Altstetten: neue Vollmacht nötig!
Verfasst: 27.05.2005, 12:39
Im Auftrag von Frau Schiller:
Zürich, den 27. Mai 2005
An alle Fans des FCB
Stadtpolizei Zürich verwendet widerrechtlich und zweckwidrig Ihre Ganzkörper-aufnahme vom 05. Dezember 2005 in den Vorabklärungen zum Match GCZ - FCB vom 21. Mai 2005
Wie die Stadtpolizei Zürich gegenüber einem Journalisten verlauten liess, wird sie die Ganzkörperfotografien, welche sie von den 417 FCB-Fans nach deren Festnahme am 05. Dezember 2005 erstellt hat, verwenden, um allfällige StraftäterInnen am Spiel GCZ-FCB vom letzten Samstag, 21. Mai 2005, im Hardturmstadion in Zürich zu identifizieren.
Um das zu verhindern, sind neue Schritte bei den Behörden erforderlich.
Bereits die Aufnahmen vom 05. Dezember 2004 sind meiner Ansicht nach eindeutig in rechtswidriger Weise erfolgt. Ich habe namens von 214 Fans die Löschung sämtlicher Daten verlangt. Die Stadtpolizei Zürich hat diesen Antrag abgewiesen, meine dagegen erhobene Beschwerde ist hängig.
Der Einbezug dieser Fotos in neue Abklärungen bleibt rechtswidrig, ist aber darüber hinaus auch noch zweckwidrig. Denn die Fotos wurden nicht zum Zweck erstellt, für zukünftige polizeiliche Arbeit verwendet zu werden. Für diesen Zweck fehlt zumindest heute noch jegliche Rechtsgrundlage. Faktisch hat die Stadtpolizei Zürich mit dieser Aktion die geplante Hooligan-Datenbank vorweggenommen.
Sofern Sie am letzten Samstag im Hardturmstadion waren und am 05. Dezember 2004 von der Stadtpolizei Zürich fotografiert worden sind, können Sie gestützt auf das Datenschutzgesetz von der Stadtpolizei verlangen, dass Ihre Daten gelöscht, bzw. in den neuen polizeilichen Vorermittlungen nicht verwendet werden dürfen. Ich habe eine solche Eingabe bereits vorbereitet und werde diese für alle, welche mich mittels beiliegender Vollmacht beauftragen, in den nächsten Tagen einreichen.
Bereits heute möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Stadtpolizei das Begehren voraussichtlich ablehnen und danach ein langwieriger Gang durch alle Instanzen nötig sein wird. Da sich aber praktisch alle Datenschutzexperten einig sind, dass das Datenschutzgesetz in polizeilichen Vorermittlungen einzuhalten ist, erachte ich die Erfolgsaussichten für dieses Begehren als eher gut, aber wahrscheinlich erst in höheren Instanzen.
Auch Fans, welche bis jetzt noch nicht von mir vertreten wurden, können sich dieser neuen Eingabe anschliessen. Voraussetzung ist, dass sie am 05. Dezember 2004 fotografiert worden sind und letzten Samstag im Hardturm waren, ferner - wie für alle Anderen - die Rücksendung der beiliegenden Vollmacht an mich.
Ich danke Ihnen bereits heute für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Freundliche Grüsse
Manuela Schiller
Rechtsanwältin
Beilage:
Vorbereitete Vollmacht
Bitte so rasch als möglich per Post oder Mail (avo.schiller@bluewin.ch) an mich zurücksenden. Bitte nebst der Unterschrift auch die Adresse und den Namen(leserlich) anbringen.
Zürich, den 27. Mai 2005
An alle Fans des FCB
Stadtpolizei Zürich verwendet widerrechtlich und zweckwidrig Ihre Ganzkörper-aufnahme vom 05. Dezember 2005 in den Vorabklärungen zum Match GCZ - FCB vom 21. Mai 2005
Wie die Stadtpolizei Zürich gegenüber einem Journalisten verlauten liess, wird sie die Ganzkörperfotografien, welche sie von den 417 FCB-Fans nach deren Festnahme am 05. Dezember 2005 erstellt hat, verwenden, um allfällige StraftäterInnen am Spiel GCZ-FCB vom letzten Samstag, 21. Mai 2005, im Hardturmstadion in Zürich zu identifizieren.
Um das zu verhindern, sind neue Schritte bei den Behörden erforderlich.
Bereits die Aufnahmen vom 05. Dezember 2004 sind meiner Ansicht nach eindeutig in rechtswidriger Weise erfolgt. Ich habe namens von 214 Fans die Löschung sämtlicher Daten verlangt. Die Stadtpolizei Zürich hat diesen Antrag abgewiesen, meine dagegen erhobene Beschwerde ist hängig.
Der Einbezug dieser Fotos in neue Abklärungen bleibt rechtswidrig, ist aber darüber hinaus auch noch zweckwidrig. Denn die Fotos wurden nicht zum Zweck erstellt, für zukünftige polizeiliche Arbeit verwendet zu werden. Für diesen Zweck fehlt zumindest heute noch jegliche Rechtsgrundlage. Faktisch hat die Stadtpolizei Zürich mit dieser Aktion die geplante Hooligan-Datenbank vorweggenommen.
Sofern Sie am letzten Samstag im Hardturmstadion waren und am 05. Dezember 2004 von der Stadtpolizei Zürich fotografiert worden sind, können Sie gestützt auf das Datenschutzgesetz von der Stadtpolizei verlangen, dass Ihre Daten gelöscht, bzw. in den neuen polizeilichen Vorermittlungen nicht verwendet werden dürfen. Ich habe eine solche Eingabe bereits vorbereitet und werde diese für alle, welche mich mittels beiliegender Vollmacht beauftragen, in den nächsten Tagen einreichen.
Bereits heute möchte ich aber darauf hinweisen, dass die Stadtpolizei das Begehren voraussichtlich ablehnen und danach ein langwieriger Gang durch alle Instanzen nötig sein wird. Da sich aber praktisch alle Datenschutzexperten einig sind, dass das Datenschutzgesetz in polizeilichen Vorermittlungen einzuhalten ist, erachte ich die Erfolgsaussichten für dieses Begehren als eher gut, aber wahrscheinlich erst in höheren Instanzen.
Auch Fans, welche bis jetzt noch nicht von mir vertreten wurden, können sich dieser neuen Eingabe anschliessen. Voraussetzung ist, dass sie am 05. Dezember 2004 fotografiert worden sind und letzten Samstag im Hardturm waren, ferner - wie für alle Anderen - die Rücksendung der beiliegenden Vollmacht an mich.
Ich danke Ihnen bereits heute für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Freundliche Grüsse
Manuela Schiller
Rechtsanwältin
Beilage:
Vorbereitete Vollmacht
Bitte so rasch als möglich per Post oder Mail (avo.schiller@bluewin.ch) an mich zurücksenden. Bitte nebst der Unterschrift auch die Adresse und den Namen(leserlich) anbringen.