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Verhandlung gegen Rechtsradikale

Verfasst: 26.08.2005, 09:27
von Zemdil
Frauenfeld (sda) Knapp zweieinhalb Jahre, nachdem Rechtsradikale
in Frauenfeld einen 15-Jährigen fast tot geprügelt haben, wird über
ihre Tat befunden. Das Bezirksgericht Frauenfeld verhandelt den
Fall ab kommendem Montag.

Sechs der ursprünglich sieben Täter werden sich wegen versuchter
Tötung vor dem Frauenfelder Bezirksgericht verantworten müssen. Das
Urteil über sie wird Mitte September erwartet. Der siebte Täter hat
sich in Untersuchungshaft das Leben genommen.

Die aus der rechtsextremen Szene stammenden Männer waren zum
Tatzeitpunkt Ende April 2003 zwischen 18 und 23 Jahren alt. Sie
wohnten im Kanton Zürich und hatten einen 15- und einen 17-jährigen
Jugendlichen überfallen, die nach einem Ska-Konzert auf dem Weg vom
Frauenfelder Kulturzentrum Eisenwerk zum Bahnhof waren.

Das jüngere der beiden Opfer wurde so schwer verletzt, dass es
seither behindert ist. Die Täter liessen damals ihre Opfer einfach
auf der Strasse liegen. Passanten fanden die Verletzten. Die Täter
wurden im Juni 2003 gefasst.

Wegen des erwarteten grossen Publikumsandrangs und erhöhter
Sicherheitsvorkehrungen findet die Verhandlung nicht wie üblich im
Rathaus Frauenfeld, sondern im Gemeindesaal in Felben-Wellhausen
statt. Dort wird voraussichtlich drei Tage lang verhandelt.

Ussschaffe, das Saupagg! :rolleyes:

Verfasst: 26.08.2005, 09:29
von Eckfahne
Zemdil hat geschrieben:Frauenfeld (sda) Knapp zweieinhalb Jahre, nachdem Rechtsradikale
in Frauenfeld einen 15-Jährigen fast tot geprügelt haben, wird über
ihre Tat befunden. Das Bezirksgericht Frauenfeld verhandelt den
Fall ab kommendem Montag.

Sechs der ursprünglich sieben Täter werden sich wegen versuchter
Tötung vor dem Frauenfelder Bezirksgericht verantworten müssen. Das
Urteil über sie wird Mitte September erwartet. Der siebte Täter hat
sich in Untersuchungshaft das Leben genommen.

Die aus der rechtsextremen Szene stammenden Männer waren zum
Tatzeitpunkt Ende April 2003 zwischen 18 und 23 Jahren alt. Sie
wohnten im Kanton Zürich und hatten einen 15- und einen 17-jährigen
Jugendlichen überfallen, die nach einem Ska-Konzert auf dem Weg vom
Frauenfelder Kulturzentrum Eisenwerk zum Bahnhof waren.

Das jüngere der beiden Opfer wurde so schwer verletzt, dass es
seither behindert ist. Die Täter liessen damals ihre Opfer einfach
auf der Strasse liegen. Passanten fanden die Verletzten. Die Täter
wurden im Juni 2003 gefasst.

Wegen des erwarteten grossen Publikumsandrangs und erhöhter
Sicherheitsvorkehrungen findet die Verhandlung nicht wie üblich im
Rathaus Frauenfeld, sondern im Gemeindesaal in Felben-Wellhausen
statt. Dort wird voraussichtlich drei Tage lang verhandelt.

Ussschaffe, das Saupagg! :rolleyes:
Nid ussachaffe... an d Wand stelle und verschiesse!

