empfehlen, dass du angibst, was Praxis ist, was strittig, was deine Meinung
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Gevatter Rhein hat geschrieben:Kann kein gültiger Einwand sein. Eine Situation, die jetzt illegal ist, kann man nicht damit abtun, dass ja ein Gesetz in Arbeit sei, und die Sache in 1-2 Jahren geklärt sei. Siehe zB Freigabe von Marihuana.

(Als allgemeiner Hinweis zu verstehen)
Klar! Aber z.B. beim Marihuana scherrt sich keine Sau um das (eindeutige) Gesetz, alle lachen sie darüber. Sind sie aber aufs Gesetz angewiesen (wie evtl. in diesem Falle), dann geht das Geschrei los und man schmeisst mit noch so nichtigen Argumenten um sich um zu seinem angeblichen Recht zu kommen.

Nur so...

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Gevatter Rhein
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Beitrag von Gevatter Rhein »

Frag mal Schranz, ob sich eine Sau für Marihuana intressiert oder nicht...
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dasto
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Beitrag von dasto »

Gevatter Rhein hat geschrieben:Frag mal Schranz, ob sich eine Sau für Marihuana intressiert oder nicht...
:D :D
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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macau
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umgekehrt ist auch gefahren...

Beitrag von macau »

Obwohl die Securitrans keine gesetzliche Legitimation für bahnpolizeiliche Aufgaben hat, werden Anzeigen gegen sie schubladisiert.

Am 24. Juli gibt es das Gegenstück: Wenn Securitrans-Mitarbeiter keine Amtspersonen sind, kann man sie auch nicht an einer Amtshandlung hindern.


Im Anschluss an ein FCB-Spiel gab es im Bahnhof SBB nach dem Wechsel vom Joggeli-Shuttle in die S-Bahn ein kleines Handgemenge...

Public Viewing (offizielle Biersorte nicht bekannt).

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Stanislaw
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Beitrag von Stanislaw »

gohts no so frieh am morge? seisch si sölle uf die halb 12 verschiebe.
Frog di dure!

Offizieller OT-Bundesrat auf Lebenszeit

nachtschein
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Beitrag von nachtschein »

mi hund het das mol schön zum usdruck brocht,
3-4 meter vo de securitas wäg oobe bahnhof passerelle pisst dä ahne (isch no e glaine gsi döt)

denn kömme die und motze mi aa

hanni gfunde "jä söllis ufschlägge oder was?!?" und bi drvo gloffe, mehr als blöd luege hän sie döt au nit könne :eek:

frogsch di halt scho für was die do sin :confused:

auf jetzt macau, zeigs dene sieche :cool:

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k@rli o.
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Beitrag von k@rli o. »

Rinoceronte hat geschrieben:Wie wärs mit einer kleinen Anleitung?

Was dürfen Securitrans und was nicht.

Wenn du das mal in kurzen Sätzen zusammenfassen könntest würdest du ein weit grösseres Publikum ansprechen.
genau darum möchte ich auch bitten. Durch ein einfaches "How-to" lässt sich Wissen weiter verbreiten als durch verklausuliertes Juristengefasel.
AMATEUR CRIMPS is an anagram for TRUMP'S AMERICA

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scout zuckerhut
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Beitrag von scout zuckerhut »

@macau (bist du "Heinz Buttauer" ? ;) )

wer soll dann aus deiner sicht auf den zügen für recht und ordnung sorgen? die kapo, welche die züge meidet wie der teufel das weihwasser? (geht uns nichts an, wir dürfen/wollen nicht über die kantonsgrenze fahren etc). was ist die absicht deiner anzeige? willst du beweisen, dass die bapo ihre kompetenzen überschreitet (und damit deinen juristischen eifer befriedigen)? hast du ideen wie man die öffentliche sicherheit in den zügen rechtlich korrekt und in der wirkung effizient lösen kann? oder brauchts gar keine uniformen auf zügen (ausser kondi)? dass die - in der handlungskompetenz stark eingeschränkte - bahnpolizei keine gute lösung ist, da bin ich mit dir einig.

aus meiner sicht sollte die bahnpolizei volle polizeiliche kompetenzen erhalten. ich finde es richtig, wenn die bahnpolizisten sofort einschreiten können, wenn dies nötig ist (egal ob pöbelnder alki, durchgedrehter drögeler, randalierender fussball-fan, renitenter schwarzfahrer, frauengrabscher oder messerstecher) anstatt - wie heute - sich vom pöbel die lange nase machen zu lassen (ätsch-bätsch du darfsch mi nit verhafte!).
übrigens: so 'unstaatlich' ist die bahnpolizei gar nicht: die SBB als staatsunternehmen besitzt mehrheitlich die bahnhpolizei/securitrans (einem von dir befürchteten verkauf der mehrheit an bin laden müssten erst noch die parlamentarier - von dir un mir gewählt - zustimmen. ich wage zu behaupten, dass ein 'ja' keine mehrheit finden würde)
.

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Horatio
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Beitrag von Horatio »

Mannmannmann, do inne hänn aifach e paar Lütt z'vyyl Zyt.....

Wenn dir Euch genau eso stark würdet bemiehe euch an d'Regle (und Gsetz?) z'halte, hätte dr meh Zyt fyr anders!
Never underestimate the Power of stupid People in large Groups...

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Nikopol
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Beitrag von Nikopol »

Horatio hat geschrieben:Mannmannmann, do inne hänn aifach e paar Lütt z'vyyl Zyt.....

Wenn dir Euch genau eso stark würdet bemiehe euch an d'Regle (und Gsetz?) z'halte, hätte dr meh Zyt fyr anders!
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