Zur Bussenpraxis der Kantonspolizei Basel-Stadt
Basel, 8. Juni 2005. In die Berichterstattung über die Interpellation von Grossrat Kurt Bachmann (SVP) zur Bussenpraxis der Basler Polizei haben sich diverse Unrichtigkeiten eingeschlichen. Diese Interpellation wird erst nach der Sommerpause des Grossen Rates im Parlament behandelt. Angesichts dieser langen Zeitspanne hat sich die Polizeileitung in Absprache mit dem Departementschef entschlossen, bereits heute schon die in der Interpellation gemachten Vorwürfe richtigzustellen.
Im internen Controlling wurde festgestellt, dass in den letzten Monaten massiv weniger Ordnungsbussen ausgestellt worden sind als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. Bei der Suche nach der Ursache wurde festgestellt, dass nebst anderen Gründen (mehr Grossanlässe etc.) einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen nur sehr selten Ordnungsbussen verteilen. Zur Veranschaulichung: Einzelne Mitarbeiter stellten in 90 Tagen lediglich drei Ordnungsbussen aus, während im Durchschnitt ein Mitarbeiter pro Quartal rund 35 Ordnungsbussen ausstellt. Aufgrund dieses Missverhältnisses verfügte der Chef Operationelles einer der vier Bezirkswachen in einem internen Schreiben, dass alle seine Mitarbeiter pro Diensttour mindestens sechs Ordnungsbussen-Zettel ausstellen sollen. Diese Anordnung war mit der Polizeileitung nicht abgesprochen und entspricht auch nicht ihren Absichten.
Falsch ist zudem die Aussage, wonach es einen Eintrag in die Personalakte gibt, sollte ein Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl von Ordnungsbussen pro Diensttour nicht erreichen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Basel-Stadt werden aber wie alle anderen Staatsangestellten obligatorisch zu einem jährlichen Mitarbeitergespräch eingeladen, bei dem generell auch ungenügende Leistungen besprochen werden.
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