Verfasst: 26.08.2005, 10:23
von Marylou
Eckfahne hat geschrieben:Nid ussachaffe... an d Wand stelle und verschiesse!
nö, findi eigentlich z'harmlos... ächt, so lüt, weiss au nid, wo öper anderem sis ganze läbe vrsaue, die chasch nid eifach vrschiesse, do muess es doch langsameri variantene gäh!!! :mad: :mad: :mad:

Verfasst: 26.08.2005, 10:26
von ellesse
Marylou hat geschrieben:nö, findi eigentlich z'harmlos... ächt, so lüt, weiss au nid, wo öper anderem sis ganze läbe vrsaue, die chasch nid eifach vrschiesse, do muess es doch langsameri variantene gäh!!! :mad: :mad: :mad:
isch schlo vor, 21h zwangsarbeit täglich im Steibruch bi wasser und brot bis sie abkratze... aber au die strof wär zu mild... :mad:

so verbrächer verdiene nüd anders wie e gulag in sibirie...

Verfasst: 26.08.2005, 11:19
von Mani Moneto
da muss man tolerant sein.... ;)

Verfasst: 26.08.2005, 11:22
von Zemdil
[quote="Mani Moneto"]da muss man tolerant sein.... ]

"Ein Teufelskreis, liebe Talkfreunde ..." ;)

Verfasst: 26.08.2005, 11:32
von Bombur
Marylou hat geschrieben:nö, findi eigentlich z'harmlos... ächt, so lüt, weiss au nid, wo öper anderem sis ganze läbe vrsaue, die chasch nid eifach vrschiesse, do muess es doch langsameri variantene gäh!!! :mad: :mad: :mad:
Am Marv vo Sin City uslifere... Dä isch doch Experte in däm Gebiet...

Verfasst: 26.08.2005, 11:33
von Mani Moneto
[quote="Zemdil"]"Ein Teufelskreis, liebe Talkfreunde ..." ]

moderiert von diesem aufrechten zeitgenossen

Verfasst: 26.08.2005, 11:36
von Zemdil
Mani Moneto hat geschrieben:moderiert von diesem aufrechten zeitgenossen
Nei!!! Er war's:

Bild

Verfasst: 26.08.2005, 11:46
von Mani Moneto
Zemdil hat geschrieben:Nei!!! Er war's:

Bild
auch ok. sehen beide in hohem masse dämlich aus.

Verfasst: 26.08.2005, 12:04
von Corpsegrinder
die Skinheads waren sicher eingebürgerte Ausländer...

mehr Details

Verfasst: 29.08.2005, 09:38
von Zemdil
Felben-Wellhausen (AP) Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld müssen
sich seit Montag sechs Skinheads im Alter von 20 bis 25 Jahren
wegen vollendetem Tötungsversuch, schwerer Körperverletzung und
weiterer Delikte verantworten. Sie hatten im April 2003 in
Frauenfeld zwei Jugendliche grundlos geschlagen und einen davon
lebensgefährlich verletzt.
Der Staatsanwalt fordert Zuchthausstrafen zwischen sechs und fünf
Jahren und für drei Angeklagte zusätzlich den Vollzug früherer
bedingt ausgesprochener Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und
14 Tagen. Aus Platzgründen findet die Gerichtsverhandlung im
Gemeindesaal von Felben-Wellhausen statt und dauert voraussichtlich
bis Mittwoch. Ein Urteil ist in der ersten September-Hälfte zu
erwarten. Gegen einen weiteren Angeklagten ist das Verfahren
eingestellt worden, weil er sich in Untersuchungshaft das Leben
nahm.
Die beiden Opfer, zur Tatzeit 15 und 17 Jahre alt, wollten am 26.
April 2003 im Frauenfelder Kulturzentrum Eisenwerk ein
Ska-Punk-Konzert besuchen, fanden jedoch keinen Einlass, weil die
Veranstaltung bereits ausverkauft war. Kurz vor Mitternacht machten
sie sich deshalb auf den Weg zum Bahnhof Frauenfeld, um wieder nach
Hause zu fahren. Dabei trafen sie auf die siebenköpfige
Skin-Gruppe. Die Angeklagten, teils Angehörige der neonazistischen
Gruppierung Blood and Honour, hatten sich kurz zuvor im
Szenen-Restaurant Country-Pub in Marthalen (ZH) getroffen und
beschlossen, mit drei Autos nach Frauenfeld zu fahren, um nach dem
Konzert Punks zu verprügeln.
Laut Anklageschrift waren die Punks für die aus den Kantonen
Zürich, Thurgau und St. Gallen stammenden Skins politische Gegner,
die es mit Gewalt zu bekämpfen galt. In der Nähe des Bahnhofes
trafen sie auf ihre beiden Opfer, die sie in so genannter
V-Kampfformation angriffen und mit Fäusten und einer leeren Flasche
niederschlugen. Die am Boden liegenden Opfer wurden mit Fusstritten
und einem als Schlagring mitgeführten Wasserventil weiter
traktiert. Als in der Nähe des Tatortes ein Streifenwagen der
Polizei vorbei fuhr, liessen die Angeklagten von ihren Opfern ab
und verschwanden zu den Autos. Sie fuhren nach Bülach (ZH), wo sie
sich am Bar-Pub-Festival vergnügten.
Kurz vor Mitternacht trafen zwei Passanten auf die beiden schwer
verletzten Jugendlichen und alarmierten einen Notarzt. Beide wurden
ins Kantonsspital Frauenfeld verbracht, wo beim jüngeren Opfer eine
blutende Rissquetschwunde am Hinterkopf und zahlreiche Prellmarken
an Kopf, Gesicht, Hals, Armen und Beinen festgestellt worden sind.
Ohne die sofortige medizinische Versorgung wäre der damals
15-jährige gestorben, heisst es in der Anklageschrift. Die schwere
Hirnschädigung habe schliesslich zur teilweisen Lähmung der linken
Körperhälfte sowie zu schweren Sprechstörungen geführt. Das ältere
Opfer wies die schwerste Verletzung im Bereich des linken Auges und
der linken Gesichtshälfte auf und erlitt eine Hirnerschütterung,
die eine Erinnerungslücke für mehrere Stunden zur Folge hatte.

Verfasst: 29.08.2005, 09:52
von schwarzarbeiter
do seht me mol was binere lasche asylpolitik alles cha passiere!

ah nei, sin jo dassmol nid die böse usländer gsi :rolleyes:

Verfasst: 29.08.2005, 13:51
von Zemdil
Felben-Wellhausen (AP) Im Prozess gegen sechs Skinheads im Alter
von 20 bis 25 Jahren hat der Staatsanwalt am Montag vor dem
Bezirksgericht Frauenfeld mehrjährige Zuchthausstrafen gefordert.
Die Skins hatten im April 2003 grundlos zwei Jugendliche
zusammengeschlagen und einen davon lebensgefährlich verletzt.
Der Staatsanwalt fordert wegen vollendeten Tötungsversuchs,
schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte Zuchthausstrafen
zwischen fünf und sechs Jahren und für drei Angeklagte zusätzlich
den Vollzug früherer bedingt ausgesprochener Gefängnisstrafen
zwischen sechs Monaten und 14 Tagen. An der Verhandlung sagte der
Staatsanwalt, dass die Tat planmässig, aus niederen Beweggründen
und in voller Kenntnis der schwerwiegenden Folgen verübt worden
sei. Es sei den Angeklagten, teils Angehörige der neonazistischen
Gruppierung «Blood and Honour» einzig darum gegangen, den «roten»
Punks «das Programm» zu verabreichen, wie das in ihrem Jargon
heisse. Eines der Opfer werde zeitlebens an den Folgen des
Überfalls leiden. Die Täter zeigten bis heute keine aufrichtige
Reue und Einsicht.

...

Verfasst: 30.08.2005, 13:03
von Zemdil
Felben-Wellhausen TG (sda) Die sechs Rechtsextremen, die im
April 2003 in Frauenfeld zwei Jugendliche zusammenschlugen, wollen
nur bedingte Gefängnisstrafen erhalten. Der Staatsanwalt verlangt
fünf bis sechs Jahre Zuchthaus wegen Tötungsversuchs.

Die Verteidiger von zwei der sechs Angeklagten plädierten am
Dienstag auf Freispruch vom Vorwurf des vollendeten
Tötungsversuchs. Wegen einfacher Körperverletzung und weiteren
Delikten dürften sie mit höchstens 18 Monaten Gefängnis, bedingt,
bestraft werden.

Der 25-jährige Maurerlehrling und der 23-jährige Arbeitslose
hätten an jenem Abend im April 2003 nur Besucher des Ska-Konzertes,
die sie als «Linke» ansahen, anpöbeln und verprügeln wollen. Es sei
nie ihre Absicht gewesen, ihre Opfer schwer zu verletzen.

Das «tragische Ereignis» habe in der Öffentlichkeit hohe Wellen
geworfen, sagte der Verteidiger des ältesten Tatbeteiligten. Die
Medien hätten die Angeschuldigten vorverurteilt, weil sie
rechtsextremen Gruppierungen angehörten. Der Staatsanwalt stehe
unter Druck und verlange deshalb drakonische Strafen.

Keine Sippenhaftung

Wer den damals 15-Jährigen so schwer verletzte, dass er beinahe
gestorben und heute schwer geistig und körperlich behindert sei,
könne man nicht beweisen. Die schweren Verletzungen seien die Folge
eines brutalen Exzesses eines Einzeltäters, sagte ein Verteidiger.

Die beiden Angeklagten dürften nicht für etwas bestraft werden,
das sie weder gewollt, noch getan hätten. Das moderne Strafrecht
kenne keine Sippenhaftung. Eine kollektive Verurteilung sei
rechtsstaatlich unhaltbar, sagte der Verteidiger.

Opfer nie vorher gesehen

Der Staatsanwalt fordert zwischen fünf und sechs Jahren
Zuchthaus wegen vollendeten Tötungsversuchs für die heute 20- bis
25-jährigen Angeklagten. Der siebte Beteiligte des Überfalls auf
die beiden damals 15- und 17-jährigen Jugendlichen am Bahnhof in
Frauenfeld hatte sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen.

Das Verschulden der Angeklagten sei ausserordentlich schwer,
hatte der Staatsanwalt am Montag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld
gesagt. Die Angeklagten zeigten weder Reue noch Einsicht. Vier der
sechs Beschuldigten hätten nach wie vor Kontakte zur
rechtsradikalen Szene.

Tod in Kauf genommen

Die Angeklagten hätten die Opfer ausgewählt, nur weil sie ihnen
zufällig über den Weg gelaufen seien und obwohl sie diese nie zuvor
gesehen hatten. Die beiden Jugendlichen hätten überhaupt keine
Chance gehabt, sich zu wehren.

Sie seien von den Angreifern traktiert worden, noch als sie
längst reglos am Boden lagen. Die Angeklagten hätten den Tod der
Opfer in Kauf genommen.

Der Prozess vor Bezirksgericht Frauenfeld dauert bis am
Mittwochabend. Das Urteil wird 15. September eröffnet.

Verfasst: 30.08.2005, 21:24
von sesap
Zemdil hat geschrieben:Der siebte Täter hat
sich in Untersuchungshaft das Leben genommen.
@ die übriggebliebenen sechs
folgt auch eurem führer, ihr schweine!

Verfasst: 30.08.2005, 21:29
von nogomet
sesap hat geschrieben:@ die übriggebliebenen sechs
folgt auch eurem führer, ihr schweine!
war der siebte der führrär?

Verfasst: 30.08.2005, 21:48
von Soriak
5-6 Jahre? Wie ich unsere Strafen doch hasse...

Verfasst: 30.08.2005, 21:49
von Diggi_Eier
sesap hat geschrieben:@ die übriggebliebenen sechs
folgt auch eurem führer, ihr schweine!
Neeee, sie zu steinigen wär doch viel schöner. Werfen darf die ganze geschädigte Familie, die sich ein Leben lang um das Opfer kümmern muss.

Voilà
Bild

Verfasst: 30.08.2005, 21:51
von ellesse
Lebenslange Verwahrung für Mörder!!!!! :mad:

Dass der Verteidiger einen Freispruch und bedingte Gefängnisstrafen fordert, ist höchst bedenklich.

Verfasst: 30.08.2005, 21:54
von Diggi_Eier
fma79 hat geschrieben:Lebenslange Verwahrung für Mörder!!!!! :mad:

Dass der Verteidiger einen Freispruch und bedingte Gefängnisstrafen fordert, ist höchst bedenklich.
Es geht hier aber um eine versuchte Tötung.

Verfasst: 30.08.2005, 21:59
von ellesse
Diggi_Eier hat geschrieben:Es geht hier aber um eine versuchte Tötung.
fast, vollendeter Tötungsversuch - gemäss den Presseberichten. Hat ja nicht viel gefehlt, und das nun behinderte Opfer wäre an den Verletzungen gestorben.

Verfasst: 30.08.2005, 22:03
von nogomet
fma79 hat geschrieben:fast, vollendeter Tötungsversuch - gemäss den Presseberichten. Hat ja nicht viel gefehlt, und das nun behinderte Opfer wäre an den Verletzungen gestorben.
richtig lesen, der staatsanwalt plädiert auf vollendeten tötungsversuch, was allerdings das gericht urteilen wird, weiss noch niemand.

Verfasst: 30.08.2005, 22:06
von ellesse
nogomet hat geschrieben:richtig lesen, der staatsanwalt plädiert auf vollendeten tötungsversuch, was allerdings das gericht urteilen wird, weiss noch niemand.
whateva.... realistisch gesehen wird das gerichtsurteil eh zu milde ausfallen.

Verfasst: 30.08.2005, 22:09
von nogomet
fma79 hat geschrieben:whateva.... realistisch gesehen wird das gerichtsurteil eh zu milde ausfallen.
ich denke auch, dass das gericht höchstens auf schwere körperverletzung urteilen wird, ausserdem wird wohl mindestens einer wegen mangelnder beweislage freigesprochen werden.

Aprospos Gerichtsverhandlung

Verfasst: 30.08.2005, 22:13
von Bellach SO
Ex-Eishockeyspieler Kevin Miller wegen Fouls vor Gericht

Zürich. AP/baz. Der frühere US-Eishockeyspieler Kevin Miller ist am Montag wegen eines Fouls vom 31. Oktober 2000 am Kanadier Andrew McKim vor dem Bezirksgericht Zürich gestanden. Er war der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Die Anklage forderte sechs Monate Gefängnis auf Bewährung, die Verteidigung einen Freispruch.

Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Bei dem Prozess ging es um ein Foul während eines Spiels zwischen den ZSC Lions und dem HC Davos, für den Miller damals gespielt hatte. Der heute 40-Jährige war von hinten in den Kanadier hineingefahren und hatte diesem den Ellbogen in den Nacken geschlagen. McKim schlug mit dem Kopf hart auf dem Eis auf und erlitt ein Schädelhirntrauma sowie eine Stauchung der Halswirbelsäule.

Seither Invalidenrente

In der Folge musste der heute 35-jährige McKim seine Karriere als Profi-Hockeyspieler aufgeben. Er bezieht seither Invalidenrente. Miller wurde mit acht Spielsperren sowie 3000 Franken Busse bestraft, und die Zürcher Behörden leiteten wegen Verdachts auf schwere Körperverletzung eine Strafuntersuchung ein. Die im vergangenen Dezember erhobene Anklage lautete noch auf fahrlässige einfache Körperverletzung.

Vor Gericht beteuerte der eigens für den Prozess aus den USA angereiste Miller sein Unschuld und sprach von einem Unfall. Der Verteidiger forderte einen vollen Freispruch, weil Miller kein Vorsatz nachzuweisen sei und es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt habe. Der Anwalt von McKim forderte hingegen, dass Miller zu Schadenersatz und Genugtuung zu verpflichten sei, deren Höhe auf dem Zivilweg zu ermitteln sei.

Verfasst: 30.08.2005, 22:16
von Diggi_Eier
nogomet hat geschrieben:ich denke auch, dass das gericht höchstens auf schwere körperverletzung urteilen wird, ausserdem wird wohl mindestens einer wegen mangelnder beweislage freigesprochen werden.
Ich sehe da in diesem Fall aber noch eine Chance für die Staatsanwaltschaft, aufgrund eines Eventualvorsatzes.
Die Skins nennen ihr vorhaben "Das Programm", welches sehr gut geeignet ist, einen am Boden liegenden Menschen lebensgefährlich zu verletzen... Da steckt schon Praxis dahinter und daher finde ich die Verteidigung eher lasch, wenn sie sagen "wir wollen sie ja nicht töten", aber dann selbst am Boden nicht nachgelassen haben. Sie nahmen es billigend in Kauf, dass ihr Opfer sterben hätte können...
So sehe ich das zumindest.

Verfasst: 31.08.2005, 12:19
von fcbch_fcbde
unser strofmass isch scho geil, de chunsch fascht glichlang in d kischte wenn de 2 millione am fiskus verbischleusisch.

Verfasst: 31.08.2005, 12:58
von ellesse
fcbch_fcbde hat geschrieben:unser strofmass isch scho geil, de chunsch fascht glichlang in d kischte wenn de 2 millione am fiskus verbischleusisch.
oft han i au s'gfühl dass sachbeschädigunge und wirtschafts-kriminalität härter bestroft wärde als körperverletzig oder totschlag..

Verfasst: 31.08.2005, 13:05
von Zemdil
Felben-Wellhausen (AP) Die Verteidiger im Skinhead-Prozess haben
vor dem Bezirksgericht Frauenfeld bedingte Gefängnisstrafen
gefordert. Den Vorwurf des vollendeten Tötungsversuchs halten sie
für unbegründet. Die sechs angeklagten Rechtsextremen hatten im
April 2003 einen Jugendlichen invalid geschlagen und einen
verletzt.
Am Mittwochvormittag hielten die letzten beiden Verteidiger ihre
Plädoyers. Sie forderten wie drei ihrer Kollegen am Vortag bedingte
Gefängnisstrafen, in einem Fall 14 Monate im anderen zwölf Monate
wegen einfacher Körperverletzung. Vom Vorwurf des vollendeten
Tötungsversuchs beantragten sie einen Freispruch. Am Vortag waren
bedingte Gefängnisstrafen von zweimal 18 Monaten und einmal 14
Monaten gefordert worden. Einer der Verteidiger verlangte sogar
einen Freispruch, weil sein Mandant nur unbeteiligt dabeigewesen
sei.
Hauptargument aller Verteidiger war, dass es dem Staatsanwalt
nicht gelungen sei, den Angeklagten ihre Tatbeiträge nachzuweisen.
Dazu fehlten Zeugen und verlässliche Erkenntnisse aus den
Einvernahmen.
Verhandelt wurde der Überfall vom 26. April 2003. Die sechs
rechtsextremen Angeklagten fuhren zusammen mit einem siebten, der
sich später in Untersuchungshaft das Leben nahm, nach Frauenfeld.
Dort fand an diesem Abend ein Ska-Punk Konzert statt. Es war die
Absicht der Skins, in Frauenfeld Linke und Punks
zusammenzuschlagen. Nachdem sie zwei Stunden lang geeignete Opfer
gesucht hatten, trafen sie auf zwei damals 15 und 17-jährige
Jugendliche. Die schlugen sie zusammen und traktierten ihre Opfer
dabei auch mit einer Flasche und einem Wasserventil, der als
Schlagring diente. Das jüngere der Opfer wurde lebensgefährlich
verletzt und wird zeitlebens behindert bleiben. Das ältere erlitt
schwere Verletzungen im Gesicht und eine Gehirnerschütterung.
Der Staatsanwalt hatte für die sechs Angeklagten aus den Kantonen
Zürich, Thurgau und St. Gallen Gefängnisstrafen zwischen fünf und
sechs Jahren wegen vollendeten Tötungsversuchs, schwerer
Körperverletzung und weiterer Delikte gefordert. Das Urteil wird
voraussichtlich am kommenden 15. September mündlich eröffnet.